ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 312

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

49. Jahrgang
19. Dezember 2006


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Rechnungshof

2006/C 312/1

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

1

2006/C 312/2

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

6

2006/C 312/3

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Arzneimittelagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

12

2006/C 312/4

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur

18

2006/C 312/5

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur

24

2006/C 312/6

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur

30

2006/C 312/7

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

36

2006/C 312/8

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde

42

2006/C 312/9

Bericht über den Jahresabschluss 2005 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

48

2006/C 312/0

Bericht über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

54

2006/C 312/1

Bericht über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

60

2006/C 312/2

Bericht über den Jahresabschluss 2005 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust

67

2006/C 312/3

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung

73

2006/C 312/4

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

80

2006/C 312/5

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

86

2006/C 312/6

Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

93

2006/C 312/7

Bericht über den Jahresabschluss 2005 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts

99

2006/C 312/8

Bericht über den Jahresabschluss 2005 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

106

 

Berichtigungen

2006/C 312/9

Berichtigung der Mitteilung über die Europäische Agentur für Flugsicherheit — Veröffentlichung der endgültigen Rechnungsabschlüsse für das Haushaltsjahr 2005 (Amtsblatt der Europäischen Union C 266 vom 31. Oktober 2006)

112

DE

 


I Mitteilungen

Rechnungshof

19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/1


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2006/C 312/01)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-8

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Rates vom 10. März 2004 (1) geschaffen. Seit dem zweiten Halbjahr 2005 ist die Agentur autonom. Hauptaufgabe der Agentur ist es, aufbauend auf einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Anstrengungen, die Fähigkeit der Gemeinschaft zur Bewältigung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern. Das Mandat der Agentur endet im Prinzip im Jahr 2009.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 vom ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 ist gekennzeichnet durch eine niedrige Mittelbindungsrate (70 %) und eine hohe Rate bei den Übertragungen auf das darauf folgende Haushaltsjahr (insgesamt mehr als 40 % und bis zu fast 80 % bei den operationellen Ausgaben). Diese Situation ist teilweise auf mit der Anlaufphase der Agentur verbundene Probleme zurückzuführen sowie darauf, dass die Agentur erst im zweiten Halbjahr 2005 richtig handlungsfähig wurde. Die Agentur sollte dieses Risiko in Zukunft im Auge behalten, insbesondere durch eine straffe Programmierung ihrer Tätigkeiten.

8.

Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Agentur dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Agentur nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Agentur sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 1. Juli 2006 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2006 ein.


Tabelle 1

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Rates vom 10. März 2004)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen

Die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten haben im gemeinsamen Einvernehmen eine Erklärung über die Errichtung einer Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit angenommen. Die Agentur soll als Bezugspunkt fungieren und dank ihrer Unabhängigkeit, der Qualität ihrer Beratungsleistungen und der verbreiteten Informationen, der Transparenz ihrer Verfahren und Arbeitsmethoden sowie der Sorgfalt, die sie bei der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben walten lässt, Vertrauen schaffen.

(Beschluss des Rates vom 19. Februar 2004 auf der Grundlage von Artikel 251 des Vertrags)

Ziele

Verbesserung der Fähigkeit der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und folglich der Wirtschaft, Probleme im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verhüten, zu bewältigen und zu beheben.

Unterstützung und Beratung der Kommission und der Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit.

Aufbauend auf einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Anstrengungen Hinarbeiten auf ein hohes Niveau fachlicher Kompetenz.

Unterstützung der Kommission bei den technischen Vorarbeiten für die Aktualisierung und Weiterentwicklung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Aufgaben

Erhebung geeigneter Informationen zur Analyse der derzeitigen und absehbaren Risiken.

Beratung des Europäischen Parlaments, der Kommission, europäischer Stellen und Einrichtungen oder der zuständigen nationalen Stellen.

Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Verhütung, Bewältigung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Verfolgen der Entwicklung von Standards für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Beitrag zu den Bemühungen der Gemeinschaft um eine Zusammenarbeit mit Drittländern und gegebenenfalls mit internationalen Organisationen zur Förderung eines gemeinsamen Gesamtkonzepts für Fragen der Netz- und Informationssicherheit.

Unabhängige Formulierung eigener Schlussfolgerungen.

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je ein Vertreter jedes Mitgliedstaats,

drei von der Kommission ernannte Vertreter,

drei weitere Personen ohne Stimmrecht, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat ernannt werden und jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:

die Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie,

Verbrauchergruppen,

Wissenschaftliche Sachverständige für die Netz- und Informationssicherheit.

Aufgaben

Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms und des Jahresberichts der Agentur.

2. Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3. Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4. Internes Audit

Interner Prüfer der Kommission.

5. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

6,3 Millionen Euro (Zuschuss der Gemeinschaft: 100 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

38 im Stellenplan vorgesehene Planstellen

davon besetzt: 35

+15 sonstige Dienstposten (abgeordnete nationale Sachverständige usw.)

Personalbestand insgesamt: 50

davon:

operationelle Tätigkeiten: 22

administrative Tätigkeiten: 28

Arbeitsgruppen:

Im Jahr 2005 wurden 3 Arbeits- gruppen eingesetzt und haben ihre Arbeiten abgeschlossen: Risk Management, Awareness Raising and CERTS.

Veröffentlichungen

Jahresbericht,

ENISA Quartely Newsletter: 3 Ausgaben veröffentlicht.

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den anderen Institutionen

(Anzahl gemeinsam organisierter Veranstaltungen):

Mitgliedstaaten: 2 Seminare und 7 in den Mitgliedstaaten organisierte Veranstaltungen.

Sonstige Produkte und Dienstleistungen:

Who's Who im Bereich Netz- und Informationssicherheit,

1 CD-ROM „ENISA Bestandsverzeichnis der CERT-Tätigkeiten in Europa“,

1 CD-ROM „Raising Awareness in Information Security, Insight and Guidance for Member States“.

Quelle: Angaben der Agentur.

EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR NETZ- UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur zur Verfügung gestellten Angaben zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

6 346

4 400

Titel I

Personal

2 375

1 764

1 490

257

628

 

 

 

Titel II

Sachausgaben

2 483

1 772

453

1 065

965

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

1 488

1 004

196

790

502

Insgesamt

6 346

4 400

Insgesamt

6 346

4 540

2 139

2 112

2 095


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

4 251

Insgesamt (a)

4 251

Betriebsausgaben

Personalausgaben

1 040

Sachausgaben

1 594

Operationelle Ausgaben

517

Insgesamt (b)

3 151

Betriebsergebnis (c = a – b)

1 100


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

Aktiva

Anlagewerte

344

Forderungen

13

Kassenmittel

2 510

Insgesamt

2 867

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

0

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

1 100

Kurzfristige Verbindlichkeiten

1 767

Insgesamt

2 867


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Agentur nahm erst im September 2005 ihre Arbeit auf. Da noch wenig Personal und nur begrenzte Zeit zur Verfügung stand, erwies es sich als sehr schwierig, die Ausführungsrate des Haushalts zu verbessern. Die Leitung wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, und für 2006 ist eine höhere Ausführungsrate des Haushalts zu erwarten.

8.

Nach weniger als zwölf Monaten seit Aufnahme ihrer Tätigkeit fehlen der Agentur die erforderlichen Ressourcen, um ein tätigkeitsbezogenes Managementsystem wirksam einführen und anwenden zu können. Es ist richtig, dass ein tätigkeitsbezogenes Managementsystem die Messbarkeit der Agenturtätigkeit enorm verbessern würde. Die Leitung wird sich bemühen, dieses System einzurichten, sobald die Agentur in der Lage ist, die erforderlichen Ressourcen für die Entwicklung eines tätigkeitsbezogenen Managementsystems bereitzustellen.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/6


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2006/C 312/02)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 (1) errichtet. Hauptaufgaben der Agentur sind die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit, die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit, die Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen sowie die Ausstellung von Zeugnissen für luftfahrttechnische Erzeugnisse.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Hof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Sowohl bei den Verpflichtungsermächtigungen als auch bei den Zahlungsermächtigungen lag die Ausschöpfungsquote bei weniger als 80 %, was durch die niedrige Abwicklungsquote bei den Verpflichtungsermächtigungen (69 %) und den Zahlungsermächtigungen (32 %) für operationelle Ausgaben bedingt war. Darüber hinaus wurde ein hoher Anteil der Mittel des Haushaltsjahres annulliert (zwischen 7 % und mehr als 30 % je nach Ausgabentitel und Art der Mittel), was auch bei den aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mitteln der Fall war. Diese Situation sollte die Agentur dazu veranlassen, ihre Planung zu verbessern und deren Umsetzung besser zu überwachen, damit eine unnötige Bereitstellung der Mittel vermieden wird.

8.

Bei einer Haushaltslinie wurden die Mittel um einen Betrag in Höhe von 1,2 Millionen Euro verändert, ohne dass die Agentur Unterlagen zur Begründung dieser Mittelkürzung vorlegen konnte.

9.

Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Agentur dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Agentur nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Agentur sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen.

10.

Der Verwaltungsrat hat keine Mindestnormen für die interne Kontrolle angenommen. Es gibt noch immer keine Beschreibung der Systeme und Verfahren für die Verwaltung und die interne Kontrolle. Ferner wurde keine Analyse der mit den Finanzoperationen verbundenen Risiken durchgeführt. Die Trennung der Funktionen der Einleitung der Zahlungen und ihrer operationellen Überprüfung wurde im Jahr 2005 nicht vollzogen. Die von den Anweisungsbefugten zwecks Gewährleistung der Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen an den Rechnungsführer weitergeleiteten Finanzinformationen eingerichteten Verfahren wurden nicht validiert. Ende 2005 verfügte die Agentur noch immer über kein System, um sicherzustellen, dass die als Gegenleistung für die von ihr erbrachten Dienstleistungen bei den Kunden erhobenen Gebühren hoch genug sind, um die Kosten dieser Dienstleistungen zu decken.

11.

In einigen Fällen wurde der Wettbewerbsgrundsatz nicht beachtet: Ein Auftrag über 250 000 Euro mit einer Zeitarbeitsfirma wurde im Verhandlungsverfahren vergeben. Der im Jahr 2004 freihändig vergebene Auftrag über die Erbringung von Sicherheitsdiensten (Vertragssumme: 85 557 Euro) wurde erneuert, ohne dass die Agentur eine Begründung dafür gab. In einem anderen Fall hat die Agentur nur vier Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, obwohl die im Anschluss an die Aufforderung zur Interessensbekundung erstellte Liste fünf Bieter umfasste.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2006 ein.


Tabelle 1

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung Nr. 1592/2002 des Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen

Gemeinsame Verkehrspolitik

„Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.“

(Artikel 80 des Vertrags)

Aufgabe

Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus in der zivilen Flugsicherheit in Europa und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit.

Von der Agentur zu treffende Maßnahmen:

Stellungnahmen an die Kommission;

Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen, einschließlich Lufttüchtigkeitskodizes und annehmbarer Nachweisverfahren, sowie jeglicher Anleitungen für die Anwendung der Gemeinschaftspolitik;

Treffen von Entscheidungen über Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnisse;

Durchführung von Inspektionen zur Kontrolle der Normung bei den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten;

Durchführung der notwendigen Untersuchungen in Unternehmen.

1. Verwaltungsrat

Zusammengesetzt aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission; er setzt ein beratendes Gremium der interessierten Kreise ein.

2. Exekutivdirektor Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

3. Beschwerdekammer

Befindet über Entscheidungen der Agentur in Bezug auf Zeugnisse, Entgelte und Gebühren sowie Kontrollen in den Unternehmen.

4. Externe Kontrolle

Rechnungshof

5. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

Gesamthaushaltsplan: 36,5 Millionen Euro, davon:

Einnahmen aus eingezogenen Entgelten und Gebühren: 8,6 Millionen Euro

Zuschuss der Gemeinschaft: 18,6 Millionen Euro

200 im Stellenplan vorgesehene Planstellen

davon besetzt: 132

+21 andere Dienstposten

Personalbestand insgesamt: 153

davon:

operationelle Tätigkeiten: 86

administrative Tätigkeiten: 38

Sonstige: 29

Stellungnahmen:

vier Stellungnahmen zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1592/2002, (EG) Nr. 1702/2003 und (EG) Nr. 2042/2003;

eine Stellungnahme zur Genehmigungserteilung für Lieferanten von Datenbanken im Bereich der Lufttüchtigkeit;

fünf Stellungnahmen zu von Mitgliedstaaten der AESA beantragten Ausnahmen.

Regelungsentscheidungen:

eine Änderung der Zulassungsspezifikationen CS 25;

eine Änderung der annehmbaren Nachweisverfahren (Acceptable Means of Compliance) und der Leitfäden mit Erklärungen (Guidance Material) zur Verordnung (EG) Nr. 2042/2003.

Internationale Zusammenarbeit:

zwei neue Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit China bei Erzeugnissen von Eurocopter und Dassault;

Erweiterung der Kooperationsvereinbarung mit dem Luftfahrtkomitee der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten.

Zulassungsbeschlüsse:

 

Musterzulassungen: 78

 

Zusätzliche Musterzulassungen: 900

 

Vorschriften für die Lufttüchtigkeit: 490

 

Europäische technische Spezifikationen: 249

 

Annehmbare Nachweisverfahren: 116

 

Umfangreiche Änderungen: 693

 

Geringfügige Änderungen: 2 369

 

Umfangreiche Reparaturen: 192

 

Geringfügige Reparaturen: 1 384

 

AFM/RFM (= Überarbeitung des Flughandbuchs): 334

 

Zeugnisse für Entwurfsorganisationen: 55

 

Zeugnisse für Instandhaltungsorganisationen (bilateral): 85

 

Zeugnisse für Instandhaltungsorganisationen (Ausland): 113

 

Zeugnisse für Ausbildungsorganisationen (Instandhaltung): 11

 

Zulassung von Herstellungsorganisationen: 4

Inspektionen zur Kontrolle der Normen (Anzahl der Länder nach Art):

 

Genehmigung von Organisationen für die Herstellung: 7 Länder

 

Zulassung von Organisationen für die Instandhaltung: 19 Länder

Quelle: Angaben der Agentur.

EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR FLUGSICHERHEIT

Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die Angaben der Agentur in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel

(Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

22 138

18 930

Titel I

Personal

16 192

13 968

13 754

214

2 224

314

212

102

16 506

14 282

13 966

214

2 326

Eigene Einnahmen

8 000

8 569

Titel II

Sachausgaben

3 691

3 428

2 646

782

263

810

732

78

4 501

4 238

3 378

782

341

Sonstige Einnahmen

1 443

1 472

Titel III

Operationelle Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

20 098

13 865

0

0

6 233

0

0

0

20 098

13 865

0

0

6 233

— ZE

11 698

0

4 656

5 611

1 431

264

237

27

11 962

0

4 893

5 611

1 458

Insgesamt

31 581

28 971

Insgesamt VE

39 981

31 261

0

996

8 720

1 124

944

180

41 105

32 385

0

996

8 900

Insgesamt ZE

31 581

0

21 056

6 607

3 918

1 388

1 181

207

32 969

0

22 237

6 607

4 125

VE: Verpflichtungsermächtigungen, ZE: Zahlungsermächtigungen


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2005 und 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

17 416

7 777

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

13 053

601

Insgesamt (a)

30 469

8 378

Ausgaben

Personalausgaben

13 636

5 557

Sachausgaben

4 016

1 521

Operationelle Ausgaben

11 660

2 081

Insgesamt (b)

29 312

9 159

Ergebnis (c = a – b)

1 157

– 781

Sonstige Erträge (d)

41

0

Sonstige Aufwendungen (e)

–14

–1

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e)

1 184

– 782


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

1 531

991

Kurzfristige Forderungen

8 816

329

Kassenmittel

11 746

4 978

Insgesamt

22 093

6 298

Passiva

Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre

1 845

2 627

Ergebnis des Haushaltsjahres

1 184

– 782

Kurzfristige Verbindlichkeiten

19 064

4 453

Insgesamt

22 093

6 298


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Ausschöpfung der Verpflichtungsermächtigungen war aufgrund der Schwierigkeiten bei der Personaleinstellung geringer als vorgesehen. Die niedrige Abwicklungsquote bei den Zahlungsermächtigungen für die operativen Tätigkeiten ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die nationalen Luftfahrtbehörden in diesem ersten Jahr seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 488/2005 der Agentur keine Beträge in Rechnung gestellt haben.

8.

Der Betrag von 1,2 Millionen EUR war zu Unrecht unter den gewöhnlichen Haushaltsmitteln ausgewiesen worden und musste auf die Mittel der zweckgebundenen Einnahmen übertragen werden. Die Agentur wird in Zukunft darauf achten, den Verwaltungsrat von jedweder Änderung des Haushaltsplans in Kenntnis zu setzen.

9.

Die Agentur hat im Jahr 2006 ein Projekt für ein integriertes Management von Zulassungsaktivitäten lanciert, darunter ein System für die detaillierte Verfolgung der Tätigkeiten der Agentur sowie die Anpassung des Finanzsystems zwecks Einrichtung einer analytischen Buchführung. Das Projekt wird hoffentlich ab 2008 voll funktionsfähig sein. Bis dahin wird sich die Agentur darum bemühen, eine engere Verbindung zwischen ihrem Haushaltsplan und ihren operativen Zielen herzustellen, und in diesem Sinne wird der Haushaltsplan 2007 nach Aktivitäten geordnet vorgelegt werden.

10.

Der Verwaltungsrat der Agentur hat am 2. Juni 2006 auf der Grundlage der von der Kommission angewandten Normen und der ISO 9000-Normen eigene Normen für die interne Kontrolle angenommen. Im März 2006 wurde ein Qualitätssicherungsprogramm zur Einführung und Umsetzung dieser Normen eingeleitet. Die Beschreibung der Systeme und Verfahren sowie die Analyse der Risiken werden in diesem Rahmen ausgearbeitet. Die vom Hof festgestellte Anomalie hinsichtlich der Trennung der Funktionen wurde behoben. Die Einrichtung von DV-Verbindungen zwischen dem operativen System und dem Finanzsystem im Jahr 2006 dürfte zu einer besseren Gewährleistung der Qualität der per Computer an den Rechnungsführer übermittelten Finanzinformationen führen. Die gegenwärtige Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 488/2005 über Gebühren und Entgelte wird es der Agentur ermöglichen, die Kosten ihrer Zulassungsaktivitäten zu decken.

11.

Während der ersten Monate, die auf ihren Umzug nach Köln im November 2004 folgten, konnte die Agentur die normalen Auftragsvergabeverfahren für Waren und Dienstleistungen aufgrund der vorgegebenen Fristen und des Mangels an Humanressourcen nicht anwenden. Nachdem sie eine spezielle Gruppe für die Auftragsvergabe eingerichtet hatte, wurden die Verfahren vorschriftsgemäß angewandt.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/12


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2006/C 312/03)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 (1), geschaffen. Die Agentur arbeitet über ein EDV-Netz und koordiniert die wissenschaftlichen Ressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erteilen.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Zur Ausführung des Haushaltsplans ist festzustellen, dass die Verpflichtungsermächtigungen (94 %) und die Zahlungsermächtigungen (82 %) insgesamt betrachtet hohe Verwendungsraten verzeichnen. In Bezug auf die Sachausgaben (Titel II) liegt die Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen allerdings unter 90 %, Mittelbindungen in Höhe von mehr als 40 % wurden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

8.

Die Zugriffsrechte für das IT-System entsprechen nicht in allen Fällen den geltenden Berechtigungen. Im Jahr 2005 verfügte ein Bediensteter noch immer über die entsprechenden Zugriffsrechte für das IT-System, obwohl er seit 2004 hierzu nicht mehr berechtigt war.

9.

Seit Ende 2004 verwaltete die Agentur die Mittel (4), die ihr von anderen Agenturen und Einrichtungen zur Finanzierung eines gemeinsamen Unterstützungsdienstes, der ihre Managementinformationssysteme im Finanzbereich weiterentwickeln sollte, zur Verfügung gestellt wurden. Diese Mittel wurden bis 2005 nicht im Jahresabschluss der Agentur ausgewiesen, wie dies auch schon bei den anderen Agenturen der Fall war, welche diese Mittel in der Vergangenheit aufgrund eines Rotationsverfahrens verwalteten.

10.

Die in Bezug auf die Auftragsvergabe vorgenommenen Prüfungen ergaben Anomalien, insbesondere bei den Aufträgen im IT-Bereich. Die Ernennung der Mitglieder der Angebotsbewertungsausschüsse ist nicht systematisch Gegenstand eines förmlichen Beschlusses. Die Vorschriften betreffend die hierarchische Unabhängigkeit der einzelnen Ausschussmitglieder wurden nicht beachtet. Die Sitzungen der Angebotsbewertungsausschüsse wurden abgehalten, obwohl manche Mitglieder unentschuldigt fehlten.

11.

Der Hof stellte erneut fest, dass die mit den Banken geschlossenen Verträge seit mehr als sechs Jahren in Kraft sind, obgleich gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung der Agentur mindestens alle fünf Jahre ein neues Ausschreibungsverfahren eröffnet werden muss.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 18 und ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wird die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung — Europäische Arzneimittel-Agentur — ersetzt.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 27. Juli 2006 ein.

(4)  Rund 400 000 Euro.


