Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Ozon-Verordnung)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufhebung

Durch die Verordnung (EU) 2024/590 (siehe Zusammenfassung) wird Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 mit Wirkung vom 3. März 2025 aufgehoben und ersetzt.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ausgangsstoff. Jeder geregelte oder neue Stoff, dessen ursprüngliche Zusammensetzung während eines chemischen Umwandlungsprozesses vollständig verändert wird und dessen Emissionen unbedeutend sind.
Verarbeitungshilfsstoffe. Geregelte Stoffe, die als chemische Verarbeitungshilfsmittel in einer in Anhang III genannten Anwendung eingesetzt werden.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Neufassung) (ABl. L 286 vom 31.10.2009, S. 1-30).

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

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