17.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 370/5 |
Zuteilung der Richter an die Kammern
2011/C 370/10
Am 25. November 2011 hat die Vollversammlung des Gerichts nach der Wahl von Herrn Kanninen zum Präsidenten der Sechsten Kammer beschlossen, die Entscheidungen der Vollversammlung vom 20. September 2010 (1), vom 26. Oktober 2010 (2), vom 29. November 2010 (3) und vom 20. September 2011 (4) über die Zuteilung der Richter an die Kammern zu ändern.
Für die Zeit vom 25. November 2011 bis zum Amtsantritt des italienischen Mitglieds werden die Richter wie folgt den Kammern zugeteilt:
Erste erweiterte Kammer mit fünf Richtern:
Kammerpräsident Azizi, Richterinnen Cremona und Labucka, Richter Frimodt Nielsen und Gratsias.
Erste Kammer mit drei Richtern:
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Kammerpräsident Azizi, |
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Richterin Cremona, |
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Richter Frimodt Nielsen. |
Zweite erweiterte Kammer mit fünf Richtern:
Kammerpräsident Forwood, Richter Dehousse, Richterin Wiszniewska-Białecka, Richter Prek und Schwarcz, Richterin Kancheva.
Zweite Kammer mit drei Richtern:
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Kammerpräsident Forwood, |
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Richter Dehousse, |
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Richter Schwarcz. |
Dritte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:
Kammerpräsident Czúcz, Richterin Cremona, Richterin Labucka, Richter Frimodt Nielsen und Gratsias.
Dritte Kammer mit drei Richtern:
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Kammerpräsident Czúcz, |
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Richterin Labucka, |
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Richter Gratsias. |
Vierte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:
Kammerpräsidentin Pelikánová, Richter Vadapalas, Richterin Jürimäe, Richter O’Higgins und van der Woude.
Vierte Kammer mit drei Richtern:
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Kammerpräsidentin Pelikánová, |
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Richterin Jürimäe, |
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Richter van der Woude. |
Fünfte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:
Kammerpräsident Papasavvas, Richter Vadapalas, Richterin Jürimäe, Richter O’Higgins und van der Woude.
Fünfte Kammer mit drei Richtern:
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Kammerpräsident Papasavvas, |
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Richter Vadapalas, |
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Richter O’Higgins. |
Sechste erweiterte Kammer mit fünf Richtern:
Kammerpräsident Kanninen, Richterin Martins Ribeiro, Richter Wahl, Soldevila Fragoso und Popescu.
Sechste Kammer mit drei Richtern:
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Kammerpräsident Kanninen, |
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Richter Wahl, |
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Richter Soldevila Fragoso. |
Siebte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:
Kammerpräsident Dittrich, Richter Dehousse, Richterin Wiszniewska-Białecka, Richter Prek und Schwarcz, Richterin Kancheva.
Siebte Kammer mit drei Richtern:
Kammerpräsident Dittrich,
a) |
Richterin Wiszniewska-Białecka und Richter Prek, |
b) |
Richterinnen Wiszniewska-Białecka und Kancheva, |
c) |
Richter Prek und Richterin Kancheva. |
Achte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:
Kammerpräsident Truchot, Richterin Martins Ribeiro, Richter Wahl, Soldevila Fragoso und Popescu.
Achte Kammer mit drei Richtern:
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Kammerpräsident Truchot, |
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Richterin Martins Ribeiro, |
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Richter Popescu. |
Für die Zeit vom 25. November 2011 bis zum Amtsantritt des italienischen Mitglieds bilden in der Siebten erweiterten Kammer folgende Richter mit dem Kammerpräsidenten den erweiterten Spruchkörper: die beiden anderen Richter der ursprünglich befassten Siebten Kammer, der vierte Richter dieser Kammer und ein Richter der Zweiten Kammer mit drei Richtern. Letzterer, der nicht der Kammerpräsident ist, wird nach der in Art. 6 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehenen Reihenfolge für ein Jahr bestimmt.
Für die Zeit vom 25. November 2011 bis zum Amtsantritt des italienischen Mitglieds bilden in der Zweiten erweiterten Kammer folgende Richter mit dem Kammerpräsidenten den erweiterten Spruchkörper: die beiden anderen Richter der ursprünglich befassten Zweiten Kammer und zwei Richter der Siebten Kammer, die mit vier Richtern besetzt ist. Die beiden letztgenannten Richter, von denen keiner der Kammerpräsident ist, werden nach der in Art. 6 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehenen Reihenfolge für ein Jahr bestimmt.
(1) ABl. C 288 vom 23.10.2010, S. 2.
(2) ABl. C 317 vom 20.11.2010, S. 5.
(3) ABl. C 346 vom 18.12.2010, S. 2.
(4) ABl. C 305 vom 15.10.2011, S. 2.