Tabelle 1

Europäische Arzneimittel-Agentur (London)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur

gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004)

Produkte und Dienstleistungen 2005 (2004)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschafts-politiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. (…)

(Artikel 152 des Vertrags)

Ziele

Koordinierung der Wissenschaftsressourcen, die ihr von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zur Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden.

Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten für die Mitgliedstaaten und die Organe der Union über Human- und Tierarzneimittel.

Aufgaben

Koordinierung der wissenschaftlichen Beurteilung der Arzneimittel, die den Gemeinschaftsgenehmi-gungsverfahren für das Inverkehrbringen unterliegen.

Koordinierung der Überwachung der in der Gemeinschaft genehmigten Arzneimittel (Pharmakovigilanz).

Beratung über die maximalen Rückstandswerte von Tierarzneimitteln, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zulässig sind.

Koordinierung der Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis, guten Laborpraxis und guten klinischen Praxis.

Erstellung von Unterlagen über die erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.

1. Der Ausschuss für Humanarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Humanarzneimitteln aus.

2. Der Ausschuss für Tierarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Tierarzneimitteln aus.

3. Der Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Leiden aus.

4. Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von pflanzlichen Arzneimitteln aus.

5. Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vertreter und einem stellvertretenden Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission sowie zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern; außerdem gehören ihm zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Der Verwaltungsrat nimmt das Arbeitsprogramm und den Jahresbericht an.

6. Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

7. Externe Kontrolle: Europäischer Rechnungshof und interner Auditdienst der Europäischen Kommission.

8. Entlastung erteilt das Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

111,8 Millionen Euro (99,4 Millionen Euro)

Zuschuss der Gemeinschaft (ohne den Zuschuss für Arzneimittel für seltene Leiden): 22,7 % (24,7 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

379 (314) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 337,5 (290)

+34 (50) andere Dienstposten, (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 371,5 (340)

davon

 

operationelle Tätigkeiten: 302,5 (271)

 

administrative Tätigkeiten: 69 (69)

Humanarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 43 (51)

Befürwortende Stellungnahmen: 24 (34)

Durchschnittliche Beuteilungsdauer: 203 Tage (187 Tage)

Gutachten nach Genehmigung: 1 148 (926)

Pharmakovigilanz: 91 565 Berichte (64 186 Berichte)

Regelmäßige Sicherheitsberichte: 279 (253)

Wissenschaftliche Gutachten: 135 (77)

Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung: 8 451 (7 081)

Tierarzneimittel

Neuanträge: 11 (8)

Anträge auf Varianten: 70 (40)

Inspektionen: 114 (93)

Arzneimittel für seltene Leiden

Anträge: 118 (108)

Positive Gutachten: 88 (75)

Quelle: Angaben der Agentur.

EUROPÄISCHE ARZNEIMITTEL-AGENTUR

Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft (1)

31 180

33 734

Titel I

Personal

41 356

39 307

38 608

700

2 048

642

536

106

41 998

39 949

39 144

700

2 154

Eigene Einnahmen

77 455

71 895

Titel II

Sachausgaben

27 105

24 047

15 974

10 041

1 090

10 935

10 590

345

38 040

34 982

26 564

10 041

1 435

Sonstige Einnahmen

3 200

3 767

Titel III

Operationelle Ausgaben

43 374

42 000

33 907

8 092

1 375

11 174

10 523

651

54 548

53 174

44 430

8 092

2 026

Insgesamt

111 835

109 396

Insgesamt

111 835

105 354

88 489

18 833

4 513

22 751

21 649

1 102

134 586

128 105

110 138

18 833

5 615


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2005 und 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

28 957

24 556

Einnahmen

77 679

71 857

Insgesamt (a)

106 636

96 413

Ausgaben

Personalausgaben

40 057

34 333

Sachausgaben

22 459

15 154

Operationelle Ausgaben

41 999

38 573

Insgesamt (b)

104 515

88 060

Ergebnis (c = a – b)

2 121

8 353

Sonstige Erträge (d)

2 257

1 160

Sonstige Aufwendungen (e)

0

0

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

4 378

9 513


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

17 437

12 115

Kurzfristige Forderungen

5 490

5 892

Kassenmittel

29 934

35 010

Insgesamt

52 861

53 017

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

23 280

13 767

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

4 378

9 513

Kurzfristige Verbindlichkeiten

25 203

29 737

Insgesamt

52 861

53 017


(1)  Einschließlich der Zuschüsse zulasten des Europäischen Wirtschaftsraums.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die hohe Übertragung von 2004 nach 2005 unter Titel 2 ist im Wesentlichen auf das Programm für Telematik-Ausgaben zurückzuführen, auf das 80 % der Übertragungen entfallen. Die hohen Übertragungen für das Telematik-Programm leiten sich daraus ab, dass dieses Programm eine Reihe großer und komplexer mehrjähriger Projekte beinhaltet, die die gesamte Europäische Union erfassen und sich vom Jahr 2004 in das Jahr 2005 erstrecken.

8.

Der Sicherheitszugriff wurde korrigiert, und an alle ermächtigten Anweisungsbefugten erging die Weisung, dass sie dafür Sorge zu tragen haben, die richtige Transaktion (in SI2) auf der Grundlage ihrer Befugnisübertragung zu unterzeichnen und diesbezüglich mit gebührender Sorgfalt vorzugehen.

9.

Die Ausgaben für den gemeinsamen Unterstützungsdienst für das Jahr 2006 werden in den ersten Berichtigungshaushaltsplan der EMEA aufgenommen, und die Kosten werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt. Die im Jahr 2005 durchgeführten Tätigkeiten für den gemeinsamen Unterstützungsdienst wurden in der Anmerkung 4 zum Jahresabschluss 2005 der EMEA erläutert.

10.

Die Zusammensetzung von Bewertungsausschüssen, denen oftmals mehr als 3 Personen angehören, basiert auf dem Prinzip, dass Angebote von Personen bewertet werden sollten, die sowohl unabhängig sind als auch über hinreichendes Fachwissen verfügen. In jedem Fall nehmen mindestens 3 Personen an den Sitzungen teil, und die Protokolle jeder Sitzung werden zur Erörterung und Genehmigung verteilt. Künftig wird auf Verlangen der Agentur eine Begründung für die Abwesenheit eines Ausschussmitglieds in das Protokoll aufgenommen.

11.

Im Jahr 2006 hat die Agentur ein Ausschreibungsverfahren für Bankdienstleistungen eröffnet. Die vom Rechnungshof festgestellte Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass das Finanzsystem der Agentur in den zurückliegenden Jahren überarbeitet wurde und sich die Durchsetzung eines Wechsels der Bank als zu störend erwiesen hätte.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/18


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2006/C 312/04)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Wiederaufbau (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1628/96 des Rates (1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2068/2004 des Rates (2), geschaffen. Die im Jahre 2000 eingerichtete Agentur hatte ursprünglich den Auftrag, die Hilfsprogramme der Europäischen Union im Kosovo zu verwalten. Im Anschluss an drei Erweiterungen ihres Auftrags erstreckt sich die Tätigkeit der Agentur nunmehr auch auf Serbien und montenegro sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Die Agentur mit Hauptsitz in Thessaloniki unterhält Einsatzzentralen in Belgrad, Podgorica, Pristina und Skopje. Die Agentur führt Programme durch, welche auf die Stärkung der Institutionen und ihre effiziente Verwaltung, die Unterstützung des Aufbaus einer marktorientierten Wirtschaft und der Basisinfrastrukturen sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft abstellen. Das Mandat der Agentur soll im Prinzip am 31. Dezember 2006 (3) auslaufen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (4) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (5) wurde gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates (6) vom ihrem Verwaltungsdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeMit Ausnahme der Bemerkungen in Ziffer 9 sind die dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

BEMERKUNGEN

7.

Rolle und Aufgaben des Internen Prüfers sind nicht hinreichend festgelegt und entsprechen nicht immer den diesem Posten zugewiesenen Funktionen (7). Die im Jahr 2005 durchgeführten internen Prüfungen waren nicht Gegenstand formeller Berichte an die Direktion.

8.

Aufgrund der Bemerkungen des Hofes in seinen Jahresberichten 2003 und 2004 ergriff die Agentur Maßnahmen zur Verbesserung der Auftragsvergabe. Das Ergebnis war eine erhöhte Transparenz in mehreren Bereichen; so werden beispielsweise die im Verlauf des Bewertungsverfahrens getroffenen und für die Auftragsvergabe ausschlaggebenden Entscheidungen nunmehr besser dokumentiert. Außerdem trug dies dazu bei, die allgemeine Disziplin im Zusammenhang mit den Bewertungs- und Auftragsvergabeverfahren zu verbessern.

9.

Ungeachtet der vorstehenden Bemerkungen stellte der Hof in mehreren Fällen Anomalien fest, die darauf zurückzuführen sind, dass die festgelegten Auswahlkriterien unrealistisch und den besonderen Arbeitsbedingungen der Agentur nicht hinreichend angepasst sind.

10.

Der Hof begrüßt die auf dem Gebiet der Ausschreibungen erzielten Fortschritte. Die Agentur sollte allerdings ihre Bemühungen fortsetzen, um sicherzustellen, dass die Aufträge unter strikter Beachtung der diesbezüglich geltenden Vorschriften vergeben werden.

11.

In seinem Bericht über den Jahresabschluss 2004 stellte der Hof im Zuge seiner Prüfung in Bezug auf die von der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) verwalteten Projekte fest, dass die Agentur bei Vornahme der Zahlungen keine angemessene Finanzkontrolle durchführt. Infolgedessen traf die Agentur bei Abschluss der Vorgänge insbesondere wegen nicht ordnungsgemäß erfasster Projekte und unzulänglich begründeter Ausgaben auf erhebliche Schwierigkeiten. Obgleich sich die Agentur im Jahr 2005 ernsthaft darum bemühte, hier Abhilfe zu schaffen, blieben die Probleme in Verbindung mit dem Abschluss der Vorgänge bestehen. Die von privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Auftrag der Agentur vorgenommenen Prüfungen bestimmter Projekte bestätigten, dass bei den Empfängern Mittel wiedereingezogen werden mussten. Diese Frage hat die Agentur noch nicht geklärt. Derartige Probleme könnten gelöst werden, wenn die Agentur dafür Sorge tragen würde, dass die Bedingungen des Abkommens über die Verwaltung dieser Mittel eingehalten werden (8).

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 204 vom 14.8.1996, S. 1.

(2)  ABl. L 358 vom 3.12.2004, S. 2.

(3)  Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2068/2004.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  Der Jahresabschluss wurde am 11. Juli 2006 erstellt und ging beim Hof am 21. Juli 2006 ein.

(6)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7.

(7)  Er nimmt Beratungsfunktionen gegenüber der Direktion wahr.

(8)  Rahmenabkommen im Finanz- und Verwaltungsbereich vom 29. April 2003.


Tabelle 1

Europäische Agentur für Wiederaufbau (Thessaloniki)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel im Jahr 2005

(2004)

Waren und Leistungen im Jahr 2005

Die Gemeinschaft führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern durch. Diese Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stehen im Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.

(Artikel 181 A)

Ziele

Durchführung einer Gemeinschaftshilfe im Zusammenhang mit

i)

dem Wiederaufbau und der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen;

ii)

der Förderung der effizienten Verwaltung, der Stärkung der Institutionen und der Rechtstaatlichkeit;

iii)

der Unterstützung des Aufbaus einer Marktwirtschaft und Fortsetzung von Investitionen in Basisinfrastrukturen sowie Umweltschutz-maßnahmen;

iv)

der Unterstützung der sozialen Entwicklung und der Stärkung der Zivilgesellschaft.

Anwendungs-bereich

Die Agentur verwaltet die wichtigsten Hilfsprogramme in Serbien und Montenegro (Republik Serbien, Kosovo und Republik Montenegro) und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM). Begünstigte sind Staaten, Gebietseinheiten unter der Verwaltung der Vereinten Nationen, föderale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen, Sozialpartner, Förderorganisationen der Unternehmen, Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Vereine, Stiftungen und Nichtregierungs-organisationen.

Aufgaben

Übermittlung von Informationen an die Kommission über vorrangige Bedürfnisse;

Erarbeitung von Programmen für den Wiederaufbau und die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen;

Vornahme aller für die Durchführung der Gemeinschafts-hilfe erforderlichen Aktionen.

1. Verwaltungsrat

Ein Vertreter je Mitgliedstaat; 2 Vertreter der Kommission; ein Beobachter der Europäischen Investitionsbank

2. Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt

Einsatzzentralen in Belgrad, Pristina, Podgorica und Skopje mit weitgehender Verwaltungs-autonomie

3. Externe Finanzkontrolle

Rechnungshof

4. Entlastungsbehörde

Parlament erteilt Entlastung auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan:

307,5 Millionen Euro (374,6 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

114 (114) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 88 (88)

sonstige Dienstposten

örtliche Bedienstete: 170 (195) vorgesehene Planstellen, davon 162 (173) Stellen besetzt.

Vertragspersonal: 28 (0) Posten, von denen 26 (0) besetzt waren.

Personalbestand insgesamt: 276 (261)

davon

operationelle Tätigkeiten: 169 (184)

administrative Tätigkeiten: 107* (77)

* einschließlich Personal in der Verwaltung, im Finanz- und IT-Bereich.

Nach Einsatzzentralen (wichtigste Entwicklungen):

KOSOVO: a) Start-up-Zuschüsse, Darlehen, Schulung und Beratung für Kleinstunternehmen; b) Rechtshilfe für gefährdete Personen einschließlich Minderheiten und Rückkehrer; c) Verwaltung der gewährten Darlehen in einem früheren Stadium auf der Grundlage des EAR-Kreditprogramms; d) Rehabilitierung der Distrikt-Heizsysteme von Mitrovica; e) Wiederaufbau von sechs Brücken zwischen Pristina und dem Grenzübergang FYROM; f) Unterstützung in den Sektoren Justiz und Inneres sowie der Reform der öffentlichen Verwaltung.

SERBIEN: a) Entwurf von Rechtsschriften für die Reform der öffentlichen Verwaltung; b) Lieferung von Ausrüstungsmaterial für die Grenzschutzpolizei; c) Renovierung und Ausstattung für Gerichte; d) Renovierungsprogramm für Krankenhäuser; e) Arbeitsplatzbeschaffung mittels Darlehen aus dem Revolving Credit Fund; f) Unternehmensausbildungsmaßnahmen; g) regionale Fortbildungsstätten für Erwachsene; h) Wiederaufbau der Sloboda-Brücke (Donau, Novi Sad) und der Einrichtungen am Grenzübergang Horgos (Ungarn); i) Erneuerung der kommunalen Infrastrukturen; j) Reform des Statistikamts; k) Unterstützung bei der Verwaltung direkter ausländischer Investitionen; l) Unterstützung aktiver Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung und Reduzierung der Arbeitslosigkeit; m) Unterstützung der Aktivitäten zur europäischen Integration; n) Unterstützung gefährdeter Gruppen wie Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge.

MONTENEGRO: a) Fertigstellung des Leitplans zur Abfallentsorgung; b) Einrichtung des Grenzübergangs zu Kroatien im Rahmen der Förderung der integrierten Grenzverwaltung; c) zentrale IT-Datenbank im Innenministerium; d) Agentur für Personalmanagement; regionale Zentren für berufliche Aus- und Weiterbildung; e) neue Verkehrsdirektion und Verkehrsregeln; f) Entflechtung/Umstrukturierung der öffentlichen Elektrizitätsunternehmen, Strategie der Effizienz im Energiebereich.

FYROM: a) Unterstützung auf dem Gebiet der Stärkung und Schaffung neuer Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (Interne Revision, Datenschutzstelle); b) Reform der Polizei; c) Stärkung der Veterinär- und Pflanzenschutzämter; d) Unterstützung bei der Verlagerung von Zuständigkeiten auf die Gemeinden; e) Stärkung der kommunalen Infrastrukturen; f) Weiterbildung von Bediensteten im öffentlichen Sektor, hauptsächlich ethnischen Albanern, zu Staatsbeamten; g) Schaffung neuer Arbeitsstellen und Erhalt der vorhandenen Stellen aufgrund von Darlehen an die KMU aus dem Revolving Credit Fund.

Quelle: Angaben der Agentur.

EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR WIEDERAUFBAU

Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus den Vorjahren übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

noch zu binden

übertragene Mittel

ausgezahlt

annulliert

fortbestehende Mittelbindungen

Zuschüsse der Gemeinschaft

306 200

97 800

Titel I

Personal

18 481

17 155

16 660

495

1 360

317

283

34

Sonstige Zuschüsse und Gegenwertmittel

0

1 637

Titel II

Sachausgaben

6 831

5 299

4 799

500

1 532

1 073

1 011

62

Verbleibende Mittelzuweisungen

1 312

1 312

Titel III

Operationelle Ausgaben

282 200

78 551

18 879

59 672

0

203 649

345 342

186 474

13 307

145 561

Sonstige Einnahmen (Wiederverwendung)

p.m.

617

Zwischensumme

307 512

101 005

40 338

60 667

2 892

203 649

346 732

187 768

13 403

145 561

 

 

 

Aus 2004 übertragene Mittel

309 139

143 049

34 040

166 090

4 749

170 838

0

0

0

0

Insgesamt

307 512

101 366

Insgesamt

616 651

244 054

74 378

226 757

7 641

374 487

346 732

187 768

13 403

145 561


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

261 009

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

1 832

Insgesamt (a)

262 841

Ausgaben

Personalausgaben

15 727

Verwaltungsausgaben

7 212

Operationelle Ausgaben

243 442

Insgesamt (b)

266 381

Wirtschaftliches Ergebnis (c = a – b)

–3 540


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

1 276

1 652

Langfristige Forderungen

40 002

61 619

Kurzfristige Forderungen

164 859

118 118

Kassenmittel

57 917

223 860

Insgesamt

264 054

405 249

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

166 840

166 840

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

–3 540

0

Vorschüsse der Kommission

74 169

205 933

Kurzfristige Verbindlichkeiten

26 585

32 476

Insgesamt

260 054

405 249


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Agentur war ein Pionier bei der Einrichtung eines internen Auditdienstes, der in den meisten Agenturen noch nicht vorhanden ist. Gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Finanzregelung entsprechen Rolle und Zuständigkeiten der Herangehensweise der Kommission an dieses Thema. Der neue Rechtsrahmen wird zu einer weiteren Formalisierung dieser Arbeit führen. Jedoch hat diese Funktion zur Verbesserung der internen Kontrolle in der Agentur beigetragen.

8.

Die Agentur begrüßt die anerkennenden Bemerkungen im Hinblick auf die Verbesserungen.

9.

Weitere Verbesserungen der Auswahlkriterien werden fortlaufend umgesetzt, damit die Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen durchweg realistisch und überprüfbar sind. Auf diese Weise wird auch die Erarbeitung entsprechender Angebote durch die Bieter ermöglicht.

11.

In dem Maße, wie dies aufgrund der anzuwendenden Bestimmungen des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen („Financial and Administrative Framework Agreement between the EC and the UN“) und der administrativen Situation vor Ort möglich war, hat die Agentur eine strengere Herangehensweise verfolgt, die oftmals dazu geführt hat, dass Zahlungen in Ermangelung einer entsprechenden Begründung oder eines Nachweises über die Ausgaben abgelehnt oder verspätet ausgeführt wurden. Prüfberichte sind zwingend vorgeschrieben, und die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) oder andere betroffene UN-Einrichtungen werden ernsthaft daran erinnert, dass abschließende Zahlungen zu vollendeten Projekten lediglich bis zu der Höhe vorgenommen werden, die durch eine gültige externe Prüfung festgestellt wird. Für bereits ausgereichte Mittel, die nicht gemäß den Bestimmungen der relevanten Zuschussvereinbarung eingesetzt wurden, wurde das Wiedereinziehungsverfahren eingeleitet.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/24


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2006/C 312/05)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Agentur für Sicherheit und Gesundheittsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung der betroffenen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Einrichtungen bei der Formulierung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und die Information über die Durchführung von Präventivmaßnahmen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Mehr als 90 % der im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 ausgewiesenen Mittel wurden gebunden. Dennoch bleibt die Rate der auf das nächste Haushaltsjahr übertragenen Mittel bei den operationellen Ausgaben (Titel III) hoch (30 %), wohingegen die Rate der übertragenen Mittel, die annulliert wurden, bei fast 15 % liegt. Diese Situation sollte die Agentur dazu veranlassen, ihre Planung zu verbessern und diese strenger zu beachten. Die Haushaltsführung war durch eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen zwischen verschiedenen Haushaltslinien gekennzeichnet. Diese Mittelübertragungen wurden nicht ausreichend begründet. Überdies wurde keinerlei Kontrollmechanismus geschaffen, anhand dessen die Einhaltung der für die Mittelübertragungen geltenden Regelungen und Obergrenzen überwacht wird.

8.

Die Einrichtung des internen Kontrollsystems war im Jahr 2005 noch nicht abgeschlossen. Der Verwaltungsrat hat keine Normen für die interne Kontrolle angenommen. Die für die Ex-ante-Kontrolle der Mittelbindungen und Zahlungen verwendeten Fragebögen decken die operationellen Aspekte nicht ab. Es gibt keine Risikoanalyse und keine Checklisten, um den Erfordernissen der Anweisungsbefugten und der mit operationellen Prüfungen betrauten Bediensteten Rechnung zu tragen.

