25.5.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 175/29 |
Klage, eingereicht am 9. März 2020 — FC/EASO
(Rechtssache T-148/20)
(2020/C 175/40)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: FC (Prozessbevollmächtigter: B. Christianós)
Beklagter: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung des EASO vom 18. Dezember 2019, Nr. EASO/ED/2019/509, mit der dieses ihre nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) eingelegte Beschwerde vom 5. September 2019 zurückgewiesen hat, aufzuheben; |
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die Entscheidung des EASO vom 7. Juni 2019, mit der dieses die Rücknahme vom 23. Mai 2019 der Kündigung der Klägerin vom 1. März 2019 zurückgewiesen hat, aufzuheben; |
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das EASO als Entschädigung zur Zahlung des Betrags, der den Dienstbezügen entspricht, die sie erhalten hätte, wenn sie ihre Stelle beim EASO behalten hätte, und zwar vom 1. Juni 2019 bis zur Wiederaufnahme ihrer Funktionen beim EASO, oder hilfsweise bis zum Ablauf ihres Vertrags beim EASO oder bis zu ihrer Einstellung auf einer anderen Stelle mit entsprechenden Dienstbezügen, in Höhe von 7 534,03 Euro pro Monat (bis zum 15. Juli 2019) und von 7 777,25 Euro pro Monat (ab dem 16. Juli 2019) zuzüglich Zinsen zu verurteilen; |
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das EASO zur Zahlung von insgesamt 250 000 Euro als Entschädigung für den von ihr bisher erlittenen immateriellen Schaden und den Schaden an der Gesundheit zu verurteilen; |
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dem EASO sämtliche Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Die angefochtene Entscheidung EASO/ED/2019/509 ist in Bezug auf ihren ersten Teil aus folgenden Gründen fehlerhaft:
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2. |
Die angefochtene Entscheidung EASO/ED/2019/509 ist in Bezug auf ihren zweiten Teil aus folgenden Gründen fehlerhaft:
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