11.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/34


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 2. August 2004

(Rechtssache C-333/04)

(2004/C 228/70)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 2. August 2004 eine Klage gegen das Großherzogtum Luxemburg beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Denis Martin und Horstpeter Kreppel; Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 (1) über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Fünfzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)1, verstoßen hat, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen;

dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 30. Juni 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 23 vom 28.1.2000, S. 57.


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