12.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 205/18 |
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 20. April 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny — Polen) — Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej/P. w W.
(Rechtssache C-282/22 (1), Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 14, 15 und 24 - Ladepunkte für Elektrofahrzeuge - Bereitstellung von Vorrichtungen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen, Lieferung der erforderlichen Elektrizität sowie Leistung von technischer Unterstützung und von IT-Diensten - Einstufung als „Lieferung von Gegenständen“ oder „Dienstleistung“)
(2023/C 205/21)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Naczelny Sąd Administracyjny
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej
Beklagte: P. w W.
Beteiligter: Rzecznik Małych i Średnich Przedsiębiorców
Tenor
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 geänderten Fassung
ist dahin auszulegen, dass
eine komplexe einheitliche Leistung eine „Lieferung von Gegenständen“ im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung darstellt, wenn sie sich zusammensetzt aus
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der Bereitstellung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (einschließlich der Verbindung des Ladegeräts mit dem Betriebssystem des Fahrzeugs), |
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der Übertragung von Elektrizität mit entsprechend angepassten Parametern an die Batterien des Elektrofahrzeugs, |
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der notwendigen technischen Unterstützung für die betreffenden Nutzer und |
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der Bereitstellung von IT-Anwendungen, die es dem betreffenden Nutzer ermöglichen, einen Anschluss zu reservieren, den Umsatzverlauf einzusehen und in einer elektronischen Geldbörse gespeicherte Guthaben zu erwerben und sie für die Bezahlung der Aufladungen zu verwenden. |