ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 120

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

47. Jahrgang
30. April 2004


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Paritätische Parlamentarische Versammlung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

 

Die 7. Tagung fand vom 16.-19. Februar 2004 in Addis Abeba (Äthiopien) statt

2004/C 120/1

Protokoll der Sitzung vom Montag, 16. Februar 2004

1

Feierliche Eröffnungssitzung

1

Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

1

Zusammensetzung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

1

Akkreditierung nichtparlamentarischer Vertreter

1

Stellvertreter

1

Eingegangene Unterlagen

2

Annahme des Entwurfs der Tagesordnung (AKP-EU 3641)

2

Genehmigung des Protokolls der 6. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (ABl. C 26 vom 29.01.2004)

2

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA): Schwierigkeiten und Perspektiven (AKP-EU 3643/04)

Bericht von Herrn Désir und Frau Hay-Webster (Jamaika) — Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen

2

2

Bericht von Herrn Désir und Frau Hay-Webster (Jamaika) — Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen

2

Erstes dringliches Thema: Baumwolle und andere Grundstoffe: Die Probleme einiger AKP-Länder (AKP-EU 3668/04)

3

2004/C 120/2

Protokoll der Sitzung vom Dienstag, 17. Februar 2004

4

Stellvertreter

4

Erklärung von Poul Nielson, für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständiges Mitglied der Kommission, Weiterbehandlung der auf der 6. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (Rom) angenommenen Entschließungen

4

Fragestunde Kommission

4

Zweites dringliches Thema: Die durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachten Schäden und Notwendigkeit einer raschen Reaktion bei Naturkatastrophen (AKP-EU 3669/04)

4

Genehmigung des Protokolls vom Montag, 16. Februar 2004

5

Erklärung von Herrn Tom Kitt, Minister für Entwicklung und Menschenrechte (Irland), amtierender EU-Ratspräsident

5

Erklärung von Herrn Pierre Moussa, Minister für Planung, Raumplanung und wirtschaftliche Integration (Republik Kongo), amtierender Präsident des AKP-Rates

5

Fragestunde Rat

5

Bericht von Herrn Klutse (Togo) und Herrn Morillon — Prävention und Beilegung von Konflikten und die Schaffung eines dauerhaften Friedens — Ausschuss für politische Angelegenheiten (AKP-EU 3601/04)

5

2004/C 120/3

Protokoll der Sitzung vom Mittwoch, 18. Februar 2004

7

Stellvertreter

7

Genehmigung des Protokolls vom Dienstagvormittag, 17. Februar 2004

7

Situation in Haiti

7

Bericht von Herrn Betkou (Madagaskar) und Frau Scheele: Armutsbedingte Krankheiten und reproduktive Gesundheit in den AKP-Ländern im Rahmen des 9. EEF (AKP-EU 3640/04)

7

Regionale Integration in Afrika im Rahmen der Afrikanischen Union und die NEPAD

7

Tätigkeiten des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)

8

2004/C 120/4

Protokoll der Sitzung vom Donnerstag, 19. Februar 2004

9

Stellvertreter

9

Genehmigung der Protokolle vom Dienstagnachmittag, 17. Februar, und Mittwochnachmittag, 18. Februar 2004

9

Bericht über den Weltgipfel der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (Genf, 10.—12. Dezember 2003)

9

Zusammenfassung der Berichterstatter zu den Workshops

9

Fortführung der Aussprache über das dringliche Thema: Die durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachten Schäden und Notwendigkeit einer raschen Reaktion bei Naturkatastrophen (AKP-EU 3669/04)

9

Abstimmung über die Entschließungsanträge in den Berichten der drei Ausschüsse und über die Entschließungsanträge zu den dringlichen Themen

9

Sonstiges

9

Zeitpunkt und Ort der 8. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

9

Alphabetische Liste der Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

10

Anwesenheitsliste der Tagung vom 14. bis 19. Februar 2004 in Addis Abeba

13

Angenommene Entschliessungen

16


DE

 


I Mitteilungen

Paritätische Parlamentarische Versammlung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Die 7. Tagung fand vom 16.-19. Februar 2004 in Addis Abeba (Äthiopien) statt

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/1


ADDIS ABEBA

(Äthiopien)

Die 7. Tagung fand vom 16.-19. Februar 2004 in Addis Abeba (Äthiopien) statt

PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MONTAG, 16. FEBRUAR 2004

(2004/C 120/01)

(Die Sitzung wird um 10.40 Uhr eröffnet)

Feierliche Eröffnungssitzung

Die feierliche Eröffnungssitzung findet in Anwesenheit von Herrn Girma Wolde Giorgis, Präsident der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien, statt.

Es sprechen vor der Versammlung: Herr Dawit Yohannes, Parlamentspräsident, Herr Ramdien Sardjoe, Ko-Präsident der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, Frau Glenys Kinnock, Ko-Präsidentin der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, und Herr Meles Zenawi, Ministerpräsident der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien.

(Die Sitzung wird um 11.30 Uhr unterbrochen und um 15.20 Uhr wiederaufgenommen.)

VORSITZ: Herr SARDJOE

Ko-Präsident

Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

Der Ko-Präsident heißt die Teilnehmer willkommen.

1.   Zusammensetzung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

Der Ko-Präsident teilt mit, das Verzeichnis der Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung werde in der Form, in der es von den Behörden der AKP-Staaten und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments übermittelt wurde, Anlage dieses Protokolls sein.

2.   Akkreditierung nichtparlamentarischer Vertreter

Der Ko-Präsident teilt mit, die Behörden der AKP-Staaten hätten ihm ein Verzeichnis der nichtparlamentarischen Vertreter übermittelt. Gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Partnerschaftsabkommens und Artikel 1 der Geschäftsordnung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung schlägt er vor, dass diese Vertreter eingetragen werden und ihre Namen in einer Anlage zum Protokoll erscheinen.

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung nimmt den Vorschlag an.

3.   Stellvertreter

Der Ko-Präsident teilt die Namen der folgenden Stellvertreter mit: André-Léonard (für Manders), Bébéar (für Averoff), Boumediene-Thiery (für Lucas), Bremmer (für Gouveia), Bushill-Matthews (für Balfe), Gahler (für Foster), Klass (für Vidal-Quadras Roca), Knolle (für Sudre), McAvan (für McCarthy), Ribeiro (für Vinci), Roure (für Carlotti), Scarbonchi (für Wurtz) und Volcic (für Fava).

4.   Eingegangene Unterlagen

Der Ko-Präsident teilt mit, die folgenden Unterlagen erhalten zu haben:

Bericht von Herrn Désir und Frau Hay-Webster (Jamaika) im Namen des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen über „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA): Probleme und Perspektiven“ (AKP-EU 3643/04),

Bericht von Herrn Morillon und von Herrn Klutse (Togo) im Namen des Ausschusses für politische Angelegenheiten über „Prävention und Beilegung von Konflikten und die Schaffung eines dauerhaften Friedens“ (AKP-EU 3601/04),

Bericht von Frau Scheele und Herrn Betkou (Madagaskar) im Namen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen über „Armutsbedingte Krankheiten und reproduktive Gesundheit in den AKP-Ländern im Rahmen des 9. EEF“ (AKP-EU 3640/01).

Entschließungsanträge zu den dringlichen Themen (Artikel 17 der Geschäftsordnung)

Der Ko-Präsident informiert die Mitglieder über die Ergebnisse der Empfehlungen des Präsidiums und fordert die Verfasser von Entschließungsanträgen zu denselben Themen auf, sich auf einen Kompromisswortlaut zu einigen.

Erstes dringliches Thema: Baumwolle und andere Grundstoffe: Die Probleme einiger AKP-Länder

APP/3661) von den Vertretern von Mali, Burkina Faso, Benin und dem Tschad für die Gruppe der AKP-Staaten,

APP/3662) von folgenden Mitgliedern: Khanbhai und Schwaiger für die EVP-ED-Fraktion und Flesch für die ELDR-Fraktion,

APP/3667) von folgenden Mitgliedern: Junker und Kinnock für die PSE-Fraktion,

APP/3665) von folgenden Mitgliedern: Rod, Lannoye, Maes, Schörling und Isler Béguin für die Verts/ALE-Fraktion und Sylla, Ribeiro, Sjöstedt und Scarbonchi für die GUE/NGL-Fraktion.

Zweites dringliches Thema: Die durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachten Schäden und Notwendigkeit einer raschen Reaktion bei Naturkatastrophen

(APP/3663) von den Vertretern der Cookinseln, von Fidschi, Niue, Samoa und Tonga,

(APP/3664) von folgenden Mitgliedern: Wijkman, Lulling, Corrie und Wieland für die PPE-DE-Fraktion, Junker für die PSE-Fraktion und van den Bos, Flesch, Sanders-ten Holte und André-Léonard für die ELDR-Fraktion,

(APP/3666) von folgenden Mitgliedern: Schörling, Isler Béguin, Rod, Maes und Boumediene-Thiery für die Verts/ALE-Fraktion.

5.   Annahme des Entwurfs der Tagesordnung (AKP-EU 3641)

Es sprechen: Sardjoe, Ko-Präsident, Arouna (Niger), Faure (Seychellen), Imbarcaouane (Mali) und Nickel (Ko-Generalsekretär EU).

Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird wie folgt festgelegt:

bezüglich der Entschließungsanträge, die in den von den ständigen Ausschüssen vorgelegten Berichten enthalten sind: Montag, 16. Februar, um 18.00 Uhr,

bezüglich der abstimmungspflichtigen Kompromissentschließungsanträge: Dienstag, 17. Februar, um 15.00 Uhr.

Der Entwurf der Tagesordnung wird in der in diesem Protokoll wiedergegebenen Fassung angenommen.

6.   Genehmigung des Protokolls der 6. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (ABl. C 26 vom 29.01.2004)

Es spricht: Bowis.

Das Protokoll wird genehmigt.

VORSITZ: Frau KINNOCK

Ko-Präsidentin

7.   Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA): Schwierigkeiten und Perspektiven (AKP-EU 3643/04)

Bericht von Herrn Désir und Frau Hay-Webster (Jamaika) — Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen

Herr Désir und Frau Hay-Webster legen ihren Bericht vor.

Erklärungen:

Herr Pascal Lamy, für Außenhandel zuständiges Kommissionsmitglied

Herr Jayen Cuttaree, Minister für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel und regionale Zusammenarbeit (Mauritius) im Namen der AKP-Gruppe.

Es sprechen: Schwaiger, Davies (Südafrika), Kamotho (Kenia), Howitt, Mporogomyi (Tansania), Rod, Matongo (Sambia), Ribeiro, Metsing (Lesotho), Faure (Seychellen), Souchet, Imbarcaouane (Mali), Beda (Sudan), Khanbhai, Conteh (Sierra Leone), Junker, Touray (Gambia), Goebbels, François (St. Lucia), Dawaleh (Dschibuti) und Gunness (Mauritius).

Herr Sukhdev Sharma, Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Gemeinschaften, ergreift das Wort.

Die Herren Lamy und Cuttaree beteiligen sich an der Aussprache.

Frau Hay-Webster und Herr Désir schließen die Aussprache.

VORSITZ: Herr SARDJOE

Ko-Präsident

8.   Erstes dringliches Thema: Baumwolle und andere Grundstoffe: Die Probleme einiger AKP-Länder (AKP-EU 3668/04)

Der Ko-Präsident erteilt Kommissionsmitglied Lamy das Wort, der eine Erklärung zum dringlichen Thema abgibt.

Es sprechen: Khanbhai, Imbarcaouane (Mali), Natchaba (Togo), Akpovi (Bénin), Junker, Tapsoba (Burkina Faso), Rod, Ramotar (Guyana) und Jana (Malawi).

VORSITZ: Herr PRESCOD

Vizepräsident

Es sprechen: Gahler, François (St. Lucia), van den Berg, Straker (St. Vincent und die Grenadinen), Howitt, Prinz Guduza (Swasiland), Kamuntu (Uganda) und Mporogomyi (Tansania).

(Die Sitzung wird um 19.14 Uhr geschlossen.)

Ramdien SARDJOE und Glenys KINNOCK

Ko-Präsidenten

Jean-Robert GOULONGANA und Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/4


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DIENSTAG, 17. FEBRUAR 2004

(2004/C 120/02)

(Die Sitzung wird um 9.15 Uhr eröffnet.)

VORSITZ: Frau KINNOCK

Ko-Präsidentin

1.   Stellvertreter

Die Ko-Präsidentin kündigt folgende Stellvertreter an: André-Léonard (für Manders), Bébéar (für Averoff), Boumediene-Thiery (für Lucas), Bremmer (für Gouveia), Bushill-Matthews (für Balfe), Gahler (für Foster), Klass (für Vidal-Quadras Roca), Knolle (für Sudre), McAvan (für McCarthy), Ribeiro (für Vinci), Roure (für Carlotti) und Scarbonchi (für Wurtz).

2.   Erklärung von Poul Nielson, für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständiges Mitglied der Kommission, Weiterbehandlung der auf der 6. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (Rom) angenommenen Entschließungen

Die Ko-Präsidentin teilt mit, dass das Präsidium bestätigt hat, dass jeder ständige Ausschuss dafür verantwortlich ist, die Weiterbehandlung der angenommenen Entschließungen — nicht nur derjenigen der letzten Tagung, sondern auch derjenigen der vorhergehenden Tagungen — zu überwachen, und dass es in die Tagesordnung jeder seiner Tagungen einen Punkt zu diesem Thema aufnehmen wird.

Herr Nielson begrüßt den dank der Schaffung der Afrikanischen Union erreichten Fortschritt und gibt eine Erklärung zum derzeitigen Stand der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des EEF ab. Er erläutert auch, wie die Kommission die anlässlich der 6. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (Rom) angenommenen Entschließungen weiterbehandelt hat, was sich auch aus dem vorab verteilten Dokument ergibt (APP/3658).

3.   Fragestunde Kommission

An die Kommission wurden zwölf Anfragen gerichtet, die sie schriftlich beantwortet hat.

Herr Nielson beantwortet die nachstehenden Zusatzfragen:

Anfrage Nr. 2 von Frau Sandbæk zu den Auswirkungen der „Mexico City policy“,

Anfrage Nr. 3 von Herrn Bowis zur Epilepsie,

Anfrage Nr. 10 von Herrn Khanbhai zur Entwicklungspolitik der EU,

Anfrage Nr. 1 von Herrn van den Berg zu „Publish what you pay“,

Anfrage Nr. 5 von Frau Sauquillo Pérez del Arco zur europäischen Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Emigranten,

Anfrage Nr. 6 von Herrn van den Bos zum interkonfessionellen Dialog,

Anfrage Nr. 9 von Herrn Martínez Martínez zu den Beziehungen EU-Kuba,

Anfrage Nr. 4 von Herrn Rod zum Zugang zu Arzneimitteln.

Folgende Verfasser verzichten auf eine Zusatzfrage:

Anfrage Nr. 12 von Herrn Imbarcaouane (Mali) zum EEF,

Anfrage Nr. 11 von Frau Roure zum Zugang zum Wasser in den AKP-Ländern.

Die Verfasser der Anfragen Nr. 7 und 8 sind nicht anwesend.

Es sprechen: Osei-Prempeh (Ghana), Touray (Gambia), Theorin, Ramotar (Guyana), Nielson (Mitglied der Kommission), Wijkman, Metsing (Lesotho), Polanco (1) (Beobachter, Kuba), Boumediene-Thiery, Faure (Seychellen), Davies (Südafrika), Arnaoud (Dschibuti), Beda (Sudan), Bowis, Mporogomyi (Tansania), Scarbonchi, Conteh (Sierra Leone), Natchaba (Togo), Kangai (Simbabwe), Ya France (Namibia), Polisi (Ruanda), Martens, Rwabita (Uganda), Sylla und Lesrima (Kenia).

Die Ko-Präsidentin dankt Herrn Nielson für sein Engagement, seine Bereitschaft, Rede und Antwort zu stehen, und seine gute Zusammenarbeit mit der Versammlung.

4.   Zweites dringliches Thema: Die durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachten Schäden und Notwendigkeit einer raschen Reaktion bei Naturkatastrophen (AKP-EU 3669/04)

Es sprechen: Taufitu (Niue), Taio (Cookinseln), Wijkman, Nabuka (Fidschi), Bullen (Dominikanische Republik), Junker, Gunness (Mauritius), Isler Béguin, Razoarimihaja (Madagaskar), Sjöstedt, Sanga (Salomonen) und Malin (Vertreter der Kommission).

Die Ko-Präsidentin teilt mit, dass noch zwölf Namen auf der Rednerliste stehen. Die Aussprache werde zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen, falls die Zeit es erlaube.

(Die Sitzung wird um 13.10 Uhr unterbrochen und um 15.17 Uhr wiederaufgenommen.)

VORSITZ: Herr SARDJOE

Ko-Präsident

5.   Genehmigung des Protokolls vom Montag, 16. Februar 2004

Das Protokoll wird genehmigt.

6.   Erklärung von Herrn Tom Kitt, Minister für Entwicklung und Menschenrechte (Irland), amtierender EU-Ratspräsident

Herr Kitt gibt eine Erklärung zur Entwicklungspolitik der EU und zu den Tagesordnungspunkten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung ab.

7.   Erklärung von Herrn Pierre Moussa, Minister für Planung, Raumplanung und wirtschaftliche Integration (Republik Kongo), amtierender Präsident des AKP-Rates

Herr Moussa spricht über die derzeit aktuellen Fragen im Verhältnis zwischen der AKP und der EU.

8.   Fragestunde Rat

An den AKP-Ministerrat wurden vier Anfragen gerichtet.

Herr Moussa antwortet auf folgende Anfragen und Zusatzfragen:

Anfrage Nr. 1 von Frau Schörling zur Einführung genetisch veränderten Saatguts in Afrika,

Anfrage Nr. 2 von Frau Isler Béguin zu den Uranminen,

Anfrage Nr. 4 von Frau Isler Béguin zu Kuba,

Anfrage Nr. 19 von Herrn Imbarcaouane (Mali) zur Prävention und Beilegung von Konflikten in Afrika.

An den Ministerrat der Europäischen Union werden vierzehn Anfragen gerichtet.

Herr Kitt antwortet auf folgende Anfragen und Zusatzfragen:

Anfrage Nr. 13 von Herrn van den Bos zu den Spannungen zwischen Äthiopien und Eritrea,

Anfrage Nr. 14 von Frau Sauquillo Pérez del Arco zur Demokratisierung und regionalen Zusammenarbeit in Zentralafrika,

Anfrage Nr. 16 von Herrn van den Berg zur Beziehung der UNO zur Demokratischen Republik Kongo,

Anfrage Nr. 17 von Herrn Faure (Seychellen) über die Zollerleichterungen für den Import von Thunfisch,

Anfrage Nr. 18 von Herrn Imbarcaouane (Mali) zur Baumwolle,

Anfrage Nr. 7 von Frau Schörling zur Auslandsverschuldung,

Anfrage Nr. 8 von Herrn Martínez Martínez zum Waffenhandel und zu Handfeuerwaffen,

Anfrage Nr. 9 von Frau Maes zum Verhaltenskodex bei Waffenausfuhren,

Anfrage Nr. 11 von Frau Isler Béguin zum Uran,

Anfrage Nr. 12 von Frau Roure zur Ausweisung illegal aufhältiger Ausländer.

Folgende Verfasser stellen keine Zusatzfragen:

Anfrage Nr. 10 von Frau Scheele (in Vertretung von Frau Sandbæk) zur Ernennung eines Botschafters der Europäischen Union für den Kampf gegen HIV/AIDS.

Die Verfasser der Anfragen Nr. 5, 6 und 15 sind nicht anwesend.

9.   Bericht von Herrn Klutse (Togo) und Herrn Morillon — Prävention und Beilegung von Konflikten und die Schaffung eines dauerhaften Friedens — Ausschuss für politische Angelegenheiten (AKP-EU 3601/04)

Der Ko-Präsident begrüßt das positive Echo und die Folgemaßnahmen zum ersten Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten über die Rechte der Kinder und insbesondere der Kindersoldaten.

Herr Klutse (Togo) und Herr Bébéar (für Herrn Morillon) legen ihren Bericht vor.

Herr Saïd Djinnit, Mitglied des für Frieden, Sicherheit und Außenpolitik zuständigen Ausschusses der Afrikanischen Union, gibt eine Erklärung ab.

Herr Khanbhai äußert sich zu einem Tagesordnungspunkt, gibt zu bedenken, dass es üblich ist, dass der AKP-EU-Rat auf die Fragen der Versammlung antwortet, und gibt eine Frage zur Republik Kongo wieder, die er gerne dem Präsidenten des AKP-Rates gestellt hätte.

