22.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 62/33 |
Beschluss des Gerichts vom 17. Dezember 2020 — Ighoga Region 10/Kommission
(Rechtssache T-161/20) (1)
(Staatliche Beihilfen - Bau eines Kongresszentrums und eines Hotels in Ingolstadt - Beschwerde - Untätigkeitsklage - Stellungnahme, mit der die Untätigkeit beendet wird - Erledigung)
(2021/C 62/42)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Interessengemeinschaft der Hoteliers und Gastronomen Region 10 e. V. (Ighoga Region 10) (Ingolstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bartosch)
Beklagter: (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und K. Blanck)
Gegenstand
Klage nach Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, einen endgültigen Beschluss über den Abschluss des Vorprüfungsverfahrens betreffend die angebliche staatliche Beihilferegelung SA.48582 (2017/FC) Deutschlands zugunsten des Maritim-Konzerns und der KHI Immobilien GmbH zu erlassen
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Interessengemeinschaft der Hoteliers und Gastronomen Region 10 e. V. (Ighoga Region 10). |