22.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/27


Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2020 — BT/Kommission

(Rechtssache T-315/19) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Überlebender Ehegatte - Hinterbliebenenversorgung - Art. 18 und 20 des Anhangs VIII des Statuts - Anspruchsvoraussetzungen - Dauer der Ehe - Einrede der Rechtswidrigkeit - Gleichbehandlung - Verbot der Altersdiskriminierung - Verhältnismäßigkeit)

(2021/C 62/33)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: BT (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: B. Mongin)

Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Association internationale des anciens de l’Union européenne (AIACE Internationale) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Van Rossum)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: J. Van Pottelberge und J. Steele) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und R. Meyer)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 2018, mit der der Antrag der Klägerin auf eine Hinterbliebenenversorgung abgelehnt wurde

Tenor

1.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2018, mit der der Antrag von BT auf eine Hinterbliebenenversorgung abgelehnt wurde, wird aufgehoben.

2.

Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von BT.

3.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

4.

Die Association internationale des anciens de l’Union européenne (AIACE Internationale) trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 246 vom 22.7.2019.


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