Der Ko-Präsident antwortet, dass Zusatzfragen an den AKP-EU-Rat gemäß Artikel 20 der Geschäftsordnung nur von den Verfassern der schriftlichen Anfragen gestellt werden können, und dass die Anfragen der Versammlung nur berücksichtigt werden können, falls die Zeit es erlaubt, was nicht der Fall sei.

Die Aussprache über den Bericht von Herrn Klutse und Herrn Morillon wird wieder aufgenommen.

Es sprechen: Osei-Prempeh (Ghana), Khanbhai, Touray (Gambia), De Sousa (Angola), Amon-Ago (Côte d'Ivoire), Nahimana (Burundi), Theorin, van den Bos, Bawa Bwari (Nigeria), Maes, Sithole (Mosambik), Imbarcaouane (Mali), Djinnit (Kommission der Afrikanischen Union), Natchaba (Togo), Junker, Sauquillo Pérez del Arco, Sylla, McAvan, Kamuntu (Uganda), Matongo (Sambia), Samba (Salomonen), Onusumba (Demokratische Republik Kongo), Mporogomyi (Tansania) und Kangai (Simbabwe).

Herr Klutse und Herr Bébéar antworten den Rednern.

Der Ko-Präsident teilt mit, dass die Aussprache zu Haiti zu Beginn der Sitzung am folgenden Tag nachmittags stattfinden werde.

(Die Sitzung wird um 19.17 Uhr geschlossen.)

Ramdien SARDJOE und Glenys KINNOCK

Ko-Präsidenten

Jean-Robert GOULONGANA und Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


(1)  Herrn Polanco wurde das Wort erteilt, nachdem die Versammlung gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Geschäftsordnung zugestimmt hatte.


30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/7


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM MITTWOCH, 18. FEBRUAR 2004

(2004/C 120/03)

(Die Sitzung wird um 15.15 Uhr eröffnet.)

VORSITZ: Herr SARDJOE

Ko-Präsident

Herr Bounkoulou (Republik Kongo) spricht einen Tagesordnungspunkt an, weil im Protokoll für die Presse der Redebeitrag von Herrn Khanbhai zur Republik Kongo erwähnt wurde. Er beantragt, dass sein Redebeitrag im Presseprotokoll dieser Sitzung erwähnt wird.

1.   Stellvertreter

Der Ko-Präsident gibt die folgenden Stellvertreter bekannt: André-Léonard (für Manders), Bébéar (für Averoff), Boumediene-Thiery (für Lucas), Bremmer (für Gouveia), Bushill-Matthews (für Balfe), Gahler (für Foster), Klass (für Vidal-Quadras Roca), Knolle (für Sudre), McAvan (für McCarthy), Pomés Ruiz (für Ayuso González), Ribeiro (für Vinci), Roure (für Carlotti) und Scarbonchi (für Wurtz).

2.   Genehmigung des Protokolls vom Dienstagvormittag, 17. Februar 2004

Das Protokoll wird genehmigt.

3.   Situation in Haiti

Der Vorsitzende erteilt Herrn Straker in seiner Eigenschaft als stellvertretender Ministerpräsident von „St. Vincent und die Grenadinen“ und als amtierender Präsident des Caricom-Rates das Wort für eine Erklärung im Namen der Region Karibik zur Situation in Haiti.

Es sprechen: Khanbhai, Ramotar (Guyana), Junker, Hay-Webster (Jamaika), André-Léonard, Sauquillo Pérez del Arco, Schörling, Jean-Pierre (Haiti) und Malin (Kommission).

Herr Straker (Caricom) fragt den Vorsitz nach seinem Recht auf Antwort nach der Geschäftsordnung. Er meint, ihm stünden zwei Minuten zu. Der Vorsitzende erlaubt Herrn Straker, eineinhalb Minuten zu reden.

4.   Bericht von Herrn Betkou (Madagaskar) und Frau Scheele: Armutsbedingte Krankheiten und reproduktive Gesundheit in den AKP-Ländern im Rahmen des 9. EEF (AKP-EU 3640/04)

Der Vorsitzende erteilt Frau Scheele, Mitberichterstatterin, das Wort, um ihren Bericht zu erläutern.

Ein Video über die reproduktive Gesundheit wird vorgeführt.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Fanjava (Madagaskar) das Wort, der Herrn Betkou, Mitberichterstatter, vertritt, der nicht anwesend ist.

Es sprechen: Herr Thoraya Ahmed Obaid, Exekutivdirektor des UN-Bevölkerungsfonds, und Herr W. Sinding, Generaldirektor der International Planned Parenthood Association (IPPA).

VORSITZ: Dr. DAVIES (Südafrika)

Vizepräsident

Es sprechen: Sithole (Mosambik), Wijkman, Metsing (Lesotho), Junker, Touray (Gambia), Schörling, Ramotar (Guyana), Sandbaek, Arouna (Niger), Martens, Faure (Seychellen), Mgaya in Vertretung von Mporogomyi (Tansania), Kiraso (Uganda) und Sjöstedt.

Die Kommsission äußert sich zum Thema.

Die Mitberichterstatter antworten den Rednern.

5.   Regionale Integration in Afrika im Rahmen der Afrikanischen Union und die NEPAD

Herr Patrick Kayumba Mazimhaka, Vizepräsident der Kommission der Afrikanischen Union, erläutert die Tätigkeiten im Bereich der regionalen Integration der Afrikanischen Union und der NEPAD und dankt der Europäischen Union für ihre Unterstützung.

Es sprechen: Bébéar, Bawa Bwari (Nigeria) und Metsing (Lesotho).

Vizepräsident Mazimhaka antwortet den Rednern.

VORSITZ: Herr Pouhele YA FRANCE (Namibia)

Vizepräsident

6.   Tätigkeiten des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)

Der Vorsitzende lässt Herr Matos Rosa, Direktor des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) zur Versammlung sprechen.

Herr Matos Rosa erläutert die Tätigkeiten des Zentrums und bedauert die beschränkten Mittel angesichts des Umfangs der Aufgaben.

Es sprechen: Arnaoud (Dschibuti), Schörling, Khanbhai, Theorin, Bawa Bwari (Nigeria) und Matos Rosa.

(Die Sitzung wird um 18.40 Uhr geschlossen.)

Ramdien SARDJOE und Glenys KINNOCK

Ko-Präsidenten

Jean-Robert GOULONGANA und Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/9


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DONNERSTAG, 19. FEBRUAR 2004

(2004/C 120/04)

(Die Sitzung wird um 9.20 Uhr wieder aufgenommen.)

VORSITZ: Frau KINNOCK

Ko-Präsidentin

1.   Stellvertreter

Die Ko-Präsidentin teilt die Namen der folgenden Stellvertreter mit: Bébéar (für Averoff), Boumediene-Thiery (für Lucas), Bremmer (für Gouveia), Bushill-Matthews (für Balfe), Gahler (für Foster), García-Margallo y Marfil (für Musotto), Klass (für Vidal-Quadras Roca), Knolle (für Sudre), McAvan (für McCarthy), Ribeiro (für Vinci), Roure (für Carlotti) und Scarbonchi (für Wurtz).

2.   Genehmigung der Protokolle vom Dienstagnachmittag, 17. Februar, und Mittwochnachmittag, 18. Februar 2004

Die Protokolle werden genehmigt.

3.   Bericht über den Weltgipfel der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (Genf, 10.—12. Dezember 2003)

Frau Junker erläutert das Thema.

Es sprechen: Wijkman, Kamestou (Kenia), van den Berg, Boureïma (Niger), Khanbhai, Kamuntu (Uganda) und Junker.

4.   Zusammenfassung der Berichterstatter zu den Workshops

Frau Sanders-ten Holte zur Ernährungssicherheit am Horn von Afrika.

Herr Ndayisaba (Burundi) zu Gesundheit und Bildung am Horn von Afrika.

Herr Lesrima (Kenia) zur Entwicklung des privaten Sektors in Äthiopien.

Es sprechen: Sanders-ten Holte, Ndayisoba (Burundi), Lesrima (Kenia) und Lulling.

5.   Fortführung der Aussprache über das dringliche Thema: Die durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachten Schäden und Notwendigkeit einer raschen Reaktion bei Naturkatastrophen (AKP-EU 3669/04)

Es sprechen: Safuneitunga (Samoa), Howitt, Sithole (Mosambik) und Malin (Kommission).

6.   Abstimmung über die Entschließungsanträge in den Berichten der drei Ausschüsse und über die Entschließungsanträge zu den dringlichen Themen

Es sprechen: Khanbhai, Callanan, Imbarcaouane (Mali) und Rod.

APP/3643 zu „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA): Probleme und Perspektiven“: angenommen mit 13 Änderungsanträgen

APP/3601 zu „Prävention und Beilegung von Konflikten und die Schaffung eines dauerhaften Friedens“: einstimmig angenommen mit 18 Änderungsanträgen

APP/3640 zu „Armutsbedingte Krankheiten und reproduktive Gesundheit in den AKP-Ländern im Rahmen des 9. EEF“: angenommen mit 8 Änderungsanträgen

APP/3668 zu „Baumwolle und andere Grundstoffe: Die Probleme einiger AKP-Länder“: einstimmig angenommen mit 17 Änderungsanträgen

APP/3669/COMP zu „Die durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachte Schäden und Notwendigkeit einer raschen Reaktion bei Naturkatastrophen“: einstimmig angenommen mit 3 Änderungsanträgen

7.   Sonstiges

Die Ko-Präsidentin stellt fest, dass dies die letzte Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung ist, der der ehrenwerte Ko-Präsident John Corrie beiwohnt. Sie dankt ihm für seine Arbeit und wünscht ihm im Namen der Versammlung alles Gute.

Es sprechen: Straker (Saint Vincent und die Grenadinen), die Ko-Präsidentin, Sardjoe und Corrie.

8.   Zeitpunkt und Ort der 8. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

Die 8. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU findet vom 22. bis 25. November 2004 in Den Haag (Niederlande) statt.

(Die Sitzung wird um 12.00 Uhr geschlossen.)

Ramdien SARDJOE und Glenys KINNOCK

Ko-Präsidenten

Jean-Robert GOULONGANA und Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


ANLAGE 1

ALPHABETISCHE LISTE DER MITGLIEDER DER PARITÄTISCHEN PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG AKP-EU

Vertreter der AKP-Länder

Vertreter des EP

SARDJOE (SURINAME), Ko-Präsident

KINNOCK, Ko-Präsident

BARBADOS, VP

CORNILLET, VP

DSCHIBUTI, VP

JUNKER, VP

FIDSCHI, VP

SCHWAIGER, VP

GABUN, VP

MARTINEZ MARTINEZ, VP

KONGO, VP

FERRER, VP

NAMIBIA, VP

CARLOTTI, VP

SALOMONEN, VP

CORRIE, VP

SIERRA LEONE, VP

BUSK, VP

ST. LUCIA, VP

BRIENZA, VP

SÜDAFRIKA, VP

ROD, VP

TOGO, VP

THEORIN, VP

UGANDA, VP

SYLLA, VP

ANGOLA

ANDREWS

ANTIGUA UND BARBUDA

AVEROFF

ÄQUATORIALGUINEA

AYUSO GONZALEZ

ÄTHIOPIEN

BALFE

BAHAMAS

BEREND

BARBADOS

van den BERG

BELIZE

van den BOS

BOTSUANA

BOWIS

BURKINA FASO

BULLMANN

BURUNDI

CALLANAN

CÔTE D'IVOIRE

COÛTEAUX

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

DESIR

DOMINICA

DYBKJÆR

ERITREA

FAVA

FIDSCHI

FERNANDEZ MARTIN

GAMBIA

FLESCH

GHANA

FOSTER

GRENADA

FRUTEAU

GUINEA

GEMELLI

GUINEA-BISSAU

GHILARDOTTI

GUYANA

GLASE

JAMAIKA

GOEBBELS

KAMERUN

GOUVEIA

KAP VERDE

HAUG

KENIA

HOWITT

KIRIBATI

ISLER BEGUIN

KOMOREN

KARAMANOU

KONGO (DEMOKRATISCHE REPUBLIK)

KEPPELHOFF-WIECHERT

LESOTHO

KHANBHAI

LIBERIA

LANNOYE

MADAGASKAR

LUCAS

MALAWI

LULLING

MALI

McCARTHY

MARSHALLINSELN

MAES

MAURETANIEN

MANDERS

MAURITIUS

MARTENS

MIKRONESIEN (FÖDERIERTE STAATEN)

MAURO

NAURU (REPUBLIK)

MENDILUCE PEREIRO

NIGER

MENENDEZ del VALLE

NIUE

MIRANDA

PALAU

MORILLON

PAPUA-NEUGUINEA

MUSOTTO

RUANDA

PANNELLA

SALOMONEN

RIBEIRO E CASTRO

SAMBIA

SANDBAEK

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

SANDERS-TEN HOLTE

SEYCHELLEN

SAUQUILLO PEREZ DEL ARCO

SIERRA LEONE

SCHEELE

SIMBABWE

SCHNELLHARDT

SOMALIA

SCHÖRLING

ST. KRITTS UND NEVIS

SJÖSTEDT

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

SOUCHET

SÜDAFRIKA

SPERONI

SURINAME

SUDRE

SWASILAND

TORRES MARQUES

TANSANIA

VAIRINHOS

TOGO

VALENCIANO MARTINEZ-OROZCO

TONGA

VAN HECKE

TRINIDAD UND TOBAGO

VIDAL-QUADRAS ROCA

TSCHAD

VINCI

TUVALU

WIELAND

UGANDA

WIJKMAN

VANUATU

WURTZ

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

ZIMMERLING

AUSSCHUSS FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN

AKP-Mitglieder

Europäische Mitglieder

JEAN-PIERRE (HAÏTI), Ko-Vorsitzende

SCHWAIGER, Ko-Vorsitzender

FIDSCHI, VP

MARTINEZ MARTINEZ, VP

BURUNDI, VP

VAN DEN BOS, VP

ANGOLA

BRIENZA

ANTIGUA UND BARBUDA

CALLANAN

ÄQUATORIALGUINEA

CARLOTTI

BELIZE

DYBKJÆR

BENIN

FAVA

COOKINSELN

FERNANDEZ MARTIN

DSCHIBUTI

GEMELLI

GRENADA

JUNKER

GUINEA

KARAMANOU

GUYANA

MAES

LIBERIA

MAURO

MAURETANIEN

MORILLON

NAMIBIA

MUSOTTO

NIGERIA

RIBEIRO E CASTRO

NIUE

ROD

PAPUA-NEUGUINEA

SAUQUILLO PEREZ DEL ARCO

SIMBABWE

SYLLA

SUDAN

THEORIN

SURINAME

VAN DEN BERG

TOGO

VAN HECKE

TUVALU

VIDAL-QUADRAS ROCA

UGANDA

VINCI

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

WIELAND

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG, FINANZ- UND HANDELSFRAGEN

AKP-Mitglieder

Europäische Mitglieder

LEBOKA (REPUBLIK KONGO), Ko-Vorsitzender

HOWITT, Ko-Vorsitzender

JAMAIKA, VP

KHANBHAI, VP

MALI, VP

ZIMMERLING, VP

ÄTHIOPIEN

AVEROFF

BOTSUANA

BULLMANN

COTE D'IVOIRE

CORNILLET

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

CORRIE

ERITHREA

COUTEAUX

GABUN

DESIR

GHANA

FERRER

KAMERUN

FLESCH

KENIA

FOSTER

KONGO (DEMOKRATISCHE REPUBLIK)

FRUTEAU

MAURITIUS

GHILARDOTTI

MIKRONESIEN (FÖDERIERTE STAATEN)

GOEBBELS

PALAU

GOUVEIA

SAMBIA

KINNOCK

SAMOA

LANNOYE

SENEGAL

LUCAS

SIERRA LEONE

LULLING

ST. LUCIA

MANDERS

SÜDAFRIKA

MIRANDA

SWASILAND

SANDBÆK

TANSANIA

SOUCHET

TONGA

SUDRE

TRINIDAD UND TOBAGO

TORRES MARQUES

AUSSCHUSS FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN UND UMWELTFRAGEN

AKP-Mitglieder

Europäische Mitglieder

MOTHEJOA METSING (LESOTHO), Ko-Präsident

WIJKMAN, Ko-Präsident

RUANDA

SCHEELE, VP

NIGER

SCHÖRLING, VP

BAHAMAS

ANDREWS

BARBADOS

AYUSO GONZALEZ

BURKINA FASSO

BALFE

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

BEREND

GAMBIA

BOWIS

GUINEA-BISSAU

BUSK

KAP VERDE

GLASE

KIRIBATI

HAUG

KOMOREN

ISLER BEGUIN

MADAGASKAR

KEPPELHOFF-WIECHERT

MALAWI

MARTENS

MARSHALLINSELN

McCARTHY

MOSAMBIK

MENDILUCE PEREIRO

NAURU

MENENDEZ DEL VALLE

SALOMONEN

PANNELLA

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

SANDERS-TEN HOLTE

SEYCHELLEN

SCHNELLHARDT

SOMALIA

SJÖSTEDT

ST. KRITTS UND NEVIS

SPERONI

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

VAIRINHOS

TSCHAD

VALENCIANO MARTINEZ-OROZCO

VANUATU

WURTZ


ANLAGE II

ANWESENHEITSLISTE DER TAGUNG VOM 14. BIS 19. FEBRUAR 2004 IN ADDIS ABEBA

SARDJOE (Suriname), Ko-Präsident

KINNOCK, Ko-Präsidentin

DE SOUSA (Angola)

ANDRE-LEONARD (für MANDERS) (1)  (2)  (3)

NGUEMA OWONO (Äquatorialguinea)

BEBEAR (für AVEROFF)

YOHANNES (Äthiopien)

BEREND (2)  (3)  (4)

PRESCOD (Barbados, VP)

van den BERG

AKPOVI (Benin)

VAN DEN BOS

MASALILA (Botsuana)

BOUMEDIENE-THIERY (für LUCAS)

TAPSOBA (Burkina Faso)

BOWIS

NAHIMANA (Burundi)

BREMMER (für GOUVEIA)

TAPI TAIO (Cookinseln)

BULLMANN

AMON AGO (Côte d'Ivoire)

BUSHILL-MATTHEWS (für BALFE)

BULLEN (Dominikanische Republik)

CALLANAN

ARNAOUD (Dschibuti, VP)

CORRIE, VP

NABUKA (Fidschi, VP)

DESIR  (1)

MAKONGO (Gabun, VP)

FERNANDEZ MARTIN (2)  (3)  (4)

TOURAY (Gambia)

FLESCH

OSEI-PREMPEH (Ghana)

GAHLER (für FOSTER)

BARRY (Guinea)

GARCIA MARGALLO (für MUSOTTO) (4)

RAMOTAR (Guyana)

GLASE

JEAN-PIERRE (Haiti)

GOEBBELS (1)  (2)  (3)

HAY-WEBSTER (Jamaika)

HOWITT

NYASSA (Kamerun)

ISLER BEGUIN

FERREIRA QUERIDO (Kap Verde)

JUNKER, VP

KAMOTHO (Kenia)

KEPPELHOFF-WIECHERT

THYSTERE-TCHICAYA (Kongo, VP)

KHANBHAI

ONUSUMBA YEMBA (Kongo (Demokratische Republik))

KLASS (für VIDAL-QUADRAS ROCA)

METSING (Lesotho)

KNOLLE (für SUDRE)

REFENO (Madagaskar)

LULLING

JANA (Malawi) (5)

McAVAN (für McCARTHY)

IMBARCAOUANE (Mali)

MAES

OULD GUELAYE (Mauretanien)

MARTENS

GUNNESS (Mauritius)

MARTINEZ MARTINEZ, VP

SITHOLE (Mosambik)

POMES RUIZ (für AYUSO GONZÁLEZ) (3)

YA FRANCE (Namibia, VP)

RIBEIRO (für VINCI)

DION TAUFITOU (Nauru)

ROD, VP

AROUNA MOUNKEILA (Niger)

ROURE (für CARLOTTI)

BAWA BWARI (Nigeria)

SANDBAEK

TAUFITU (Niue)

SANDERS-TEN HOLTE

ANGGO (Papua-Neuguinea)

SAUQUILLO PEREZ DEL ARCO

POLISI (Ruanda)

SCARBONCHI (für WURTZ)

SANGA (Salomonen)

SCHEELE

MATONGO (Sambia)

SCHNELLHARDT (2)  (3)

SAFUNIETUUGA (Samoa)

SCHÖRLING

SACRAMENTO DIOGO (São Tomé und Príncipe)

SCHWAIGER, VP

SOW (Senegal)

SJÖSTEDT (2)  (3)

FAURE (Seychellen)

SOUCHET

CONTEH (Sierra Leone, VP)

