201711170091555442017/C 412/265722017CJC41220171204DE01DEINFO_JUDICIAL20170928171711

Rechtssache C-572/17: Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen (Schweden), eingereicht am 28. September 2017 — Riksåklagaren/Imran Syed


C4122017DE1710120170928DE0026171171

Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen (Schweden), eingereicht am 28. September 2017 — Riksåklagaren/Imran Syed

(Rechtssache C-572/17)

2017/C 412/26Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta domstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Riksåklagaren

Anderer Beteiligter: Imran Syed

Vorlagefragen

1.

Kann, wenn in einem Ladenlokal Waren mit geschützten Zeichen rechtswidrig zum Verkauf angeboten werden, ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht des Urhebers gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ( 1 ), die Verbreitung dieser Waren zu erlauben oder zu verbieten, auch in Bezug auf solche Waren mit identischen Zeichen vorliegen, die sich in einem Lager der diese Waren anbietenden Person befinden?

2.

Kommt es dabei darauf an, ob die Waren in einem an das Ladenlokal angeschlossenen Lagerraum oder an einem anderen Ort gelagert werden?


( 1 ) Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. 2001, L 167, S. 10).

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