22.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/30


Beschluss des Gerichts vom 18. Dezember 2020 — Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u. a./Kommission

(Rechtssache T-146/16) (1)

(Staatliche Beihilfen - Nichtigerklärung der angefochtenen Maßnahme - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung)

(2021/C 62/37)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerinnen: Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland ('s-Graveland, Niederlande) und 12 weitere im Anhang des Beschlusses namentlich aufgeführte Klägerinnen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Kuypers und M. de Wit)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P.-J. Loewenthal und S. Noë)

Streithelfer zur Unterstützung der Klägerinnen: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: M. Bulterman, J. Langer und M. Noort)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 5929 final der Kommission vom 2. September 2015 betreffend die staatliche Beihilfe SA.27301 (2015/NN) — Niederlande für den subventionierten Erwerb oder die kostenlose Zurverfügungstellung von Naturgebieten, von dem eine Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2016, C 9, S. 1) veröffentlicht wurde

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Der Streithilfeantrag der Vereniging Gelijkberechtiging Grondbezitters und der anderen in Anhang II namentlich aufgeführten Antragstellerinnen ist erledigt.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

4.

Die Vereniging Gelijkberechtiging Grondbezitters und die anderen in Anhang II namentlich aufgeführten Streithilfeantragstellerinnen tragen ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Streithilfeantrag.


(1)  ABl. C 191 vom 30.5.2016.


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