SPERONI

KANGAI (Simbabwe)

SYLLA, VP

THOMAS (St. Kitts und Nevis) (5)

THEORIN, VP

FRANCOIS (St. Lucia, VP)

VOLCIC (für FAVA) (1)

STRAKER (St. Vincent und die Grenadinen)

WIELAND (2)  (3)  (4)

DAVIES (Südafrika, VP)

WIJKMAN

BEDA (Sudan)

ZIMMERLING

DLAMINI (Swasiland)

 

MPOROGOMYI (Tansania)

 

NATCHABA (Togo, VP)

 

BEREAUX (Trinidad und Tobago)

 

KAMUNTU (Uganda, VP)

 

Beobachter:

Kuba: POLANCO

Ebenfalls anwesend:

ANGOLA

 

ALEXANDRE

 

CALITAS

 

LOPES

 

DOS SANTOS

 

VALENTE

ÄQUATORIALGUINEA

 

MBA BELA

 

MOICHE

 

MOCONG ONGUENE

 

NKA OBIANG

ÄTHIOPIEN

 

ANMUT

 

BEYENE

 

GESSESSE

 

OLANGO

 

TADDESE

BARBADOS

 

HUMPHREY

BENIN

 

NUAGOVI

 

HINVI

BOTSWANA

 

GEORGE

BURKINA FASO

 

KERE

 

LANKOANDE

 

NIKIEMA

BURUNDI

 

BANKINYAKAMWE

 

NDAYISABA

 

NIYUHIRE

COTE D'IVOIRE

 

BLEU VOUA

DSCHIBUTI

 

DATO

 

DAWALEH

 

MAHAMOUD IBRAHIM

 

YOUSSOUF

FIDSCHI

 

MATAITOGA

GABUN

 

NDONG NGOUA

GHANA

 

AMPORFUL

 

AWIAGA

 

WUDU

HAITI

 

MYRTIC

KAMERUN

 

AWUDU MBAYA

 

BAH OUMAROU

 

DANATA

KENIA

 

KAHENDE

 

LESRIMA

KONGO

 

BOUNKOULOU

 

DIMI

 

LEKOBA

 

LOUBOTA

 

G. OBA-APOUNOU

 

OPIMBAT

 

OBIA

LESOTHO

 

MATLANYANE

 

RAMMOMENG

MADAGASKAR

 

RAZOARIMIHAJA

 

BERIZIKI

MALI

 

IMBARCAOUANE

MAURITIUS

 

GUNESSEE

NAMIBIA

 

KATJAVIVI

 

LISWANISO

NIGER

 

ABDOURHAMANE

 

ASSA

 

BALARABE

 

BOUREIMA

NIGERIA

 

GANA

 

OYEDE

RUANDA

 

AYINKAMIYE

 

KAYITANA

 

SOMAYIRE

SALOMONEN

 

TEAVA

 

SISILO

SIMBABWE

 

DOKORA

 

MAKUVAZA

 

PUNUNGWE

SUDAN

 

ABU ASHAWA

 

BADRI

 

MAKUR

 

MALUIT

 

MUSTAFA

 

YOUSIF

SÜDAFRIKA

 

EGLIN

 

MASIZA

 

PELLE

 

TSHEOLE

SURINAME

 

HIWAT

 

KRUISLAND

 

SITAL

SWASILAND

 

A. DLAMINI

 

M. DLAMINI

UGANDA

 

MWANDHA

 

RWABITA

 

WONEKHA

TANSANIA

 

MLAY

TOGO

 

ATI ATCHA

 

KORGA

 

KLUTSE

TRINIDAD UND TOBAGO

 

ROUSSEAU

AKP-EU-MINISTERRAT

MOUSSA

Minister für Planung, Raumplanung und wirtschaftliche Integration der Republik Kongo, amtierender Präsident des AKP-Rates

KITT

Minister für Entwicklung und Menschenrechte (Irland), amtierender Ratspräsident der Europäischen Union

BOTSCHAFTERAUSSCHUSS

OBIA (Republik Kongo)

Amtierender Vorsitzender

KOMMISSION

NIELSON

für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständiges Kommissionsmitglied

LAMY

für Außenhandel zuständiges Kommissionsmitglied

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (WSA)

SHARMA

Mitglied

ZENTRUM FÜR UNTERNEHMENSENTWICKLUNG (ZUE)

MATOS ROSA

Direktor

TECHNISCHES ZENTRUM FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG (TZL)

GREENIDGE

Direktor

KOMMISSION DER AFRIKANISCHEN UNION

MAZIMHAKA

Vizepräsident

DJINNIT

Mitglied

DJOMATCHOUA-TOKO

Exekutivsekretär

BEVÖLKERUNGSFONDS DER VEREINTEN NATIONEN

OBAID

Exekutivdirektor

INTERNATIONAL PLANNED PARENTHOOD FEDERATION (IPPA)

SINDING

Direktor

AKP-SEKRETARIAT

GOULONGANA

Ko-Generalsekretär

EU-SEKRETARIAT

NICKEL

Ko-Generalsekretär


(1)  Anwesend am 16.02.2004.

(2)  Anwesend am 17.02.2004.

(3)  Anwesend am 18.02.2004.

(4)  Anwesend am 19.02.2004.

(5)  Land, das durch einen Nicht-Parlamentarier vertreten ist.


ANLAGE III

ANGENOMMENE ENTSCHLIESSUNGEN

zu „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA): Schwierigkeiten und Perspektiven“ (AKP-EU 3643/04/endg.) 16

zu „Prävention und Beilegung von Konflikten und die Schaffung eines dauerhaften Friedens“ (AKP-EU 3601/04/endg.) 22

zu „Armutsbedingte Krankheiten und reproduktive Gesundheit in den AKP-Ländern im Rahmen des 9. EEF“ (AKP-EU 3640/04/endg.) 29

zu „Baumwolle und andere Grundstoffe: Die Probleme einiger AKP-Länder“ (AKP-EU 3668/04/endg.) 40

zu „Die durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachten Schäden und Notwendigkeit einer raschen Reaktion bei Naturkatastrophen“ (AKP-EU 3669/04/endg.) 44

ENTSCHLIESSUNG (1)

zu „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA): Schwierigkeiten und Perspektiven“

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

die vom 16. bis 19. Februar 2004 in Addis Abeba (Äthiopien) tagt,

unter Hinweis auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf Artikel 37 Absatz 1 des Abkommens von Cotonou über die Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen während der Vorbereitungszeit, die am 31. Dezember 2007 enden wird,

unter Hinweis auf die Erklärung von Kapstadt (Südafrika) über die bevorstehenden AKP-EU-Verhandlungen über neue Handelsvereinbarungen, die am 21. März 2002 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU angenommen wurde (2),

unter Hinweis auf ihre Entschließung über die Verwendung des Europäischen Entwicklungsfonds, die am 15. Oktober 2003 in Rom angenommen wurde (3),

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2002 mit seinen Empfehlungen an die Kommission zur Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Regionen und den AKP-Staaten (4),

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen (AKP-EU 3643/04),

A.

in der Erwägung, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen laut dem Abkommen von Cotonou im Vorbereitungszeitraum, der spätestens am 31. Dezember 2007 endet, ausgehandelt werden und dazu beitragen müssen, „die harmonische und schrittweise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft unter gebührender Berücksichtigung ihrer politischen Entscheidungen und Entwicklungsprioritäten zu fördern und auf diese Weise ihre nachhaltige Entwicklung zu begünstigen und einen Beitrag zur Besiegung der Armut in den AKP-Staaten zu leisten“, und kein Selbstzweck an sich sind,

B.

in der Erwägung, dass bei den bisher geführten Verhandlungen schwerwiegende Differenzen zwischen den AKP-Ländern und der Europäischen Union über wesentliche Elemente bei Inhalt und Anwendungsbereich der Verhandlungen und der Eröffnung der zweiten Phase der WPA-Verhandlungen auf regionaler Ebene zu Tage getreten sind,

C.

in der Erwägung, dass beide Parteien im Oktober 2003 übereinkamen, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden WTO-Bestimmungen vereinbar sein müssen und dem evolutionären Charakter der einschlägigen WTO-Vorschriften Rechnung tragen müssen,

D.

in der Erwägung, dass die Gemeinschaft gemäß Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou im Jahr 2004 die Lage der nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehörenden AKP-Staaten, die nach Konsultationen mit der Gemeinschaft zu dem Schluss kommen, dass sie nicht in der Lage sind, sich an einem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu beteiligen, bewertet und alle anderen Möglichkeiten prüft, diesen Ländern einen neuen Rahmen für den Handel zu bieten, der ihrer Lage entspricht,

E.

in der Erwägung, dass im Abkommen von Cotonou die schrittweise Beseitigung der Handelshemmnisse zwischen beiden Parteien gefordert wird,

F.

in der Erwägung, dass Artikel 37 Absatz 3 des Abkommens von Cotonou u.a. besagt, dass „der Vorbereitungszeitraum … ferner … für den Ausbau der Kapazitäten im öffentlichen und im privaten Sektor der AKP-Staaten“ genutzt wird,

G.

in der Erwägung, dass die Ziele der Beseitigung der Armut, der nachhaltigen Entwicklung und der gleichberechtigten und effektiven Teilhabe von Frauen, sowie der Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure, die im Abkommen von Cotonou erneut bestätigt wurden, den WPA-Verhandlungen zu Grunde liegen müssen,

H.

eingedenk der Bedeutung, die die Paritätische Parlamentarische Versammlung der Rechenschaftspflicht und der Legitimität der Parlamentarier ständig beimisst, sowie in der Erwägung, dass sie zu den WPA-Verhandlungen konsultiert und darüber informiert werden bzw. diese auch genau beobachten müssen,

I.

in der Erwägung, dass aus Impaktstudien für WPA hervorgeht, dass die AKP-Länder erhebliche öffentliche Einnahmenverluste hinnehmen müssen, wenn die Zölle auf EU-Exporte aufgehoben werden,

J.

in der Erwägung, dass in Artikel 25 des Abkommens von Cotonou gefordert wird, besonders aufmerksam darauf zu achten, dass die öffentlichen Ausgaben im Sozialbereich ein ausreichendes Niveau erreichen,

K.

in der Erwägung, dass die AKP-Exporte in die EU durch eine Reihe nicht-tarifärer Handelsmaßnahmen, einschließlich gesundheitspolitischer und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Maßnahmen), Standards und Ursprungsregeln beeinträchtigt werden,

L.

in der Erwägung, dass die gescheiterte 5. WTO-Ministerkonferenz von Cancún die Kluft zwischen den Bestrebungen der Entwicklungsländer und dem Ansatz der Industrieländer in Bezug auf multilaterale Handelsverhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha deutlich gemacht hat,

M.

in der Erwägung, dass das Scheitern in Cancún Unsicherheit für den Multilateralismus und der Entwicklungsagenda von Doha schafft, was dazu führen könnte, dass bilaterale Abkommen, die für die Entwicklungsländer sicherlich weniger vorteilhaft sind, überhand nehmen,

N.

in der Erwägung, dass die AKP-Staaten und die EU die Bedeutung eines ausgewogeneren und gerechteren multilateralen Handelssystems im Rahmen der WTO anerkennen, auf der Grundlage eines ausdrücklich erwähnten Zusammenhangs zwischen Handel und Entwicklung, einer tatsächlichen besonderen und differenzierten Behandlung von Entwicklungsländern, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder und schwacher, kleiner, Binnen- und Inselstaaten, und ebenfalls auf der Grundlage der Transparenz und der Einbeziehung aller Parteien in den Beschlussfassungsprozess,

O.

in der Erwägung, dass die EU sich im Abkommen von Cotonou dazu verpflichtet hat, dass am Ende der WPA-Verhandlungen nach 2007 kein AKP-Land hinsichtlich seiner Handelsbeziehungen zur EG schlechter gestellt sein wird als unter den derzeitigen AKP-EU-Handelsvereinbarungen,

P.

in der Erwägung, dass die erste Phase der WPA-Verhandlungen nicht zum Abschluss einer rechtlich bindenden Rahmenvereinbarung entsprechend dem Vorschlag der AKP-Staaten geführt hat,

Q.

in der Erwägung, dass die Auslandsverschuldung für zahlreiche AKP-Länder ein unüberwindbares Hindernis für ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung darstellt,

1.

fordert, dass die sozioökonomische Durchführbarkeit, Nachhaltigkeit und Legitimität die Richtschnur für die WPA sein müssen, und fordert die Kommission auf, die nachfolgenden Aspekte bei den WPA-Verhandlungen zu berücksichtigen:

Implementierung der Vorteile und Kosten der Anpassung der WPA in den Bereichen Steuern, Wirtschaft und Zahlungsbilanz,

Bewältigung der sozialen und politischen Auswirkungen der WPA,

Abstimmung auf die institutionellen und humanen Kapazitäten der AKP-Länder zur Bewältigung des WPA-Prozesses,

Fähigkeit der AKP-Länder, die WPA durchzuführen,

Beitrag zur wirtschaftlichen Umstrukturierung der AKP-Staaten auf der Grundlage des „Besitzstands“, insbesondere hinsichtlich Artikel 36 Absatz 4 des Abkommens Cotonou, vor allem um die AKP-Staaten in die Weltwirtschaft zu integrieren,

Bedeutung der Grundsätze der besonderen und differenzierten Behandlung der AKP-Staaten;

2.

fordert die AKP-Staaten und Regionen auf, unverzüglich geeignete Impakt- und Nachhaltigkeitsstudien durchzuführen, und diese Informationen an die WPA-Unterhändler weiterzugeben, und fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, geeignete und angemessene finanzielle Unterstützung für Studien bereitzustellen, die

Untersuchungen über die Auswirkungen von Handelsvereinbarungen auf die Frauen in den einzelnen AKP-Ländern beinhalten; dies sollte auch die Sammlung von nach Geschlechtern getrennten Statistiken für die AKP-Länder umfassen, sowie die Entwicklung bestimmter geschlechtsspezifischer Indikatoren, mit denen eine genaue Ermittlung der Auswirkungen unterschiedlicher Aspekte von Handelsvereinbarungen auf Männer und Frauen in den einzelnen AKP-Ländern möglich ist;

Untersuchungen über nicht-tarifäre Handelsmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Armut beinhalten;

3.

fordert die AKP-Staaten und Regionen auf, unverzüglich geeignete Impakt- und Nachhaltigkeitsstudien durchzuführen, und diese Informationen an die WPA-Unterhändler weiterzugeben, und fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, geeignete und angemessene finanzielle Unterstützung bereitzustellen, und insbesondere für Studien über die Auswirkungen von Handelsvereinbarungen auf Frauen in AKP-Ländern;

4.

fordert die AKP und die EG auf, in der WTO zusammenzuarbeiten, um Flexibilität für die Handelsvereinbarungen zu erreichen, mit denen die Armut am besten angegangen werden kann, sofern diese den evolutionären Charakter der einschlägigen WTO-Bestimmungen anerkennen;

5.

erinnert die Verhandlungsparteien an ihre Verantwortung entsprechend dem Abkommen von Cotonou im Hinblick auf die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure (einschließlich der Frauenorganisationen, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure) bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Ziele u.a. in den Bereichen Entwicklung und Handel;

6.

fordert mit Nachdruck, dass Kapazitäten aufgebaut werden müssen um zu ermöglichen, dass in den nationalen Parlamenten der AKP-Länder eine angemessene Prüfung der WPA-Verhandlungen stattfinden kann, und bekräftigt, dass auch im Europäischen Parlament eine angemessene Information und Konsultation stattfinden muss, damit eine angemessene Prüfung der WPA-Verhandlungen gewährleistet werden kann;

7.

fordert die Kommission auf, während einer Übergangszeit den Grundsatz der Nicht-Gegenseitigkeit im Handel, der die Beziehungen zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern bestimmen soll, uneingeschränkt zu übernehmen, und bei den WPA-Verhandlungen zur Berücksichtigung ihres Entwicklungsstands, der relativ geringen Größe ihrer Volkswirtschaften, ihrer finanziellen Bedürfnisse, ihres Entwicklungsbedarfs und ihrer wirtschaftlichen Bedürfnisse Flexibilität gegenüber den AKP-Ländern an den Tag zu legen und zu gewährleisten, dass die WPA zu echten Instrumenten zur nachhaltigen Entwicklung in den AKP-Ländern werden; fordert sie deshalb auf, mit Blick auf die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums in den AKP-Ländern und -Regionen deren Exportmöglichkeiten auf dem EU-Markt zu verbessern, u.a.

durch eine Ausweitung der Palette der Halbfertig- und Fertigprodukte, die im Rahmen der WPA für sie von Interesse sind;

im Rahmen der Durchführung von tarifären und nicht-tarifären Handelsmaßnahmen und

durch die möglichst weitgehende Verbesserung und Einführung einer flexiblen Handhabung der Ursprungsregeln von Cotonou, einschließlich der Billigung asymmetrischer Ursprungsregeln, um dem unterschiedlichen Niveau der industriellen Entwicklung zwischen den EU- und den AKP-Ländern Rechnung zu tragen;

8.

fordert, dass bei den AKP-EU-Handelsvereinbarungen u.a. besondere Aufmerksamkeit dem Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse (im Gegensatz zu den tarifären Handelshemmnissen) gelten, die nachweislich einer Linderung der Armut in den AKP-Ländern entgegenstehen, da dies noch mit Artikel 36 Absatz 1 des Abkommens von Cotonou vereinbar wäre;

9.

betont, dass die voraussichtlichen negativen Auswirkungen der Gegenseitigkeit auf die AKP-Länder zu berücksichtigen bzw. auszugleichen sind und die Nicht-Gegenseitigkeit zuzulassen ist, wenn dies vernünftigerweise notwendig ist, um das Wachstum der AKP-Industrien, den Schutz schutzbedürftiger Landwirte und die strukturelle Entwicklung zu ermöglichen und die Ziele der AKP-Regierungen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und Armutslinderung zu unterstützen;

10.

bekräftigt, dass die WPA strenge Schutzmaßnahmen enthalten sollten, die die AKP-Produzenten vor einem Zustrom von EU-Importen schützen;

11.

begrüßt die Annahme eines gemeinsamen Berichts, der eine gemeinsame Einigung zu einer Reihe wichtiger Fragen enthält und der die Richtschnur für die zweite Phase der Verhandlungen mit regionalen Gruppierungen sein wird, fordert jedoch, dass dies im Wege einer wirksamen Durchführung des globalen AKP-EU-Mechanismus während der zweiten Phase der WPA-Verhandlungen konsolidiert wird, damit Fragen, die für alle AKP-Staaten von Interesse sind, angemessen berücksichtigt werden können;

12.

bekräftigt die im Abkommen von Cotonou enthaltene Verpflichtung, auf die Lage von Frauen und die genderbezogenen Themen in allen Bereichen, auch im Handel, einzugehen;

13.

unterstreicht die Notwendigkeit, den Besitzstand von Cotonou und insbesondere den Marktzugang für alle landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugnisse aus den AKP-Ländern beizubehalten und zu verbessern, wobei es von außerordentlicher Bedeutung ist, dafür zu sorgen, dass die AKP-Länder weiterhin das Recht haben, die sensiblen Produkte auf ihrem eigenen Markt vor den Exporten aus den Industrieländern zu schützen und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen; betont die Bedeutung der Auswirkungen der Exportsubventionen und der internen Stützung der EU auf die Volkswirtschaften der AKP-Staaten in diesen Bereichen, mit dem Ziel, die Diversifizierung, den Erhalt der Familienbetriebe und der Genossenschaften in der Landwirtschaft, die Selbstversorgung und die Steigerung des Mehrwerts der Agrar- und Industrieexporte der AKP-Länder zu erleichtern;

14.

bekräftigt, dass die Landwirtschaft bei der Erreichung der im Abkommen von Cotonou verankerten Ziele von entscheidender Bedeutung ist, und fordert die EG in diesem Zusammenhang auf, die Frage der Handelsliberalisierung und der zeitlichen Staffelung der finanziellen Unterstützung für Landwirtschaft und Fischerei vor Beginn der WPA-Verhandlungen in diesen Bereichen angemessen anzugehen, um die Vielfalt landwirtschaftlicher Exporte der AKP-Länder sowie ihre interne Wertschöpfung zu fördern, durch die Bereitstellung direkter technischer Unterstützung und angemessener finanzieller Ressourcen und Initiativen, die darauf abzielen, Produktion, Vermarktung, Vertrieb und Transport (PMDT) von AKP-Produkten zu fördern;

15.

