22.6.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 209/27 |
Urteil des Gerichts vom 29. April 2020 — CZ u. a./EAD
(Rechtssache T-497/19) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Berichtigungskoeffizient - Pauschale für Dienstaufwandskosten - Wohnkosten - Begründungspflicht - Fürsorgepflicht - Kaufkraftäquivalenz - Gleichbehandlung)
(2020/C 209/36)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CZ, DB, DC, DD (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und R. Spac)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung des EAD, mit der die Anstellungsbehörde und die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde des EAD den Antrag der Kläger, der im Wesentlichen auf eine gegebenenfalls rückwirkende Erhöhung des für den Ort ihrer dienstlichen Verwendung, im vorliegenden Fall Paris, geltenden Berichtigungskoeffizienten gerichtet ist, abgelehnt haben
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
CZ, DB, DC und DD tragen die Kosten. |