9.

Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Personaleinstellung bei der Agentur enthalten keine Angaben über die bei den verschiedenen Etappen der Personalauswahl anzuwendenden Kriterien und Formalitäten. Die Prüfung eines Verfahrens für die Personaleinstellung ergab, dass die getroffenen Entscheidungen nicht angemessen dokumentiert wurden (die Mitglieder des Ausleseausschusses haben lediglich ein zusammenfassendes Abschlussprotokoll erstellt und unterzeichnet). Die betreffenden Entscheidungen müssen durch eine lückenlose Dokumentation untermauert werden, damit die Transparenz und Objektivität der getroffenen Entscheidungen gewährleistet wird.

10.

Die Prüfung der Auftragsvergabeverfahren ergab, dass die vom Bewertungsausschuss vorgenommenen Bewertungen zur Qualität der Angebote häufig nicht begründet werden. Überdies werden die Bewertungsberichte nur vom zuständigen Anweisungsbefugten unterzeichnet, anstatt von sämtlichen Mitgliedern des Bewertungsausschusses. Um die Beachtung des Grundsatzes der Transparenz sicherzustellen, bedarf es einer lückenlosen Dokumentation der im Rahmen eines Auftragsvergabeverfahrens getroffenen Entscheidungen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Die Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates vom 24. Juni 2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.


Tabelle 1

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheittsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates vom 24. Juni 2005)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel 2005

(2004)

Produkte und Dienstleistungen 2005

Sozialvorschriften

Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten (…) verfolgen (…) die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen (…).

Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 136 unterstützt und ergänzt die Gemeinschaft die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer; b) Arbeitsbedingungen (…)

(Auszüge aus den Artikeln 136 und 137 des Vertrags)

Ziele

Damit gemäß dem Vertrag und den nachfolgenden Aktionsprogrammen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt gefördert wird, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, verfolgt die Agentur das Ziel, den Gemeinschaftsein-richtungen, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Aufgaben

Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Prioritäten sowie über die Forschung;

Förderung der Zusammenarbeit und des Austausches von Informationen, einschließlich der Unterrichtung über Schulungsprogramme;

Bereitstellung von Informationen für die Formulierung und die Durchführung einer wirksamen Politik für die Gemeinschaftseinrichtungen und Mitgliedstaaten, insbesondere was die Auswirkung auf die KMU anbelangt;

Bereitstellung von Informationen über Präventivmaßnahmen;

Mitwirkung an der Entwicklung von Strategien und künftigen gemeinschaftlichen Aktionsprogrammen;

Aufbau eines Netzwerkes, das sich aus innerstaatlichen Anlaufstellen und themenspezifischen Ansprechstellen zusammensetzt.

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter der Regierung jedes Mitgliedstaats;

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände jedes Mitgliedstaats;

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen jedes Mitgliedstaats;

drei Vertreter der Kommission

Aufgabe

Verabschiedet das jährliche Arbeitsprogramm, den Haushaltsplan und den allgemeinen Jahresbericht der Agentur

2. Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt

3. Ausschüsse

Obligatorische Anhörung der Kommission und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum Arbeitsprogramm

4. Externe Kontrolle

Rechnungshof

5. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan:

13,7 Millionen Euro (10,7 Millionen Euro),

davon:

Zuschuss der Gemeinschaft GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit: 96 % (98 %),

Zuschuss der Gemeinschaft GD Erweiterung: 3 % (0 %).

Personalbestand am 31. Dezember:

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 40 (38),

davon besetzt 32 (29) und

20 (22) andere Dienstposten (Verträge für Hilfsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete und Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 52 (51),

davon

operationelle Tätigkeiten: 35 (34)

administrative Tätigkeiten: 9 (9)

Sonstige: 8 (8)

Schaffen von Verbindungen und Vernetzung:

Fortführung des Aufbaus eines Netzwerkes von Anlaufstellen (Aufbau des Netzes der zweiten Generation)

Schaffung institutioneller Kapazitäten in den Bewerberländern (PHARE-Programm)

Verbreitung der Informationen:

Kampagne der europäischen Woche 2005 über den Lärm, die mit dem Europäischen Gipfel in Bilbao abgeschlossen wurde

über des Internet bereitgestellte Informationsdienste der dritten Generation zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Bereitstellung des globalen Portals für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Programm der zielgerichteten Kampagne EU 10

Entwicklung der Kenntnisse:

Informationsmaterial für nationale Kampagnen und Kampagnen im Rahmen der europäischen Wochen 2005 (über den Lärm) und 2006 (über die Jugend)

Informationsmaterial über vorbildliche Vorgehensweisen (best practice) im Agrarbereich

Informationsmaterial für die Beobachtung von Risiken (z. B. im Zusammenhang mit Lärm, Muskel- und Knochenstörungen und Stress), über Internet bereitgestellte Informationen zum Bauwesen und zur Landwirtschaft, Erkennen biologischer und chemischer Risken

Quelle: Angaben der Agentur.

EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ

Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die Angaben der Agentur in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaften

13 200

12 208

Titel I

Personal

4 579

3 796

3 435

75

1 069

60

42

18

4 639

3 856

3 477

75

1 087

Phare

358

340

Titel II

Sachausgaben

1 501

1 406

1 052

331

118

248

187

61

1 749

1 654

1 239

331

179

Sonstige Einnahmen

180

217

Titel III

Operationnelle Ausgaben

7 300

7 090

4 589

2 213

498

2 549

2 224

325

9 849

9 639

6 813

2 213

823

 

 

 

Phare-Ausgaben

358

172

133

225

0

0

358

172

133

225

Insgesamt

13 738

12 765

Insgesamt

13 738

12 464

9 209

2 844

1 685

2 857

2 453

404

16 595

15 321

11 662

2 844

2 089


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zusschüsse der Gemeinschaft

13 673

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

92

Insgesamt (a)

13 765

Betriebsausgaben

Personalausgaben

3 312

Sachausgaben

1 679

Operationelle Ausgaben

8 584

Insgesamt (b)

13 575

Betriebsergebnis (c = a – b)

190

Sonstige Erträge (d)

0

Sonstige Aufwendungen (e)

7

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

183


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

339

325

Forderungen

596

426

Kassenmittel

3 392

3 117

Insgesamt

4 327

3 868

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

1 637

1 637

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

183

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

2 507

2 231

Insgesamt

4 327

3 868


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Agentur befindet sich im Prozess der Verbesserung ihres Finanzmanagements. Ihre Gesamtübertragungsrate wurde von 27 % im Jahr 2004 auf 20 % im Jahr 2005 gesenkt, und die Annullierungen von Mittelübertragungen sind von nahezu 900 000 EUR im Jahr 2004 auf 400 000 EUR im Jahr 2005 zurückgegangen. In Bezug auf die Mittelübertragungen ergreift die Agentur Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung ihrer Haushaltsmittel.

8.

Im März 2006 wurden vom Verwaltungsrat interne Kontrollnormen angenommen. Die operationelle Überprüfung der Transaktionen erfolgt je nach Art des Vorgangs durch das jeweilige Referat. Für diese Vorgehensweise wird es formale Kriterien geben. Die Agentur entwickelt einen systematischen Ansatz für die Risikoanalyse.

9.

Bei jedem Auswahlverfahren werden die Kriterien für die Vorauswahl der zu Gesprächen einzuladenden Bewerber von einem vom Direktor ernannten Auswahlausschuss vereinbart. Nichtsdestotrotz ergreift die Agentur Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation der Auswahlverfahren.

10.

Die Agentur unternimmt Schritte zur Verbesserung der Auftragsvergabeverfahren.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/30


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2006/C 312/06)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-12

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 (1) errichtet. Der Auftrag der Agentur umfasst die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technisch-wissenschaftliche Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten sowie die Überwachung der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften und die Beurteilung von deren Wirksamkeit.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 wurde durch die bei der Personaleinstellung festgestellten Verzögerungen beeinträchtigt, was sich daran ablesen lässt, dass weniger als zwei Drittel der bei Titel I (Personalausgaben) veranschlagten Mittel gebunden wurden. Diese Sachlage wirkte sich auf die Verwendung der Mittel für Sachausgaben (Titel II, zwei Drittel der Mittel gebunden) aus und insbesondere auf die Verwendung der Mittel für operationelle Ausgaben (Titel III) mit einer Zahlungsquote von lediglich 33 %.

8.

Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Agentur dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Agentur nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Agentur sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen.

9.

Das elektronische System für die Finanzbuchhaltung lässt die unmittelbare Änderung von Buchungen ohne Berichtigungsbuchungen zu. Diese Situation ist mit erheblichen Risiken für die Vollständigkeit der Rechnungen verbunden und sollte so rasch wie möglich bereinigt werden. Außerdem sollte die Erfassung der in der Vermögensübersicht auszuweisenden Verbindlichkeiten strenger kontrolliert werden, denn sie sind um mindestens 92 000 Euro (dies entspricht etwa 10 % der laufenden Verbindlichkeiten) zu hoch angesetzt. Der genannte Betrag ergibt sich aus Leistungen, die die Agentur zum 31. Dezember 2005 noch nicht erhalten hatte.

10.

Die Dokumentation der Vorgänge, die Voraussetzung für ein brauchbares internes Kontrollsystem ist, weist Schwachstellen auf. Die Unterlagen zu den Mittelbindungen und Zahlungen sind häufig unvollständig oder ungeordnet, wodurch sich die Rückverfolgung der Vorgänge schwierig gestaltet. Die Überwachung der von der Agentur vergebenen Aufträge ist erschwert. Die Informationen sind auf mehrere Listen verteilt. Die Gesamtzahl der während des Haushaltsjahres geschlossenen Verträge und der laufenden Verträge ist schwer zu ermitteln. Das Kontrollsystem muss verstärkt werden, zunächst durch die Annahme von Mindestnormen für die Verwaltungs- und Kontrollverfahren, einschließlich des Inhalts und der Aufbereitung der Daten.

11.

Die Vertragsbestimmungen betreffend Vorfinanzierungen sind in Bezug auf die beizubringenden Bankgarantien nicht kohärent. So wurde bei vier Aufträgen über mehr oder weniger gleich hohe Beträge in zwei Fällen eine Garantie verlangt, in den zwei anderen Fällen aber nicht. Außerdem wurde die vorgesehene Vorfinanzierung in zwei Fällen geleistet, obwohl die Garantien nicht gültig waren.

12.

Die Verwaltung der Vergabeverfahren weist verschiedene Mängel auf. Bei einem aus mehreren Losen bestehenden Auftrag entsprach die Zusammensetzung des Bewertungsausschusses nicht den verordnungsrechtlichen Vorgaben (4). Außerdem enthält das Zuschlagsdossier bei einem Los eine unvollständige Dokumentation (5).

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 16. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2006 ein.

(4)  Dem Bewertungsausschuss gehörten Bedienstete des gleichen Referats an, obwohl die geltenden Bestimmungen vorsehen, dass mindestens zwei organisatorische Einheiten in den Bewertungsausschüssen vertreten sein müssen.

(5)  Bei Los Nr. 3 hatte das ausgewählte Unternehmen keine Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Befähigung zur Durchführung der ausgeschriebenen Tätigkeiten eingereicht.


Tabelle 1

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (vorläufiger Sitz: Brüssel, Verlegung nach Lissabon vorgesehen)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EWG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1644/2003 vom 22. Juli 2003 und (EG) Nr. 724/2004 vom 31. März 2004)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

(2004)

Produkte und Dienstleistungen

2005

Gemeinsame Verkehrspolitik

„Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.“

(Artikel 80 des Vertrags)

Ziele

Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Sicherheitsniveaus im Seeverkehr und bei der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe;

wissenschaftlich-technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission;

Überwachung der Anwendung der diesbezüglichen Gemeinschaftsvor-schriften und Beurteilung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen;

Einführung operationeller Methoden zur Bekämpfung der Verschmutzung der europäischen Gewässer.

Aufgaben

Unterstützung der Kommission bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsvorschriften und bei ihrer Anwendung;

Kontrolle des Funktionierens der Gemeinschaftsregelung zur Hafenstaatkontrolle, was Besuche in den Mitgliedstaaten einschließen kann;

technische Unterstützung der Kommission in Bezug auf die Hafenstaatkontrolle;

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um technische Lösungen zu entwickeln und Unterstützung bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zu leisten;

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Anliegerstaaten der betroffenen Seegebiete;

Entwicklung der erforderlichen Informationssysteme;

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Entwicklung einer gemeinsamen Methodik zur Untersuchung von Seeunfällen;

Bereitstellung zuverlässiger Informationen zur Sicherheit im Seeverkehr sowie zur Verschmutzung durch Schiffe für die Kommission und die Mitgliedstaaten;

Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Identifizierung und Verfolgung von Schiffen, die illegale Einleitungen vorgenommen haben;

Überprüfung der von der EU anerkannten Klassifikationsgesellschaften und Vorlage entsprechender Berichte an die Kommission;

Unterstützung der Kommission bei der Erfassung und Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Richtlinie über Schiffsausrüstung;

Übermittlung von Angaben über die Einführung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle in den europäischen Häfen an die Kommission.

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission, vier nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschaftszweige

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme des Arbeitsprogramms;

Prüfung der Ersuchen der Mitgliedstaaten um Unterstützung

2. Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt

3. Externe Kontrolle

Rechnungshof

4. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

35,3 Millionen Euro (13,3 Millionen Euro),

davon 100 % (100 %) Zuschuss der Gemeinschaft

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

95 (55) im Stellenplan vorgesehene Planstellen;

davon besetzt: 80 (34)

+20 (9) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 100 (43),

davon:

operationelle Tätigkeiten: 65 (27)

administrative Tätigkeiten: 27 (13)

gemischte Tätigkeiten: 8 (3)

Anzahl der Spezifikationen und Anleitungen: 29

Inspektionen/Prüfungen: 40

Untersuchungen: 10

Seminare: 22

Quelle: Angaben der Agentur.

EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DES SEEVERKEHRS

Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

(Mittel des Haushaltsjahrs und des Vorjahrs)

Verfügbare Mittel

(Mittel des Haushaltsjahrs und des Vorjahrs)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Gemeinschaftszuschüsse

35 360

16 060

Titel I

Personal (NGM)

9 788

6 224

6 063

161

3 564

143

62

81

9 931

6 366

6 124

161

3 645

Sonstige Einnahmen

0

8

Titel II

Sachausgaben (NGM)

2 898

1 939

1 598

333

967

684

640

44

3 582

2 623

2 237

333

1 011

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

22 674

21 551

0

0

1 124

 

 

 

22 674

21 551

0

0

1 124

— ZE

22 674

0

7 515

0

15 159

 

 

 

22 674

0

7 515

0

15 159

Insgesamt

35 360

16 068

Insgesamt VE

35 360

29 714

0

494

5 655

827

702

125

36 187

30 540

 

494

5 780

Insgesamt ZE

35 360

0

15 176

494

19 690

827

702

125

36 187

 

15 876

494

19 815

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

15 656

Insgesamt (a)

15 656

Betriebsausgaben

Personalausgaben

6 099

Sachausgaben

2 194

Operationelle Ausgaben

2 925

Insgesamt (b)

11 218

Betriebsergebnis (c = a – b)

4 438

Sonstige Erträge (d)

0

Sonstige Aufwendungen (e)

3

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

4 435


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

524

206

Kurzfristige Forderungen

5 456

138

Kassenmittel

8 866

9 754

Insgesamt

14 846

10 098

Passiva

Kumulierte Ergebnisse früherer Haushaltsjahre

2 750

0

Ergebnis des Haushaltsjahrs

4 435

2 750

Kurzfristige Verbindlichkeiten

7 661

7 348

Insgesamt

14 846

10 098


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 werden nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 wurde in der Tat durch die Verzögerungen bei der Personaleinstellung beeinträchtigt. Es wurde ein Einstellungsplan erstellt, um 2006 ähnliche Verzögerungen zu vermeiden. In Titel II und III sollten die Zahlungsquoten 2006 höher liegen, insbesondere im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung, wo die Verträge bereits unterzeichnet und die Zahlungen eingeplant sind.

8.

In der Sitzung des Verwaltungsrates der Agentur im Juni 2006 wurde ein Dokument zur Haushaltsführung nach Tätigkeiten vorgelegt. In diesem Dokument sind die verschiedenen Tätigkeiten der Agentur beschrieben, und es wird die Verbindung zwischen den Tätigkeiten und den entsprechenden Haushaltsmitteln hergestellt. Dieser erste Ansatz eines tätigkeitsbezogenen Managements wird im zweiten Halbjahr 2006 vertieft.

9.

Seit April 2006 hat die Agentur das Rechnungsführungssystem ABAC der Kommission eingeführt, wodurch die Buchungseinträge nicht ohne Berichtigungsbuchungen geändert werden können. Gemäß der Bemerkung des Hofes werden die in der Vermögensübersicht auszuweisenden Verbindlichkeiten im Rahmen der Bearbeitung der automatischen Mittelübertragungen von 2006 nach 2007 besondere Beachtung finden.

10.

Gemäß der Bemerkung des Hofes hat die Finanzabteilung der Agentur die Kontrolllisten überprüft, insbesondere im Bereich der Mittelbindungen, der Zahlungen und der Auftragsvergabe. Eine Liste zur Kontrolle der Belege, die einem Dossier zur Auftragsvergabe beizufügen ist, wird den jeweiligen Bediensteten zur Verfügung gestellt. Die Datenbank zur Bearbeitung der von der Agentur vergebenen Aufträge wird in Kürze aktualisiert. Diese verschiedenen Maßnahmen sollten zur Stärkung der internen Kontrolle beitragen.

11.

Gemäß der Bemerkung des Hofes wird eine Harmonisierung der Behandlung der Vorfinanzierungen und der diesbezüglichen Garantien erfolgen. Es werden neue Vertragsmodelle verwendet, um zu vermeiden, dass die vorgelegten Garantien bei einer Änderung der Zahlungen nicht mehr gültig sind.

12.

Die Ausschreibung für die Dienststellen der Verschmutzungsbekämpfung war extrem komplex, und es waren fünf Ausschüsse mit insgesamt 24 Sachverständigen der Agentur beteiligt. Aufgrund der speziellen Thematik war es nicht möglich, externe Sachverständige einzubeziehen, die von unabhängigen Beobachtern im endgültigen Bewertungsausschuss ersetzt wurden. Es ist richtig, dass eines der erfolgreichen Unternehmen keine Liste mit ähnlichen, von ihm durchgeführten Projekten vorgelegt hat, jedoch war dies auch keine Bedingung. Der technische Ausschuss irrte in der Sache, als er zu dem Schluss gelangte, das Unternehmen erfülle nicht die erforderlichen Kriterien. Dieser Fehler wurde in der letzten Phase des Verfahrens durch den Bewertungs- und Auswahlausschuss berichtigt; diese Berichtigung wurde jedenfalls nicht in den Unterlagen vermerkt.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/36


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2006/C 312/07)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Umweltagentur (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist die Einführung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, den Mitgliedstaaten und der allgemeinen Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen insbesondere der Union und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Umweltschutzmaßnahmen zu treffen, und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 vom ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Agentur hat die in ihrem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 ausgewiesenen Mittel fast vollständig gebunden. Allerdings wurde bei den operationellen Ausgaben der Agentur (Titel III) ein hoher Anteil an Mittelbindungen (mehr als 30 %) auf das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen. Die Agentur sollte sich darum bemühen, derartige Übertragungen in ihrem Umfang zu begrenzen, da sie die Verwaltung der Mittel des folgenden Haushaltsjahrs erschwerten, was in der Folge Verzögerungen bei der Ausführung nach sich zieht bzw. bereits bestehende Verzögerungen noch verstärkt.

8.

Es fehlt eine Beschreibung der internen Kontrollsysteme. Die Anweisungsbefugten haben noch keine formalisierte Beschreibung der von ihnen für die Generierung oder Untermauerung von Rechnungsführungsinformationen verwendeten Systeme vorgelegt, weshalb der Rechnungsführer diese Systeme noch nicht validieren konnte.

9.

Der jährliche Tätigkeitsbericht des Anweisungsbefugten weist Unzulänglichkeiten auf. Er enthält nämlich keine ausreichenden Informationen über die mit den jährlichen Tätigkeiten im Hinblick auf die Ziele erreichten Ergebnisse, die damit verbundenen Risiken, den Einsatz der Ressourcen und das Funktionieren der internen Kontrollsysteme.

10.

Die Überprüfung der Einstellungsverfahren für Zeitbedienstete hat ergeben, dass bestimmte interne Vorschriften über die paritätische Zusammensetzung der Ausleseausschüsse und über die Unveränderbarkeit zuvor festgelegter Auslesekriterien nicht mit den einschlägigen Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften im Einklang stehen.

11.

Im Bereich der Auftragsvergabe hat der Hof Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit den Bewertungskriterien festgestellt. Es gibt keine präzisen Vorgaben über die Art und Weise, wie das Preiskriterium zu berücksichtigen ist. Diese Situation führt zu nicht gerechtfertigten Differenzen bei der Bewertung der Angebote (4).

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 120 vom 11.5.1990.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2006 ein.

(4)  Dies war bei einem Auftrag über 87 000 Euro der Fall.