ist der Auffassung, dass das Bemühen um garantierte und stabile Preise für die für die Entwicklung der AKP-Länder unverzichtbaren Rohstoffe weiterhin von zentraler Bedeutung ist, und dass nach der Abschaffung von Stabex und Sysmin auf bilateraler und internationaler Ebene neue, im gleichen Sinne konzipierte Systeme von der Kommission und von der EU insgesamt vorgeschlagen und gefördert werden müssen;

16.

bekräftigt, dass die Revision der Warenprotokolle im Rahmen der WPA-Verhandlungen gemäß Artikel 36 Absatz 4 des Abkommens von Cotonou dazu führen sollten, dass die daraus resultierenden Vorteile beibehalten werden, unter Berücksichtigung des besonderen rechtlichen Status des Zuckerprotokolls und in Anerkennung der Tatsache, dass der Prozess der Reform der GAP die Bedeutung der geltenden landwirtschaftlichen Handelspräferenzen erheblich schmälern wird;

17.

betont die Notwendigkeit, die in den Protokollen festgelegten derzeitigen Kontingente für Grundstoffe zu erhöhen, um im Geiste der Beibehaltung und der Verbesserung des Besitzstandes von Cotonou die neuen Mitglieder angemessen zu berücksichtigen;

18.

bekräftigt erneut, dass die EU den AKP-Ländern die feste Zusage geben muss, angemessene finanzielle Mittel und eine technische Hilfe während der Vorbereitungszeit und der Übergangsphase der WPA zur Verfügung zu stellen, um insbesondere die verfügbaren finanziellen Mittel besser zu nutzen, damit sie in folgenden Bereichen Verbesserungen erzielen können, um den bestmöglichen Nutzen aus den WPA zu ziehen:

Verbesserung ihrer Produktions- und Exportkapazität,

Verkehrsinfrastrukturen (Straßen, Eisenbahn und Häfen), und die Notwendigkeit, auf regionaler Ebene Verbesserungen im Verkehrssektor zu planen und durchzuführen,

Zugang zur Energieversorgung (Elektrizität und erneuerbare Energien),

Zugang zum Wasser als Trinkwasser und für andere Zwecke (verarbeitendes Gewerbe und landwirtschaftliche Erzeugung),

Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur und Maßnahmen zur Überbrückung des „digitalen Grabens“ (entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt der AKP-EU zur Informationsgesellschaft, unterzeichnet auf dem Weltgipfel über die Informationsgesellschaft in Genf, Schweiz, Dezember 2003),

Arbeitsproduktivität (im Zusammenhang mit Bildungsstandards, Gesundheitswesen, Wohnungswesen, usw.),

und ihre institutionelle und makroökonomische Verwaltung (u.a. Unterstützung der Zahlungsbilanz, Wechselkursstabilisierung, usw.),

und Entwicklung wettbewerbsfähiger und vielfältiger Angebotskapazitäten;

19.

erinnert daran, dass diese wichtigen Investitionen getätigt werden müssen, bevor die Volkswirtschaften dieser Länder mit den Unternehmen der EU in Wettbewerb treten; ist der Auffassung, dass diese finanzielle Anstrengung besser bewertet werden muss, und fordert die EU auf, die Maßnahmen zu prüfen, durch die auf den Finanzbedarf in diesem Bereich angemessen reagiert werden kann;

20.

fordert, dass die Kommission dem Europäischen Parlament eine Schätzung der Anpassungskosten und der Einkommensverluste vorlegt, die sich aus dem Verlust der Steuereinnahmen für die AKP-Länder ergeben;

21.

unterstreicht die Bedeutung von Einfuhrzöllen als wichtige Einnahmequelle der Regierungen der meisten AKP-Länder; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um mögliche Verluste bei den Zolleinnahmen aufgrund der Durchführung der WPA in den AKP-Ländern auszugleichen, um die jeweiligen Regierung in die Lage zu versetzen,

im Rahmen der Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Millennium-Entwicklungszielen Investitionen im Sozialbereich gemäß Artikel 25 des Abkommens von Cotonou zu tätigen,

Ausgaben für Programme zur Beseitigung der Armut (die beispielsweise in den Strategiepapieren zur Armutslinderung und in den globalen Entwicklungsprogrammen enthalten sind) zu finanzieren und

Ausgaben für Maßnahmen zu tätigen, um inländische Investitionen und ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und im Land zu halten, und zwar durch die Förderung einer guten Staatsführung und die Verbesserung der Standortbedingungen in den Ländern, was Investitionen in den Bereichen Gesundheitswesen, Bildungswesen, Wasserversorgung, Sanitäranlagen, Kraftwerke, Verkehr und Telekommunikation sowie effektives Marketing und Werbekampagnen beinhaltet;

22.

fordert die Kommission auf, die Entwicklung der Agro-Industrie zu fördern, einschließlich der Förderung der Technologie und des Aufbaus von Kapazitäten in der Landwirtschaft, in der verarbeitenden Industrie und im Dienstleistungssektor sowie Verbesserungen bei der Finanzierung von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben und kleinen Unternehmen in ländlichen Gebieten;

23.

fordert, dass die EU die externen Auswirkungen der GAP-Reform in den Verhandlungen umfassend berücksichtigt und aufgreift, mit Blick auf Aufrechterhaltung und Erhöhung des Werts der geltenden AKP-Agrarpräferenzen und Gewährleistung eines möglichst weitgehenden wirksamen Schutzes der AKP-Märkte vor unlauterem Wettbewerb durch Agrar- und Lebensmittelexporte aus der EU;

24.

begrüßt den Grundsatz, nach dem die AKP-Regierungen bei den regionalen Integrationsprozessen in der Lage sein müssen, ihre eigenen Integrationsprozesse zu entwickeln und umzusetzen, wie dies in Artikel 35 Absatz 2 des Abkommens von Cotonou vorgesehen ist; unterstützt auch eine optimale Staffelung der verschiedenen Verhandlungsrunden entsprechend den Zielen, die sie sich gesetzt haben, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen;

25.

bekräftigt die Bedeutung eines Dienstleistungssektors, der für die Entwicklung der Volkswirtschaften der AKP-Länder und -Regionen Impulse gibt; bekräftigt ebenfalls die Notwendigkeit, diesen Sektor in diesen Ländern und Regionen zu stärken, und fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, angemessene finanzielle Mittel bereitzustellen, um die Entwicklung dieses Sektors in den AKP-Ländern zu fördern und die Bestimmungen von Artikel 41 des Abkommens von Cotonou während der zweiten Phase der WPA-Verhandlungen genau einzuhalten;

26.

fordert die EU und die AKP-Länder auf, sich gegenseitig das Recht zuzugestehen, die Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln, um nationale politische Ziele zu erreichen;

27.

fordert die AKP-Staaten und -Regionen, die sich dafür entschieden haben, WPA auszuhandeln, auf, bei diesen Verhandlungen ihre Entwicklungspolitiken umfassend zu berücksichtigen, und fordert auch die Europäische Union auf, bei den Verhandlungen über die WPA die Politik der Gemeinschaft im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit voll zu berücksichtigen;

28.

fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme aller nichttarifären Handelshemmnisse, insbesondere der SPS-Maßnahmen zu erstellen, die die Ausfuhr von AKP-Erzeugnissen in die EU behindern, und einen Informationsaustausch mit der AKP über die Gestaltung und die Umsetzung der SPS-Maßnahmen einzurichten, damit die Förderung der Lebensmittelsicherheit in Europa nicht zu einem Handelshemmnis für die kleinen und am wenigsten entwickelten AKP-Länder wird; ist der Auffassung, dass dies auch Vorkehrungen zur Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung und Überprüfung der SPS-Maßnahmen umfassen sollte;

29.

fordert die Europäische Gemeinschaft in diesem Zusammenhang auf, gemeinsam mit den AKP-Ländern bei der WTO zu intervenieren, um

dafür zu sorgen, dass die Legitimität der langfristigen regionalen Handelsabkommen, mit denen die Lage der Entwicklungsländer verbessert werden soll, im Rahmen jeder internationalen Handelsregelung voll anerkannt wird;

entsprechend dem Mandat von Doha und den von den Vereinten Nationen festgelegten Entwicklungszielen die entwicklungspolitische Dimension in die WTO-Regeln einfließen zu lassen,

Bestimmungen über die besondere und differenzierte Behandlung der AKP-Länder und der am wenigsten entwickelten Länder ausdrücklich und effektiv einzuführen und durchzusetzen, insbesondere was schwache, kleine Volkswirtschaften und Inselstaaten betrifft, und die notwendige Flexibilität an den Tag zu legen,

die Einführung eines internationalen, gerechten und demokratischen Systems zur Regulierung des Handels zu fördern, indem die Funktionsweise und die Ziele der WTO grundlegend reformiert werden, um ein gerechtes Handelssystem einzuführen und eine gleichberechtigte Teilnahme aller Mitglieder zu gewährleisten;

30.

ist der Auffassung, dass man vor der Frage nicht die Augen verschließen darf, wie das Problem der Auslandsverschuldung der AKP-Länder gelöst werden kann, sondern dass diese Frage im Gegenteil von der Europäischen Union im Rahmen der neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen angegangen werden muss, und dass Lösungen gefunden werden müssen, und zwar auf bilateraler Ebene, und/oder indem Druck auf die internationalen Finanzinstitutionen und die anderen Beteiligten ausgeübt wird;

31.

fordert den Ministerrat AKP-EU, der im Mai 2004 in Botswana zusammentreten wird, auf, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, einen Beschluss zu fassen, wonach die Bewertung der Lage der nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehörenden AKP-Staaten, die gemäß Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou erforderlich ist, auf das Jahr 2006 verschoben wird;

32.

fordert die AKP und die EG auf, eine größere Teilhabe der Zivilgesellschaft an den WPA-Diskussionen und -Verhandlungen zu fördern und zu unterstützen;

33.

fordert, dass die Parlamentarier des Europäischen Parlaments, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, sowie aller AKP-Länder und Mitgliedstaaten der Europäischen Union effizient den WPA-Verhandlungsprozess beobachten, und fordert insbesondere, dass während der Verhandlungen eine wirksame parlamentarische Kontrolle in allen AKP-Ländern und Mitgliedstaaten der EU gewährleistet ist;

34.

fordert die AKP und die Europäische Union auf, sich für eine größere Beteiligung der Gruppierungen der Zivilgesellschaft, einschließlich der Erzeugerorganisationen, der Frauengruppen und Verbraucherverbände an den WPA-Diskussionen und -Verhandlungen einzusetzen;

35.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat, der Kommission und dem Generaldirektor der WTO zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 19. Februar 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung in Addis Abeba (Äthiopien).

(2)  ABl. C 231 vom 27.9.2002, S. 9.

(3)  ABl. C 26 vom 29.1.2004, S. 7.

(4)  ABl. C 273E vom 14.11.2003, S. 305.

ENTSCHLIESSUNG (1)

zu „Prävention und Beilegung von Konflikten und die Schaffung eines dauerhaften Friedens“

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung vom 16. bis 19. Februar 2004 in Addis Abeba (Äthiopien),

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das Abkommen von Cotonou, insbesondere dessen Artikel 11 mit der Überschrift „Politik der Friedenskonsolidierung, Konfliktprävention und -beilegung“ (2),

unter Hinweis auf die Gründungsakte der Afrikanischen Union, angenommen am 11. Juli 2000 in Lomé (Togo),

unter Hinweis auf das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, unterzeichnet am 17. Juli 1998 und in Kraft getreten am 1. Juli 2002,

unter Hinweis auf die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), deren Gründungsdokument im Oktober 2001 in Abuja (Nigeria) unterzeichnet wurde,

in Kenntnis der Erklärungen der Konferenz der Staats- und Regierungschefs und der Beschlüsse und Erklärungen der zweiten ordentlichen Tagung der Konferenz der Afrikanischen Union in Maputo (Mosambik), die vom 10.—12. Juli 2003 stattfand,

unter Hinweis auf ihre früheren Entschließungen, vor allem ihre Entschließung zu den Rechten der Kinder, insbesondere den Rechten der Kindersoldaten, die am 15. Oktober 2003 in Rom angenommen wurde (3),

unter Hinweis auf den Verhaltenskodex der Europäischen Union auf dem Gebiet der Rüstungsexporte,

in Kenntnis der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2001 zur Mitteilung der Kommission über die Konfliktprävention (4),

in Kenntnis der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2001 zu Kleinwaffen (5),

in Kenntnis der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2000 zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament betreffend die Entwicklungszusammenarbeit mit AKP-Staaten, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind (6),

unter Hinweis auf den Beschluss 2003/432/GASP des Rates der EU vom 12. Juni 2003 über die Einleitung der militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (7),

unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt des Rates der EU vom 29. Oktober 2001 zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Diamanten als Beitrag zur Verhütung und Beilegung von Konflikten (2001/758/GASP) (8),

unter Hinweis auf das Programm der Europäischen Union zur Verhütung gewaltsamer Konflikte, das vom Europäischen Rat von Göteborg im Juni 2001 gebilligt wurde,

unter Hinweis auf die Resolution 1467(2003) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 18. März 2003 über „Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie Söldneraktivitäten: Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit in Westafrika“,

unter Hinweis auf das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten,

unter Hinweis auf den beim G8-Gipfel in Kananaskis (Kanada) vom 26.—27. Juni 2002 beschlossenen G8-Afrika-Aktionsplan und die relevanten Erklärungen des G8-Gipfels in Evian (Frankreich) vom 1.—3. Juni 2003,

unter Hinweis auf die Vorreiterrolle, die die EU bei der Planung und Durchführung des Kimberley-Prozesses im Hinblick auf Kriegsdiamanten und den Ottawa-Vertrag im Hinblick auf Landminen gespielt hat,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für politische Angelegenheiten (AKP-EU 3601/04),

A.

in Erwägung der zahlreichen drohenden oder bereits ausgebrochenen Konflikte in Afrika sowie in Erwägung der Spannungen, die die Stabilität des Pazifischen und Karibischen Raums erschüttern könnten,

B.

in der Erwägung, dass die Ursachen dieser Konflikte in den meisten Fällen Missachtung der Menschenrechte, fehlende Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, ethnische und religiöse Spannungen, Terrorismus in Verbindung mit Nationalismus und Fundamentalismus, ineffiziente Verwaltungsstrukturen, organisiertes Verbrechen und illegaler Rauschgift- und Waffenhandel sowie Armut, Arbeitslosigkeit, soziale, wirtschaftliche und politische Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten, rasches Bevölkerungswachstum und unzureichende Bewirtschaftung und/oder Nutzung der natürlichen Reichtümer und das Verhalten bestimmter Unternehmen zur Erlangung der Kontrolle über die Rohstoffmärkte und die natürlichen Ressourcen sind,

C.

in der Erwägung, dass die unkontrollierte und illegale Verbreitung der Leicht- und Kleinwaffen den Einsatz von Kindersoldaten fördert und der illegale Waffen- und Drogenhandel, die illegale Ausbeutung natürlicher Reichtümer sowie der Einsatz von Kindersoldaten und von Söldnern zur Eskalation der Konflikte beitragen,

D.

in der Überzeugung, dass der Frieden eine unabdingbare Voraussetzung für jede politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung darstellt, und dass die nachhaltige und gerechte wirtschaftliche Entwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden ist,

E.

in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, der Konfliktprävention und -beilegung, der Friedensschaffung, den friedenserhaltenden Maßnahmen sowie den Sanierungs- und Wiederaufbaumaßnahmen eine Geschlechterdimension zu verleihen und zu gewährleisten, dass bei Feldeinsätzen gegebenenfalls geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden,

F.

in der Erwägung, dass die Konflikte in den AKP-Staaten, insbesondere in Afrika, zunehmend eine regionale oder internationale Dimension unter Beteiligung benachbarter und Drittländer erhalten und häufig durch transnationale wirtschaftliche Interessen geschürt werden,

Konfliktprävention

G.

in der Erwägung, dass es sinnvoller ist, die Entstehung von Konflikten zu verhüten als erst nach ihrem Ausbruch einzugreifen,

H.

in der Erwägung, dass die EU — auf der Grundlage von Artikel 11 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou — eine besondere Verantwortung dafür trägt, den AKP-Staaten bei der Suche nach einer friedlichen Lösung der Konflikte zu helfen, die zwischen ihnen bestehen, wobei ihre nationale Identität zu wahren ist,

I.

in Erwägung der jüngst erfolgten Gründung der Afrikanischen Union und der Rolle, die diese in Zukunft im Rahmen der Verhütung und Beilegung von Konflikten spielen könnte,

J.

in der Erwägung, dass der AKP-EU-Ministerrat am 11. Dezember 2003 beschlossen hat, 250 Mio. € aus dem Europäischen Entwicklungsfonds für eine Friedensfazilität für Afrika bereitzustellen,

K.

in der Erwägung, dass die NEPAD einen wirkungsvollen Beitrag zur Befriedung durch Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse für die Armen leisten sollte,

L.

in Erwägung ferner der potentiellen Rolle der ESVP in Übereinstimmung mit den Petersberg-Aufgaben sowie der humanitären Hilfe und der Mediation, die die Europäische Union den AKP-Staaten anbieten kann, jedoch in der Erwägung, dass eine Verstärkung der Politik der Zusammenarbeit und die Schaffung gerechterer Handelsbedingungen nach wie vor die beiden wesentlichen Instrumente für einen dauerhaften Frieden darstellen,

Konfliktbeilegung

M.

in der Erwägung, dass ein Friedensabkommen nur in einem befriedeten Umfeld ausgehandelt werden kann, das durch die vorherige Unterzeichnung eines Waffenstillstands und die Einhaltung desselben durch alle Konfliktparteien gekennzeichnet ist,

N.

in der Erwägung, dass die Gegenwart einer Puffertruppe in diesem Stadium sinnvoll ist,

O.

in der Erwägung, wie dringend notwendig eine Vermittlung ist und welche Rolle dabei die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen und die Europäische Union spielen können, jedoch mit dem Hinweis darauf, dass sich Konflikte nur durch eine Einigung der beteiligten Parteien beilegen lassen und Organisationen bzw. Staaten, die nicht in den Konflikt involviert sind, die Bedingungen eines Abkommens nicht einseitig vorgeben können,

P.

in der Erwägung, dass die Operation Artemis in Bunia die erste militärische Stabilisierungsoperation der EU unter dem Mandat der UNO außerhalb des europäischen Kontinents darstellt,

Q.

mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Beteiligung der Afrikanischen Union an der Beilegung des Konflikts in der Elfenbeinküste, an der Seite Frankreichs, sowie auf die ermutigenden Schlussfolgerungen der Sitzung der Generalstabschefs der Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union vom Mai 2003 in Äthiopien, wonach die Möglichkeit ins Auge gefasst wird, in den nächsten zwei Jahren eine afrikanische Pufferstreitmacht aufzustellen,

R.

unter Hervorhebung der Rolle der Afrikanischen Union und der EU bei der Konsolidierung des Friedensprozesses in Burundi,

S.

in Erwägung der Bedeutung und der Rolle der regionalen afrikanischen Organisationen bei der Konfliktprävention und -beilegung,

Schaffung eines dauerhaften Friedens

T.

unter Hinweis darauf, dass es keinen stabilen Frieden geben kann ohne nationale Versöhnung, ohne angemessene Gerechtigkeit und ohne die Unterstützung des Friedensprozesses durch die gesamte Zivilgesellschaft, und in der Erwägung, dass die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs und die Berufung von Wahrheitskommissionen dazu beitragen könnten, dass die Verbrechen der Kriegsparteien nicht einfach straflos bleiben und das Rechtsempfinden der Opfer nicht empfindlich verletzt wird, und dass sie somit zur Förderung der nationalen Versöhnung beitragen,

U.

ferner mit dem Hinweis darauf, dass nach der Beilegung eines Konflikts die Phase der wirtschaftlichen und sozialen Wiedereingliederung der ehemaligen Soldaten (mit besonderem Augenmerk auf Kindersoldaten) ein ganz wesentliches Element für die Erhaltung und Konsolidierung des Friedens darstellt,

V.

mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Europäische Union, aber auch die Nachbarstaaten, die Pflicht haben, den Friedensprozess zu unterstützen, sowie unter Hinweis auf die entscheidende Rolle der Wiederaufbauhilfe und der Anstrengungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet,

W.

unter Betonung des Nutzens humanitärer Hilfe und in der Überzeugung, dass die Gewährung dieser Hilfe vorzugsweise nur über zivile und diplomatische Kanäle erfolgen sollte,

X.

unter Hinweis darauf, dass gut informierte und unabhängige gesellschaftliche Akteure (NROs, Berufsverbände, unabhängige Medien, Forschungsinstitute usw.) eine wesentliche Rolle dabei spielen können, die Spirale der Gewalt durch eine offene Diskussion und die Forderung nach einer Regierung zu durchbrechen, die ihrer Verantwortung besser gerecht wird,

