5.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 83/20 |
Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2018 — FV/Rat
(Rechtssache T-639/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsverfahren 2013 - Abweisung der Klage - Besetzung des Spruchkörpers, der das erstinstanzliche Urteil erlassen hat - Verfahren zur Ernennung eines Richters am Gericht für den öffentlichen Dienst - Auf Gesetz beruhendes Gericht - Grundsatz des gesetzlichen Richters))
(2018/C 083/30)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: FV (Prozessbevollmächtigte: L. Levi)
Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-B. Laignelot und M. Bauer)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 28. Juni 2016, FV/Rat (F-40/15, EU:F:2016:137), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 28. Juni 2016, FV/Rat (F-40/15), wird aufgehoben. |
2. |
Die Rechtssache wird an eine andere Kammer des Gerichts als die, die über das vorliegende Rechtsmittel entschieden hat, zurückverwiesen. |
3. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |
(1) ABl. C 419 vom 14.11.2016.