1.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 220/3 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 30. April 2019 — Italienische Republik/Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-611/17) (1)
(Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Fischereipolitik - Erhaltung der Bestände - Internationale Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik - Zulässige Gesamtfangmenge [TAC] für Schwertfisch im Mittelmeer - Verordnung [EU] 2017/1398 - Festsetzung der Fangmöglichkeiten für das Jahr 2017 - Ausschließliche Zuständigkeit der Union - Festlegung des Referenzzeitraums - Verlässlichkeit der Grunddaten - Umfang der gerichtlichen Kontrolle - Art. 17 EUV - Wahrnehmung der Interessen der Union in internationalen Gremien - Grundsatz der relativen Stabilität - Tatbestandsmerkmale - Rückwirkungsverbot, Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes und Diskriminierungsverbot)
(2019/C 220/04)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri als Bevollmächtigte im Beistand von P. Gentili, avvocato dello Stato)
Beklagter: Rat der Europäische Union (Prozessbevollmächtigte: F. Naert und E. Moro)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Königreich Spaniens (Prozessbevollmächtigte: zunächst vertreten durch V. Ester Casas, dann durch M. J. García-Valdecasas Dorrego), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Moro und A. Stobiecka-Kuik)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union. |
3. |
Das Königreich Spanien und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten. |