22.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/44


Klage, eingereicht am 5. Juli 2022 — Hasbro/EUIPO — Kreativni dogadaji (DRINKOPOLY)

(Rechtssache T-413/22)

(2022/C 318/59)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Hasbro, Inc. (Pawtucket, Rhode Island, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und H. Hartwig)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kreativni dogadaji d.o.o. (Zagreb, Kroatien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke DRINKOPOLY mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 062 463 mit Benennung der Europäischen Union.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. April 2022 in der Sache R 596/2017-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten, sollte sie diesem Verfahren beitreten, die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.


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