10.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 371/4 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 18. Juli 2016 — X BV/Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-398/16)
(2016/C 371/05)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: X BV
Kassationsbeschwerdegegner: Staatssecretaris van Financiën
Vorlagefrage
Sind die Art. 43 EG und 48 EG (jetzt 49 AEUV und 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, aufgrund deren einer in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Muttergesellschaft in Bezug auf ein Darlehen, das mit einer Kapitaleinlage in eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft zusammenhängt, ein Zinsabzug verwehrt wird, während dieser Abzug in Anspruch genommen werden könnte, wenn die genannte Tochtergesellschaft in eine steuerliche Einheit — mit den Merkmalen einer niederländischen steuerlichen Einheit — mit der erwähnten Muttergesellschaft aufgenommen worden wäre, weil dann durch die Konsolidierung der Zusammenhang mit einer solchen Kapitaleinlage nicht zu erkennen gewesen wäre?