30.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 152/36


Beschluss des Gerichts vom 27. Februar 2018 — SD/EIGE

(Rechtssache T-263/17) (1)

((Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Entscheidung, ihn nicht zu verlängern - Antrag auf Verlängerung, der denselben Gegenstand wie eine Beschwerde im Sinne von Art. 90 Abs. 2 des Statuts hat - Unzulässigkeit))

(2018/C 152/46)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: SD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) (Prozessbevollmächtigte: V. Langbakk im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 270 AEUV, gerichtet zum einen auf Aufhebung der impliziten Entscheidung des EIGE vom 26. August 2016, mit der der Antrag des Klägers vom 26. April 2016 auf eine zweite Verlängerung seines Einstellungsvertrags abgelehnt wurde, und gegebenenfalls auf Aufhebung der Entscheidung des EIGE vom 20. Januar 2017, mit der die Beschwerde des Klägers vom 3. Oktober 2016 gegen die implizite Entscheidung vom 26. August 2016 zurückgewiesen wurde, und zum anderen auf Ersatz der Schäden, die dem Kläger aufgrund dieser Entscheidungen entstanden sein sollen

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

SD trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE).


(1)  ABl. C 239 vom 24.7.2017.


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