Frauen und Konflikt

Y.

in der Erwägung, dass Vergewaltigung als Kriegswaffe umfassend dokumentiert und von der UNO zum Kriegsverbrechen erklärt wurde,

Z.

in der Erwägung, dass in vielen Konflikten bewaffnete Gruppen junge Mädchen und Frauen gefangen genommen und in sexuelle Sklaverei gezwungen haben,

AA.

in der Erwägung, dass eine vollständige Beteiligung der Frauen an der Beschlussfassung, der Konfliktverhütung und -beilegung und an sämtlichen Friedensinitiativen von ausschlaggebender Bedeutung ist, sowie in der Erwägung, dass sie an friedenserhaltenden Missionen bisher zahlenmäßig nur sehr gering beteiligt waren, dass jedoch die zunehmende Präsenz von Frauen bei zivilen, militärischen und polizeilichen Einsätzen im Rahmen der friedenserhaltenden Operationen zu verbesserten Beziehungen zu den örtlichen Gemeinschaften geführt hat, was für die Schaffung eines dauerhaften Friedens von wesentlicher Bedeutung ist,

AB.

unter Hinweis darauf, dass ein dauerhafter Friede in vieler Hinsicht von der Einbeziehung der Gemeinschaften und ihrer maßgeblichen Beteiligung am Friedensprozess abhängt — ein Prozess, der nur legitim sein kann, wenn die Frauen gleichermaßen einbezogen werden —, und dass die Rolle der Völkergemeinschaft bei der Unterstützung von Netzen der Zivilgesellschaft, die lokale, nationale und internationale Initiativen verbinden, für den Friedensprozess von entscheidender Bedeutung ist,

1.

fordert, dass die Konfliktverhütung und die strukturelle Stabilität zu Schlüsselzielen der EU-Entwicklungspolitik erklärt werden, und ist der Auffassung, dass die EU-Konfliktverhütungspolitik die mit der Armut, u. a. auch mit der ungerechten Verteilung der Reichtümer, der sozialen Ungerechtigkeit, den Menschenrechtsverletzungen, der Unterdrückung der Minderheiten und der religiösen Diskriminierung, verbundenen strukturellen Ursachen der Konflikte angehen muss;

2.

ist davon überzeugt, dass im Hinblick auf die Konfliktprävention und -beilegung sowie auf die Erhaltung des Friedens weder auf die internationale (AU, EU, UNO), noch auf die regionale Zusammenarbeit verzichtet werden kann und bringt ihre Besorgnis angesichts des anhaltenden Substanzverlustes des EU-Haushalts für die Entwicklungszusammenarbeit zum Ausdruck;

3.

beharrt auf der Notwendigkeit, den fruchtbaren und offenen Dialog zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und den AKP-Staaten fortzusetzen; unterstreicht, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU das ideale Forum zur Erörterung potenzieller, andauernder und vergangener Konflikte und für Sondierungen ist, wie diese Konflikte beigelegt und der Frieden gewahrt werden können;

Konfliktprävention

4.

ist der Auffassung, dass im Interesse einer Verhütung und Beilegung der Konflikte zunächst die wesentlichen Ursachen ermittelt werden müssen und Abhilfe geschaffen werden muss durch:

Achtung der Grundsätze der guten Regierungsführung,

Gewährleistung der Minderheitenrechte und Hinweis auf deren Verpflichtungen, die einzuhalten sind,

verstärkten Abschluss von Abkommen zwischen Nachbarländern zur Beschwichtigung von u. U. bestehenden Ängsten und Schaffung der Voraussetzungen für Zusammenschlüsse, aus denen jeder Nutzen ziehen kann;

5.

ist der Auffassung, dass die EU die Instrumente stärken muss, die mehr Kohärenz im Hinblick auf das Zusammenwirken ihrer eigenen politischen Maßnahmen mit den Maßnahmen und Stellungnahmen ihrer Mitgliedstaaten, insbesondere im Rahmen internationale Finanzinstitutionen, sowie den Tätigkeiten der in den AKP-Staaten aktiven Privatunternehmen ermöglichen, damit bei der Erreichung der vorrangigen Ziele von Frieden und Entwicklung Fortschritte erzielt werden können;

6.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union durch Verfolgung einer kohärenten Politik zur Förderung eines echten politischen Pluralismus in Afrika über freie und transparente Wahlen hinaus eine wichtige Rolle spielen kann;

7.

ist der Auffassung, dass die EU eine kohärente Handels — und Entwicklungspolitik betreiben muss, um die afrikanischen Volkswirtschaften dabei zu unterstützen, sich zu entwickeln und gegenüber destabilisierender Konkurrenz zu schützen;

8.

bringt den im Abkommen von Cotonou enthaltenen präventiven Instrumenten der Intervention besonderes Interesse entgegen, ist entschlossen, darüber zu wachen, dass die Unterzeichner ihre jeweiligen Verpflichtungen auch erfüllen, insbesondere die Kernklausel zur Errichtung des Rechtsstaates sowie zur Achtung der Menschenrechte und der Demokratie;

9.

begrüßt die Gründung der Afrikanischen Union und ist davon überzeugt, dass diese eine vorrangige Rolle im Hinblick auf die Stabilität des afrikanischen Kontinents spielen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang ihre Vermittlerrolle bei der Lösung des jüngsten Konflikts in der Elfenbeinküste und in Burundi;

10.

ist der Auffassung, dass die Wiederherstellung des demokratischen und legitimen Staates in Afrika eine unerlässliche Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden darstellt, und fordert diesbezüglich die Verantwortlichen der Afrikanischen Union auf, eine unabhängige, zielstrebige und demokratische Politik der nachhaltigen Entwicklung einzuführen, um den elementaren Bedürfnissen der afrikanischen Bevölkerung zu entsprechen;

11.

hält es für unannehmbar, dass die Schuldentilgung und der Schuldendienst jedes Jahr nahezu 40 % des BIP der am wenigsten entwickelten Länder absorbieren, wogegen der Haushalt für Bildung und Gesundheit lächerlich klein bleibt; fordert daher, dass eine globale Lösung für die Schuldenprobleme dieser Länder gefunden wird;

12.

ist der Auffassung, dass die Lösung des Problems der Auslandsschulden und die Überprüfung der Kriterien der internationalen Finanzinstitutionen vorrangig in Angriff genommen werden müssen, damit den AKP-Staaten eine eigenständige Entwicklungspolitik zur Herstellung eines dauerhaften Friedens ermöglicht wird;

13.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Finanzrahmen für den Frieden und die Konfliktprävention in Afrika zu entwickeln, der nicht auf den Europäischen Entwicklungsfonds zurückgreift; ist der Auffassung, dass dieser gemeinsam mit der Afrikanischen Union sowie mit den regionalen Organisationen in Afrika, in der Karibik und im Pazifik verwaltet werden könnte und auch die friedenserhaltenden Maßnahmen umfassen sollte;

14.

empfiehlt den AKP-Staaten mehr Transparenz bei der Präsentation ihres Verteidigungs- und Sicherheitshaushalts; ruft sie auf, darauf zu achten, dass ihre Militärausgaben zu ihren tatsächlichen Bedürfnissen im Bereich Sicherheit und zu ihren für die Bekämpfung der Armut verfügbaren Haushaltsmittel verhältnismäßig sind;

15.

fordert den Rat und die Kommission auf, zunächst der Einführung von „intelligenten“ Sanktionen (wie Nichterteilung von Visa, Einfrieren von Guthaben, Begrenzung der militärischen Zusammenarbeit (u.a. des Rüstungsexports) oder der Handelsbeziehung) den Vorzug zu geben, da diese sich als weitaus wirksamer erwiesen haben und die politische Elite eher treffen, als den Durchschnittsbürger;

16.

ist der Auffassung, dass das Zertifizierungssystem wie der Kimberley-Prozess für den internationalen Diamantenhandel zur Konfliktprävention beiträgt und fordert, dass ein ähnliches System für andere Rohstoffe eingeführt wird;

17.

empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Bemühungen der zwischenstaatlichen und der Nichtregierungsorganisationen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene aktiv zu unterstützen, um der illegalen Holzgewinnung Einhalt zu gebieten;

Konfliktlösung

18.

ist der Ansicht, dass nationale und internationale Unternehmen auch Verantwortung im Hinblick auf die Beilegung lokaler und regionaler Konflikte haben; plädiert deshalb für die Abfassung eines internationalen Verhaltenskodex für die soziale Verantwortung der Unternehmen nach dem Vorbild des von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgelegten Verhaltenskodex;

19.

ruft alle Länder dazu auf, sämtliche Aspekte des Waffenhandels zu regeln, und fordert die internationale Gemeinschaft auf, darauf zu bestehen, dass durch angemessene Sanktionen gewährleistet wird, dass Geschäfte mit Waffenlieferungen in Krisengebiete, die maßgeblich dazu beitragen, bestehende Konflikte zu verschärfen und die Gefahr neuer Konflikte zu erhöhen, nicht ungeahndet bleiben;

20.

begrüßt die von den Generalstabschefs der Mitgliedstaaten der AU angenommene Entschließung, worin die Schaffung einer afrikanischen Pufferstreitmacht innerhalb der nächsten zwei Jahre vorgeschlagen wird, als ermutigendes Element;

21.

begrüßt den Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Entsendung einer europäischen Puffertruppe unter UN-Mandat nach Bunia sowie die Art und Weise, in der die MONUC am 1. September 2003 die Ablösung dieser Truppe gewährleistet hat;

22.

fordert, dass das Mandat der so stationierten Truppen künftig in einer Art konkretisiert wird, dass sie immer dann, wenn die Ausübung ihrer Mission dies erfordern kann, über die dafür benötigten Mittel verfügen und das Recht und die Pflicht zu deren Umsetzung haben;

23.

verurteilt mit Nachdruck den Einsatz von Kindersoldaten und fordert alle AKP-Staaten sowie die derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten auf, das Protokoll zum Verbot des Einsatzes von Kindersoldaten zu ratifizieren und für seine Anwendung zu sorgen;

24.

wiederholt die Forderung, die sie an die Kommission und den Rat der Europäischen Union gerichtet hat, nämlich die Benennung eines Hohen Vertreters für die Kinderrechte, um eine allgemeine Koordinierung, die Überwachung der Ergebnisse und eine größere Sichtbarkeit der Kinderrechte zu gewährleisten, und in allen Politikbereichen der Europäischen Union die Belange der Kinder in stärkerem Umfang zu berücksichtigen;

25.

schlägt den Regierungen der AKP-Länder vor, ebenfalls ein solches Amt zu schaffen, um eine allgemeine Koordinierung zu gewährleisten und in allen einschlägigen Politikbereichen die Belange der Kinder in stärkerem Umfang zu berücksichtigen;

Schaffung eines dauerhaften Friedens

26.

ist der Auffassung, dass die Maßnahmen für die Krisenbewältigung, für die Rückkehr zu einem normalen Leben und für den Wiederaufbau von wesentlicher Bedeutung für die Schaffung eines dauerhaften Friedens sind;

27.

dringt darauf, dass diesbezüglich eine Übergangsregierung und -verwaltung mit Unterstützung der Völkergemeinschaft so rasch wie möglich die Rückkehr zur Verfassungsordnung vorbereitet;

28.

wünscht, dass im Zuge der von der EU und den AKP-Staaten unterstützten Institutionen eine echte Kultur des Friedens und der Demokratie entwickelt wird;

29.

fordert die EU und die konfliktnahen Länder auf, die Erreichung des Friedens und das Einschlagen des Weges in Richtung auf Demokratie durch die Normalisierung der Beziehungen mit den betreffenden Ländern und im Fall der EU-Mitgliedstaaten durch Schuldenerlass und namhafte Wiederaufbauhilfe zu honorieren;

30.

hält es für notwendig, sich der traumatisierten Opfer von gewaltsam ausgetragenen Konflikten auf geeignete Weise psychologisch und medizinisch anzunehmen, was insbesondere für Vergewaltigungsopfer oder schwer geschädigte Minenopfer von besonderer Bedeutung ist;

31.

sieht in der NEPAD eine Initiative, die durch ihre Ziele und Mechanismen zur Konfliktvermeidung und Konfliktbeilegung beitragen und eine politische Stabilisierung bewirken kann,

32.

fordert die Kommission auf, bei der Durchführung der Programme der Entwicklungszusammenarbeit zugunsten von ehemaligen Konfliktparteien vorrangig folgende Maßnahmen umzusetzen:

humanitäre Hilfe,

die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung der ehemaligen Kämpfer durch Angebote im Bereich der beruflichen Bildung bzw., im Falle der Kindersoldaten, der allgemeinen Bildung,

Entfaltung der Zivilgesellschaft,

Hilfe beim Wiederaufbau, insbesondere der Institutionen und der Verwaltung.

Unterstützung von Programmen zur gerechteren Aufteilung der Reichtümer,

verstärkte Beteiligung der Frauen am Wiederversöhnungs- und Beschlussfassungsprozess;

33.

dringt auf eine einflussreichere Rolle des Europäischen Parlaments beim Entscheidungsprozess über die Aussetzung von Hilfeleistungen (in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen EG-Delegationen), Sanktionen und anderen Maßnahmen; wünscht, dass dem Parlament und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU häufiger über den Stand der Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten berichtet wird, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind;

34.

ist der Ansicht, dass die Wahrheitskommissionen als Scharnier dienen können zwischen einerseits einer Vergangenheit, die aufgeklärt werden muss, und andererseits einer Zukunft mit einem anderen politischen Regime; plädiert eindringlich in diesem Zusammenhang dafür, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und die AKP-Länder dieses Instrument der Versöhnung uneingeschränkt unterstützen;

35.

ist der Ansicht, dass nach Beendigung von bewaffneten Konflikten Unterstützungsmaßnahmen für die sich zurückziehenden Truppen nötig sein können, um negative Folgen für die örtliche Bevölkerung, die Umwelt und die Infrastruktur zu vermeiden und/oder zu begrenzen;

36.

ist der Ansicht, dass die Demobilisierung von ehemaligen Kämpfern einer langfristigen Finanzierung bedarf und dass die Demobilisierungsprogramme Bestandteil von Programmen zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des betreffenden Landes sowie eines Programms zur Reformierung der Institutionen der öffentlichen Sicherheit, einschließlich Polizei, Streitkräfte und Justiz sein muss;

37.

fordert den Rat und die Kommission auf, die gesellschaftlichen Akteure in den AKP-Staaten zu unterstützen, wie in dem neuen AKP-EU-Partnerschaftsabkommen vorgesehen, um die darin genannten Optionen für einen Dialog und Strukturen zu schaffen und den Parlamenten beim Erwerb des nötigen Sachverstands zu helfen, um ihre Position im Staatswesen zu stärken;

38.

empfiehlt den Ländern in Konfliktregionen, bei regionalen Entwaffnungsprogrammen und bei Maßnahmen zusammenzuarbeiten, durch die Waffenlieferungen, insbesondere von leichten Waffen, aus allen staatlichen und nichtstaatlichen Quellen unterbunden werden;

Frauen und Konflikt

39.

verurteilt Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt, die in Flüchtlingslagern weit verbreitete Praxis waren, sowie den Einsatz der Vergewaltigung als Kriegswaffe, der durch die Geschichte dokumentiert wurde;

40.

fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten auf, Friedens- und Sicherheitsinitiativen zu ergreifen, bei denen die Gleichstellungsdimension berücksichtigt wird, und in diesem Rahmen:

eine Ausbildung in den geschlechtsspezifischen Aspekten der Konfliktbeilegung und Friedensschaffung für Personal anzubieten, das in der Konfliktpolitik in Haupt- und Feldquartieren tätig ist,

frühzeitig Gleichstellungsunterricht bei der Ausbildung von militärischem Personal anzubieten, damit die Achtung von Frauen zur Selbstverständlichkeit wird und eine Atmosphäre der Achtung von Frauen in der Armee herrscht,

zu gewährleisten, dass die afrikanischen regionalen Organisationen bei friedenserhaltenden Maßnahmen die von der Europäischen Gemeinschaft eingerichtete Friedensfazilität in Anspruch nehmen können;

41.

fordert die zuständigen Behörden auf, Flüchtlinge und intern vertriebene Frauen und Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen durch geschlechtsspezifische Installation von Toiletten und Beleuchtung, durch sichere Wege zur Beschaffung von Vorräten, Wasser und Brennholz und geeignete Standorte für Unterkünfte für alleinstehende Frauen;

42.

fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten sowie die an den Verhandlungen beteiligten Organisationen auf, Frauen auf allen Ebenen in die diplomatische Konfliktlösung und die Wiederaufbauinitiativen einzubeziehen und insbesondere internationalen diplomatischen Friedensteams aufzuerlegen, systematisch die örtlichen Frauengruppen und Organisationen zu konsultieren und so zu gewährleisten, dass ihre Probleme und Prioritäten im offiziellen Friedensprozess berücksichtigt werden;

43.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat sowie der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 19. Februar 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung in Addis Abeba (Äthiopien).

(2)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(3)  ABl. C 26 vom 29.1.2004, S. 17.

(4)  ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 291.

(5)  ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 587.

(6)  ABl. C 197 vom 12.7.2001, S. 390.

(7)  ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 42.

(8)  ABl. L 286 vom 30.10.2001, S. 2.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG (1)

zu „Armutsbedingte Krankheiten und reproduktive Gesundheit in den AKP-Ländern im Rahmen des 9. EEF“

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

die vom 16. bis 19. Februar 2004 in Addis Abeba (Äthiopien) tagt,

unter Hinweis auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

gestützt auf die Artikel 152 Absatz 3 sowie 177 bis 181 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben c und d sowie 31 Buchstabe b Ziffer iii des Partnerschaftsabkommens AKP-EU, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde (2),

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2001 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (3),

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. September 2001 zu Genitalverstümmelungen bei Frauen (4),

unter Hinweis auf ihre Entschließung vom 1. November 2001 zu HIV/Aids (5),

unter Hinweis auf ihre Entschließung vom 21. März 2002 zu den Auswirkungen von übertragbaren Krankheiten auf die Gesundheit, die Jugend, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen (6),

unter Hinweis auf ihre Entschließung vom 21. März 2002 zu Fragen der Gesundheit, der Jugend, der älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen (7),

unter Hinweis auf ihre Entschließung vom 3. April 2003 zu den WTO-Verhandlungen über Gesundheitsfragen (8),

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2003 zur Mitteilung der Kommission über Gesundheit und Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern (9),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1567/2003 über die Unterstützung von Strategien und Aktionen im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in den Entwicklungsländern (10),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1568/2003 über die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria) in Entwicklungsländern (11),

unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das 1979 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das mit der Resolution der UN-Vollversammlung 44/25 vom 20. November 1989 angenommen wurde und damit zur Unterzeichnung, Ratifizierung und zum Beitritt offen steht,

unter Hinweis auf das Aktionsprogramm, das auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) vom 5. bis 13. September 1994 in Kairo von 179 Staaten angenommen wurde,

unter Hinweis auf die strategischen Ziele im Gesundheitsbereich, die auf der UN-Frauenkonferenz 1995 in Peking sowie auf der Peking + 5-Konferenz angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Schlüsselmaßnahmen zur weiteren Durchführung des Aktionsprogramms der ICPD, die von der 21. Sondertagung der UN-Vollversammlung in New York vom 30. Juni bis 2. Juli 1999 angenommen wurden (ICPD + 5),

unter Hinweis auf die Millennium-Entwicklungsziele, die vom Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen vom 6. bis 8. September 2000 angenommen wurden,

unter Hinweis auf den Bericht des WHO-Ausschusses „Makroökonomie und Gesundheit“ vom 20. Dezember 2001,

unter Hinweis auf den Konsens von Monterrey, der auf der UN-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung vom 22. März 2002 erzielt wurde,

unter Hinweis auf die Erklärung von Johannesburg über nachhaltige Entwicklung, die vom Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung am 4. September 2002 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die weltweite Initiative zur Überwindung vermeidbarer Blindheit bis zum Jahr 2020, die als „Vision 2020“ bekannt ist, sowie auf die globale Initiative der Weltgesundheitsorganisation zur Überwindung vermeidbarer Blindheit,

unter Hinweis auf die 2001 in Doha angenommene Erklärung zu den Beziehungen zwischen dem TRIPS Abkommen und der öffentlichen Gesundheit,

unter Hinweis auf den Weltbevölkerungsbericht des UN-Bevölkerungsfonds UNPFA 2002,

unter Hinweis auf die Debatte über die gegenwärtige Situation in bezug auf HIV/Aids, Tuberkulose, Malaria und andere Infektionskrankheiten in Afrika auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs in Maputo (Mosambik) vom 10. bis 12. Juli 2003,

unter Hinweis auf den Bericht des Europarates über die Auswirkungen der „Mexiko-City-Politik“,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen (AKP-EU 3640/03),

A.

in der Erwägung, dass das Recht auf Gesundheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, wie in Artikel 25 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgestellt wird,

B.

in der Erwägung, dass Probleme der armutsbedingten Krankheiten und der reproduktiven Gesundheit weiter durch gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft angegangen werden müssen,

C.

in der Erwägung, dass weiterhin jedes Jahr Millionen Menschen in den Entwicklungsländern an Infektionskrankheiten sterben, obwohl die Medizin heute den größten Teil dieser Krankheiten verhüten und heilen kann,

Armut und Gesundheit

D.

in der Erwägung, dass es neben HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose viele andere armutsbedingte Krankheiten gibt, die angegangen werden müssen, beispielsweise Blasenscheidenfistel, Durchfallerkrankungen, schwere Schäden nach sich ziehende und durch Wasser übertragene Krankheiten, Hautkrankheiten, geistige und körperliche Störungen bzw. andere umweltbedingte Krankheiten,

E.

in der Erwägung, dass im Weltbevölkerungsbericht 2002 des UN-Bevölkerungsfonds UNPFA betont wird, dass zur Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern dringend Maßnahmen erforderlich sind, um die Probleme in Bezug auf die reproduktive Gesundheit zu beheben, den Frauen bei der Verhinderung unerwünschter Schwangerschaften zu helfen sowie Analphabetismus und Diskriminierung im Allgemeinen zu beseitigen,

F.

in der Erwägung, dass im Bericht des WHO-Ausschusses für Makroökonomie und Gesundheit 2001 darauf verwiesen wird, dass der Gesundheitszustand der Bevölkerung in den Entwicklungsländern in den vergangenen Jahrzehnten zwar einige Verbesserungen aufwies, sich jedoch größtenteils verschlechtert hat,

G.

in der Erwägung, dass ein schlechter Gesundheitszustand das persönliche Leistungsvermögen und die Produktivität verringert sowie das Einkommen reduziert und damit zu Armut beiträgt,

H.

in der Erwägung, dass die Bewertung von Armut nicht nur das Pro-Kopf Einkommen sowie Lebenserwartung, Alphabetisierung und Schulbesuch zugrunde legen, sondern auch zusätzliche Indikatoren wie Zugang zu sozialen Diensten berücksichtigen sollte,

I.

in der Erwägung, dass Investitionen in grundlegende Gesundheitsdienste in den Entwicklungsländern nur einen Bruchteil dessen darstellen, was benötigt wird,

Armutsbedingte Krankheiten und ihre Bekämpfung

J.

in der Erwägung, dass armutsbedingte Krankheiten sowohl die Hauptursache für als auch die Folge der erheblichen Armut in den Entwicklungsländern wie den AKP-Ländern, insbesondere im Afrika südlich der Sahara, darstellen,

K.

in der Erwägung, dass die Bevölkerung in den am wenigsten entwickelten Ländern am meisten unter armutsbedingten Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose, Blasenscheidenfistel, Infektionskrankheiten, und besonders den Krankheiten, die durch Impfung vermieden werden können, sowie Durchfall- und Hauterkrankungen leidet,

L.

in der Erwägung, dass durch HIV/Aids in einigen afrikanischen Ländern die Lebenserwartung deutlich gesunken ist,

M.

in der Erwägung, dass die Bekämpfung dieser Krankheiten eine der Schlüsselstrategien für die Beseitigung der Armut und die Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern darstellt, insbesondere durch die Verwirklichung der Millenniumsziele,

N.

in der Erwägung, dass die Information, die Verhütung und Behandlung von Malaria, Tuberkulose und HIV/Aids verschiedene Herangehensweisen erfordern, für die geeignete Strategien entwickelt werden sollten,

O.

in der Erwägung, dass HIV/Aids auch zur Verlangsamung des Wirtschaftswachstums und der Wirtschaftsaktivität und zum Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion in den am schlimmsten betroffenen Ländern beiträgt, da Menschen im arbeitsfähigen Alter der Infektion zum Opfer fallen,

P.

in der Erwägung, dass die erforderlichen wirksamen Strategien zur Bekämpfung der Epidemie eine Kombination aus Behandlung, Bildung und Vorbeugung umfassen und durch engagierte politische und religiöse Führung in diesem Kampf an die lokalen Gemeinden herangetragen werden müssen,

Q.

in der Erwägung, dass die Kindersterblichkeit infolge von Infektionskrankheiten, die durch Impfung vollständig vermieden werden könnten, die bereits leidgeprüfte Bevölkerung psychisch, wirtschaftlich und körperlich unnötig belastet,

R.

in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union, die im Juli 2003 in Maputo (Mosambik) zusammengetroffen sind, all diese Erwägungen eingeräumt und darauf verwiesen haben, dass diese Krankheiten die Hauptursache für Morbidität und Mortalität sind und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des afrikanischen Kontinents behindern, die Armut verstärken, Familien- und Sozialstrukturen zerstören und Millionen Afrikaner in Verzweiflung stürzen,

S.

in der Erwägung, dass insbesondere junge Mädchen den Schulbesuch abbrechen, weil sie ihre erkrankten Eltern pflegen müssen, und in der Erwägung, dass inzwischen Millionen von Waisen weltweit ohne elterliche Fürsorge aufwachsen müssen,

T.

in der Erwägung, dass die Initiativen zur Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten in den AKP-Ländern deshalb in die Nationalen Richtprogramme der Länder, die Regionalen Richtprogramme und in den sozialen Bereich der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Ländern im Rahmen des 9. EEF eingebunden werden müssen,

U.

in der Erwägung, dass diese Initiativen speziell auf benachteiligte und gefährdete Gruppen wie Frauen, Jugendliche und Kinder ausgerichtet sein sollten,

V.

in der Erwägung, dass sich im Rahmen der jüngsten Entwicklungen in den Vereinten Nationen und auf internationaler Ebene auf neue Möglichkeiten des Zugangs zu Behandlung und Pflege für Menschen ergeben, die mit HIV/Aids leben und von der Krankheit betroffen sind, hingewiesen wurde, vor allem durch den Zugang zu antiretroviralen Medikamenten,

W.

in der Erwägung, dass die Entwicklung des neuen EDCTP-Programms in diesem Zusammenhang einen wichtigen Fortschritt darstellt,

X.

in der Erwägung, dass auf der WTO-Ministerkonferenz in Doha die bessere Erschwinglichkeit von pharmazeutischen Produkten und die Auslegung der Rechte am geistigen Eigentum diskutiert wurden und eine Erklärung über das Verhältnis zwischen dem TRIPS-Übereinkommen und der öffentlichen Gesundheit angenommen wurde,

Y.

in der Erwägung, dass die Mitglieder der WTO am 30. August 2003 eine Vereinbarung angenommen haben, die eine Lösung für das Problem derjenigen Länder bietet, die im Arzneimittelsektor keine ausreichenden Produktionskapazitäten haben,

Z.

in der Erwägung, dass Medikamente, die in Entwicklungsländern zu herabgesetzten Preisen verkauft werden, nicht auf den EU-Markt gelangen sollten,

AA.

in der Erwägung, dass 90 % der weltweiten F&E im Gesundheitsbereich Erkrankungen gewidmet sind, die nur 10 % der Weltbevölkerung betreffen, und dass derzeit keine ausreichende Forschung im Bereich der am meisten vernachlässigten Krankheiten, von denen nur die Entwicklungsländer betroffen sind (z.B. Schlafkrankheit, Chaga-Krankheit und Leishmaniase), und in Bezug auf Produkte, die speziell auf die Bedingungen für die Verwendung in Entwicklungsländern für die Behandlung anderer Krankheiten zugeschnitten sind, betrieben wird,

AB.

in der Erwägung, dass die Vorbeugung und Behandlung von übertragbaren Krankheiten als unverzichtbar für die internationale Gemeinschaft und damit als „globales Kollektivgut“ betrachtet werden muss,

Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD)

AC.

in der Erwägung, dass die ICPD (September 1994) zum ersten Mal den Schwerpunkt eher auf die reproduktiven Bedürfnisse und Rechte des Einzelnen als auf die Erreichung demographischer Ziele gelegt hat,

AD.

in der Erwägung, dass 179 Staaten auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Kairo ein Aktionsprogramm angenommen haben,

AE.

in der Erwägung, dass der auf der Konferenz in Kairo erzielte Konsens 1999 bei der nach fünf Jahren erfolgten Überprüfung (ICPD + 5) sowie vor kurzem auf den Regionaltreffen zu Thema ICPD + 10 der asiatischen und pazifischen Staaten sowie der Staaten der Karibik bekräftigt wurde,

AF.

in der Erwägung, dass wir 2004 den zehnten Jahrestag der ICPD begehen und die Halbzeitüberprüfung ihres Aktionsprogramms stattfindet,

AG.

in der Erwägung, dass die reproduktive Gesundheit Dienste für die Familienplanung und die Aufklärung, die Betreuung von Schwangeren, den sicheren Schwangerschaftsabbruch, die Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Infektionen des Reproduktionstrakts sowie durch Geschlechtsverkehr übertragenen Krankheiten, einschließlich HIV/Aids, umfasst,

AH.

in der Erwägung, dass alle Paare und Einzelpersonen das Grundrecht haben sollten, frei und verantwortlich zu entscheiden, wie viele Kinder und wann sie sie haben wollen, und dass sie dazu einen Anspruch auf Aufklärung, Bildung und die dafür erforderlichen Mittel haben sollten,

AI.

in der Erwägung, dass laut der ICPD allen Personen des entsprechenden Alters möglichst bald, spätestens jedoch bis 2015, sichere Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit durch das primäre Gesundheitssystem zugänglich gemacht werden sollten,

Reduzierung der Armut und Millennium-Entwicklungsziele

AJ.

in der Erwägung, dass ein Zusammenhang zwischen der Beseitigung der Armut und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit besteht,

AK.

in der Erwägung, dass die Verwirklichung des Aktionsprogramms der ICPD wesentlich für die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele ist,

AL.

in der Erwägung, dass die drei Millennium-Entwicklungsziele, die in unmittelbarem Zusammenhang zur reproduktiven Gesundheit stehen (Reduzierung der Kindersterblichkeit, Verbesserung der Gesundheit von Schwangeren und Bekämpfung und Verhütung von HIV/Aids), diejenigen sind, deren Umsetzung bis 2015 am wenigsten wahrscheinlich ist,

Wesentliche Herausforderungen (einschließlich besonders gefährdeter Gruppen und HIV/Aids)

AM.

in der Erwägung, dass Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung die Hauptursachen für den Tod und Behinderungen von Frauen in den Entwicklungsländern sind und 500 000 Frauen jährlich das Leben kosten,

AN.

in Erwägung eines besonderen Problems, das Frauen betrifft, die oft jung sind und keinen einfachen Zugang zu Diensten der reproduktiven Gesundheit haben und bei denen sich wegen unebehandelter blockierter Wehen eine Fistel gebildet hat — ein Leiden, das, wenn es nicht behandelt wird, schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit hat und zu einer gesellschaftlichen Stigmatisierung führt,

AO.

in der Erwägung, dass etwa ein Drittel der Schwangerschaften ungewünscht oder nicht geplant ist, was Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch unter unsicheren Bedingungen veranlassen kann,

AP.

in der Erwägung, dass eine Milliarde Jugendliche demnächst ins fortpflanzungsfähige Alter kommen,

AQ.

in der Erwägung, dass die Erkrankungen des Reproduktionstrakts, insbesondere die Blasenscheidenfistel, in vielen AKP-Ländern ein Problem der öffentlichen Gesundheit darstellen,

AR.

in der Erwägung, dass die Hälfte aller HIV-Neuinfektionen Jugendliche betrifft, wobei Mädchen besonders gefährdet sind,

AS.

in der Erwägung, dass die Häufigkeit von HIV-Infektionen in der Bevölkerung allgemein laut WHO durch eine bessere Bekämpfung von durch Geschlechtsverkehr übertragenen Krankheiten um ca. 40 % gesenkt werden könnte,

AT.

in der Erwägung, dass die Verhütung von durch Geschlechtsverkehr übertragenen Infektionen und von HIV/Aids sowie die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für diese Krankheiten ein unabdingbarer Bestandteil von Programmen für die reproduktive und sexuelle Gesundheit darstellen,

AU.

in der Erwägung, dass derzeit 80 % der Flüchtlinge auf der Welt Frauen und Kinder sind; in der Erwägung, dass die Müttersterblichkeit in Flüchtlingslagern auf Grund schlechter Ernährung und häufiger, zeitlich eng aufeinanderfolgender Schwangerschaften oft höher ist und dass es verstärkt zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr und zu geschlechtsbezogener Gewalt kommt, einschließlich Vergewaltigungen, was zu vermehrten Infektionen mit HIV/Aids und durch Geschlechtsverkehr übertragenen Krankheiten führt,

AV.

in der Erwägung, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU mit Genugtuung feststellt, dass eine Reihe von Ländern schädliche Traditionen und Praktiken verboten haben, einschließlich Genitalverstümmelungen bei Frauen,

Fehlende Mittel und Unterstützung durch den EEF

AW.

in der Erwägung, dass im Jahr 2000 die Geberländer nur 45 %, die Entwicklungsländer hingegen 76 % der von der ICPD jeweils von ihnen geforderten Mittel aufgebracht haben,

AX.

in der Erwägung, dass die Gesamtausgaben für die reproduktive Gesundheit, einschließlich UN-Darlehen und -Mittel, im Jahr 2000 nur 45,6 % der ICPD-Zielvorgaben für dieses Jahr ausgemacht haben,

AY.

in der Erwägung, dass Geber und nichtstaatliche Organisationen eingeräumt haben, dass die Situation in Bezug auf die Verfügbarkeit von reproduktionsmedizinischer Grundversorgung weltweit kritisch ist und dass die Menschen nicht in der Lage sind, ihr Recht auf den Zugang zu reproduktionsmedizinischer Grundversorgung und Dienstleistungen wahrzunehmen, wenn keine diesbezüglichen Maßnahmen ergriffen werden,

AZ.

in der Erwägung, dass das politische Engagement unter den Geberländern unterschiedlich ausgeprägt ist und dass die Entwicklungshilfe generell zurückgeht,

BA.

in der Erwägung, dass US-Präsident George W. Bush am ersten Tag nach seiner Amtseinführung die sogenannte Mexiko-City-Politik („Global Gag Rule“) wieder eingeführt hat, nach der die USA keine ausländischen Organisationen finanziell unterstützen, die — sogar mit eigenen Mitteln — Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, entsprechende Beratungen anbieten oder dafür eintreten, unabhängig davon, ob Schwangerschaftsabbrüche in dem entsprechenden Land gesetzlich erlaubt sind oder nicht,

BB.

in der Erwägung, dass die Mexiko-City-Politik inzwischen auf Organisationen ausgedehnt wurde, die HIV/Aids-Programme und sogar Programme für Flüchtlinge und Vertriebene durchführen,

BC.

in der Erwägung, dass in erheblichem Maße Mittel für die sexuelle und reproduktive Gesundheit fehlen, obwohl die EU durch Rechtsvorschriften und durch Ad-hoc-Finanzierung eine Schlüsselrolle in diesem Bereich spielt,

BD.

in der Erwägung, dass jedoch im Sinne der Kosteneffizienz bei der Bekämpfung der Armut vieles dafür spricht, in die sexuelle und reproduktive Gesundheit zu investieren,

BE.

in der Erwägung, dass sich die Abgeordneten auf der Internationalen Parlamentarierkonferenz zur Umsetzung des ICPD-Aktionsprogramms 2002 in Ottawa verpflichtet haben, sich erneut darum zu bemühen, dass 5 bis 10 % der nationalen Entwicklungsbudgets für bevölkerungspolitische Programme sowie Programme im Rahmen der reproduktiven Gesundheit eingesetzt werden,

BF.

in der Erwägung, dass die reproduktive Gesundheit insgesamt in den Länderstrategiepapieren der AKP-Länder nicht als prioritärer Bereich festgelegt wurde, genauso wie es noch einen deutlichen Mangel an zusätzlicher finanzieller Hilfe gibt, um allen Kindern Zugang zu lebensrettenden Impfungen zu verschaffen,

BG.

in der Erwägung, dass von insgesamt 77 Länderstrategiepapieren nur 13 Gesundheit als prioritären Bereich benannt haben und dass nur ca. 4 % der EEF-Mittel dafür aufgewandt werden,

Rolle der Bürgergesellschaft

BH.

in der Erwägung, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU die wichtige und ergänzende Rolle anerkennt, die die Bürgergesellschaft auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene spielen kann, um die Ziele des ICPD-Aktionsprogramms zu verwirklichen,

Armut und Gesundheit

1.

betont, dass sich die internationale Gemeinschaft neben HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose um die Bekämpfung zahlreicher anderer armutsbedingter Krankheiten, wie die Blasenscheidenfistel, bemühen muss;

2.

ist der Ansicht, dass die mangelnde Inanspruchnahme der Gesundheitsfürsorge sowohl auf ein Problem des Zugangs zu den entsprechenden Diensten (aufgrund des Mangels an Einrichtungen und Personal, aber auch aufgrund fehlender öffentlicher Systeme der Gesundheitsfürsorge) als auch auf ein Problem des Zugangs zu medizinischer Behandlung zurückzuführen ist;

3.

fordert, dass der Zusammenhang zwischen armutsbedingten Krankheiten in Entwicklungsländern einerseits und Ernährungssicherheit, Lebensmittelsicherheit, Bildung, Umwelt sowie sozialen und wirtschaftlichen Fragen andererseits bei der Bekämpfung dieser Krankheiten berücksichtigt werden muss;

4.

betont, dass ein schlechter Gesundheitszustand das persönliche Leistungsvermögen und die Produktivität verringert sowie das Einkommen reduziert und damit zu Armut beiträgt;

5.

betont, dass der Zugang zu Trinkwasser und zu ausgewogener Ernährung unverzichtbare Voraussetzung für eine gute Gesundheit der Bevölkerung ist; betont die universale Dimension der Gesundheit und stellt fest, dass die Verbesserung der Lebensbedingungen zur Erhöhung der Lebenserwartung und zur Bekämpfung der Armut beiträgt;

6.

verweist darauf, dass bei der Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten besonderes Augenmerk auf Frauen, Kinder und ältere Menschen gelegt werden muss, und macht darauf aufmerksam, dass tagtäglich ein größerer Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung von diesen Krankheiten betroffen ist, was die wirtschaftlichen Probleme der Länder verschärft;

7.

fordert die Entwicklungsländer auf, die öffentlichen Dienste und grundlegenden Gesundheitsdienste zu reformieren, und vertritt die Ansicht, dass die europäische Hilfe vor allem die internen Anstrengungen der Entwicklungsländer zur Stärkung der menschlichen, institutionellen und Infrastrukturkapazitäten unterstützen sollte;

8.

erinnert ferner daran, dass die Rückzahlung der Schulden und der Schuldendienst jedes Jahr nahezu 40 % des BIP der am wenigsten entwickelten Länder verschlingen, während der für Bildung und Gesundheit zur Verfügung stehende Etat lächerlich gering ist; ist der Ansicht, dass für die schweren Verschuldungsprobleme eine globale Lösung gefunden werden muss, die ein Vorgehen auf internationaler und nationaler Ebene erfordert;

Armutsbedingte Krankheiten und ihre Bekämpfung

9.

verweist darauf, dass die am wenigsten entwickelten Länder, insbesondere im Afrika südlich der Sahara, am meisten unter armutsbedingten Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose, Erkrankungen des Reproduktionstrakts sowie Infektions- und Hauterkrankungen, leiden;

10.

fordert die Kommission auf, die am stärksten vernachlässigten Krankheiten, wie die Schlafkrankheit, die Chaga-Krankheit und die Leishmaniase, zu ihren vorrangigen Aufgabengebieten zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass wirksame, angemessene und leicht einzusetzende Medikamente entwickelt und zu erschwinglichen Preisen in den Entwicklungsländern auf den Markt gebracht werden;

11.

