14.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 419/55


Rechtsmittel, eingelegt am 23. September 2016 von Sergio Siragusa gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 13. Juli 2016 in der Rechtssache F-124/15, Siragusa/Rat

(Rechtssache T-678/16 P)

(2016/C 419/72)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Sergio Siragusa (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und A. Guillerme)

Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 13. Juli 2016, zugestellt am 14. Juli 2016, Siragusa/Rat der Europäischen Union (F-124/15), aufzuheben;

den Rechtsstreit in der Sache zu entscheiden und den angefochtenen Beschluss aufzuheben;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer als einzigen Rechtsmittelgrund einen Rechtsfehler geltend.

Das Gericht für den öffentlichen Dienst habe bei der rechtlichen Einstufung der Entscheidung des Rates vom 11. Juli 2013, mit der seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bestätigt worden sei, einen Rechtsfehler begangen. Folglich müsse die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. November 2014 über die Ablehnung seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand als beschwerende Maßnahme, die die frühere Entscheidung aufhebe, mit der sein vorzeitiger Ruhestand akzeptiert worden sei, angesehen werden und nicht als eine einfache bestätigende Entscheidung einer impliziten Ablehnung.

Da die Entscheidung vom 12. November 2014 somit fristgerecht angefochten worden sei, sei die im ersten Rechtszug erhobene Klage zulässig und müsse in der Sache geprüft werden.


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