17.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 143/25 |
Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria regionale Genua eingereicht am 3. April 2006 — Agrover srl/Agenzia Dogane Circoscrizione Doganale Genua
(Rechtssache C-173/06)
(2006/C 143/46)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Commissione tributaria regionale Genua
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Agrover srl
Beklagte: Agenzia Dogane Circoscrizione Doganale Genua
Vorlagefragen
1. |
Ist Artikel 216 des Zollkodex der Gemeinschaften (Verordnung [EWG] Nr. 2913/92 vom 12. Oktober 1992) anwendbar, wenn eine zuvor im aktiven Veredelungsverkehr mit dem Zertifikat EUR1 in ein Drittland (mit dem ein Zollpräferenzabkommen besteht) ausgeführte Gemeinschaftsware (Reis) Anlass zur Erhebung von Einfuhrabgaben zum Zeitpunkt der nachfolgenden Wiedereinfuhr zur Wiederergänzung dieser (äquivalenten) Ware aus einem so genannten „Nichtabkommens“-Drittland gibt? |
2. |
Kann bei unterbliebener Erhebung der Zölle nach Artikel 216 des Zollkodex bei der Einfuhr zur Wiederergänzung die Zollverwaltung deren Zahlung später verlangen, und ist in einem solchen Falle der Ausnahmetatbestand des Artikels 220 des Zollkodex nicht erfüllt? |