28.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 261/16


Klage, eingereicht am 14. September 2006 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik

(Rechtssache C-376/06)

(2006/C 261/30)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Caeiros und J.-B. Laignelot)

Beklagte: Portugiesische Republik

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Artikel 13 der Richtlinie 2001/42/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen;

hilfsweise, festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Artikel 13 der vorgenannten Richtlinie 2001/42/EG verstoßen hat, dass sie der Kommission diese Vorschriften nicht unverzüglich mitgeteilt hat;

der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 21. Juli 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 197, S. 30.


  翻译: