2.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/44


Klage, eingereicht am 16. Dezember 2019 – Albéa Services/EUIPO – dm-drogerie markt (ALBÉA)

(Rechtssache T-852/19)

(2020/C 68/53)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Albéa Services (Gennevilliers, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: J.-H. de Mitry)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: dm-drogerie markt GmbH & Co. KG (Karlsruhe, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke „ALBÉA“ mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 210 553 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. September 2019 in der Sache R 1480/2019-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung, mit der die erste Entscheidung der Beschwerdekammer aufgehoben wurde, soweit der Widerspruch Nr. B002522988 gegen ihre Markenanmeldung für alle Waren der Klassen 3, 8 und 21 sowie für einen Teil der Waren der Klassen 16 und 20 zurückgewiesen worden war, teilweise aufzuheben;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung, mit der die erste Entscheidung der Beschwerdekammer aufgehoben wurde, soweit der Widerspruch Nr. B002522988 gegen ihre Markenanmeldung für alle Waren der Klassen 3, 8 und 21 sowie für einen Teil der Waren der Klassen 16 und 20 zurückgewiesen worden war, teilweise aufzuheben und die Sache an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates


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