2.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 73/47 |
Klage, eingereicht am 8. Januar 2015 — Ice Mountain Ibiza/HABM — Marbella Atlantic Ocean Club (ocean beach club ibiza)
(Rechtssache T-5/15)
(2015/C 073/58)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Ice Mountain Ibiza, SL (San Antonio, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. L. Gracia Albero und F. Miazzetto)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Marbella Atlantic Ocean Club, SL (Puerto Banús, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Antragsteller: Klägerin.
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen „ocean beach club ibiza“ — Anmeldung Nr. 10 610 491.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Oktober 2014 in der Sache R 2292/2013-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Oktober 2014 in der Sache R 2292/2013-1 in der Weise aufzuheben, dass der von der Marbella Atlantic Ocean Club, SL erhobene Widerspruch zurückgewiesen und die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 10 610 491 „ocean beach club ibiza“ (komplexe Marke) zur Eintragung in der Klasse 41 zugelassen wird; |
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festzustellen, dass der Beklagte die Kosten dieses Verfahrens einschließlich sämtlicher Kosten trägt, die bislang vor der Widerspruchsabteilung und der Ersten Beschwerdekammer des HABM in den unteren Instanzen, die zu dieser Klage geführt haben, entstanden sind. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009. |