Tabelle 1

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

(2004)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2005

Umweltpolitik

Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip (…). Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik (…) berücksichtigt die Gemeinschaft die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten (…).

(Artikel 174 des Vertrags)

Ziele

Einführung eines europäischen Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie:

a)

die notwendigen Umweltschutzmaßnahmen ergreifen;

b)

die Ergebnisse dieser Maßnahmen bewerten;

c)

eine sachgerechte Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt sicherstellen können.

Aufgaben

Bereitstellung — für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten — der erforderlichen Informationen für die Ausarbeitung und Durchführung von zweckmäßigen und wirksamen Umweltmaßnahmen;

Erfassung, Zusammenstellung und Bewertung von Daten über den Zustand der Umwelt und Erstellung von Sachverständigengutachten über die Qualität, die Empfindlichkeit und die Belastungen der Umwelt im Gebiet der Gemeinschaft;

Förderung der Vergleichbarkeit der Umweltdaten auf europäischer Ebene sowie erforderlichenfalls Förderung der stärkeren Harmonisierung der Messverfahren auf geeignetem Wege;

Förderung einer Berücksichtigung europäischer Umweltinformationen in internationalen Programmen;

alle fünf Jahre Veröffentlichung eines Berichts über Zustand, Entwicklung und Perspektiven der Umwelt;

Förderung der Entwicklung von Verfahren zur Vorhersage im Umweltbereich sowie von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden und Förderung des Informationsaustauschs über die zur Verhütung von Umweltschäden verfügbaren Technologien;

Förderung der Entwicklung von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden sowie der Kosten für Vorsorge-, Schutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Umwelt.

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je ein Vertreter der Mitgliedstaaten,

zwei Vertreter der Kommission,

zwei vom Europäischen Parlament benannte wissenschaftliche Persönlichkeiten.

Aufgaben

Verabschiedung des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung.

2. Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3. Konsultationsforum

Je ein Vertreter der Mitgliedstaaten; berät den Direktor.

4. Wissenschaftlicher Beirat

Besteht aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern.

5. Externe Kontrolle

Rechnungshof

6. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

32,1 Millionen Euro (31,1 Millionen Euro),

davon Zuschuss der Gemeinschaft: 84 % (87 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

115 (115) im Stellenplan vorgesehene Planstellen

davon besetzt: 107 (102),

+34 (15) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 115 (115)

davon:

operationelle Tätigkeiten: 72 (72)

administrative Tätigkeiten: 42 (42)

gemischte Tätigkeiten: 1 (1)

Bekanntgabe eines Berichts über den Zustand, die Entwicklung und die Perspektiven der Umwelt „The European environment: state and outlook 2005“;

Anwendung von Basisindikatoren über den Zustand der Umwelt als operationeller Teil des Umwelt-informationssystems;

Startschuss für die Aktivität „Streamlining European 2010 Biodiversity Indicators“;

Einführung von zwei neuen thematischen Strategien über die Biodiversität und die Verwaltung der Ressourcen und Abfälle;

im Rahmen der Ratspräsidentschaft organisierte Seminare;

Mitarbeit an der Datenharmonisierung;

Verwaltung des Informationsnetzes EIONET (Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz).

Quelle: Angaben der Agentur.

EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR

Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel (des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

26 900

26 900

Titel I

Personal

14 468

14 468

13 958

508

2

436

319

117

14 904

14 904

14 277

508

119

Sonstige Zuschüsse

4 444

7 438

Titel II

Sachausgaben

3 857

3 856

2 960

895

2

396

346

50

4 253

4 252

3 306

895

52

Sonstige Einnahmen

p.m.

218

Titel III

Operationelle Ausgaben

13 019

13 018

8 942

4 069

8

4 853

4 647

206

17 872

17 871

13 589

4 069

214

Zweckgebundene Einnahmen

800

745

Zweckgebundene Einnahmen

800

720

277

523

0

2 208

536

28

3 008

2 928

813

2 167

28

Insgesamt

32 144

35 301

Insgesamt

32 144

32 062

26 137

5 995

12

7 893

5 848

401

40 037

39 955

31 985

7 639

413


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

26 900

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

5 633

Insgesamt (a)

32 533

Ausgaben

Personalausgaben

13 423

Sachausgaben

5 321

Operationelle Ausgaben

15 618

Insgesamt (b)

34 362

Ergebnis (c = a – b)

–1 829

Sonstige Erträge (d)

29

Sonstige Aufwendungen (e)

–7

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e)

–1 807


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

2 105

1 710

Forderungen

2 661

5 839

Kassenmittel

4 491

1 181

Insgesamt

9 257

8 730

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

6 050

6 050

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

–1 808

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

5 015

2 680

Insgesamt

9 257

8 730


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Hauhaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden angepasst, um einen Vergleich mit den Daten für das Haushaltsjahr 2005 zu ermöglichen.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Der Anteil der Übertragungen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise verringert und sank im Jahr 2005 für Titel III auf 31 %. Da die Mehrzahl der Verträge im Rahmen von Titel III, beispielsweise mit den themenspezifischen Ansprechstellen, Tätigkeiten bis zum Ende des Kalenderjahres gestattet — bei abschließender Erfüllung und Zahlungen von bis zu 30 % im Folgejahr — gestaltet sich eine deutliche Verringerung der Übertragungen unter Titel III gegenüber dem derzeitigen Stand als schwierig.

8.

Die internen Kontrollsysteme befinden sich weiter in der Entwicklung. Es verhält sich in der Tat so, dass die Anweisungsbefugten noch keine formalisierte Beschreibung der von ihnen verwendeten Systeme vorgelegt haben; dies wird sobald wie möglich im Zuge der Entwicklung und Dokumentierung unseres Systems erfolgen.

9.

Die EUA hat sich für die Jahre 2003 und 2004 darum bemüht, den Erfordernissen des jährlichen Tätigkeitsberichts in dem gemäß der Gründungsverordnung der EUA vorgesehenen Jahresbericht Rechnung zu tragen. Dies war der EUA jedoch nicht möglich, weshalb sie seit dem Jahr 2005 getrennte Berichte vorlegt. Die beiden Berichte für 2005 wurden dem Rechnungshof und anderen Adressaten am 15. Juni 2006 übermittelt.

10.

Seit dem Jahr 2006 wird die Personalvertretung ersucht, eine gleiche Anzahl von Mitgliedern gemäß Anhang III Artikel 3 des Personalstatuts zu bestellen. Die in der Stellenausschreibung festgelegten Auswahlkriterien sind nunmehr die einzigen Kriterien, die für die Auswahl der Bewerber angewendet werden.

11.

Seit dem Jahr 2006 erläutert und dokumentiert die Agentur bei sämtlichen Verfahren der Auftragsvergabe ausführlicher als bisher, wie das Kriterium des Preises berücksichtigt wird (z. B. die Formel, nach der Preise bewertet werden, und die Bewertungskriterien).


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/42


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde

(2006/C 312/08)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-13

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Behörde

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend Behörde) wurde durch die Verordnung (EG) Nr.178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Behörde ist die wissenschaftliche Beratung für die Rechtsetzung der Gemeinschaft sowie die Sammlung und Analyse von Daten, um die Beschreibung und Überwachung von Risiken zu ermöglichen und diesbezügliche unabhängige Informationen bereitzustellen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Behörde verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeMit Ausnahme der Bemerkungen in Ziffer 12 sind die dem Jahresabschluss der Behörde zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

BEMERKUNGEN

7.

Kennzeichnend für das Haushaltsjahr 2005 war eine auffallend niedrige Mittelausschöpfung: die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen wurden lediglich in Höhe von 80 % in Anspruch genommen. Dies deutet darauf hin, dass die Behörde erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um eine bessere Verwendung der ihr zur Erfüllung ihrer Ziele zugewiesenen Mittel sicherzustellen.

8.

Die Haushaltsbehörde hatte den Stellenplan im Anhang zum Entwurf des Haushaltsplans 2005 der Behörde entsprechend dem Beschluss ihres Verwaltungsrats abgeändert, indem sie die Aufteilung der in jeder Besoldungsgruppe verfügbaren Planstellen erheblich änderte. Diese Änderungen hätten eine Kürzung der für die Ausgaben für Gehälter und für die operationellen Ausgaben vorgesehenen Mittel zur Folge haben müssen. Eine Kürzung fand jedoch nicht statt, weshalb die Behörde die ursprünglich im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Besoldungsgruppen für 19 Planstellen wiedereinsetzen konnte, ohne die Haushaltsbehörde hiervon im Wege eines Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans in Kenntnis zu setzen.

9.

Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Behörde dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verwirklichung der Ziele dahin gehend zu beurteilen, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Behörde sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen.

10.

Die Behörde nahm weder eine Risikoanalyse vor noch legte sie die von ihr angewandten internen Kontrollsysteme und -verfahren formell fest. Ferner stellte der Hof in mehreren Fällen Lücken bei der Ausgabenkontrolle fest (fehlende Belege, nichtgerechtfertigte Anträge auf Zusatzleistungen) (4).

11.

Im Hinblick auf die Personaleinstellung wies die Behörde Bewerber auf der Grundlage anderer als in den Stellenausschreibungen vorgesehener Kriterien zurück und beachtete außerdem nicht die Statutsbestimmungen über die Einstufung der Mitglieder von Ausleseausschüssen im Verhältnis zu den zu besetzenden Planstellen. Die Auswahl der Bewerber erfordert eine strikte Anwendung der einschlägigen Kriterien und eine wirksame Überprüfung der Beweiskraft der Unterlagen, die von den Bewerbern zur Untermauerung ihrer Bewerbungen eingereicht werden.

12.

Die in Bezug auf die Auftragsvergabe und den Vertragsabschluss vorgenommenen Kontrollen brachten eine Reihe bedeutender Anomalien zutage. In einer Vielzahl der untersuchten Fälle ist der Hof außerstande gewesen zu überprüfen, ob die vorgeschriebene Mindestanzahl an Bietern zur Teilnahme an den Ausschreibungen aufgefordert wurde. Der Hof stellte fest, dass die Anwendung der Auswahlkriterien nicht systematisch dokumentiert war. In mehreren Fällen fanden die Vorschriften für die Ernennung der Angebotsbewertungsausschüsse keine Anwendung. Bei einem Rahmenvertrag wurden die Klauseln nicht beachtet. Die Häufigkeit dieser Anomalien erfordert vonseiten der Behörde eine Verschärfung ihres internen Kontrollsystems in diesem Bereich.

13.

Die endgültigen für die Unterbringung der Behörde vorgesehenen Gebäude stehen noch nicht zur Verfügung. Die Behörde war daher gezwungen, provisorische Räumlichkeiten anzumieten und einzurichten (Kosten im Jahr 2005: rund 3,5 Millionen Euro). Wenn die Behörde die neuen Räumlichkeiten in Besitz nimmt, fallen erneut Einrichtungskosten an. Die Behörde sollte im Einvernehmen mit der Kommission diese Situation mit den nationalen Stellen klären, insbesondere im Hinblick auf einen eventuellen finanziellen Ausgleich. Bis eine entsprechende Lösung gefunden wird, ist dieser Sachlage bei Aufstellung der Haushaltsvoranschläge Rechnung zu tragen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2006 ein.

(4)  So werden die Bestimmungen hinsichtlich der Dienstreisekosten nicht systematisch eingehalten, was zu nichtgerechtfertigten Zahlungen führt.


Tabelle 1

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Behörde zur Verfügung gestellte Mittel 2005

(2004)

Produkte und Dienstleistungen

Freizügigkeit der Lebensmittel und Futtermittel (Artikel 37 des Vertrags)

Beitrag zu einem hohen Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen (Artikel 95 des Vertrags)

Gemeinsame Handelspolitik (Artikel 133 des Vertrags)

Gesundheitswesen (Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b des Vertrags)

Ziele

Wissenschaftliche Beratung sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Politik und Rechtsetzung der Gemeinschaft in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit auswirken

Bereitstellung von unabhängigen Informationen über die Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit

Beitrag zu einem hohen Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen

Sammlung und Analyse der zur Beschreibung und Überwachung von Risiken erforderlichen Daten

Aufgaben

Wissenschaftliche Gutachten und Studien

Förderung von einheitlichen Risikobewertungsverfahren

Unterstützung der Kommission

Sammlung, Analyse und Zusammenstellung der erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Daten

Identifizierung und Beschreibung der neu auftretenden Risiken

Herstellung einer Vernetzung von Organisationen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind

Wissenschaftliche und technische Unterstützung beim Krisenmanagement

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

Zuverlässige, objektive und verständliche Information der Öffentlichkeit und der Beteiligten

Beteiligung am Frühwarnsystem der Kommission

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

14 vom Rat benannte Mitglieder (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) und ein Vertreter der Kommission

Aufgabe

Annahme des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung

2. Geschäftsführender Direktor

Nach Anhörung des EP, Ernennung durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer Bewerberliste, die von der Kommission vorgeschlagen wird

3. Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter pro Mitgliedstaat

Aufgabe

Beratung des Direktors

4. Wissenschaftlicher Ausschuss und wissenschaftliche Gremien

Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde

5. Externe Kontrolle

Rechnungshof

6. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan:

36,9 Millionen Euro (29,1 Millionen Euro) davon 100 % (100 %) Gemeinschaftszuschuss

Personalbestand am 31. Dezember:

194 im Stellenplan vorgesehene Planstellen (138),

davon besetzt: 124 (102)

+36 (37) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 160 (139),

davon:

operationelle Tätigkeiten: 104 (83)

administrative Tätigkeiten: 56 (56)

Von den 301 bei der Behörde 2005 eingegangenen Anträgen auf Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens (was gegenüber 2004 einen Anstieg von 65 % bedeutet) wurden 163 Stellungnahmen angenommen und veröffentlicht. Sie behandeln viele Themen wie u. a. Aromastoffe, genetisch veränderte Organismen (GMO), Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) und Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (TSE). Überdies veröffentlichte die Behörde ihren ersten Jahresbericht über Tierseuchen, hinzu kommen weitere wichtige Veröffentlichungen zur Risikoermittlung im Lebensmittelbereich.

Im Zusammenhang mit der Risikokommunikation und den Aktivitäten der für Kommunikation zuständigen Abteilung allgemein ergab sich im Jahr 2005 ein Anstieg der Zahl der Mitteilungen an die Öffentlichkeit um 40 %. Die Besuche auf der Website der Behörde haben sich 2005 verdoppelt. Die Koordinierung der Risikokommunikation konnte über das Forum und die Veranstaltung von Workshops intensiviert werden.

Der Ausbau des Netzwerkes zwischen der Behörde und den beteiligten Parteien, den nationalen Behörden sowie den Ansprechpartnern in den Organen erfolgte insbesondere über die Einrichtung eines Forums der betroffenen Parteien. Der Beirat trat fünfmal zusammen, um innerhalb des Netzwerks mit den nationalen Behörden bei bestimmten Fragen zusammenzuarbeiten wie der Koordinierung im Falle eines Krisenszenarios oder der intensiveren Nutzung des Extranets, an das die nationalen Behörden, die Kommission und die Behörde selbst angeschlossen sind.

Im Hinblick auf die 2005 vorgenommene Bewertung der Behörde machte der Verwaltungsrat, der seine Empfehlungen im Verlauf des Sommers 2006 vorlegen wird, den Abschlussbericht der Beratergesellschaft auf der Website der Behörde der Öffentlichkeit zugänglich.

Quelle: Angaben der Behörde.

EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT

Quelle: Angaben der Behörde — Diese Tabellen ergeben eine zusammenfassende Darstellung der von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel (1)

Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

36 857

31 537

Titel I

Personal

16 354

14 571

14 024

546

1 784

389

312

77

16 743

14 960

14 336

546

1 861

Eigene Einnahmen

 

 

Titel II

Sachausgaben

6 446

5 591

3 306

2 285

855

1 477

1 307

170

7 923

7 068

4 613

2 285

1 025

Sonstige Einnahmen

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

14 057

9 300

5 824

3 477

4 756

3 818

2 003

1 815

17 875

13 118

7 827

3 477

6 571

Insgesamt

36 857

31 537

Insgesamt

36 857

29 462

23 154

6 308

7 395

5 684

3 622

2 062

42 541

35 146

26 776

6 308

9 457


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2005 und 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

27 405

20 591

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

0

0

Insgesamt (a)

27 405

20 591

Ausgaben

Personalausgaben

13 012

7 564

Sachausgaben

6 436

5 788

Operationelle Ausgaben

8 718

6 431

Insgesamt (b)

28 166

19 783

Ergebnis (c = a – b)

– 761

808

Sonstige Erträge (d)

0

0

Sonstige Aufwendungen (e)

–7

–33

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e)

– 768

775


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

1 588

1 071

Kurzfristige Forderungen

299

5 025

Kassenmittel

10 879

3 201

Insgesamt

12 766

9 297

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

4 452

3 677

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

– 768

775

Kurzfristige Verbindlichkeiten

9 082

4 845

Insgesamt

12 766

9 297


(1)  Die nichtautomatischen Mittelübertragungen sind in der Gesamtübersicht über die Ausführung des Haushaltsplans, welche die Behörde in ihrem Jahresbericht veröffentlicht, nicht ausgewiesen.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

7.

Im Jahr 2006 hat die EFSA ihre Haushaltsprüfung verstärkt, indem regelmäßige Überprüfungen, eine Analyse der Ausführung des Haushaltsplans zur Jahresmitte durchgeführt sowie Prognosen erstellt wurden. Die Behörde wird ihre auf eine vollständige Ausführung des Haushaltsplans ausgerichtete Tätigkeitsplanung weiter verbessern.

8.

Mit der Änderung des Stellenplans der EFSA für das Jahr 2005 hat die Haushaltsbehörde eine gewisse Anzahl von Stellen reduziert, die bereits im Jahr 2004 besetzt waren. Die Behörde musste ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber diesen Bediensteten nachkommen und deren Stellen in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung beibehalten und diesen Plan ändern.

9.

Das tätigkeitsbezogene Management, das ein wesentliches Mittel zur wirksamen Durchführung der Tätigkeiten der Behörde darstellt, wird bei der EFSA schrittweise umgesetzt. In ihrem Arbeitsprogramm 2007 wird die Behörde ihre Prioritäten eindeutig innerhalb des Rahmens ihrer Grundverordnung und anderer anzuwendender EU-Rechtsvorschriften festlegen und die wichtigen Initiativen zu deren Verwirklichung erläutern. Ebenso werden weitere Verbesserungen von Leistungsindikatoren und anderen Managementinstrumenten vorgenommen, um die Ergebnisse der Tätigkeiten der Behörde zu messen.

10.

Die EFSA hat im Juli 2005 Normen für die interne Kontrolle verabschiedet und setzt ihre Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung dieser Normen fort. Darüber hinaus plant die Behörde für das Jahr 2007, eine Risikoanalyse durchzuführen.

11.

Als eine Priorität für das Jahr 2006 hat die Behörde Maßnahmen zur Verstärkung der Kontrollen im Zusammenhang mit Einstellungsverfahren ergriffen und wird deren Transparenz fördern sowie Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen sicherzustellen.

12.

Die Behörde wird sicherstellen, dass die internen Kontrollsysteme der Auftragsvergabeverfahren verstärkt werden, um die geltenden Regelungen umfassend zu erfüllen. Im Jahr 2006 werden spezifische Schulungen zu Vergabeverfahren durchgeführt und bessere Systeme eingeführt, um die bestehenden Kontrollen dieser Verfahren zu verstärken.

13.

Die Behörde hat die Haushaltsbehörden und die Kommission über die Kosten für die Räumlichkeiten der EFSA informiert und wird sie über den Fortschritt des Projekts für den endgültigen Sitz der Behörde auf dem Laufenden halten.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/48


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

(2006/C 312/09)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Zentrums

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend Zentrum) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) geschaffen. Hauptaufgabe des Zentrums ist es, den dezentralen Gemeinschaftseinrichtungen und ggf. den Gemeinschaftsorganen und sonstigen Einrichtungen die für ihre Arbeit erforderlichen Übersetzungsarbeiten zu liefern.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung des Zentrums verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Für das Haushaltsjahr 2005 liegt die Gesamtverwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen bei über 90 %; das Gleiche gilt für die Zahlungsermächtigungen. In Bezug auf die Sachausgaben (Titel II), bei denen weniger als 75 % der Mittel gebunden und Mittelbindungen in Höhe von 24 % auf das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen wurden, ist jedoch eine zu geringe Mittelausschöpfung festzustellen. Überdies wurden bei ebendiesen Ausgaben über 50 % der aus dem Vorjahr übertragenen Mittelbindungen annulliert. Dieser Umstand lässt darauf schließen, dass die Veranschlagung der Haushaltsmittel bei den Sachausgaben zu verbessern ist.

8.

Die Mittel für die Leistungen von freiberuflichen Übersetzern –7 Millionen Euro bzw. mehr als ein Viertel des Budgets des Zentrums — werden in Form mehrerer globaler Mittelbindungen gebunden. Diese Mittelbindungen sind als solche Gegenstand einer Ex-ante-Überprüfung und führen in der Folge zu spezifischen Mittelbindungen zugunsten der verschiedenen Dienstleistungserbringer. Die spezifischen Mittelbindungen, die nicht unerhebliche Beträge erreichen, sind jedoch nicht Gegenstand einer Ex-ante-Überprüfung. Angesichts der damit verbundenen Risiken sollte auch in Bezug auf die spezifischen Mittelbindungen eine Ex-ante-Überprüfung stattfinden.

