28.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 261/16 |
Klage, eingereicht am 14. September 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-376/06)
(2006/C 261/30)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Caeiros und J.-B. Laignelot)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Artikel 13 der Richtlinie 2001/42/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen; |
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hilfsweise, festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Artikel 13 der vorgenannten Richtlinie 2001/42/EG verstoßen hat, dass sie der Kommission diese Vorschriften nicht unverzüglich mitgeteilt hat; |
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der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 21. Juli 2004 abgelaufen.
(1) ABl. L 197, S. 30.