13.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 264/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7008 — Aena Internacional/AXA PE/LLAGL)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 264/12

1.

Am 5. September 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Aena Desarrollo Internacional, SA („Aena Internacional“, Spanien) und AXA Investment Managers Private Equity, SA („AXA PE“, Frankreich) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen London Luton Airport Group Limited („LLAGL“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Aena Internacional: Verwaltung von Flughafeninsfrastruktur,

AXA PE: Private Kapitalbeteiligungen und Vermögensverwaltung,

LLAGL: Verwaltung und Betrieb des London Luton Airport über seine 100 %ige Tochtergesellschaft London Luton Airport Operations Ltd.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7008 — Aena Internacional/AXA PE/LLAGL per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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