27.4.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 138/61 |
Klage, eingereicht am 26. Februar 2015 — Red Bull GmbH/HABM — Optimum Mark (Darstellung der Farben Blau und Silber)
(Rechtssache T-101/15)
(2015/C 138/79)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Red Bull GmbH (Fuschl am See, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Renck)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Optimum Mark (Warschau, Polen)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Darstellung der Farben Blau und Silber — Gemeinschaftsmarke Nr. 2 534 774.
Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Dezember 2014 in der Sache R 2037/2013-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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dem HABM und gegebenenfalls der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 4, 7 Abs. 1 Buchst. a und 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009; |
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Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, so wie er vom Gerichtshof im Rahmen des Gemeinschaftsrechts entwickelt wurde. |