9.

Das Zentrum verwaltet und entwickelt eine Datenbank (IATE) gemeinsam mit den Organen, welche einen Teil der Kosten übernehmen. Die Vereinbarung über die Kostenteilung in Verbindung mit IATE regelt jedoch nicht die geistigen Eigentumsrechte. Dem sollte Abhilfe geschaffen werden, damit dieser Aktivposten im Vermögen der betroffenen Organe und Einrichtungen seinen Niederschlag findet.

10.

In seinem Bericht zum Jahresabschluss 2004 des Zentrums äußerte sich der Hof zu der seit längerem offenen Streitfrage zwischen Kommission und Zentrum, was die Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zu den Ruhegehältern angeht, die das Zentrum für seine Bediensteten zu leisten hat. Der Hof fordert das Zentrum erneut auf, diese Streitfrage so bald wie möglich zu klären.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 6. Juli 2006 erstellt und ging beim Hof am 11. Juli 2006 ein.


Tabelle 1

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeitsbereiche des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994)

Lenkungsstruktur (Governance)

Dem Zentrum zur Verfügung gestellte Mittel 2005

(2004)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2005

(2004)

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach bei den Übersetzungsdiensten der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

(Beschluss des Rates aufgrund von Artikel 235 des Vertrags)

Ziele

Die für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste leisten:

Europäische Umweltagentur

Europäische Stiftung für Berufsbildung

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Europäische Arzneimittelagentur

Agentur für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Geschmacksmuster)

Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle

Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die über ihren eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen. Das Zentrum ist in vollem Umfang an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungsausschusses beteiligt.

Aufgaben

Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Organen treffen

Beteiligung an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungsausschusses

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

zwei Vertreter der Kommission,

je ein Vertreter der Einrichtungen, Organe oder Institutionen, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen

Aufgabe

Verabschiedung des jährlichen Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts des Zentrums

2. Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt

3. Externe Kontrolle

Rechnungshof

4. Interne Prüfung

Interner Prüfer der Kommission

5. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan:

27,9 Millionen Euro (29,8 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember: 181 (181) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 163 (150)

+12 (15) sonstige Dienstposten

Personalbestand insgesamt: 175 (165)

davon:

operationelle Tätigkeiten: 114 (119)

administrative Tätigkeiten: 57 (52)

sonstige Tätigkeiten: 4 (4)

Anzahl der übersetzten Seiten:

505 438 (377 999)

Anzahl der Seiten pro Sprache:

Amtssprachen: 501 475 (373 270)

sonstige Sprachen: 3 963 (4 729)

Anzahl der Seiten pro Auftraggeber:

Einrichtungen: 496 665 (366 055)

Organe: 8 773 (11 944)

Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen: 226 822 (146 342)

Quelle: Angaben des Zentrums.

ÜBERSETZUNGSZENTRUM FÜR DIE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Quelle: Angaben des Zentrums — In diesen Tabellen sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel (Haushaltsplan 2005 und Haushaltsjahr 2004)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Eigene Einnahmen

24 166

30 356

Titel I

Personal

14 117

13 410

13 305

106

707

122

100

22

14 239

13 532

13 404

106

729

Sonstige Einnahmen

0

94

Titel II

Sachausgaben

4 235

3 112

2 358

755

1 123

642

583

59

4 877

3 754

2 941

755

1 181

Bankzinsen

300

428

Titel III

Operationelle Ausgaben

7 645

7 309

6 018

1 291

336

990

987

2

8 634

8 298

7 005

1 291

338

Saldo des vorangehenden Haushaltsjahres

3 497

0

Titel X

Rückstellungen und vorläufig eingesetzte Mittel

1 966

0

0

0

1 966

0

0

0

1 966

0

0

0

1 966

Insgesamt

27 963

30 879

Insgesamt

27 963

23 831

21 681

2 152

4 132

1 754

1 670

83

29 716

25 584

23 350

2 152

4 214


Tabelle 3

Ergebnisrechnung für die Haushaltsjahre 2005 und 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

0

0

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

30 780

23 573

Insgesamt (a)

30 780

23 573

Ausgaben

Personalausgaben

13 200

11 929

Verwaltungsausgaben

3 547

2 734

Operationelle Ausgaben

7 397

5 919

Rückstellungen

1 849

1 410

Insgesamt (b)

25 993

21 992

Ergebnis (c = a – b)

4 787

1 581

Sonstige Erträge (d)

429

2 618

Sonstige Aufwendungen (e)

–4

–7

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e)

5 212

4 192


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

699

895

Bestände

279

0

Forderungen

6 184

6 368

Kassenmittel

27 392

19 903

Insgesamt

34 554

27 166

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

18 594

14 403

Ergebnis des Haushaltsjahres

5 212

4 192

Langfristige Verbindlichkeiten

9 330

7 481

Kurzfristige Verbindlichkeiten

1 418

1 090

Insgesamt

34 554

27 166


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

7.

Die Unregelmäßigkeit der Übersetzungsanfragen hat zusammen mit einem erheblichen Anstieg im Bereich der Gemeinschaftsmarken im gesamten Verlauf des Jahres 2005 zu einem Klima der Instabilität geführt, wodurch sich das Zentrum veranlasst sah, bestimmte unter Titel 2 eingestellte Projekte zu verschieben.

8.

Das Zentrum wird die Bemerkung des Hofes bei der Umstellung von SI2 auf ABAC (die im Laufe des Jahres 2007 stattfinden soll) berücksichtigen, um neue Finanzkreisläufe einzurichten.

9.

Das Zentrum wird den Interinstitutionellen Ausschuss der Übersetzungs- und Dolmetschdienste ersuchen, die Frage des Eigentums an der Datenbank IATE zu regeln.

10.

Der Verwaltungsrat des Zentrums hat in seiner Sitzung vom 22. März 2006 eine Stellungnahme angenommen, in der er wiederholt, dass er sich bewusst [ist], dass eine abschließende Lösung in dieser Frage gefunden werden muss, und die Europäische Kommission auf[fordert], zu diesem Zweck gemeinsam mit dem Zentrum einem Schiedsverfahren zuzustimmen. Das Zentrum wird den Hof über den Fortgang in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/54


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

(2006/C 312/10)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-12

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Zentrums

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 (1) geschaffen. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren. Seit dem zweiten Halbjahr 2005 (2) ist das Zentrum autonom.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung des Zentrums verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (4) wurde gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 ist gekennzeichnet durch eine niedrige Mittelbindungsrate (84 %) und eine hohe Rate bei den auf das nächste Haushaltsjahr übertragenen Mitteln, die insgesamt 35 % und bei den operationellen Ausgaben fast 90 % betrug. Diese Situation ist teilweise auf mit der Anlaufphase des Zentrums verbundene Probleme zurückzuführen. Das Zentrum sollte in Zukunft das Risiko einer unnötigen Bereitstellung von Mitteln, insbesondere durch eine straffe Planung seiner Tätigkeiten, im Auge behalten.

8.

Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung des Zentrums dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele des Zentrums nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm des Zentrums sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen.

9.

Die an die Kommission gerichteten Anträge auf Auszahlung von Zuschüssen müssen durch eine Vorausschätzung des Kassenmittelbedarfs begründet sein (5). Das Zentrum verfügt über kein System für die Erstellung dieser Vorausschätzungen.

10.

Die Finanzregelung des Zentrums sieht vor, dass der Anweisungsbefugte eine Mittelbindung vornehmen muss, bevor er eine rechtliche Verpflichtung gegenüber Dritten eingehen kann. Bei den Ausgaben des Zentrums im Jahr 2005 sind den rechtlichen Verpflichtungen keine Mittelbindungen vorausgegangen. Im gleichen Zeitraum wurden sämtliche Zahlungen des Zentrums vom Rechnungsführer ohne entsprechende vom Anweisungsbefugten ausgestellte Zahlungsanordnungen geleistet (6).

11.

Entgegen den verordnungsrechtlichen Bestimmungen erfolgte die Buchführung des Zentrums während des Jahres 2005 nicht nach der Methode der doppelten Buchführung, wodurch das Risiko von Fehlern entsteht.

12.

Die Dokumentation der Ausleseverfahren für die Personaleinstellung weist Lücken auf: Fehlen förmlicher Beschlüsse zur Ernennung und Zusammensetzung der Ausleseausschüsse sowie von Abschlussberichten der Ausleseausschüsse zu ihren Arbeiten. Das Zentrum sollte in einer Phase, in der es sein Kernpersonal einstellt, ganz besonders auf eine strikte Anwendung der Ausleseverfahren achten.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  Die Zahlung der Gehälter wird auf der Grundlage einer vom Direktor erteilten Befugnisübertragung weiterhin von der Kommission sichergestellt.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.

(5)  Artikel 50 der Finanzregelung des Zentrums.

(6)  Artikel 66 der Finanzregelung des Zentrums.


Tabelle 1

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Zentrums (Verordnung (EG) Nr. 851/2004)

Lenkungsstruktur (Governance)

Dem Zentrum zur Verfügung gestellte Mittel 2005

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2005

Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten; dabei werden die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie die Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert.

(Artikel 152 des Vertrags)

Ziele

Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Infektionskrankheiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch übertragbare Krankheiten bedingte derzeitige und neu auftretende Risiken für die menschliche Gesundheit.

Infolgedessen verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungsnetze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit.

Aufgaben

Verwaltung der spezialisierten Überwachungsnetze betreffend die Krankheiten und Förderung der Tätigkeiten zur Vernetzung. Dem Zentrum kommt eine besondere Rolle bei der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung zu;

Bereitstelllung fachkundiger Expertenberatung sowie wissenschaftlicher Gutachten und Studien auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten;

Verwaltung des Frühwarn- und Reaktionssystems; Entwicklung von Verfahren zur Aufdeckung neu auftretender Bedrohungen der Gesundheit;

Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bereitschaftspläne und der Ausbildung;

Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit und interessierter Kreise über seine Arbeiten.

1. Verwaltungsrat

Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten.

Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung.

2. Direktor

Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

3. Beirat

Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission.

Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums.

4. Externe Kontrolle

Rechnungshof

5. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

4,85 Millionen Euro, davon Gemeinschaftszuschuss: 98 %

Personalbestand:

Im Stellenplan vorgesehene Stellen: 29

davon besetzt: 22

+20 sonstige Dienstposten

Personalbestand insgesamt: 42

davon:

operationelle Tätigkeiten: 17

administrative Tätigkeiten: 25

Ausarbeitung von Protokollen für die Evaluierung der Netze;

Erstellung eines Planungsdokuments zur künftigen Strategie betreffend die Überwachungstätigkeiten in Europa;

Einsetzung wissenschaftlicher Gremien zu jeder der sechs Gruppen von Krankheiten, die in der Entscheidung Nr. 2119/98/EG aufgelistet sind;

Abfassung von Expertengutachten und Leitlinien zur Vogelgrippe;

Zuständigkeit für das Frühwarn- und Reaktionssystem (102 Fälle betreffend die öffentliche Gesundheit wurden gemeldet und geprüft);

Ausarbeitung von Protokollen und Leitlinien für die Bereitstellung von Teams zur Hilfeleistung im Fall von Epidemien;

Durchführung von zwei Hilfeleistungseinsätzen bei Epidemien;

Festlegung und Einführung eines Koordinierungsverfahrens für den Fall einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit (Kommission, Mitgliedstaaten, WHO);

Verbreitung von 21 epidemiologischen Wochenberichten über die Zeitschrift Eurosurveillance.

Quelle: Angaben des Zentrums.

EUROPÄISCHES ZENTRUM FÜR DIE PRÄVENTION UND DIE KONTROLLE VON KRANKHEITEN

Quelle: Angaben des Zentrums — In diesen Tabellen sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft (1)

4 852

3 402

Titel I

Personal

2 531

2 282

1 895

362

274

 

 

 

Titel II

Sachausgaben

1 238

1 174

638

535

65

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

1 083

610

70

541

472

Insgesamt

4 852

3 402

Insgesamt

4 852

4 066

2 603

1 438

811


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

2 646

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

0

Insgesamt (a)

2 646

Betriebsausgaben

Personalausgaben

171

Sachausgaben

1 185

Operationelle Ausgaben

326

Insgesamt (b)

1 682

Betriebsergebnis (c = a – b)

964

Sonstige Erträge (d)

0

Sonstige Aufwendungen (e)

11

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

953


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2005

Aktiva

Anlagewerte

245

Forderungen

320

Kassenmittel

2 059

Insgesamt

2 624

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

0

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

953

Kurzfristige Verbindlichkeiten

1 671

Insgesamt

2 624


(1)  Einschließlich der unter der Verantwortung der Kommission verwalteten Mittel.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

7.

Die Hauptursachen für die relativ niedrige Ausführung des Haushaltsplans und den hohen Prozentsatz der Mittelübertragungen standen im Zusammenhang mit der Anlaufphase des Zentrums. Das EZPKK wächst rasch und konzentriert sich in seiner Planung auf die bestmögliche Verwendung der dem Zentrum zugewiesenen Mittel im Verlauf des Jahres 2006.

8.

Die Grundlage für eine tätigkeitsbezogene Planung wurde im zweiten Halbjahr 2005 gelegt. Im Jahr 2006 richtet das Zentrum schrittweise die notwendigen Berichtssysteme und -vorgänge ein, um zuverlässige und transparente, tätigkeitsbezogene Berichte sicherzustellen.

9.

Im Jahr 2005 verfügte das Zentrum aus Gründen, die auf seine Anlaufphase zurückzuführen waren, nicht über ein angemessenes System für die Überwachung des Kassenmittelbedarfs. Von Februar 2006 an wurden grundlegende Vorausschauen über den Kassenmittelbedarf eingeführt, und das Zentrum wird im Zug der Weiterentwicklung seiner Berichtssysteme die Cashflow-Prognosen weiter verfeinern.

10.

Die vom Hof dargestellte Situation war zunächst auf das Fehlen einschlägiger IKT-Instrumente, die dem Zentrum nicht zur Verfügung standen, zurückzuführen. Die Einführung eines Finanzsystems wurde im Jahr 2005 vorbereitet, und dieses System war Anfang 2006 in vollem Umfang betriebsbereit. Im Jahr 2005 konnten keine automatisierten Zahlungsanordnungen ausgestellt werden, da ein IKT-Haushaltssystem nicht zur Verfügung stand. Dessen ungeachtet wurden Zahlungen erst dann bearbeitet, wenn sichergestellt war, dass die einschlägigen Informationen, Genehmigungen und Unterschriften vorlagen. Ab dem Jahr 2006 werden Zahlungsanordnungen systematisch bearbeitet und für sämtliche Zahlungen genehmigt.

11.

In der Anlaufphase während des Jahres 2005 verfügte das EZPKK nicht über ein computergestütztes Rechnungsführungssystem. Im Verlauf des Jahres 2006 wurde im Zentrum die gesamte notwendige Software installiert, und es betreibt nun ein vollständiges computergestütztes Rechnungsführungssystem.

12.

Anknüpfend an die Bemerkung des Hofes werden die Verfahren zur Auslese des Personals nun ausführlicher dokumentiert und konsequent formalisiert. Stabilen Kapazitäten für die Einstellung von Personal wurde Priorität zugeordnet, um in der Aufbauphase des Zentrums einen transparenten und strikten Einstellungsprozess sicherzustellen.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/60


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

(2006/312/11)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-14

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Zentrums

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Gemeinschaftsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung des Zentrums verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 12a der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeMit Ausnahme der Bemerkungen in Ziffer 13 sind die dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Der Hof verweist darüber hinaus auf die Bemerkung in Ziffer 11.

BEMERKUNGEN

7.

Die Ausschöpfungsquote der im Haushaltsplan des Zentrums ausgewiesenen Mittel belief sich im Haushaltsjahr 2005 bei den Verpflichtungsermächtigungen auf 90 % und bei den Zahlungsermächtigungen auf etwa 85 %. Nicht voll ausgeschöpft wurden im Anschluss an eine Umstrukturierung der Auftragsvergabeverfahren die Mittel für die operationellen Ausgaben (fast 15 % der Verpflichtungsermächtigungen, 20 % der Zahlungsermächtigungen und 15 % der übertragenen Mittel wurden annulliert). Das Zentrum muss die Programmierung seiner Arbeiten weiter verfeinern und eine strengere Überwachung dieser Programmierung gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellt der Hof fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung des Zentrums dies im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht.

8.

Die Rechnungsführungssoftware des Zentrums (FIBUS) ermöglicht es nicht, Mittelbindungen, deren Gültigkeitsdauer überschritten wurde, zu blockieren, und das elektronische Zeichnungsverfahren für die Zahlungsanordnungen entspricht nicht den geltenden Vorschriften. Ferner wird die Rückverfolgbarkeit von Operationen innerhalb von FIBUS nicht ausreichend gewährleistet. Das Zentrum sollte die festgestellten Schwachstellen ausräumen und überlegen, ob es seine aktuelle Rechnungsführungssoftware nicht möglichst rasch durch die den Agenturen von der Kommission vorgeschlagene neue Software ersetzt.

9.

Einige Aufgaben des Rechnungsführers werden von den anweisungsbefugten Stellen ausgeführt. So wurden in der Rechnung auf Initiative der anweisungsbefugten Stellen mit dem Abschluss verbundene Anpassungen im Betrag von rund 700 000 Euro vorgenommen, ohne dass dies von den betreffenden Stellen dokumentiert wurde. Zu dieser Situation wäre es nicht gekommen, wenn der Grundsatz der Trennung der Aufgaben des Anweisungsbefugten und des Rechnungsführers beachtet worden wäre.

10.

Das Zentrum hat bislang weder eine Risikoanalyse vorgenommen noch Art und Häufigkeit der Ex-post-Kontrollen definiert und auch keine Beschreibungen der Verwaltungsverfahren und der internen Kontrollsysteme ausgearbeitet. Im Jahr 2005 hatte der Rechnungsführer die Finanzinformationssysteme noch immer nicht validiert.

11.

Das Zentrum hat im Jahr 2000 einen Berufungsausschuss für Beschwerden des Personals eingesetzt. In einem Fall hat der Ausschuss seine Kompetenzen überschritten und in den geltenden Vorschriften nicht vorgesehene Zulagen gewährt. Um in Zukunft derartige Fälle zu vermeiden, muss sich der Direktor das Recht vorbehalten, diese Entscheidungen zu ändern und ggf. zu annullieren.

12.

Im Jahr 2005 wurde eine wichtige Führungsposition im Wege eines internen Ausleseverfahrens besetzt, wohingegen ein externes Verfahren eine größere Bewerberauswahl ermöglicht hätte. Es hat in der Tat nur ein einziger Bewerber am Ausleseverfahren teilgenommen, der dann auch auf den Posten ernannt wurde. Darüber hinaus sind zwei Bewertungskriterien für die Bewerbungen (4) nicht mit der erforderlichen Schärfe angewandt worden, um die Qualität dieses Ausleseverfahrens zu gewährleisten. Der Hof wiederholt seine bereits im letzten Jahresbericht geäußerte Bemerkung, wonach das Zentrum strengere Einstellungsverfahren anwenden muss.

13.

Der Hof hat sechs im Haushaltsjahr 2005 vergebene Aufträge überprüft. Außer bei einem Auftrag wurden in allen Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt (5). In zwei der geprüften Fälle wurden die Wettbewerbsregeln nicht eingehalten (6). Der Hof nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis, die vom Zentrum im letzten Quartal 2005 zur Behebung der in der Organisation der Ausschreibungsverfahren festgestellten Mängel getroffen wurden.

14.

Das Zentrum hat 17 Internet- bzw. Intranetseiten erstellt, wobei verschiedene Technologien zum Einsatz kamen. Die Verwaltung dieser Seiten und der betreffenden EDV-Systeme ist auf zahlreiche Stellen verteilt. Einige Systeme werden von der IT-Abteilung verwaltet, andere von den operationellen Diensten und wieder andere von Beratern. Diese Aufsplitterung ist mit technischen Risiken und überhöhten Kosten verbunden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.

(4)  Befähigungsnachweise (Philosophie und internationale Beziehungen), die nicht in Zusammenhang mit der auszuübenden Tätigkeit stehen, und Berufserfahrung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der zu besetzenden Planstelle steht (weniger als 50 % der in der Stellenausschreibung geforderten Berufserfahrung); die Berufserfahrung des ernannten Bediensteten bezieht sich lediglich teilweise auf die auszuübenden Tätigkeiten.

(5)  Das gewählte Verfahren wurde nicht begründet, und es wurde nicht mitgeteilt, auf welcher Grundlage die Bieter ausgewählt wurden, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wurden. Ferner wurden die Entscheidungen nicht ausreichend dokumentiert.

(6)  Übersetzungsleistungen (376 000 Euro) und EDV-Dienste (146 000 Euro).


Tabelle 1

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975)

Lenkungsstruktur (Governance)

Dem Zentrum zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004)

Produkte und Dienstleistungen 2005 (2004)

Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

Die Tätigkeit hat folgende Ziele:

Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse, insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung;

Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt;

Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen;

Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Bildung zwischen Unterrichtsanstalten und Unternehmen;

Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten.

