Rechtssache C-572/17: Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen (Schweden), eingereicht am 28. September 2017 — Riksåklagaren/Imran Syed
Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen (Schweden), eingereicht am 28. September 2017 — Riksåklagaren/Imran Syed
(Rechtssache C-572/17)
2017/C 412/26Verfahrenssprache: SchwedischVorlegendes Gericht
Högsta domstolen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: Riksåklagaren
Anderer Beteiligter: Imran Syed
Vorlagefragen
1. |
Kann, wenn in einem Ladenlokal Waren mit geschützten Zeichen rechtswidrig zum Verkauf angeboten werden, ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht des Urhebers gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ( 1 ), die Verbreitung dieser Waren zu erlauben oder zu verbieten, auch in Bezug auf solche Waren mit identischen Zeichen vorliegen, die sich in einem Lager der diese Waren anbietenden Person befinden? |
2. |
Kommt es dabei darauf an, ob die Waren in einem an das Ladenlokal angeschlossenen Lagerraum oder an einem anderen Ort gelagert werden? |
( 1 ) Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. 2001, L 167, S. 10).