27.4.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 137/39 |
Vorabentscheidungsersuchen des Najvyšší súd Slovenskej republiky (Slowakei), eingereicht am 14. Februar 2020 — Strafverfahren gegen M. B.
(Rechtssache C-78/20)
(2020/C 137/54)
Verfahrenssprache: Slowakisch
Vorlegendes Gericht
Najvyšší súd Slovenskej republiky
Beteiligte des Verfahrens vor dem vorlegenden Gericht
M. B.
Generálna prokuratúra Slovenskej republiky
Vorlagefrage
Gelten die Anforderungen, die gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 (1) an den Europäischen Haftbefehl als eine justizielle Entscheidung gestellt werden, auch für die zusätzlichen Informationen, die gemäß Art. 15 Abs. 2 dieses Rahmenbeschlusses übermittelt werden, wenn sie für die Zwecke der Entscheidungsfindung durch die vollstreckende Justizbehörde den Inhalt des ursprünglich ausgestellten Europäischen Haftbefehls in wesentlicher Weise ergänzen oder ändern?
(1) Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. 2002, L 190, S. 34).