(Auszüge aus Artikel 150 des Vertrags)

Ziele des Zentrums

Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Förderung der Berufsbildung liefert das Cedefop den politischen Entscheidungsträgern, Berufsbildungsforschern und -praktikern Informationen zur Förderung eines besseren Verständnisses des Bildungswandels, um angemessenere Entscheidungen im Hinblick auf künftige Maßnahmen zu ermöglichen.

Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Gemeinschaftsebene zu fördern und weiterzuentwickeln.

Aufgaben

Erstellung einer ausgewählten Dokumentation und Auswertung von Daten;

Beitrag zur Entwicklung und Koordinierung der Forschung;

Gewährleistung der Verbreitung zweckdienlicher Informationen;

Förderung und Unterstützung von Initiativen, durch die eine konzertierte Lösung der Probleme der Berufsbildung erleichtert werden kann;

Bildung eines Treffpunkts für ein breites und gemischtes Publikum.

1. Verwaltungsrat

Pro Mitgliedstaat:

ein Vertreter des Staates,

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände,

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen,

drei Vertreter der Kommission und die Beobachter der assoziierten Länder (Norwegen und Island).

2. Direktor

Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt; er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats aus und ihm obliegt die tägliche Geschäftsführung des Zentrums.

3. Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission

4. Externe Kontrolle

Rechnungshof

5. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan:

17,1 Millionen Euro (16,6 Millionen Euro)

Gemeinschaftszuschuss: 96 % (99 %)

Personalbestand am 31. Dezember:

91 (88) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 85 (81)

sonstige Dienstposten (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige)

Personalbestand insgesamt: 123

davon:

operative Tätigkeiten: 85

administrative Tätigkeiten: 33

gemischte Tätigkeiten: 5

Konferenzen und Seminare: 90 (90) mit durchschnittlich 24 Teilnehmern.

Studien: 26 (2004: 55 (nicht vergleichbar)). Studien zu demselben Projekt mit verschiedenen Beteiligten (mit unterschiedlichen Verträgen) wurden als eine einzige Studie verbucht.

Projekte: 29 (davon 2 administrative Projekte) plus 20 virtuelle Gemeinschaften (davon 1 administrative) (2004: 38 (nicht vergleichbar)).

Beteiligungen:

Weiterverfolgung Maastricht, Programm Erziehung und Bildung 2010, Programm Leonardo da Vinci, gemeinsamer Aktionsrahmen der Sozialpartner, Beratender Ausschuss für berufliche Bildung, Generaldirektoren für berufliche Bildung, Koordinierungsgruppe Erziehung und Bildung 2010.

Veröffentlichungen: 60 (62).

3 Ausgaben von Cedefop-Info (3).

1.

4 Ausgaben der Europäischen Revue „Berufliche Bildung“ (3).

2.

Verbreitung von Dokumenten:

 

8 582 (10 293) auf Anfrage,

 

2 462 (2 034) Abonnements der Europäischen Revue,

 

7 493 (8 460) Cedefop-Info-Abonnements.

Elektronische Veröffentlichungen:

3 160 (2 427) Abonnements des Newsletter ETV,

60 440 (53 167) registrierte Benutzer von ETV,

3 366 490 (3 306 920) Seitenaufrufe ETV,

3.

7 553 registrierte Mitglieder der virtuellen Gemeinschaften.

762 (730) Teilnehmer am Studienbesuchsprogramm.

Quelle: Vom Zentrum übermittelte Angaben.

EUROPÄISCHES ZENTRUM FÜR DIE FÖRDERUNG DER BERUFSBILDUNG

Quelle: Angaben des Zentrums — In diesen Tabellen sind die von dem Zentrum in seinem Jahreabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel (des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

ausge-wiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

16 418

16 418

Titel I

Personal (NGM)

9 468

9 075

8 862

213

393

466

395

72

9 934

9 541

9 257

213

465

Titel II

Sachausgaben (NGM)

1 372

1 158

865

334

214

542

503

39

1 914

1 700

1 368

334

253

Sonstige Einnahmen

140

36

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

5 578

4 774

0

71

804

0

0

0

5 578

4 774

0

71

804

— ZE

5 718

 

4 585

0

1 133

0

0

0

5 718

0

4 585

0

1 133

Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

535

535

Zweckgebundene Einnahmen (Phare und andere)

535

283

68

467

0

312

175

93

847

596

243

467

93

Insgesamt

17 093

16 989

Insgesamt VE

16 953

15 290

0

1 085

1 411

1 320

0

204

18 273

16 611

0

1 085

1 615

Insgesamt ZE

17 093

0

14 381

1 014

1 740

1 320

1 073

204

18 413

0

15 543

1 014

1 944

NGM

:

nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

15 020

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

290

Insgesamt (a)

15 310

Betriebsausgaben

Personalausgaben

9 091

Sachausgaben

1 962

Operationelle Ausgaben

5 021

Insgesamt (b)

16 074

Betriebsergebnis (c = a – b)

– 764

Sonstige Erträge (d)

0

Sonstige Aufwendungen (e)

4

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

– 768


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

5 359

5 702

Kurzfristige Forderungen

369

182

Kassenmittel

3 344

1 948

Insgesamt

9 072

7 832

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

5 856

5 856

Ergebnis des Haushaltsjahres

– 768

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

3 984

1 976

Insgesamt

9 072

7 832


(1)  Die Angaben für das Haushaltjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie wegen der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Daten für das Haushaltsjahr 2004 wurden bearbeitet, um die Vergleichbarkeit mit dem Haushaltsjahr 2005 zu ermöglichen.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

7.

Das Zentrum nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis. Im letzten Quartal 2005 hat das Zentrum umgehend Maßnahmen zur Sicherstellung der genauen Einhaltung der Bestimmungen zu den Vergabeverfahren ergriffen, und es hat die Anwendung von Verhandlungsverfahren strikt begrenzt. Diese Maßnahmen und die Schwächen in der Vergabedienststelle haben sich negativ auf die Ausschöpfungsquote der Haushaltsmittel ausgewirkt. Das Zentrum hat nun die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren sichergestellt, Fortschritte bei der Verbesserung seiner Programmierung gemacht und wird das tätigkeitsbezogene Management einführen.

8.

Das Zentrum erwägt, Fibus durch die von der Kommission vorgeschlagene Software zu ersetzen. Jedoch befindet sich ABAC noch in der Pilotphase. Das Zentrum verfolgt die Entwicklungen aus nächster Nähe durch seine Teilnahme an ICTAC und GSD sowie dem Rechnungsführer-Netzwerk der Agenturen.

9.

Es wurden bereits entsprechende Schritte unternommen, die Finanz-/Vergabedienststelle umzustrukturieren; auch dies wird zu einer deutlicheren Trennung der Aufgaben beitragen, die der Hof angemahnt hat. Das Zentrum ist sich bewusst, dass die korrekte Vorgehensweise wäre, die (bevollmächtigten) Anweisungsbefugten legten dem Rechnungsführer Vorschläge für die fraglichen Berichtigungen vor. Das Zentrum arbeitet gegenwärtig an einer Verbesserung der Situation.

10.

Teile des Finanzsystems wurden Anfang 2006 validiert. Die Dokumentation der Verfahren ist abzuschließen, bevor weitere Fortschritte bei der Validierung des Systems gemacht werden können. Das Zentrum wird eine regelmäßige Risikobewertung einführen. Diese wird von dem Internen Prüfer unterstützt, dessen Einstellungsverfahren derzeit läuft.

11.

Das Zentrum nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis. Der Berufungsausschuss für Beschwerden wurde vom Verwaltungsrat eingerichtet; er befasst sich unabhängig vom Direktor mit Beschwerden, um die Objektivität zu erhöhen. Dies hat sich als wertvolles Instrument erwiesen und das Vertrauen der Mitarbeiter gestärkt. Das Zentrum ist der Auffassung, dass dies rechtlich korrekt ist und dass Ernennungen ein angemessener Machtgebrauch der Anstellungsbehörden ist, der jeder Einrichtung im Rahmen des Personalstatuts zusteht. Der Hof bezieht sich auf einen Einzelfall, in dem der Beschwerdeausschuss eine vollständig begründete Entscheidung traf, wobei erläutert wurde, dass nach billigem Ermessen ein Betrag gezahlt wurde. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise der Gemeinschaftsgerichte sowie der Anstellungsbehörden der anderen Einrichtungen. Das Zentrum hat jedoch eine offizielle Stellungnahme und Beurteilung durch den juristischen Dienst der Europäischen Kommission erbeten.

12.

Das Einstellungsverfahren wurde im Juni 2005 statutskonform mit einer internen Phase begonnen. Um den Wettbewerb zu fördern, hat das Zentrum Ende 2005 beschlossen, interne/interinstitutionelle und externe Phasen vorzusehen, die Ausschreibungen auf breiterer Ebene bekannt zu machen und die EPSO-Normen für die Personalauswahl anzuwenden. Was die beiden genannten Kriterien anbelangt, so obliegt es laut Rechtsprechung dem Auswahlausschuss, zu beurteilen, ob Kriterien im geforderten Maße erfüllt sind.

13.

Das Zentrum hat alle Vergabeverfahren überprüft und verschärft sowie die erforderlichen Schritte unternommen, die Organisation entsprechend anzupassen. Durch Überprüfungen wird sichergestellt, dass die Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es wurden spezifische Maßnahmen, wie Aussetzung von Zahlungen und Sonderprüfungen, durchgeführt, um die Risiken bei jenen Verfahren und Verträgen, die vom Hof oder dem Internen Auditdienst kritisiert wurden, einzuschränken.

14.

Das Zentrum stimmt mit den Bemerkungen des Rechnungshofs überein. Zur Lösung dieses Problems hat das Zentrum bereits die betroffenen Dienststellen umstrukturiert.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/67


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust

(2006/C 312/12)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten von Eurojust

EINLEITUNG

1.

Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die das Gebiet mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch von Drittländern betreffen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 36 des Beschlusses 2002/187/JI vorgelegt.

4.

Der Jahresabschluss von Eurojust für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 36 des Beschlusses 2002/187/JI von seinem Verwaltungsdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss von Eurojust für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss von Eurojust zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Prüfung des Haushaltsvollzugs ergab, dass 90 % der für das Haushaltsjahr bewilligten Mittel gebunden wurden. Die Zahlungsquote für die Mittelbindungen des Haushaltsjahres beläuft sich auf 84 % insgesamt. Die Verwendungsrate der operationellen Mittel (Titel III) ist niedrig, da die Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres nur zu 80 % in Anspruch genommen wurden und ein Drittel der Mittelbindungen übertragen werden musste. Für dieselben Ausgaben mussten über 15 % der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel annulliert werden. Diese Feststellungen deuten darauf hin, dass Eurojust die Planung seiner operationellen Ausgaben verbessern muss, damit eine unnötige Bereitstellung von Mitteln vermieden wird. Das Kollegium beschloss, eine nichtautomatische Mittelübertragung in Höhe von 285 484 Euro zu genehmigen. Derartige Mittelübertragungen sind nur dann zulässig, wenn die meisten den Mittelbindungen vorangehenden Vorbereitungsphasen vor Ende des Haushaltsjahres abgeschlossen sind, was nicht der Fall war.

8.

Eurojust verfügt noch immer über keine eigene Finanzregelung und wandte unter diesen Umständen weiterhin die Rahmenfinanzregelung für die dezentralen Einrichtungen der Gemeinschaft an (3). Die Kommission hatte Ende 2005 noch keine Stellungnahme zu der von Eurojust im Mai 2005 vorgelegten Finanzregelung abgegeben.

9.

Die Bestandsaufnahme der Sachanlagen erfolgt anhand eines Tabellenkalkulationsprogramms, womit keine Vollständigkeit der Daten gewährleistet wird. Die Rückverfolgung der Bestände ist nicht möglich, da es keine Informationen über deren Standort gibt. Seit Bestehen von Eurojust wurde noch keine vollständige körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt.

10.

Der Verwaltungsrat hat bislang noch keine Mindestnormen für die interne Kontrolle angenommen. Die Formalisierung der operationellen und buchhalterischen Verfahren fehlt weitgehend. Im Jahr 2005 war das Verzeichnis mit der Beschreibung der Kontrollen, die bei den Mittelbindungen für die wichtigsten operationellen Verfahren (Auftragsvergabe und Einstellung) durchzuführen sind, nicht hinreichend entwickelt.

11.

Bei der Auftragsvergabe und der Vertragsverwaltung wurden einige Anomalien festgestellt, insbesondere das Fehlen von Vorgaben für die Gewichtung der Zuschlagskriterien und die ungenügende Abgrenzung von Auswahl- und Auftragsvergabekriterien. Ferner wurden Rahmenverträge in Anspruch genommen, bei denen die in der Verordnung vorgesehenen Fristen überschritten wurden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  Beschluss vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1).

(2)  Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2006 ein.

(3)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).


Tabelle 1

Eurojust (Den Haag)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten von Eurojust (Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 2002/187/JI)

Lenkungsstruktur (Governance)

Eurojust zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004)

Tätigkeiten und Dienstleistungen 2005 (2004)

Durch Beschluss des Rates errichtetes Organ des dritten Pfeilers.

Die Union verfolgt das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten.

Der Rat fördert die Zusammenarbeit durch Eurojust, indem er es Eurojust ermöglicht, zu einer sachgerechten Koordinierung zwischen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beizutragen. (Auszüge aus den Artikeln 29 und 31)

Die wichtigsten Zuständigkeitsbereiche von Eurojust decken sich mit jenen von Europol, nämlich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere: Terrorismus, Drogenhandel, Schleuserorganisationen, Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen, Menschenhandel, Geldschmuggel, Handel mit radioaktiven Substanzen, Computerkriminalität, Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU und Geldwäsche.

Ziele

Artikel 3

Beschluss Eurojust

Förderung und Verbesserung der Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten.

Verbesserung der Zusammenarbeit, insbesondere durch die Erleichterung des Informationsaustauschs, der Rechtshilfe und der Erledigung von Auslieferungsersuchen.

Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Wirksamkeit ihrer Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu erhöhen.

Unterstützung von Verfahren, die einen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen.

Unterstützung von Verfahren, die einen Mitgliedstaat und die Gemeinschaft betreffen.

Aufgaben

Artikel 5, 6 und 7

Beschluss Eurojust

Zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Behörden, handelt Eurojust je nach Fall:

über seine nationalen Mitglieder

oder als Kollegium.

Entscheiden die zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats, einem Ersuchen des Kollegiums von Eurojust nicht stattzugeben, so setzen sie Eurojust von der Begründung in Kenntnis.

1. Kollegium: Verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust.

2. Setzt sich zusammen aus jeweils einem nationalen Mitglied, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt.

3. Wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten.

4. Gemeinsame Kontrollinstanz: Prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten.

5. Verwaltungsdirektor: Wird vom Kollegium einstimmig ernannt.

6. Externe Kontrolle: Rechnungshof

7. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

13 Millionen Euro (9,3 Millionen Euro)

davon Zuschuss der Gemeinschaft: 100 % (100 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

87 (76) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 70 (52)

+15 (13) sonstige Dienstposten (abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, 13 Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 85 (65)

davon:

operative Tätigkeiten: 31 (27)

administrative Tätigkeiten: 41 (26)

sonstige Tätigkeiten: 13 (12)

Anzahl der Sitzungen:

73 (52)

Bilaterale Fälle:

462 (272)

Multilaterale Fälle:

124 (109)

Gesamtzahl der Fälle:

588 (381)

Betrug:

14 % (20 %)

Drogenhandel:

16 % (20 %)

Terrorismus:

3 % (7 %)

Mordtaten:

5 % (7 %)

Schmuggel:

n.v.

Menschenhandel:

4 % (4 %)

Geldwäsche:

6 % (7 %)

Sonstige Fälle:

52 % (35 %)

Quelle: Angaben von Eurojust.

EUROJUST

Quelle: Angaben von Eurojust — In dieser Tabelle sind die von Eurojust im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel des Haushaltsjahrs und des Vorjahrs

endgültig

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

13 000

13 000

Titel I

Personal

5 419

5 196

5 084

112

223

88

83

5

5 507

5 284

5 167

112

228

Sonstige Einnahmen

 

8

Titel II

Sachausgaben

3 380

3 207

2 591

723

66

434

426

8

3 814

3 641

3 017

723

74

 

 

 

Titel III

Operationelle Tätigkeiten

4 201

3 377

2 276

1 280

645

345

291

54

4 546

3 722

2 567

1 280

699

Insgesamt

13 000

13 008

Insgesamt

13 000

11 780

9 951

2 115

934

867

800

67

13 867

12 647

10 751

2 115

1 001


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Einnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

11 991

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

59

Insgesamt (a)

12 050

Ausgaben

Personalausgaben

5 149

Sachausgaben

3 308

Operationelle Tätigkeiten

2 054

Insgesamt (b)

10 511

Ergebnis (c = a – b)

1 539

Sonstige Erträge (d)

0

Sonstige Aufwendungen (e)

3

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

1 536


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

1 773

1 455

Forderungen

159

152

Kassenmittel

3 130

2 082

Insgesamt

5 062

3 689

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

1 842

1 669

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

1 536

173

Kurzfristige Verbindlichkeiten

1 684

1 847

Insgesamt

5 062

3 689


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


ANTWORTEN VON EUROJUST

7.

Eurojust betont, dass sein Arbeitsprogramm stark von der Zahl der von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Fälle abhängig ist. Die budgetierte Mittelzuteilung hat daher einen höchst indikativen und approximativen Charakter. Die Mittelzuteilung vom Dezember 2004 in Höhe von 2 Millionen Euro für operative Belange von Eurojust hatte des Weiteren negative Auswirkungen auf unser Ausführungsniveau gemäß Titel 3.

Eurojust wird in Zukunft bei Entscheidungen über nichtautomatische Übertragungsverfahren die geltende Verordnung strikt anwenden.

8.

Die Beratungen mit der Kommission über den Entwurf einer Haushaltsordnung für Eurojust sind abgeschlossen und der vereinbarte Wortlaut ist am 20. April 2006 vom Kollegium verabschiedet worden.

9.

Zur Einhaltung der Rechnungsführungsvorschriften räumte Eurojust der Einführung eines Bestandsverzeichnisses für Anlagenwerte Priorität ein. Eine umfassende Bestandsdatenbank wird zurzeit implementiert.

10.

Die anweisungsbefugte Person hat dem Eurojust-Kollegium Standards der internen Prüfung zur Verabschiedung im letzten Quartal 2006 unterbreitet, die auf den von der Kommission gutgeheißenen Standards basieren.

2006 begann Eurojust, gestützt auf die gemachten Erfahrungen, mit der Verbesserung der für die wichtigsten Finanzvorgänge verwendeten Checklisten.

11.

Eurojust hat zur besseren Unterscheidung zwischen Auswahl- und Vergabekriterien das Ausschreibungsverfahren verbessert. Keiner der vom Gericht erwähnten Verträge wird nach Ablauf der zulässigen Vierjahresperiode erneuert.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/73


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung

(2006/C 312/13)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Stiftung

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „Stiftung“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Programme (Phare, Tacis, CARDS und MEDA) zur Hand.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Stiftung verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Stiftung zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Trotz der bezogen auf die Mittel des Haushaltsjahres hohen Mittelbindungsrate (praktisch 100 % bei den Tätigkeiten der Stiftung) wird die Stiftung auf die hohe Quote (über 40 %) der auf das darauf folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittelbindungen bei den operationellen Ausgaben (Titel III) hingewiesen. Eine vergleichbare Situation ist bei der Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen von MEDA und Tempus gegeben. Die Stiftung sollte auf eine gezieltere Planung ihrer Tätigkeiten achten.

8.

Wie in den Vorjahren hat die Stiftung unter Verstoß gegen ihre Finanzregelung im Amtsblatt nur eine Zusammenfassung ihres Haushaltsplans veröffentlicht. Der Eingliederungsplan ist nicht ausgewogen, denn zwei Posten enthalten Beträge, die nahezu 10 % der Haushaltsmittel der Stiftung ausmachen. Außerdem werden die meisten Haushaltslinien zu den operationellen Ausgaben (Titel III) auf der Ebene der einzelnen Posten nach Zweckbestimmung unterteilt. Diese Unterteilung geht so sehr ins Detail, dass zahlreiche Mittelübertragungen erforderlich werden. Die mangelnde Koordinierung zwischen dem Finanzreferat und den operationellen Referaten hat außerdem zusätzliche Übertragungen zur Folge.

9.

Bei der Erstellung der Abschlussrechnung traten Verzögerungen und Schwierigkeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften auf.

10.

Die Stiftung hat die Einführung ihres internen Kontrollsystems noch immer nicht abgeschlossen. Es gibt keine vollständige Beschreibung der internen Kontrollsysteme, nicht einmal eine förmliche Darstellung der angewandten Verfahren. Eine Analyse der operationellen Risiken fehlt, und Ex-post-Überprüfungen wurden noch nicht eingeführt. Außerdem hat der Rechnungsführer die Buchführungs- und Bestandsverwaltungssysteme noch nicht validiert. Ganz allgemein sind Überwachung und Kontrolle der Vorgänge sowie der Finanz- und Haushaltsberichte unzulänglich. In Anbetracht des Ausmaßes der mit dieser Situation verbundenen Risiken sollte die Stiftung hier vorrangig Abhilfe schaffen.

11.

