21.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 235/29


Klage, eingereicht am 21. Mai 2014 — Lidl Stiftung/HABM (Deluxe)

(Rechtssache T-344/14)

2014/C 235/40

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Lidl Stiftung & Co. KG (Neckarsulm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: M. Kefferpütz und A. Wrage, Rechtsanwälte)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. März 2014 in der Sache R 1223/2013-1 aufzuheben;

festzustellen, dass die Bestimmungen von Artikel 7, Abs. 1, Buchst. b und Artikel 7, Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 der Veröffentlichung der angemeldeten Marke nicht entgegenstehen;

die Anmeldung Nr. 01 1 4 27  507 zur Fortsetzung des Eintragungsverfahrens an die Beklagte zurückzuverweisen;

der Beklagten die Kosten für das Verfahren aufzuerlegen, einschließlich der Kosten für das Beschwerdeverfahren

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement „Deluxe“ enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 29, 30, 31, 32 und 33 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 1 4 27  507

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7, Abs. 1, Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009


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