20.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 17/30


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7429 — Siemens/Dresser-Rand)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 17/08)

1.

Am 9. Januar 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Siemens AG („Siemens“, Deutschland) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Dresser-Rand Group Inc. („Dresser-Rand“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Siemens ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in München. Das Unternehmen bietet seinen Kunden eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen in folgenden Bereichen an: Gebäudetechnik, Hard- und Softwarelösungen (Digital Factory), Energiemanagement, Gesundheitswesen, Mobilität, Strom und Gas, Dienstleistungen im Bereich Stromerzeugung, Prozessautomatisierung und Antriebssysteme, Windkraft und erneuerbare Energien sowie Finanzlösungen.

Zum Produktportfolio von Siemens gehören Gas- und Dampfturbinen, Generatoren und Verdichter. Darüber hinaus stellt Siemens auch Elektromotoren her.

Dresser-Rand ist eine US-amerikanische Aktiengesellschaft mit Sitz in Houston (Texas). Das Unternehmen bietet seinen Kunden aus der Öl- und Gasindustrie Produkte für verschiedene Anwendungen der Öl- und Gas-Wertschöpfungskette an: im Upstream-Bereich Exploration und Produktion, im Midstream-Bereich Transport, Erdgasverflüssigung und Lagerung und im Downstream-Bereich Verarbeitung und Vertrieb von Öl und Gas und damit verbundenen Nebenprodukten.

Die Produktpalette von Dresser-Rand umfasst Radial- und Kolbenverdichter, kleine Gas- und Dampfturbinen, Gasentspannungsturbinen, Gas- und Dieselmotoren sowie die entsprechenden Steuerungssysteme.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7429 — Siemens/Dresser-Rand per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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