10.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 56/24 |
Klage, eingereicht am 25. Januar 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-26/07)
(2007/C 56/46)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Kontoú und A.-M. Rouchaud-Joët)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (1) verstoßen hat, dass sie nicht die zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen oder sie zumindest nicht der Kommission mitgeteilt hat; |
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der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/80 in nationales Recht sei am 1. Januar 2006 abgelaufen
(1) ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 15.