Bei zwei Personalauswahlverfahren wurden Mängel auf dem Gebiet der Dokumentation festgestellt: Ablehnung von Bewerbungen ohne Begründung in der Akte (4) und fehlende Angaben zu den Kriterien für die Auswahl der Bewerber in der Vorauswahlphase.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 30. August 2006 erstellt und ging beim Hof am 14. September 2006 ein.

(4)  Die Akte enthielt keine Unterlagen mit der Begründung für den Ausschluss der Bewerber von den Interviews.


Tabelle 1

Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Stiftung zur Verfügung gestellte Mittel

(2004)

Produkte und Dienstleistungen 2005

„Die Gemeinschaft führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern durch. Diese Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stehen im Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.“

(Artikel 181 A)

Ziele

Beitrag zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme in den Ländern Mittel- und Osteuropas, der unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die im Rahmen des Hilfsprogramms zur Gesundung und Neubelebung der Wirtschaft unterstützt werden, der Drittländer und Gebiete im Mittelmeerraum, die durch die finanziellen und technischen Begleitmaßnahmen zur Reform ihrer wirtschaftlichen und sozialen Strukturen unterstützt werden;

Förderung der Koordinierung der Unterstützung für die in Betracht kommenden Länder.

Aufgaben

Die Stiftung ist gemäß den auf Gemeinschaftsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig; sie befasst sich mit der beruflichen Grund- und Fortbildung sowie der Neuqualifizierung für Jugendliche und Erwachsene durch Wahrnehmung folgender Aufgaben:

Hilfeleistung bei der Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs und diesbezüglicher Prioritäten, indem sie Maßnahmen der technischen Unterstützung auf dem Gebiet der Berufsbildung durchführt und mit den entsprechenden hierfür benannten Einrichtungen in den in Betracht kommenden Ländern zusammenarbeitet;

Funktion als Clearing-Stelle, die der Gemeinschaft, ihren Mitgliedstaaten und den betroffenen Drittländern Informationen über laufende Maßnahmen und den künftigen Bedarf im Berufsbildungsbereich liefert, und Bieten eines Rahmens für die Weiterleitung von Unterstützungsangeboten.

1. Vorstand

Ein Vertreter je Mitgliedstaat,

drei Vertreter der Kommission,

den Vorsitz führt die Kommission.

2. Direktor

Vom Vorstand auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3. Beratungsgremium

Vom Vorstand ernannt,

zwei Sachverständige aus jedem Mitgliedstaat,

zwei Sachverständige aus jedem in Betracht kommenden Land,

zwei Sachverständige aus dem Kreis der Sozialpartner auf europäischer Ebene.

4. Externe Kontrolle

Rechnungshof

5. Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission

6. Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

26,3 (18,5) Millionen Euro, davon entfallen 18,5 (17,6) Millionen Euro auf einen Zuschuss der Kommission und 7,45 (0,9) Millionen auf Finanzierungen von weiteren Einrichtungen in Form zweckgebundener Einnahmen.

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

104 (104) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt 97 (99);

22 (17) sonstige Bedienstete (Hilfskräfte, örtliche Bedienstete, Vertragsbedienstete), die zur Wahrnehmung der Aufgaben von Zeitbediensteten eingestellt sind, deren Einstellungsverfahren noch läuft, und um außerordentliche Arbeitsbelastungen zu bewältigen;

Personalbestand insgesamt: 119 (116), davon:

operationelle Tätigkeiten: 68 (67)

administrative Tätigkeiten: 33 (32)

gemischte Tätigkeiten: 18 (17)

Tätigkeiten

Die Unterstützung der Stiftung erstreckt sich auf ein breites Spektrum an Bereichen, wie die berufliche Grundausbildung, lebenslanges Lernen, (Erwachsenen-)Weiterbildung, Personalentwicklung in Betrieben, Beschäftigungspolitik, Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitslose, Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung sowie Schulungsmaßnahmen zur Förderung der lokalen Entwicklung.

Unterstützung der Kommission

Im Jahr 2005 gingen 127 neue Unterstützungsersuchen der Kommission ein, die Mehrzahl davon aus den Delegationen (35 %), gefolgt vom Amt für Zusammenarbeit EuropeAid (21 %), der GD Bildung und Kultur (16 %), der GD Erweiterung (9 %) und der GD Außenbeziehungen (7 %). Berücksichtigt sind hierbei 18 Analysen der Lage in ENPI-Ländern. Die Zufriedenheitsquote der Kommissionsdienststellen mit den Auskünften der Stiftung lag bei 97 %.

Die meisten Ersuchen bezogen sich auf Unterstützung bei der Planung, Weiterverfolgung der Politiken und Beiträge zur Vorbereitung europäischer Nachbarschaftsinstrumente, Projektfindung und -begleitung.

Information und Analyse

Studien der nationalen Sektoren, Statistiken zur Bildung, Beratung der Länder.

Projekte zur Unterstützung der Innovation und Entwicklung Als Fachzentrum trägt die Stiftung zur Verwirklichung von Entwicklungsprojekten bei, um innovative Konzepte zu testen, die den Partnerländern eine Reform ihrer Berufsbildungssysteme ermöglichen.

Technische Hilfe für die GD Bildung und Kultur bei der Umsetzung des Programms Tempus

Vereinbarungen über technische Hilfe mit CARDS, MEDA und Tacis für das Programm Tempus: Die bereitgestellte Hilfe deckt den gesamten Projektzyklus ab. Sie umfasst die Auswahl, Verwaltung und Überwachung der Verträge, Information und Kommunikation einschließlich einer allgemeinen administrativen Unterstützung. IT-Werkzeuge wie Online-Bewerbungen und Berichtsformulare haben die administrative Abwicklung der verschiedenen Projektzyklen spürbar erleichtert.

Quelle: Angaben der Stiftung.

EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR BERUFSBILDUNG

Quelle: Angaben der Stiftung — In diesen Tabellen sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

18 500

18 500

Titel I

Personal

11 942

11 787

11 310

478

154

123

110

0

13

12 065

11 910

11 420

478

167

Eigene Einnahmen

759

0

Titel II

Sachausgaben

1 568

1 559

1 232

326

10

247

227

0

20

1 815

1 806

1 459

326

30

Sonstige Einnahmen

0

34

Titel III

Operationelle Ausgaben

4 990

4 744

2 818

1 925

247

1 168

813

0

355

6 158

5 912

3 631

1 925

602

Italienische Behörden — zweckgebundene Einnahmen

1 131

479

Titel IV

Italienisches Ministerium

479

357

123

356

0

651

342

309

0

1 130

1 008

465

665

0

MEDA-ETE — zweckgebundene Einnahmen

5 000

2 500

Titel V

Übereinkommen MEDA-ETE

5 000

2 604

135

4 865

0

0

0

0

0

5 000

2 604

135

4 865

0

TEMPUS — zweckgebundene Einnahmen

1 323

1 739

Titel VI

Übereinkommen TEMPUS

2 363

1 327

677

1 686

0

0

0

0

0

2 363

1 327

677

1 686

0

Insgesamt

26 713

23 252

Insgesamt

26 342

22 378

16 295

9 636

411

2 189

1 492

309

388

28 531

24 567

17 787

9 945

799


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

18 484

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

7 842

Insgesamt (a)

26 326

Betriebsausgaben

Personalausgaben

11 785

Sachausgaben

2 091

Operationelle Ausgaben

12 237

Insgesamt (b)

26 113

Betriebsergebnis (c = a – b)

213


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

3 426

3 630

Bestände

37

76

Forderungen

1 440

1 697

Kassenmittel

23 665

23 170

Insgesamt

28 568

28 573

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

3 458

3 458

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

213

 

Langfristige Verbindlichkeiten

205

205

Kurzfristige Verbindlichkeiten

24 692

24 910

Insgesamt

28 568

28 573


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


ANTWORTEN DER STIFTUNG

7.

Der Großteil der übertragenen Beträge (d. h. 83 %) betrifft Mittelbindungen für Aktivitäten, die im Jahr 2005 abgeschlossen wurden und für die die Zahlungsanträge nicht fristgerecht eingingen. Bei den Aktivitäten im Rahmen von Tempus und MEDA ist der Anteil der Übertragungen insofern ungünstig beeinflusst, als die entsprechenden Vereinbarungen nicht jährlich geschlossen werden und nicht mit dem Haushaltsjahr zusammenfallen.

8.

Gemäß den vorstehenden Bemerkungen des Hofes wurde der vollständige Haushaltsplan 2006, einschließlich des Stellenplans, im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 67 vom 8. März 2006) veröffentlicht. Die ETF beabsichtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Anforderungen die Struktur ihres Haushaltsplanes im Zuge des Haushaltsverfahrens 2007 zu überarbeiten, um einige vom Hof festgestellte Schwachstellen auszuräumen.

9.

Für die Zukunft wird die ETF die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die vom Hof beschriebene Situation zu beheben.

10.

Die ETF ist sich dessen bewusst, dass der Rechnungsführer die Buchführungs- und Bestandsverwaltungssysteme validieren muss. In der Zwischenzeit arbeitet der Rechnungsführer der ETF an der Validierung der Systeme auf der Grundlage der bei der Kommission verwendeten Methoden.

11.

Im Jahr 2004 hat die ETF ein einheitliches Format für die Berichte des Auswahlausschusses eingeführt, wodurch Informationen, wie etwa individuelle Vermerke von einzelnen Ausschussmitgliedern, redundant werden. Die ETF wird prüfen, ob es möglich ist, mehr Informationen über die Auswahlphase bereitzustellen.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/80


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

(2006/C 312/14)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Stiftung

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „Stiftung“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (1) gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union beizutragen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Stiftung verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 von ihrem Verwaltungsdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Stiftung zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Verwendungsrate der Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres war sehr hoch, die Annullierungsrate der übertragenen Mittel im Übrigen sehr niedrig. Dennoch wurde bei den Sachausgaben (Titel II) mit 37 % und bei den operationellen Ausgaben (Titel III) mit 44 % wieder ein jeweils hoher Anteil der Mittelbindungen auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.

8.

Im Jahr 1998 verzeichnete die Stiftung einen Mittelverlust in Höhe von 2,4 Millionen Euro. Da die Stiftung die damals übertragenen Mittel nicht benötigte, ließ die Kommission diese Mittelübertragungen bei der Zahlung der Zuschüsse unberücksichtigt. Im Lauf der Zeit wurde der Verlust durch verschiedene Einnahmen der Stiftung teilweise kompensiert und belief sich Ende 2005 auf eine Million Euro. Inzwischen hat die Kommission wegen der nicht erfolgten Annullierung letztlich nicht verwendeter Mittel die Notwendigkeit, diesen Verlust auszugleichen, in Zweifel gezogen. Stiftung und Kommission sollten ihre Bemühungen zur Klärung dieser Situation fortführen.

9.

Die Verwirklichung der Ziele der Stiftung sollte dahin gehend beurteilt werden, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Stiftung sollte dieser Beitrag in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen.

10.

Es besteht kein umfassendes Dokument, in dem die mit den Tätigkeiten der Stiftung verbundenen Risiken unter dem Gesichtspunkt der finanziellen und operationellen Aspekte analysiert werden. Darüber hinaus wurden die von den Anweisungsbefugten zur Gewährleistung der Genauigkeit und Vollständigkeit der von ihnen an den Rechnungsführer übermittelten Finanzinformationen eingerichteten Verfahren nur in Bezug auf die EDV-Aspekte validiert.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.


Tabelle 1

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Stiftung zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2004)

Produkte und Dienstleistungen

„Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte … folgende Ziele: … die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen … Die Gemeinschaft unterstützt und ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: … b) Arbeitsbedingungen, c) soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer, d) Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags, e) Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, f) Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, einschließlich der Mitbestimmung…, g) Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder…, h) berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen…, i) Chancengleichheit von Männern und Frauen …“

(Artikel 136 und 137 des Vertrags)

Ziele

Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

Situation des Menschen in der Arbeitswelt,

Arbeitsorganisation und insbesondere Arbeitsplatzgestaltung,

Probleme, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifisch sind,

langfristige Aspekte der Umweltverbesserung,

räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

Aufgaben

Förderung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen in diesen Bereichen,

Unterstützung von konzertierten Maßnahmen zwischen Universitäten, Forschungsinstituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens,

Durchführung oder Veranlassung von Studien sowie Unterstützung der Durchführung von Mustervorhaben,

engstmögliche Zusammenarbeit mit den bestehenden spezialisierten Stellen.

1. Verwaltungsrat

Je Mitgliedstaat: ein Vertreter der Regierung, ein Vertreter der Arbeitgeberverbände und ein Vertreter der Arbeitnehmer,

drei Vertreter der Kommission.

2. Direktor Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Leitet die Stiftung und führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats aus.

3. Sachverständigenausschuss 15 vom Rat auf Vorschlag der Kommission ernannte Mitglieder. Gibt Gutachten insbesondere über das Arbeitsprogramm ab.

4. Externe Kontrolle Rechnungshof

5. Entlastung

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

19,3 Millionen Euro (18,1 Millionen Euro),

davon Zuschuss der Gemeinschaft: 98,8 % (99,6 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

94 (91) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 82 (74)

Sonstige Bedienstete: Abgeordnete nationale Sachverständige und Aushilfskräfte: 12 (16)

Personalbestand insgesamt: 94 (90),

davon:

operationelle Tätigkeiten: 54 (53)

administrative Tätigkeiten: 33 (32)

gemischte Tätigkeiten: 7 (5)

Lebensbedingungen

Analyseberichte über die Lebensqualität in Europa,

Datenbank über das Management der Altersgruppen in Unternehmen,

Berichte über das Arbeitskräfteangebot bei der Kinder- und Altenbetreuung,

Studien über die Organisation der Zeit im Verlauf des Arbeitslebens.

Arbeitsbedingungen

Europäische Beobachtungsstelle für Arbeitsbedingungen (European Working Conditions Observatory (EWCO)) (EWCO: Informationsartikel, Untersuchungsberichte und vergleichende Themenberichte);

die EWCO war gemeinsam mit der luxemburgischen Regierung Gastgeber der im Juni 2005 im Rahmen der EU-Präsidentschaft veranstalteten Konferenz;

Jahresbericht über die Arbeitsbedingungen in der EU 2004-2005;

Feldarbeit für die vierte europäische Erhebung zu den Arbeitsbedingungen (Stichprobe von 30 000 Arbeitnehmern in 31 Ländern).

Arbeitsbeziehungen

Europäische Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (European Industrial Relations Observatory, EIRO),

Verbreitung von Berichten und Artikeln über EIRonline,

verschiedene Berichte.

Europäische Stelle zur Beobachtung des Wandels

Zwei detaillierte sektorbezogene Studien,

verschiedene Dossiers,

Studienreihe über die Zukunft der Sektoren: sieben Sektoren wurden behandelt,

Organisation von und Teilnahme an verschiedenen Seminaren.

Bereichsübergreifende Themen

Verschiedene allgemeine und länderbezogene Berichte

Information und Kommunikation

Veranstaltung von 71 Konferenzen und Teilnahme an 95 Konferenzen und Seminaren; Herausgabe von 178 Veröffentlichungen und Verbreitung von 10 Newsletters (Übersetzungen nicht mitgerechnet).

Quelle: Angaben der Stiftung.

EUROPÄISCHE STIFTUNG ZUR VERBESSERUNG DER LEBENS- UND ARBEITSBEDINGUNGEN

Quelle: Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel

(Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

fortbestehende Mittelbindungen

ausgezahlt

annulliert

Mittel

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Gemeinschafts-zuschüsse (1)

19 060

19 060

Titel I

Personal

8 974

8 971

8 815

157

3

134

127

7

9 108

9 105

8 942

157

10

Sonstige Einnahmen

220

163

Titel II

Sachausgaben

1 382

1 382

875

507

0

503

481

22

1 885

1 885

1 356

507

22

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

8 924

8 922

4 967

3 954

2

2 526

2 484

42

11 450

11 448

7 451

3 954

44

Insgesamt

19 280

19 223

Insgesamt

19 280

19 275

14 657

4 618

5

3 163

3 092

71

22 443

22 438

17 749

4 618

76


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (2)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

18 600

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

366

Insgesamt (a)

18 966

Betriebsausgaben

Personalausgaben

8 035

Sachausgaben

2 692

Operationelle Ausgaben

8 581

Insgesamt (b)

19 308

Betriebsergebnis (c = a – b)

– 342

Sonstige Erträge (d)

0

Sonstige Aufwendungen (e)

9

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

– 351


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (3)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

2 800

3 121

Kurzfristige Forderungen

1 044

1 007

Kassenmittel

3 244

1 649

Insgesamt

7 088

5 777

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

4 444

4 515

Ergebnis des Haushaltsjahres

– 351

–71

Kurzfristige Verbindlichkeiten

2 995

1 333

Insgesamt

7 088

5 777


(1)  Einschließlich der Zuschüsse zulasten des Europäischen Wirtschaftsraums.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(3)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


ANTWORTEN DER STIFTUNG

7.

Die Stiftung hat in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, um die Zahl der Mittelübertragungen zu reduzieren. Angesichts des Wesens der Arbeit der Stiftung besteht jedoch eine Herausforderung darin, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auf sie anzuwenden, demzufolge Lieferanten nicht bezahlt werden dürfen, bevor nicht vereinbarte Meilensteine der Arbeit erreicht wurden.

8.

Im Jahr 2006 einigten sich die Stiftung und die Kommission über das Wesen und die Lösung des Problems. Es wird von allen Beteiligten eingeräumt, dass die Stiftung zu keinem Zeitpunkt mehr Geld als von der Haushaltsbehörde genehmigt ausgegeben hat. Die Stiftung wird das kumulierte Ungleichgewicht innerhalb von vier Jahren schrittweise reduzieren.

9.

Gegenwärtig entwickelt die Stiftung zwei Tools, um messbare Ziele festzulegen und anschließend ihre Leistung überwachen zu können: ein Projektmanagement-System, das mit einem Softwaresystem zur finanziellen Vorausschau verbunden ist, und ein Leistungsüberwachungssystem, welches auf einer „Balanced Scorecard“ basiert; beide Tools sollen im Jahr 2007 eingeführt werden.

10.

Die Stiftung führt sowohl auf Projekt- als auch auf Referatsebene eine Risikoanalyse durch, die in den Projektplänen und den jährlichen Managementplänen dokumentiert ist. Gegenwärtig entwickelt sie einen umfassenden Risikomanagementansatz auf Organisationsebene.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/86


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

(2006/C 312/15)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-13

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Beobachtungsstelle

EINLEITUNG

1.

Die Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „Beobachtungsstelle“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist die Sammlung von zuverlässigen und vergleichbaren Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik auf europäischer Ebene. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt und übermittelt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Beobachtungsstelle verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Verwendungsrate der Verpflichtungsermächtigungen liegt bei über 90 %, während die Verwendungsrate der Zahlungsermächtigungen lediglich 85 % beträgt. Bei den Sachausgaben ist eine hohe Übertragungsrate (nahezu 40 %) zu verzeichnen. Diese Sachlage ist darauf zurückzuführen, dass Anschaffungen vor allem am Jahresende getätigt werden, was Risiken für die Qualität der Beschaffungsverfahren in sich birgt. Die Beobachtungsstelle sollte ihre Beschaffungspolitik besser überwachen, damit die das Finanzmanagement erschwerende Übertragung von Mitteln auf das darauf folgende Haushaltsjahr vermieden wird.

8.

Die Beobachtungsstelle hat für ihr Finanzmanagement einen tätigkeitsbezogenen Haushaltsplan ausgearbeitet. Im Hinblick auf eine bessere Überwachung ihrer Leistung und Bewertung ihrer Wirksamkeit sollte diese Initiative durch die Einführung einer analytischen Buchführung, die es ermöglicht, die Kosten für die einzelnen Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zu ermitteln, vertieft werden.

9.

In seinem vorhergehenden Bericht hatte der Hof bemerkt, dass der Rechnungsführer über die alleinige Zeichnungsbefugnis für die Bankkonten verfügte. Die Beobachtungsstelle hatte die Einführung eines Verfahrens der Gegenzeichnung zugesagt. Im Februar 2006 war ein entsprechendes Verfahren noch immer nicht eingeführt worden.

10.

Die Systeme für die Bestandsaufnahme der Sachanlagen sind nicht in die Finanzbuchführung integriert. Da kein zuverlässiges Auszeichnungssystem vorhanden ist, ist die Rückverfolgbarkeit der im Verzeichnis eingetragenen Bestände nicht gewährleistet.

11.

Die Verfahren zur Personaleinstellung weisen Mängel auf. Bei einem Ausleseverfahren wurde bei der Zusammensetzung des Ausleseausschusses der im Statut (4) vorgesehene Grundsatz der Parität nicht eingehalten. In einem anderen Fall hatte der erfolgreiche Bewerber im Ausleseverfahren nicht am besten abgeschnitten.

12.

Ende 2004 wurde ein Bediensteter auf eine langfristige Dienstreise (zwei Jahre) nach Brüssel geschickt. Sinn und Zweck dieser Dienstreise, deren Gesamtkosten (Dienstbezüge und Zulagen) sich Ende 2005 auf rund 70 000 Euro beliefen, konnten nicht ermittelt werden. Ferner war das Arbeitsvolumen dieses Bediensteten nur gering. Nach der vorzeitigen Beendigung der Dienstreise wurde der Bedienstete der Kommission zur Verfügung gestellt, bezog aber weiterhin seine Dienstbezüge von der Beobachtungsstelle.

