12.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 94/18 |
Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2018 — Arctic Cat/EUIPO — Slazengers (Darstellung einer nach rechts springenden Raubkatze)
(Rechtssache T-113/16) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke, die eine nach rechts springende Raubkatze darstellt - Ältere Unionsbildmarke, die eine nach links springende Raubkatze darstellt - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001]))
(2018/C 094/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Arctic Cat, Inc. (Thief River Falls, Minnesota, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Hartmann und S. Fröhlich)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: J. Ivanauskas)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Slazengers Ltd (Burnham, Vereinigtes Königreich)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Januar 2016 (Sache R 2953/2014-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Slazengers und Arctic Cat
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Arctic Cat, Inc. trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstandenen Kosten. |