Solidaritätsfonds der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Bedingungen für Interventionen

Strategien der Naturkatastrophenprävention und des Naturkatastrophenmanagements

Die neuen Vorschriften ermutigen die EU-Länder, Strategien für Naturkatastrophenprävention und -management einzurichten, indem Berichte vor und nach der Ausführung gefordert werden. Sofern es die betroffenen Länder wiederholt versäumen, das EU-Recht zur Naturkatastrophenprävention umzusetzen, riskieren sie, dass die Finanzhilfe gesenkt oder gar abgelehnt wird.

Förderfähige Staaten

Der EUSF wurde für EU-Länder und Länder, die in EU-Beitrittsverhandlungen stehen, eingerichtet.

Wofür wird der EUSF genutzt?

Anträge auf Unterstützung

Haushalt

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3-8)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1-11)

Letzte Aktualisierung: 25.05.2020

  翻译: