23.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/65


Klage, eingereicht am 24. November 2022 — Kozitsyn/Rat

(Rechtssache T-731/22)

(2023/C 24/90)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Andrey Anatolyevich Kozitsyn (Verkhnyaya Pyshma, Russland) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Grand d’Esnon)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) Nr. 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 (1), soweit er ihn betrifft, und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 (2), soweit sie ihn betrifft, für nichtig zu erklären;

und dabei

die Rechtswidrigkeit von Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates und von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates festzustellen und

die Anwendung dieser Bestimmungen im Wege der Einrede der Rechtswidrigkeit abzulehnen oder zumindest die Rechtswidrigkeit der Anwendung dieser Bestimmungen auf ihn festzustellen;

in jedem Fall,

dem Rat der Europäischen Union gemäß Art. 140 Buchst. b der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf acht Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-234/22, Ismailova/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.


(1)  Beschluss (GASP) 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 149).

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 1).


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