äußert ihre Besorgnis über die Bedrohung durch die Vogelgrippe und SARS, die globale Bedrohungen sind und für Länder mit geringem Einkommen katastrophale Folgen haben können; gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die EU und die AKP-Länder eng und rasch mit der WHO zusammenarbeiten können, um den AKP-Ländern die Möglichkeit zu geben, diesen und ähnlichen Krankheiten vorzubeugen bzw. gegebenenfalls mit ihnen fertig zu werden;

12.

betont, dass es zur Beseitigung der Armut und zur Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern unbedingt erforderlich ist, die armutsbedingten Krankheiten zu bekämpfen;

13.

betont, dass die erforderlichen wirksamen Strategien zur Bekämpfung der HIV/Aids-Epidemie eine Kombination aus Behandlung, Schulung und Vorbeugung umfassen und durch engagierte politische und religiöse Honoratioren an die lokalen Gemeinden herangetragen werden müssen;

14.

stellt fest, dass die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union, die im Juli 2003 in Maputo (Mosambik) zu ihrer zweiten ordentlichen Sitzung zusammengetroffen sind, eingeräumt haben, dass diese Krankheiten die Hauptursache für Morbidität und Mortalität sind, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des afrikanischen Kontinents behindern, die Armut verstärken, Familien- und Sozialstrukturen zerstören und Millionen Afrikaner in Verzweiflung stürzen;

15.

verweist nachdrücklich auf die wesentliche Bedeutung der öffentlichen Dienste für die Lösung der großen Gesundheitsprobleme und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Ausweitung und Stärkung dieser Dienste beizutragen, indem sie eine Politik der Zusammenarbeit in diesem Sinne betreiben und den Erfahrungsaustausch zwischen Einrichtungen der öffentlichen Dienste des Nordens und Südens fördern, auf eine Revision der Strukturanpassungspolitik des IFI hinwirken und indem sie davon absehen, in den bilateralen und regionalen Handelsbeziehungen sowie im Rahmen von GATS / WTO die Liberalisierung der Sektoren Gesundheit, Bildung und Wasserversorgung in den Entwicklungsländern zu fordern;

16.

betont, dass die Initiativen zur Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten in den AKP-Ländern in die Nationalen Richtprogramme der Länder, die Regionalen Richtprogramme und in den sozialen Bereich der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Ländern im Rahmen des 9. EEF eingebunden werden müssen;

17.

betont, dass diese Initiativen speziell auf benachteiligte und gefährdete Gruppen ausgerichtet sein sollten, und zwar in Form von:

Informations-, Bildungs- und Aufklärungsprogrammen, die der gesellschaftlichen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Situation der Bevölkerung Rechnung tragen,

die Entwicklung von Dienstleistungen, die den Zugang zur primären Gesundheitsfürsorge verbessern,

die Ausgestaltung politischer Maßnahmen und Festlegung von Prioritäten zur politischen Unterstützung bei der Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten,

die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern und internationalen Organisationen, die sich der Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten verschrieben haben, damit der Zugang zu erschwinglichen notwendige Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten sowie zu einwandfreiem Trinkwasser erleichtert wird, und durch

die Unterstützung von Forschung und Entwicklung in den Bereichen, die sich mit den armutsbedingten Krankheiten in den AKP-Ländern befassen;

18.

verweist auf die jüngsten Entwicklungen auf der Ebene der Vereinten Nationen und auf internationaler Ebene bei der Förderung neuer Möglichkeiten des Zugangs zu Behandlung und Pflege für Menschen, die mit HIV/Aids leben und von der Krankheit betroffen sind, vor allem durch den Zugang zu antiretroviralen Medikamenten und Impfungen; unterstützt insbesondere die am 1. Dezember 2003 gestartete Initiative „3 × 5“ der WHO;

19.

betont, dass die Erklärung der WTO von Doha über das Verhältnis zwischen dem TRIPS-Übereinkommen und der öffentlichen Gesundheit die Grundlage für alle bilateralen oder regionalen Handelsabkommen über geistiges Eigentum und öffentliche Gesundheit bilden sollte;

20.

fordert die AKP-Länder auf, die Erklärung von Doha umzusetzen und den Spielraum des TRIPS-Übereinkommens zu nutzen, um den Zugang zu den kostengünstigsten Arzneimitteln zu ermöglichen, die für die vorbeugende Behandlung und Therapie ihrer von armutsbedingten Krankheiten betroffenen Bevölkerung benötigt werden;

21.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und der öffentlichen Gesundheit zu achten, zu fördern und zu unterstützen; diese Erklärung sollte die Grundlage aller bilateralen oder regionalen Handelsabkommen über geistiges Eigentum und öffentliche Gesundheit bilden;

22.

fordert die Länder des amerikanischen Kontinents auf, Bestimmungen über das geistige Eigentum, die den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, welche für die Verhütung und Behandlung von armutsbedingten Krankheiten notwendig sind, aus dem FTAA-Abkommen auszunehmen, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten;

23.

betont, dass angemessene Mechanismen geschaffen werden müssen, damit Medikamente, die in Entwicklungsländern zu herabgesetzten Preisen verkauft werden, nur in diesen Ländern Verwendung finden und nicht auf den EU-Markt umgeleitet werden;

24.

fordert alle Länder, die über Produktionskapazitäten verfügen, auf, das Abkommen rasch ohne weitere Einschränkungen und unter uneingeschränkter Achtung der Erklärung von Doha über den Zugang zu Arzneimitteln umzusetzen, und fordert eine sorgfältige Überwachung der Ergebnisse, damit bei der bevorstehenden Revision des TRIPS-Übereinkommens eine qualifizierte Diskussion möglich ist;

25.

betont, dass die Forschung und Entwicklung im Bereich armutsbedingte Krankheiten in den AKP-Ländern nach wie vor ungenügend ist und dass die Entwicklung therapeutischer und präventiver Verfahren, wie Mikrobizide und Impfstoffe, die den Gesundheitsbedürfnissen der Entwicklungsländer entsprechen, gezielt gefördert werden muss;

26.

betont die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit der WHO bei der Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten; fordert insbesondere, dass die Mitgliedstaaten eine breitere Diskussion über die Auswirkungen des TRIPS-Übereinkommens auf die Verfügbarkeit erschwinglicher generischer Arzneimittel fördern und die derzeitigen Arbeiten der WHO im Bereich der Analyse der Rechte an geistigem Eigentum, von Innovation und öffentlicher Gesundheit aktiv unterstützen;

27.

fordert die Länder mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten auf, die am meisten vernachlässigten Krankheiten, wie Schlafkrankheit, Leishmaniase und Buruli Ulkus, zu ihren vorrangigen Aufgabengebieten zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass wirksame, angemessene und leicht einzusetzende Arzneimittel entwickelt und zu erschwinglichen Preisen in den Entwicklungsländern auf den Markt gebracht werden;

28.

fordert, dass die internationale Gemeinschaft die Vorbeugung und Behandlung von übertragbaren Krankheiten als „globales Kollektivgut“ anerkennt;

29.

fordert die Festlegung einer bedarfsorientierten internationalen Agenda der Prioritäten im Bereich F&E, damit Investitionen kanalisiert werden, um Arzneimittel herzustellen, die den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entsprechen, also wirksam, angemessen und erschwinglich sind;

30.

unterstützt die Idee eines internationalen Übereinkommens oder Vertrags über F&E, der alle Länder verpflichten würde, zur F&E für den Gesundheitsbereich beizutragen; ein solches Übereinkommen würde eine grundsätzliche Einigung und klare Vorgaben für die Aufteilung der Kosten dieser F&E enthalten und eine ausreichende Finanzierung sowie Anreize für die Regierungen vorsehen, damit sie ihren Verpflichtungen, was das Engagement der öffentlichen Hand im Bereich der F&E betrifft, nachkommen;

Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD)

31.

betont, dass hochwertige Dienste im Bereich der reproduktiven Gesundheit für alle Frauen und Männer weltweit während ihres gesamten reproduktiven Lebenszyklus sicher, leicht zugänglich und erschwinglich sein müssen;

32.

fordert die EU sowie die AKP-Länder im Zusammenhang mit den ICPD + 10-Aktivitäten auf, ihren Zusagen im Hinblick auf die Finanzierung des ICPD-Aktionsprogramms für einen gleichberechtigten Zugang zu Grundschulbildung, Ausbildung und einer Basisgesundheitsversorgung nachzukommen;

33.

fordert die Kommission und die AKP-Länder auf, das ICPD-Aktionsprogramm in ihren Beziehungen zu Drittländern und in allen internationalen Foren zu fördern;

34.

fordert die EU und die AKP-Länder zur uneingeschränkten Umsetzung des ICPD-Aktionsprogramms auf;

Millennium-Entwicklungsziele (MDG) und Bekämpfung der Armut

35.

fordert die EU und die AKP-Länder auf, Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie der Verhütung ansteckender Krankheiten bei Kindern vollständig in ihre Entwicklungspolitik einzubeziehen;

36.

stellt fest, dass das Fehlen von Daten eine frühe Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf das Ziel MDG 6 (Halbierung der Anzahl der Neuinfektionen bis 2015) unmöglich macht, und betont die Notwendigkeit von Investitionen im Bereich der Überwachung und Evaluierung, einschließlich der Überwachung der Zuweisungen aus den nationalen Haushalten und der Ergebnisse im Gesundheitsbereich als Teil des im Strategiepapier zur Verringerung der Armut skizzierten Prozesses;

Wesentliche Herausforderungen (einschließlich besonders gefährdeter Gruppen und HIV/Aids)

37.

fordert die EU und die AKP-Länder auf, im Rahmen ihrer Programme zur Entwicklungszusammenarbeit anzuerkennen, dass die Mortalität und Morbidität von Müttern und Kindern ein prioritäres Anliegen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge und der reproduktiven Rechte ist;

38.

fordert die AKP-Länder sowie die EU auf, der kritischen Situation besondere Aufmerksamkeit zu schenken, in der sich eine Vielzahl von Frauen, im Wesentlichen junge Frauen, der ländlichen Räume in den Entwicklungsländern befinden (schätzungsweise 0,3 % aller Schwangerschaften), die unter der Fistel leiden, und auf dem Gebiet der Verhütung und Behandlung dieser schweren Erkrankung ihre Bemühungen zu verstärken;

39.

betont, dass Jugendliche sowie junge Männer und Frauen Zugang zu Aufklärung, Versorgung und Dienstleistungen haben müssen, um die Fähigkeiten zu erwerben, die sie für ein erfülltes und gesundes Sexualleben benötigen;

40.

fordert die EU und die AKP-Länder auf, Präventionskampagnen zur Bekämpfung der HIV/Aids-Pandemie zu finanzieren und umzusetzen und dabei integrierte und umfassende Programme für die sexuelle und reproduktive Gesundheit zu nutzen;

41.

fordert jene Länder, die noch kein Verbot schädlicher Traditionen und Praktiken, wie Genitalverstümmelungen bei Frauen, durchgesetzt haben, auf, Maßnahmen zu ergreifen und Informationskampagnen verbunden mit Maßnahmen zur Verbesserung der Familienplanung und der reproduktiven Gesundheit zu unterstützen;

Fehlende Mittel und Unterstützung durch den EEF

42.

fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, 0,7 % ihres BIP für Entwicklungshilfe bereitzustellen, wie 1995 auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung in Kopenhagen vereinbart und auf der Tagung des Rates von Barcelona am 14. März 2002 als Beitrag der EU zur Internationalen Konferenz über die Finanzierung der Entwicklungshilfe (Monterrey, März 2002) bekräftigt wurde;

43.

fordert die EU und die AKP-Länder auf, effizient zusammenzuarbeiten, Fachwissen auszutauschen und die Finanzmittel für Programme im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie zur Verhütung von Vitaminmangel und Infektionskrankheiten bei Kindern aufzustocken, um ihren internationalen Verpflichtungen, die sie auf der ICPD eingegangen sind, nachzukommen, vor allem da andere politische Kräfte, wie die USA, ihr Engagement im Rahmen der ICPD zurückfahren;

44.

fordert die EU und die AKP-Länder angesichts der unsicheren Versorgung mit Leistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und der Bekämpfung von Infektionskrankheiten auf, ihre Ausgaben für reproduktive Gesundheit zu erhöhen und die Koordination der Geber zu verbessern;

45.

fordert die Europäische Union und die AKP-Staaten auf, bei der Bekämpfung der Blasenscheidenfistel:

nationale und lokale Initiativen im Bereich der Sensibilisierung, der Information, der Schulung der Bevölkerung und der Einrichtung von Beratungsstellen für Frauen, die von diesem Leiden betroffen sind, zu unterstützen,

die bereits bestehenden Beratungsstellen zu fördern, indem ihnen großzügige menschliche, materielle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und

die Programme zur Wiedereingliederung und Betreuung von Frauen mit Fisteln, die mitunter ein Leben lang behindert sind, unterstützend zu begleiten;

46.

fordert die AKP-Länder auf, mehr Mittel für die Gesundheitsversorgung bereitzustellen;

47.

beabsichtigt, dem Beispiel der Abgeordneten auf der Internationalen Parlamentarierkonferenz zur Umsetzung des ICPD-Aktionsprogramms in Ottawa zu folgen;

Rolle der Bürgergesellschaft

48.

fordert die Kommission und die Regierungen der AKP-Länder auf, bei der Formulierung und Umsetzung ihrer Entwicklungspolitik enger mit der Bürgergesellschaft zusammenzuarbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Länderstrategiepapiere;

49.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat, der Kommission, dem Rat der EU, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie der Afrikanischen Union zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 19. Februar 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung in Addis Abeba (Äthiopien).

(2)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 16.

(3)  ABl. C 277 vom 1.10. 2001, S. 130.

(4)  ABl. C 77 E vom 28.3.2003, S. 22.

(5)  ABl. C 78 vom 2.4.2002, S. 66.

(6)  ABl. C 231 vom 27.9.2002, S. 57.

(7)  ABl. C 231 vom 27.9.2002, S. 55.

(8)  ABl. C 231 vom 26.9.2003, S. 31.

(9)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht (KOM(2002) 129).

(10)  ABl. L 224 vom 6.9.2003, S. 1.

(11)  ABl. L 224 vom 6.9.2003, S. 7.

ENTSCHLIESSUNG (1)

zu „Baumwolle und andere Grundstoffe: Die Probleme einiger AKP-Länder“

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

die vom 16. bis 19. Februar 2004 in Addis Abeba (Äthiopien) tagt,

unter Hinweis auf die Erklärung von Kapstadt (Südafrika) über die bevorstehenden AKP-EU-Verhandlungen über neue Handelsvereinbarungen, die am 21. März 2002 angenommen wurde (2),

unter Hinweis auf die Ziele des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommens AKP-EU im Bereich des Handels und der Eindämmung der Armut und der nächsten Halbzeitüberprüfung der Finanzierung des Abkommens von Cotonou im Jahr 2004,

unter Hinweis auf die Ministererklärung von Doha und den Beschluss, die Bedürfnisse und Interessen der Entwicklungsländer in den Mittelpunkt des Arbeitsprogramms zu stellen,

unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über die WPA und die nächste Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCCD), die im Juni 2004 in Brasilien stattfinden wird,

unter Hinweis auf den Aktionsplan für Rohstoffe der Kommission und ihre diesbezügliche Erklärung vom 12. Februar 2004 (3),

A.

in der Erwägung, dass der Preisverfall bei Grundstoffen einer der maßgeblichen Gründe für die Armut ist, unter der die Welt heutzutage leidet, und dass der Handel mit Grundstoffen in Afrika 75 % aller Exporteinnahmen ausmacht,

B.

unter Betonung der Bedeutung der Grundstoffe, insbesondere Baumwolle, Zucker, Reis, Bananen, Kaffee, Kakao und Tee für die Volkswirtschaften der AKP-Länder; unter Anerkennung der Notwendigkeit, sich mit dem schweren Problem der Abhängigkeit von Grundstoffen und der heftigen nach unten gerichteten Fluktuation der Preise derjenigen Grundstoffe zu befassen, die für die AKP-Länder von Interesse für Ausfuhren sind,

C.

in der Erwägung, dass die EU und die AKP-Gruppe, die einen bedeutenden Teil der Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) ausmachen, entscheidend dazu beitragen können, die Regeln der WTO zu ändern und sicherzustellen, dass bei ihnen das Recht der AKP-Staaten auf Entwicklung besser geachtet wird,

D.

in der Erwägung, dass die Verhandlungen über die WPA dazu genutzt werden sollten, einen allgemeinen Rahmen für den strukturellen Umbau der Volkswirtschaften der AKP-Staaten zu schaffen, und dass die Auswirkungen der neuen Handelsabkommen auf die Entwicklung der AKP-Staaten im Mittelpunkt dieser Verhandlungen stehen sollten,

E.

unter Hinweis auf die unterschiedlichen Auffassungen der Industrienationen und der Mehrheit der AKP-Staaten bei den Handelsverhandlungen in Cancún und insbesondere auf die Tatsache, dass für die Forderung der baumwollproduzierenden westafrikanischen Länder nach fairen Preisen keine Lösung gefunden wurde,

F.

unter Hinweis darauf, dass in Artikel 36 Absatz 4 des Abkommens von Cotonou vorgesehen ist, die Grundstoffprotokolle zu überprüfen, um die aus ihnen erwachsenden Vorteile zu erhalten,

G.

in der Überzeugung, dass die Entwicklungsrunde von Doha nach dem Scheitern der Ministertagung der WTO in Cancún vorangetrieben werden muss,

H.

in der Überzeugung, dass man den Entwicklungsländern dabei helfen muss, sich von der übermäßigen Abhängigkeit von Ausfuhren von Agrargrundstoffen zu befreien, deren Preise derzeit auf dem Weltmarkt sehr niedrig sind, denn diese Abhängigkeit behindert die Entwicklung in zahlreichen Entwicklungsländern, was insbesondere Auswirkungen auf die Einkommen der armen Bevölkerung in ländlichen Gebieten hat,

I.

in der Erwägung, dass dem Baumwollsektor eine sehr bedeutende strategische Rolle bei den Bemühungen zur Bekämpfung der Armut zukommt,

J.

in der Erwägung, dass Baumwolle in beträchtlichem Maß dazu beiträgt, eine Nahrungsmittelsicherheit zu schaffen, denn die durch die Baumwolle erwirtschafteten Finanzmittel haben dazu geführt, dass die Baumwollregionen zu den führenden Regionen wurden, in denen Trockengetreide angebaut wird,

K.

in der Erwägung, dass der Baumwollsektor von strategischer Bedeutung für die Bekämpfung der Armut in Mali, Burkina Faso, Benin und Tschad ist; unter erneutem Hinweis darauf, dass folgende Beträge den Baumwollproduzenten als Beihilfen für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 gewährt wurden:

800 Mio. Dollar in Europa,

4,1 Mrd. Dollar in den Vereinigten Staaten, dem größten Produzenten und Exporteur von Baumwolle weltweit,

1,2 Mrd. Dollar in China,

L.

in der Erwägung, dass die riesigen Beihilfen — wobei es sich vor allem um Exportbeihilfen handelt, die die Vereinigten Staaten, China und die EU ihren Baumwollproduzenten zukommen lassen — zu einer Überproduktion und einem Absinken der Preise für Baumwolle auf dem Weltmarkt geführt haben, was katastrophale Auswirkungen hatte, insbesondere einen beträchtlichen Rückgang der Einkünfte der Baumwollproduzenten in den am wenigsten entwickelten Ländern,

M.

in der Erwägung, dass der Preisverfall des Kaffees zu einer allgemeinen Krise geführt hat, unter der 25 Millionen Kaffeeproduzenten in mehr als 50 Entwicklungsländern zu leiden haben, in denen der Kaffee einer der wichtigsten Quellen für ländliche Arbeitsplätze und Deviseneinnahmen ist,

N.

in der Erwägung, dass der Preisverfall bei Grundstoffen zu einer allgemeinen Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen geführt hat, insbesondere für Frauen, die die Mehrzahl der Kaffee- und Teepflücker ausmachen und die an der Produktion aller Grundstoffe beteiligt sind; und in der Erwägung, dass einigen Berichten zufolge Kinderarbeit eingesetzt wird und ausbeuterische Arbeitsbedingungen auf Kaffeeplantagen herrschen,

O.

in der Erwägung, dass die Absenkung des Interventionspreises für Reis um 50 % und die Steigerung der direkten Beihilfen für europäische Reisbauern die Ausfuhren von Reis der AKP schwer treffen und zu einer wirtschaftlichen, politischen und sozialen Instabilität in den reisproduzierenden AKP-Staaten führen könnten,

P.

in der Erwägung, dass die Einfuhren in die Gemeinschaft von Bananen aus den AKP-Staaten durch Bestimmungen über Importlizenzen geregelt werden, die in unverhältnismäßiger Weise die AKP-Produzenten benachteiligen; und in der Erwägung, dass die Interessen der AKP-Staaten bei der Reform der EU-Bananenregelung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden,

Q.

in der Erwägung, dass die Europäische Union nach dem Abkommen von Cotonou und insbesondere nach Artikel 1 seines Protokolls V zur Ergreifung von Maßnahmen verpflichtet ist, die der Sicherstellung der künftigen Lebensfähigkeit der AKP-Bananenexportindustrie und des kontinuierlichen Absatzes ihrer Bananen auf dem gemeinschaftlichen Markt verpflichtet ist,

