12.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 94/18


Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2018 — Arctic Cat/EUIPO — Slazengers (Darstellung einer nach rechts springenden Raubkatze)

(Rechtssache T-113/16) (1)

((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke, die eine nach rechts springende Raubkatze darstellt - Ältere Unionsbildmarke, die eine nach links springende Raubkatze darstellt - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001]))

(2018/C 094/23)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Arctic Cat, Inc. (Thief River Falls, Minnesota, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Hartmann und S. Fröhlich)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: J. Ivanauskas)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Slazengers Ltd (Burnham, Vereinigtes Königreich)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Januar 2016 (Sache R 2953/2014-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Slazengers und Arctic Cat

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Arctic Cat, Inc. trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 175 vom 17.5.2016.


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