22.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 62/30 |
Beschluss des Gerichts vom 18. Dezember 2020 — Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u. a./Kommission
(Rechtssache T-146/16) (1)
(Staatliche Beihilfen - Nichtigerklärung der angefochtenen Maßnahme - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)
(2021/C 62/37)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerinnen: Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland ('s-Graveland, Niederlande) und 12 weitere im Anhang des Beschlusses namentlich aufgeführte Klägerinnen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Kuypers und M. de Wit)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P.-J. Loewenthal und S. Noë)
Streithelfer zur Unterstützung der Klägerinnen: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: M. Bulterman, J. Langer und M. Noort)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 5929 final der Kommission vom 2. September 2015 betreffend die staatliche Beihilfe SA.27301 (2015/NN) — Niederlande für den subventionierten Erwerb oder die kostenlose Zurverfügungstellung von Naturgebieten, von dem eine Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2016, C 9, S. 1) veröffentlicht wurde
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Der Streithilfeantrag der Vereniging Gelijkberechtiging Grondbezitters und der anderen in Anhang II namentlich aufgeführten Antragstellerinnen ist erledigt. |
3. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
4. |
Die Vereniging Gelijkberechtiging Grondbezitters und die anderen in Anhang II namentlich aufgeführten Streithilfeantragstellerinnen tragen ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Streithilfeantrag. |