30.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 414/20


Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 30. September 2020 (Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo — Portugal) — JS/Câmara Municipal de Gondomar

(Rechtssache C-135/20) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 5 - Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor - Aufeinander folgende Verträge - Verbot der Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen in einen unbefristeten Arbeitsvertrag - Zulässigkeit)

(2020/C 414/25)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Supremo Tribunal Administrativo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: JS

Rechtsmittelgegnerin: Câmara Municipal de Gondomar

Tenor

Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18. März 1999, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist, ist dahingehend auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht, die eine Umwandlung von im öffentlichen Sektor geschlossenen aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen in einen unbefristeten Vertrag uneingeschränkt verbieten, soweit diese Rechtsvorschriften keine andere wirksame Maßnahme für diesen Sektor enthalten, um Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Verträge zu verhindern und gegebenenfalls zu ahnden.


(1)  ABl. C 209 vom 22.6.2020.


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