13.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 502/15 |
Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 28. September 2021 — QE/Caisse régionale de Crédit mutuel de Loire-Atlantique et du Centre Ouest
(Rechtssache C-600/21)
(2021/C 502/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: QE
Kassationsbeschwerdegegnerin: Caisse régionale de Crédit mutuel de Loire-Atlantique et du Centre Ouest
Vorlagefragen
1. |
Sind Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (1) dahin auszulegen, dass sie einem vertraglichen Verzicht auf eine Mahnung in Verbraucherverträgen auch dann entgegenstehen, wenn dieser Verzicht im Vertrag ausdrücklich und unmissverständlich vorgesehen ist? |
2. |
Ist das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. Januar 2017, Banco Primus (C-421/14), dahin auszulegen, dass ein Verzug von über dreißig Tagen bei der Begleichung einer einzigen Rate zur Rückzahlung der Hauptforderung, von Zinsen oder Nebenforderungen, unter Berücksichtigung der Laufzeit und der Höhe des Darlehens sowie der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses insgesamt als hinreichend schwere Nichterfüllung angesehen werden kann? |
3. |
Sind Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 dahin auszulegen, dass sie einer Klausel entgegenstehen, die vorsieht, dass eine vorzeitige Fälligstellung erfolgen kann, falls eine Zahlung mehr als dreißig Tage zu spät erfolgt, wenn das nationale Recht, das vor der vorzeitigen Fälligstellung eine Mahnung vorschreibt, zulässt, dass die Parteien davon abweichen, wenn eine angemessene Frist eingehalten wird? |
4. |
Müssen die vier Kriterien, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 26. Januar 2017, Banco Primus (C-421/14), für die von einem nationalen Gericht vorzunehmende Beurteilung der etwaigen Missbräuchlichkeit der Klausel entwickelt hat, die die vorzeitige Fälligstellung wegen Pflichtverletzungen des Schuldners in einem begrenzten Zeitraum betrifft, kumulativ oder alternativ erfüllt sein? |
5. |
Kann, falls diese Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen, die Missbräuchlichkeit der Klausel in Anbetracht der relativen Bedeutung des einen oder anderen Kriteriums gleichwohl ausgeschlossen werden? |