4.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 293/38 |
Klage, eingereicht am 10. Juli 2017 — UF/EPSO
(Rechtssache T-422/17)
(2017/C 293/48)
Verfahrenssprache: Litauisch
Parteien
Kläger: UF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Gudaitė)
Beklagter: Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung des Beklagten vom 4. April 2017, den Kläger von dem Auswahlverfahren EPSO/AD/335/16 für Rechts- und Sprachsachverständige litauischer Sprache auszuschließen, aufzuheben; |
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dem Beklagten aufzugeben, dem Kläger die Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers zu ermöglichen, indem das Kenntnisniveau der polnischen Sprache von B1 auf C1 geändert wird; |
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den Kläger wieder in das Auswahlverfahren für Rechts- und Sprachsachverständige litauischer Sprache aufzunehmen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt sich auf zwei Klagegründe.
1. |
Mit dem ersten Klagegrund wird gerügt, der Beklagte habe die berechtigten Erwartungen des Klägers verletzt und ihn irregeführt, indem er bestätigt habe, dass sein Antrag auf Teilnahme an dem Auswahlverfahren alle Voraussetzungen erfülle.
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2. |
Mit dem zweiten Klagegrund wird gerügt, der Beklagte habe die Rechte und berechtigen Erwartungen des Klägers verletzt, indem er ihn von dem Auswahlverfahren für Planstellen für Rechts- und Sprachsachverständige litauischer Sprache ausgeschlossen habe.
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