R.

in der Erwägung, dass die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (GMO Zucker) zur Überprüfung ansteht, die spezifische Bestimmungen enthält, durch die einigen AKP-Staaten ein präferenzieller Zugang zum europäischen Markt gewährt wird und die Exportchancen der am wenigsten entwickelten Länder in die Europäische Union verbessert werden, was die Entwicklung von wichtigen Gewerbebetrieben in den am wenigsten entwickelten Ländern begünstigt; in der Erwägung, dass die Kommission im Zusammenhang mit der GMO Zucker drei Optionen vorgeschlagen hat, wobei sie die vierte Option eines Systems fester Kontingente unberücksichtigt ließ, die von den AKP-Staaten, den am wenigsten entwickelten Ländern und einigen der europäischen Akteure bevorzugt wird,

S.

in der Erwägung, dass die zuckerproduzierenden AKP-Staaten, bei denen es sich um am wenigsten entwickelte Länder, Entwicklungsländer, Länder, die Nettoimporteure von Lebensmitteln sind, die keinen Zugang zum Meer haben, Inselstaaten oder Länder handeln kann, die nur einen einzigen Grundstoff produzieren bzw. exportieren und besondere wirtschaftliche Probleme haben, von vorhersehbaren und stabilen Einkünften aus Zuckerexporten in die EU mit präferentieller Zugangsregelung abhängig sind,

T.

in der Erwägung, dass die AKP-Staaten, die Kava-Kava (Rauschpfeffer) produzieren, besondere sozioökonomische Schwierigkeiten und Bedürfnisse haben und unter anderem von den Einnahmen aus dem Export von Kava-Kava abhängig sind, um eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu gewährleisten,

Zur Vermarktung von Grundstoffen

1.

betont, dass die AKP-Gruppe einer der wichtigsten Blöcke von Entwicklungsländern ist und deshalb die Unterstützung der EU verdient, die eine strategische Position im Verhandlungsprozess einnimmt, denn sie kann die entwickelten Länder ermutigen, den legitimen Anliegen der Entwicklungsländer zu entsprechen;

2.

begrüßt die Erklärung der Kommission vom 12. Februar 2004, in der sie bekannt gab, dass sie eine Reihe von Initiativen ergriffen hat, durch die den Entwicklungsländern geholfen werden soll, ihre Exportleistungen zu stärken und ihre Verwundbarkeit gegenüber den Preisschwankungen bei den wichtigsten Grundstoffen auf dem internationalen Markt, insbesondere bei Baumwolle und Kaffee, zu vermindern;

3.

nimmt erfreut den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, den Einsatz des FLEX-Instruments auszuweiten und zu vereinfachen, um die Einnahmenausfälle bei Exporten auszugleichen, und stellt fest, dass die AKP-Länder, wenn die für das Instrument vorgeschlagenen Kriterien in 51 Fällen seit 2000-2002 angewandt worden wären, 255 Mio. Euro dank des FLEX-Systems erhalten hätten, d.h., dass der Einsatz des Systems den sechsfachen Umfang gehabt hätte;

4.

bedauert, dass die meisten Entwicklungsländer weder durch die Verarbeitung von Grundstoffen noch die Diversifizierung hin zu hochwertigen Marktkulturen einen Mehrwert erwirtschaften konnten; erwartet von der Kommission, dass sie in diesen Ländern den Aufbau einer Agro-Industrie, die wirtschaftliche Diversifizierung sowie die Verarbeitung von Baumwolle, Zucker und anderen Grundstoffen fördert;

5.

fordert nachdrücklich, dass die Verhandlungen der WTO über Landwirtschaft rasch wieder aufgenommen werden, und dass dort die Fragen der Exportsubventionen und innerstaatlichen Stützungsmaßnahmen gemäß der Ministererklärung der WTO von Doha besprochen werden, ohne dass die bestehenden Präferenzregelungen angetastet werden;

6.

verlangt eine Revision der Regeln der WTO, bei der den Befürchtungen der AKP-Staaten und ihrem Wunsch Rechnung getragen wird, einen Zusammenbruch des Grundstoffektors zu vermeiden;

7.

fordert von der Kommission, dass sie sich an die Grundsätze hält, die in ihrem ursprünglichen Entwurf für eine Empfehlung an den Rat verkündet wurden, und zu empfehlen, allen Agrarprodukten aus den AKP-Ländern in den Verhandlungen über die WPA zollfreien Zugang zum gemeinschaftlichen Markt zu gewähren;

8.

fordert die Kommission und die AKP-Staaten auf, im Rahmen der Handelsverhandlungen AKP-EU eine angemessene Regelung des Handelsaustausches vorzuschlagen, durch die die Ziele der nachhaltigen Entwicklung und des Beseitigung der Armut gefördert und die AKP-Staaten in die Lage versetzt werden, ohne ausländische Hilfe auszukommen;

9.

fordert, dass die Verhandlungen über die WPA regionale Initiativen unterstützen, die der Entwicklung des Rohstoffsektors dienen, und zwar in Bezug auf regionale Netze von Erzeugerorganisationen, Qualitätssicherungsdienste, Investitionsförderung und Zweigverbände für Rohstoffe;

Zu Baumwolle

10.

fordert eine nachhaltige Lösung der Probleme der west-, ost- und zentralafrikanischen Länder sowie anderer Mitglieder der AKP-Gruppe, die Baumwolle erzeugen, und strebt die Abschaffung jeder Art von Exportsubventionen in diesem Sektor sowie die Abschaffung anderer innerstaatlicher Stützungsmaßnahmen an, die den Wettbewerb verzerren, was einhergehen sollte mit einer gerechten und fairen Entschädigung der Baumwollproduzenten in den am wenigsten entwickelten Ländern, die sich an deren Einnahmenausfällen orientiert und auf der Grundlage eines genauen Zeitplans geleistet wird;

11.

bekräftigt die strategische Rolle von Baumwolle für die Entwicklung und für die Bekämpfung der Armut in vielen Ländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern;

12.

betont, dass die AKP-Staaten außerordentlich effizient sein können, wenn sie in Fragen, die die Grundstoffe betreffen, zusammenarbeiten, wofür die „Baumwoll-Initiative“ durch vier westafrikanische Staaten (Benin, Burkina Faso, Mali und Tschad) vor der WTO-Ministerkonferenz in Cancún (10. bis 14. September 2003) ein Beispiel ist, in der sie den Abbau innerstaatlicher Stützungsmaßnahmen für die Baumwollproduktion und Übergangsmaßnahmen in Form einer finanziellen Entschädigung für baumwollproduzierende am wenigsten entwickelte Länder forderten, um die Einnahmenausfälle auszugleichen; ein weiteres Beispiel ist die sogenannte „Non Paper“-Initiative von Kenia, Uganda und Tansania, die der fünften WTO-Ministerkonferenz vorgelegt wurde;

Zu Kaffee

13.

fordert die Entwicklungspartner und die AKP-Regierungen auf, in mehrwertschaffende Verarbeitung von Grundstoffen wie Kaffee zu investieren, um den Sektor dabei zu unterstützen, sich von der abnehmenden Rentabilität zu erholen, und begrüßt die Strategie der Regierung Kenias, die am 4. Februar 2004 auf den Weg gebracht wurde und genau dies bezweckt;

Zu Reis

14.

fordert die EG auf, in vollem Umfang die notwendigen Anpassungen der derzeit bestehenden Verwaltung des Kontingentsystems vorzunehmen und Ausgleichs- und Entschädigungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, um die negativen Auswirkungen auf die Reisexporteure der AKP-Staaten abzumildern;

Zu Bananen

15.

fordert die Kommission auf, vorab die AKP-Staaten zu Vorschlägen für Änderungen des autonomen Kontingents nach der EU-Erweiterung zu konsultieren und sicherzustellen, dass ergriffene Maßnahmen nicht die Stabilität des EU-Markts in Frage stellen oder die Möglichkeit von AKP-Bananenproduzenten, ein Auskommen zu finden, weiter bedrohen;

16.

fordert die EU auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um den anhaltenden Preisverfall aufzuhalten und umzukehren und den Zugang von AKP-Bananen zum europäischen Markt zu einem einträglichen Preis zu erhalten, wobei sichergestellt sein muss, dass eine Erhöhung des Kontingents als Folge der EU-Erweiterung keine Störung des EU-Marktes für Bananen verursacht, was die Möglichkeit von AKP-Bananenproduzenten, ein Auskommen zu finden, weiter bedrohen würde;

17.

betont, dass der Zollsatz für Bananen ab 2006 auf einem Niveau sein muss, durch das die künftige Lebensfähigkeit der AKP-Bananenindustrie sichergestellt wird;

Zu Zucker

18.

ist sich der Tatsache bewusst, dass Länder, die nach dem Zuckerprotokoll gemäß dem Abkommen von Cotonou, der besonderen Präferenzregelung für Zucker und der „Alles außer Waffen“-Initiative Vorteile genießen, unter beträchtlichen Einkommensverlusten leiden könnten, die durch Preisrückgänge verursacht werden, und fordert die Kommission auf, dabei behilflich zu sein, angemessene Preise für Importe aus Entwicklungsländern, insbesondere aus den am wenigsten entwickelten Ländern, zu erreichen;

19.

fordert die Kommission auf, angemessene Einkünfte der AKP-Zuckerexporteure zu garantieren, wenn sie die politischen Optionen der Zuckerregelung der EU darstellt;

20.

fordert die Kommission auf, in Verbindung mit der AKP-Staatengruppe alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die AKP-Zuckerimporte in die EU und die Bedingungen für den bevorzugten Zugang der AKP-Staaten gegen die Beschwerden Australiens, Brasiliens und Thailands zu verteidigen;

21.

fordert die betroffenen EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot und die Beschränkungen sowie die Rückrufaktionen von Kava-Kava und Produkten auf Kava-Kava-Basis in den EU-Mitgliedstaaten zu überprüfen;

Zu sozialer Verantwortung

22.

fordert die Kommission und die AKP-Staaten auf, Programme für die Arbeiter, die infolge des weltweiten Preisverfalls bei Grundstoffen in Bedrängnis geraten sind, zu erstellen, durch die Möglichkeiten der Umschulung und finanzielle Hilfen geboten werden, wobei insbesondere die Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen sind, die einen so hohen Anteil an der Arbeitnehmerschaft in vielen Produktionsprozessen bei Grundstoffen stellen;

23.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission in ihrem Aktionsplan zugesagt hat, internationale Rohstoffunternehmen dazu zu anzuhalten, sich für die Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen und nachhaltige Verhaltenskodizes einzusetzen, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Förderung der so genannten „Fair Trade-Produkte“ zu einer Priorität zu machen;

24.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat, der Kommission, dem EU-Rat, der Afrikanischen Union, dem Allgemeinen Rat der WTO, den Regierungen der AKP- und EU-Staaten und den Regierungen der Beitrittsländer, die am 1. Mai 2004 Mitglieder der EU werden, zu übermitteln, damit sie sie umsetzen und angemessene Folgemaßnahmen ergreifen.


(1)  Angenommen am 19. Februar 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung in Addis Abeba (Äthiopien).

(2)  ABl. C 231 vom 27.9.2002, S. 63.

(3)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht (KOM(2004) 89).

ENTSCHLIESSUNG (1)

zu „Durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachte Schäden und die Notwendigkeit einer raschen Reaktion auf Naturkatastrophen“

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

die vom 16. bis 19. Februar 2004 in Addis Abeba (Äthiopien) tagt,

unter Hinweis auf ihre früheren Entschließungen zu den Regionen Pazifik, Indischer Ozean und Karibik,

unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde,

A.

in der Erwägung, dass der tropische Wirbelsturm Heta vor kurzem über den südpazifischen Inseln der Cook-Inseln, von Niue, Samoa und Tonga und der Wirbelsturm Elita über die Westküste Madagaskars hinweggefegt ist, wobei es zu Todesopfern kam, mehrere Personen verletzt und Hunderte obdachlos wurden, und dass diese Wirbelstürme großen Schaden an Häusern, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Kulturen verursacht haben, auf die die lokale Bevölkerung dringend für ihren Lebensunterhalt angewiesen ist,

B.

unter Verweis auf die Erklärung von Barbados von 1994 und das Barbados-Aktionsprogramm für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern (SIDS) und eingedenk des Zusammentritts der UN-Konferenz Barbados + 10 zu den SIDS im September 2004 in Mauritius,

C.

unter Berücksichtigung der Erklärung von Johannesburg über nachhaltige Entwicklung und des Durchführungsplans des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (WSSD), der im August 2002 in Johannesburg, Südafrika, stattfand, und insbesondere der internationalen Strategie, die festgelegt wurde, um der besonderen Verwundbarkeit der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern Rechnung zu tragen,

D.

unter Hinweis auf die zunehmende Anzahl von natürlichen Gefahren und Naturkatastrophen sowie die Zunahme der zerstörerischen Gewalt derselben, deren Ursache in den Klimaänderungen, dem demographischen Druck und den Auswirkungen liegen könnte, die Menschen auf die Natur weltweit haben,

E.

in der Erwägung, dass die Wirkung der weltweiten Erwärmung, die durch übermäßiges Verbrennen fossiler Kraftstoffe, die Verschmutzung der Atmosphäre und Abholzung verursacht wird, der Hauptgrund für die weltweiten Klimaänderungen ist,

F.

angesichts der Tatsache, dass trotz der festen Zusage, die Wirkungen der Klimaänderungen rückgängig zu machen, die auf dem UNO-Weltgipfel im Jahr 1992 in Rio gemacht wurde, bislang kein substanzieller Fortschritt insbesondere bei der Verminderung der Verschmutzung der Atmosphäre durch Kohlenwasserstoff erreicht worden ist,

G.

in der Erwägung, dass Katastrophen nicht nur zu einer beträchtlichen Anzahl von Opfern und hohen sozioökonomischen Kosten führen, sondern auch Entwicklungsprozesse behindern,

H.

unter Hinweis auf die Grundsätze und Ziele von Artikel 72 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou, nach dem humanitäre und Soforthilfe Bevölkerungsgruppen in AKP-Staaten gewährt werden, die ernsten wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten außergewöhnlicher Art gegenüberstehen, die auf Naturkatastrophen oder auf von Menschen ausgelöste Krisen zurückzuführen sind,

I.

in der festen Überzeugung, dass ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des vorrangigen Ziels einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden könnte, wenn der Verhütung von natürlichen Risiken bei der Konzipierung und Umsetzung von Entwicklungsstrategien größere Aufmerksamkeit geschenkt würde,

J.

unter Betonung einer weiteren Tatsache, nämlich dass eine derartige Hilfe auf die Rettung von menschlichem Leben in Krisensituationen und Situationen unmittelbar nach einer Krise, die durch Naturkatastrophen, Konflikte oder Kriege ausgelöst wurde, gerichtet sein muss, und dass sie so lange aufrechterhalten werden muss, wie es notwendig ist, um Notsituationen, die sich aus diesen Umständen ergeben, zu bewältigen,

K.

unter Bedauern über die Tatsache, dass das Protokoll von Kyoto noch nicht von genügend Staaten ratifiziert wurde, damit es in Kraft tritt,

1.

äußert ihre Anteilnahme und ihr Verständnis für die äußerst schwierige Lage, in der sich die Regierungen und Völker der Cook-Inseln, von Niue, Samoa und Tonga nach dem Wirbelsturm Heta und die Regierung und das Volk von Madagaskar nach dem Wirbelsturm Elita befinden;

2.

fordert die EU auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedürfnissen der südpazifischen Inseln der Cook-Inseln, von Niue, Samoa und Tonga und von Madagaskar, wo die Wirbeltürme Heta und Elita gewütet haben, im humanitären Bereich und beim Wiederaufbau Rechnung zu tragen, um das Leiden der betroffenen Bevölkerung zu lindern und Versorgungsengpässe bei medizinischen Gütern und Nahrungsmitteln zu vermeiden, und um bei der Wiederherstellung der wichtigsten Infrastrukturen wie Wasser und Energie behilflich zu sein;

3.

macht die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf das Thema der Katastrophenverhütung und -vorsorge aufmerksam, wodurch ein besserer Schutz von menschlichem Leben gewährleistet, Leiden vermieden und die wirtschaftlichen Auswirkungen von Katastrophen abgemildert werden sollen;

4.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, der entscheidenden Rolle von Maßnahmen wie der Bodenerhaltung, der Wiederaufforstung und Systemen der vernünftigen Wasserbewirtschaftung im Kontext der Katastrophenvermeidung besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

5.

ermuntert die Regierungen der AKP- und EU-Staaten, beschleunigt vorzugehen und die erforderliche Hilfe zur Verfügung zu stellen, um einen möglichst raschen Wiederaufbau auf diesen pazifischen Inseln und in Madagaskar zu erleichtern, und bekundet ihre nachdrückliche Unterstützung für die von der EU in Südostasien und in Bangladesch, in Mittelamerika und in der Karibik über das Konzept von ECHO und des EEF durchgeführte Arbeit;

6.

fordert alle Länder auf, ihre Zusagen einzuhalten und das Kyoto-Protokoll zur Klimaänderung zu ratifizieren und in Kraft treten zu lassen, und ist der Auffassung, dass eine wirkungsvolle globale Antwort auf das Problem der Klimaänderung erforderlich ist, und betont, dass die Industrieländer die Führung bei der Bekämpfung der Auswirkungen von Treibhausgasen übernehmen sollten;

7.

fordert die EU auf, Mittel des EEF problemlos zur Verfügung zu stellen, wenn dies zusätzlich zu den Mitteln aus den nationalen und regionalen Richtprogrammen erforderlich ist, um humanitäre Soforthilfe zu leisten und den Wiederaufbau und die Wiederherstellung der physischen und sozialen Infrastruktur der betroffenen Länder zu unterstützen;

8.

fordert die Regierungen der AKP- und EU-Staaten nachdrücklich auf, die Einrichtung eines allgemeinen Fonds in Betracht zu ziehen, um die Umsetzung eines Katastrophenvorsorgeprogramms für alle AKP-Länder sowie Maßnahmen nach Naturkatastrophen zu ermöglichen;

9.

bekräftigt ihr Bekenntnis zur systematischen Berücksichtigung der Katastrophenverhütungsdimension im Rahmen ihrer Entwicklungskooperationspolitik, vor allem bei der Umsetzung des Partnerschaftsabkommens von Cotonou zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union;

10.

fordert, dass die Katastrophenverhütung und -vorsorge in allen unter dieses Konzept fallenden Aspekten, d.h. die eigentliche Verhütung, die Vorsorge für Katastrophen und die Linderung der Folgen von Katastrophen, als ein vollwertiges Element der Entwicklungs- und Entwicklungskooperationspolitik sowohl im Rahmen der Richtprogramme als auch bei Einzelprojekten dieser Programme betrachtet wird, und fordert insbesondere, dass jede von der EU finanzierte humanitäre Maßnahme eine Vorbeugungsrubrik enthalten sollte;

11.

fordert, die hohen sozioökonomischen Kosten der Katastrophen und die aus ihrer Vorbeugung erwachsenden Vorteile bei der Bewertung der Umweltkomponente der Entwicklungspolitiken, -strategien, -programme und -projekte der Europäischen Union zu berücksichtigen;

12.

stellt nicht in Frage, dass der Anstieg des Meeresspiegels eine potenzielle Bedrohung für das Überleben kleiner Inselstaaten darstellt, da er zu heftigeren tropischen Stürmen, der Unterbrechung der Versorgung aus den begrenzten Frischwasservorräten und einer Verminderung der biologischen Vielfalt bei Meeresressourcen führt;

13.

fordert die AKP- und EU-Staaten auf, ein spezifisches Ziel für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen festzulegen, und ist der Auffassung, dass erneuerbare Energiequellen im Mittelpunkt der Entwicklungskooperationsprogramme AKP-EU im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou stehen sollten;

14.

sieht erwartungsvoll der internationalen SIDS-Tagung entgegen, die für August und September 2004 in Mauritius anberaumt ist und auf der die Umsetzung des Barbados-Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung von SIDS überprüft werden soll, und fordert, dass die PPV in der Konferenz vertreten wird, damit sie ihre Haltung zu den Auswirkungen von Naturkatastrophen auf die AKP-Staaten und die zugunsten von SIDS zu ergreifenden Maßnahmen kundtun kann;

15.

lobt die Leistung des Forums Pazifischer Inseln bei der Unterstützung der betroffenen Länder, insbesondere durch den regionalen Katastrophenfonds;

16.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat, der Kommission, den Generalsekretären der Vereinten Nationen, des Commonwealth, des Forums Pazifischer Inseln und von Cariforum zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 19. Februar 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung in Addis Abeba (Äthiopien).


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