20.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63/37 |
Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2022 — SU/EIOPA
(Rechtssache T-296/21) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Nichtverlängerung - Verfahren zur Verlängerung - Berücksichtigung der Beurteilungen - Nicht fertiggestellte Beurteilung - Haftung - Materieller Schaden - Verlust einer Chance - Immaterieller Schaden - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Durchführung eines Urteils des Gerichts)
(2023/C 63/46)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: SU (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (vertreten durch C. Coucke und E. Karatza als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV beantragt die Klägerin zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom 15. Juli 2020, mit der diese ihren Vertrag nicht verlängert hat, und, soweit erforderlich, der Entscheidung vom 11. Februar 2021, mit der diese ihre Beschwerde zurückgewiesen hat, sowie zum anderen den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr dadurch entstanden sein soll.
Tenor
1. |
Die Entscheidung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom 15. Juli 2020, den Vertrag von SU als Bedienstete auf Zeit nicht zu verlängern, wird aufgehoben. |
2. |
Die Entscheidung der EIOPA vom 11. Februar 2021 über die Zurückweisung der Beschwerde von SU wird aufgehoben. |
3. |
Die EIOPA wird verurteilt, 10 000 Euro als Ersatz des SU entstandenen materiellen Schadens zu zahlen. |
4. |
Die EIOPA wird verurteilt, 5 000 Euro als Ersatz des SU entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen. |
5. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
6. |
Die EIOPA trägt die Kosten. |