24.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 17/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4687 — SACYR VALLEHERMOSO/Eiffage)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 17/14)

1.

Am 17. Januar 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen SACYR VALLEHERMOSO („Sacyr“, Spanien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Eiffage (Frankreich) durch ein öffentliches Übernahmeangebot vom 17. Januar 2007.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sacyr: Hoch- und Tiefbau, Konzessionen, Immobilienmarkt,

Eiffage: Hoch- und Tiefbau, Konzessionen, elektrische Anlageerrichtung, Immobilienmarkt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4687 — SACYR VALLEHERMOSO/Eiffage an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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