27.4.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/61


Klage, eingereicht am 26. Februar 2015 — Red Bull GmbH/HABM — Optimum Mark (Darstellung der Farben Blau und Silber)

(Rechtssache T-101/15)

(2015/C 138/79)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Red Bull GmbH (Fuschl am See, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Renck)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Optimum Mark (Warschau, Polen)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Darstellung der Farben Blau und Silber — Gemeinschaftsmarke Nr. 2 534 774.

Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Dezember 2014 in der Sache R 2037/2013-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem HABM und gegebenenfalls der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 4, 7 Abs. 1 Buchst. a und 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, so wie er vom Gerichtshof im Rahmen des Gemeinschaftsrechts entwickelt wurde.


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