Der Grundsatz der Subsidiarität

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union – Gemeinsame Bestimmungen – Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Protokoll (Nr. 1) über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DES ARTIKELS UND DER PROTOKOLLE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Definition des Begriffs „Subsidiarität“

Komplementarität mit dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit

Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips

Der Vertrag von Lissabon hat dieses Protokoll reformiert, um die Kontrolle zu verbessern und zu intensivieren.

Mit dem Protokoll (Nr. 1) fügt der Vertrag von Lissabon eine weitere Reform hinzu, indem er die nationalen Parlamente eng an die Überwachung des Subsidiaritätsprinzips bindet. Die nationalen Parlamente können eine zweifache Kontrolle ausüben, wie folgt:

Der Vertrag von Lissabon bezieht auch den Europäischen Ausschuss der Regionen in die Kontrolle des Grundsatzes der Subsidiarität ein. Wie die nationalen Parlamente kann auch der Ausschuss den Gerichtshof mit einem Gesetzgebungsakt befassen, wenn er der Auffassung ist, dass dieser nicht mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist.

Die Kommission erstellt einen Jahresbericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten und veröffentlicht im Rahmen der Umsetzung der Initiative „Bessere Rechtsetzung“ Jahresberichte über Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel I – Gemeinsame Bestimmungen – Artikel 5 (ex-Artikel 5 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 18).

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 206-209).

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unio – Protokoll (Nr. 1) über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 203-205).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission: Jahresbericht 2020 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten (COM(2021) 417 final vom 23.7.2021).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung – Eine Agenda der EU“ (COM(2015) 215 final vom 19.05.2015).

Letzte Aktualisierung: 17.05.2024

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