13.

Bei der Prüfung der Auftragsvergabe und der Vertragsabschlüsse wurden verschiedene Anomalien festgestellt. In zwei Fällen wurde die Mindestfrist für die Einreichung der Angebote ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht eingehalten. Bei der Vergabe eines Zusatzauftrags lag der Wert des Bauauftrags über den vorgeschriebenen Höchstgrenzen. Bei zwei geprüften Dossiers war die Ernennung der Mitglieder des Ausschusses für die Eröffnung der Angebote und des Bewertungsausschusses nicht Gegenstand eines förmlichen Beschlusses. Schließlich war in einem Fall der Auftragswert offensichtlich zu niedrig angesetzt, womit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verstoßen wurde.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert Weber

Präsident


(1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung wurde geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3294/94 vom 22. Dezember 1994 (ABl. L 341 vom 30.12.1994, S. 7) und die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 vom 18. Juni 2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 30).

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 13. Juli 2006 ein.

(4)  Artikel 12 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten.


Tabelle 1

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle (Verordnung (EG) Nr. 302/93 des Rates)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Beobachtungsstelle im Haushaltsjahr 2004 zur Verfügung gestellte Mittel 2005

(2004)

Produkte und Dienstleistungen 2005

Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

(Artikel 152 Absatz 1 des Vertrags)

Ziele

Lieferung von zuverlässigen Informationen auf europäischer Ebene über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten.

Die Beobachtungsstelle analysiert Informationen in folgenden vorrangigen Bereichen:

1.

Drogennachfrage und ihre Reduzierung,

2.

nationale und gemeinschaftliche Strategien und Politiken,

3.

internationale Zusammenarbeit und Geopolitik des Angebots,

4.

Überwachung des Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen und Vorprodukten,

5.

Folgen der Drogenproblematik für die Erzeuger-, Verbraucher- und Transitländer einschließlich der Geldwäsche.

Aufgaben

Sammlung und Analyse von Daten,

Durchführung von Umfragen und Vorbereitungsmaßnahmen,

Gewährleistung einer besseren Zuverlässigkeit der Daten auf europäischer Ebene,

Verbreitung verlässlicher Informationen,

Verbesserung der Koordination zwischen den einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen,

Förderung der Einbeziehung der Informationen über Drogen und Drogensucht in die internationalen Programme.

1. Verwaltungsrat

Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei qualifizierten Wissenschaftlern zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

Er beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den allgemeinen Jahresbericht an und stellt den Haushaltsplan fest.

2. Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3. Wissenschaftlicher Ausschuss

Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammen. Der Verwaltungsrat kann bis zu sechs weitere Mitglieder aufgrund ihrer besonderen Qualifikation benennen.

4. Externe Kontrolle

Rechnungshof

5. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan:

12,8 Millionen Euro (12,2 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 96 % (96 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

77 (77) im Stellenplan vorgesehene Dienstposten,

davon besetzt: 58 (61)

+25 (22) andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, Vertragsbedienstete und Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 83 (83)

davon:

operative Tätigkeiten: 50,5 (54,5),

administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 25 (20),

sonstige Tätigkeiten: 7,5 (8,5)

Netz:

Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das so genannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

Veröffentlichungen:

Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa (in 22 Sprachen, Veröffentlichung und interaktive Website);

Jahresbericht: „Ausgewählte Themen“, (EN, Veröffentlichung und interaktive Website);

Statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 200 Tabellen, 100 Abbildungen und PDF-Dateien;

Allgemeiner Tätigkeitsbericht (jährlich, EN);

Newsletter „Drugnet Europe“ (4 Ausgaben, 2 in fünf Sprachen, 2 EN, 12 Produkte);

technische und wissenschaftliche Studien/Artikel (28).

Sonstige Websites:

Erstellung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts:

Überblick über die Ländersituation,

datenbasierte Länderprofile,

Übersicht über Drogenbehandlung,

Europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung,

Auswertung InstrumentBank,

Erfahrungsaustausch über Maßnahmen der Nachfragereduktion.

Werbebroschüren (3 Produkte)

Medienprodukte (110 verschiedene Produkte)

Beteiligung an internationalen Konferenzen/Sitzungen (75)

Organisation von technischen und wissenschaftlichen Sitzungen (24)

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.

EUROPÄISCHE BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR DROGEN UND DROGENSUCHT

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die Angaben der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel

(Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

ausgewiesen

gebunden

gezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

gezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

gezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

12 000

12 000

Titel I

Personal (NGM)

6 194

5 932

5 762

154

279

122

101

21

6 316

6 054

5 863

154

300

Eigene Einnahmen

516

516

Titel II

Sachausgaben (NGM)

1 791

1 720

1 070

650

71

356

332

24

2 147

2 076

1 402

650

95

Sonstige Einnahmen

 

8

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

4 531

4 298

 

 

233

 

 

 

4 531

4 298

 

 

233

— ZE

4 531

 

4 085

 

446

1 260

66

1 194

5 791

 

4 151

 

1 640

Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

300

190

Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

300

49

16

284

 

 

 

 

300

49

16

284

 

Insgesamt

12 816

12 714

Insgesamt VE

12 816

11 999

 

1 088

583

478

 

45

13 294

12 477

 

1 088

628

Insgesamt ZE

12 816

 

10 933

1 088

796

1 738

499

1 239

14 554

 

11 432

1 088

2 035

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

10 592

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

312

Insgesamt (a)

10 904

Ausgaben

Personalausgaben

5 843

Sachausgaben

2 269

Operationelle Ausgaben

4 181

Insgesamt (b)

12 293

Ergebnis (c = a – b)

–1 389

Sonstige Erträge (d)

0

Sonstige Aufwendungen (e)

35

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

–1 424


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

2 989

3 058

Bestände

 

 

Kurz- und langfristige Forderungen

224

619

Kassenmittel

3 005

3 644

Insgesamt

6 218

7 321

Passiva

Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre

4 296

4 296

Ergebnis des Haushaltsjahres

–1 424

0

Langfristige Verbindlichkeiten

 

 

Kurzfristige Verbindlichkeiten

3 346

3 025

Insgesamt

6 218

7 321


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


ANTWORTEN DER DROGENBEOBACHTUNGSSTELLE

7.

Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis und hat Maßnahmen ergriffen, um die Planung ihrer Ausschreibungen zu verbessern und sie besser über das Jahr zu verteilen. Die Drogenbeobachtungsstelle setzt ihre Bemühungen fort, aufgrund dereren sie 2005 die Verwendungsrate der Haushaltsmittel im Vergleich zu 2004 (von 77 % auf 85 %) erhöhen konnte, insbesondere in Bezug auf die Sachausgaben (Titel II).

8.

Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis und wird ihr seit 2001 eingeführtes tätigkeitsbezogenes Managementsystem weiterentwickeln. Durch dieses System können die Kosten für Projekte und Programme festgestellt werden, auch wenn es sich nicht um eine analytische Rechnungsführung im eigentlichen Sinne handelt.

9.

Am 22. März 2006 hat die Drogenbeobachtungsstelle ein Verfahren der Gegenzeichnung für die Verwaltung ihrer Bankkonten eingeführt.

10.

Die Drogenbeobachtungsstelle hat seit 2006 eine automatische Verknüpfung zwischen der Rechnungsführung über die Haushaltsvorgänge und der allgemeinen Rechnungsführung eingerichtet. Die Abstimmung zwischen der Rechnungsführung und der Bestandsaufnahme ist jeweils für den Monat Januar nach Abschluss des vorangegangenen Haushaltsjahres vorgesehen. Im Übrigen hat die Drogenbeobachtungsstelle im Juli 2006 eine physische Überprüfung der in die Bestandsaufnahme aufzunehmenden Güter abgeschlossen; die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden in ein eigens dafür eingerichtetes IT-System eingegeben.

11.

In Erwartung einer endgültigen Einigung mit der Kommission bezüglich der Durchführungsvorschriften des Statuts verfährt die Drogenbeobachtungsstelle in allen ihren Auswahlverfahren weiterhin gemäß den Grundsätzen, die für die gemeinschaftlichen Einstellungsverfahren gelten. Unter Berücksichtigung ihres begrenzten Mitarbeiterstabs achtet die Drogenbeobachtungsstelle stets darauf, dass ein Mitglied der Personalvertretung als gleichberechtigtes Vollmitglied in den Auswahlausschüssen vertreten ist. Die Drogenbeobachtungsstelle wird in Zukunft darauf achten, die Wahl des erfolgreichen Bewerbers ausdrücklich zu begründen, wenn ihre Entscheidung nicht der vom Auswahlausschuss erstellten Liste folgt.

12.

Die Drogenbeobachtungsstelle hat die Dienstreise mit Wirkung zum 31. Mai 2005 beendet. Ende 2005 hat die Drogenbeobachtungsstelle entschieden, den betreffenden Bediensteten gemäß Artikel 38 des Statuts für eine Dauer von neun Monaten ohne Verlängerungsmöglichkeit zur Kommission abzuordnen. Wie mit der Kommission vereinbart, übernahm die Drogenbeobachtungsstelle die Zahlung der Dienstbezüge dieses Bediensteten.

13.

Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes zur Kenntnis und hat Maßnahmen insbesondere zu nachfolgenden Zwecken ergriffen:

Verbesserung der Planung ihrer Ausschreibungen, insbesondere im Hinblick auf eine Begrenzung von dringenden Fällen auf ein Minimum;

Förderung eines strukturierteren Rückgriffs auf Rahmenverträge;

Festlegung von formalen Kriterien für die Ernennung der Mitglieder des Ausschusses für die Öffnung der Angebote sowie des Ausschusses zur Bewertung der Angebote;

Stärkung ihrer Kapazitäten zur Unterstützung der bevollmächtigten Anweisungsbefugten sowie der Verwaltungsbeauftragten für die Auftragsvergabe und die Gewährung von Zuschüssen.

Die Drogenbeobachtungsstelle ist der Auffassung, dass der vom Hof genannte Zusatzauftrag sich wiederholende Leistungen betraf, die regelmäßig Gegenstand eines zusätzlichen Auftrags ohne die für Zusatzaufträge geltenden Höchstgrenzen sein können. Durch die vorstehend genannten Maßnahmen sollte die Anzahl dieser Art Aufträge gesenkt werden bzw. sollten solche Aufträge nicht mehr vorkommen.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/93


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

(2006/C 312/16)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-12

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Beobachtungsstelle

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (nachstehend „Beobachtungsstelle“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist es, der Union und den Mitgliedstaaten zuverlässige Informationen über die Phänomene des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus zur Verfügung zu stellen und mit dem Europarat in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt und übermittelt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung der Rechnung der Beobachtungsstelle verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Obwohl über 90 % der Mittel des Haushaltsjahres 2005 gebunden wurden, ist festzustellen, dass bei den Sachausgaben über 50 % der Mittel auf das darauf folgende Haushaltsjahr übertragen wurden und die Annullierungsrate bei den übertragenen Mitteln allgemein hoch ist (je nach Titel zwischen 15 % und 25 %). Diese Sachlage zeigt, dass die Beobachtungsstelle ihre Ausgaben noch besser planen und die Ausführung der Ausgaben noch besser überwachen muss. Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien müssen nach den geltenden Vorschriften begründet und belegt sein.

8.

Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Beobachtungsstelle dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Beobachtungsstelle nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Beobachtungsstelle sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen.

9.

Die Beobachtungsstelle hat kein System für die Planung und Verwaltung der Zugänge zu ihrem Anlagevermögen. Außerdem nimmt sie keine zyklische Prüfung ihres Bestandverzeichnisses vor, obwohl eine derartige Prüfung dessen Zuverlässigkeit erhöhen würde.

10.

Das interne Kontrollsystem der Beobachtungsstelle weist verschiedene Schwachstellen auf. Es gibt keine Beschreibung der vom Anweisungsbefugten eingeführten Finanzabläufe. Die Systeme zur Information des Rechnungsführers durch den Anweisungsbefugten bzw. die bevollmächtigten Anweisungsbefugten wurden vom Rechnungsführer insbesondere nicht validiert. Der Grundsatz der Aufgabentrennung wird nicht strikt angewandt, vor allem was die Aufgaben der Einleitung und Überprüfung betrifft. Darüber hinaus sollten die Listen der Ex-ante-Überprüfungen für die Mittelbindungen Kriterien für ein effizientes Finanzmanagement enthalten.

11.

Ferner wird die Regel, wonach die Mitglieder der Ausleseausschüsse immer in derselben oder einer höheren Besoldungsgruppe als der zu besetzende Dienstposten eingestuft sein müssen, nicht immer eingehalten.

12.

Die Ausschreibungen der Beobachtungsstelle enthalten weder präzise Angaben zu der von den Angeboten zu erreichenden Mindestqualität noch zur Gewichtung der Preisfaktoren. Eine derartige Sachlage gewährleistet keine hinreichende Transparenz und birgt Risiken in Bezug auf die Qualität der Waren und Dienstleistungen. Außer in Sonderfällen sollte die Methode des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses angewandt werden, denn mit dieser Methode können Waren und Dienstleistungen höchster Qualität zu einem gegebenen Preis bezogen werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 6.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 3. Mai 2006 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2006 ein.


Tabelle 1

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Beobachtungsstelle zur Verfügung gestellte Mittel (2004)

Produkte und Dienstleistungen

Sammlung von Informationen

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages festgelegt.

(Artikel 284)

Ziele

Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene in der Union für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten;

enge Zusammenarbeit mit dem Europarat zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Steigerung des Nutzens.

Aufgaben

Untersuchung des Ausmaßes und der Entwicklung der Phänomene von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;

Sammlung und Analyse von Informationen, insbesondere über das Europäische Informationsnetz über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (RAXEN);

Durchführung von Forschungsarbeiten;

Förderung einer umfassenden Verbreitung dieser Informationen;

Abgabe von Stellungnahmen an die Kommission und die Mitgliedstaaten;

Ausarbeitung von Indikatoren und Kriterien, mit denen die Kohärenz der Informationen verbessert werden kann;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über den Stand von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine, von jedem Mitgliedstaat, vom Europäischen Parlament und vom Europarat benannte, unabhängige Persönlichkeit und ein Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Festlegung des Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts; Feststellung des endgültigen Haushalts- und des Stellenplans; Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

2. Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Vertreter des Europarats

Vertreter der Kommission

zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrats.

3. Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

4. Externe Kontrolle

Rechnungshof

5. Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission

6. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

8,279 Millionen Euro (7,9 Millionen Euro) Zuschuss der Gemeinschaft: 100 % (98,7 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

37 (34) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 35 (30)

+4 (4) andere Dienstposten, (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 41 (34)

davon:

operationelle Tätigkeiten: 24 (21)

administrative Tätigkeiten: 13 (8)

sonstige Tätigkeiten: 4 (5)

Raxen:

Anzahl der Beiträge der 25 nationalen Kontaktstellen: 400

Anzahl der Sitzungen: 5

Forschungsberichte:

Anzahl der Berichte: 13

Anzahl der Sitzungen: 7

Jahresberichte: 2

EUMC Newsletter: 5

Equal Voices: 2

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen (Anzahl der gemeinsam organisierten Veranstaltungen):

Mitgliedstaaten: 4

Kommission: 14

Europäisches Parlament: 8

AdR: 3

EWSA: 3

Europarat: 10

OSZE: 3

UN: 3

andere dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen: 3

National Round Table: 6

European Round Table: 1

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.

EUROPÄISCHE STELLE ZUR BEOBACHTUNG VON RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle — In diesen Tabellen sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel

(Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

endgültig

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

fortbestehende Mittelbindungen

ausgezahlt

annulliert

Mittel

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft (1)

8 189

8 189

Titel I

Personal

3 152

3 078

3 008

70

74

85

71

14

3 237

3 163

3 079

70

88

Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

90

90

Titel II

Sachausgaben

1 222

1 132

551

581

91

37

30

7

1 259

1 169

581

581

98

Sonstige Einnahmen

0

151

Titel III

Operationelle Ausgaben

3 815

3 398

2 731

667

416

745

556

189

4 560

4 143

3 287

667

605

 

 

 

Zweckgebundene Einnahmen (Phare und sonstige)

90

0

0

90

0

0

0

0

90

0

0

90

0

Insgesamt

8 279

8 430

Insgesamt

8 279

7 608

6 290

1 408

581

867

657

210

9 146

8 475

6 947

1 408

791


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2005 (2)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

7 466

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

14

Insgesamt (a)

7 480

Betriebsausgaben

Personalausgaben

2 729

Sachausgaben

1 029

Operationelle Ausgaben

3 304

Insgesamt (b)

7 062

Wirtschaftliches Ergebnis (c = a – b)

418


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (3)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

152

123

Kurzfristige Forderungen

361

366

Kassenmittel

2 832

1 279

Insgesamt

3 345

1 768

Passiva

Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre

725

725

Ergebnis des Haushaltsjahres

418

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

2 202

1 043

Insgesamt

3 345

1 768


(1)  Einschließlich der Zuschüsse zulasten des Europäischen Wirtschaftsraums.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 werden nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(3)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 zu ermöglichen.


ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

7.

Die hohe Rate der übertragenen Verwaltungsmittel ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die Vergabeabteilung erst Ende 2005 eingerichtet wurde. Um die Rechtmäßigkeit der Verfahren zu wahren, erfolgten die Ausschreibungen erst danach. Es wurde ein Verfahren eingeführt, um den Umfang der annullierten Mittelübertragungen zu verringern. Künftig werden Mittelübertragungen vollständig dokumentiert.

8.

Das Jahresprogramm 2006 wurde in einem Format erstellt, das Artikel 40 der Rahmenfinanzregelung respektiert und die Kernaktivitäten, Zielsetzungen, Aufgaben, Ergebnisse, Leistungsindikatoren und Auswirkungen der Arbeit der Beobachtungsstelle enthält. Folglich wird der Jahresbericht für das Jahr 2006 entsprechend der Struktur des Arbeitsprogramms erstellt und damit die erforderlichen Leistungsindikatoren und eine Leistungsübersicht auf der Grundlage quantifizierbarer Daten liefern.

9.

Es wurde ein Bestandsmanagementsystem angeschafft, das derzeit konfiguriert und installiert wird. Die Durchführung einer Bestandsaufnahme ist für das letzte Quartal des Jahres geplant, sobald die Anwendung installiert ist und die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind.

10.

Im Februar 2006 wurden die finanziellen Arbeitsabläufe geändert, um interne Kontrollen der Transaktionen zu verbessern und den Anforderungen der Rahmenfinanzregelung zu entsprechen. Die genannten Änderungen wurden in einer Reihe von Anweisungen, die von der Direktorin erlassen wurden, nach Konsultation mit dem Rechnungsführer und dem Internen Prüfer der EUMC dokumentiert. Die neuen Arbeitsabläufe wurden in einer SI2-Testumgebung getestet, und die Validierung der Tests ist dokumentiert.

11.

Da der Stellenplan der EUMC insgesamt nur 37 Stellen vorsieht, ist es äußerst schwierig und bisweilen unmöglich, Auswahlausschüsse mit Bediensteten zusammenzustellen, die mindestens in derselben Besoldungsgruppe eingestuft sind wie die zu besetzende Stelle.

12.

Die Beobachtungsstelle wird sich darum bemühen, die in den Ausschreibungen enthaltenen Informationen klarer zu gestalten, und die Methode des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses anwenden, wenn sie dies für angemessen hält.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/99


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts

(2006/C 312/17)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Amts

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend Amt) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 (1) geschaffen. Hauptaufgabe des Amts ist die Registrierung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gemeinschaftlichen gewerblichen Schutzrechtes für Pflanzensorten sowie die Beauftragung der zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten mit der Durchführung der notwendigen technischen Prüfungen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Amts für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Verwaltungsrat des Gemeinschaftlichen Sortenamts gemäß Artikel 111 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 vorgelegt.

4.

Der Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 112 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 von seinem Präsidenten erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Amts zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Im Haushaltsplan des Amts für das Haushaltsjahr 2005 wurde der Grundsatz des Haushaltsausgleichs zwischen Einnahmen und Zahlungsermächtigungen nicht eingehalten. Was den Haushaltsvollzug betrifft, so liegt die Gesamtverwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr bei 85 %. Dieselben Mittel waren im Rahmen der operationellen Ausgaben (9 %) und insbesondere der Sachausgaben (20 %) Gegenstand von Annullierungen. Diese Angaben zeigen, dass das Amt die Planung und Weiterverfolgung seiner Tätigkeiten verbessern sollte, damit eine unnötige Bereitstellung von Mitteln vermieden wird.

8.

Im Haushaltsjahr 2005 war die Erstellung des Jahresabschlusses mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden und die vollständige Rechnung konnte erst am Ende der in der Verordnung vorgesehenen Fristen vorgelegt werden. Das Amt verfügt über keine zuverlässigen Instrumente zum Abgleich der Daten seiner Haushaltsführungssysteme (Haushaltsbuchführung und Finanzbuchführung, Verzeichnis der Pflanzensorten). Diese Situation erhöht das Fehlerrisiko in den Rechnungen.

9.

Allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Einstellung und Einstufung des Personals sollten angenommen werden (3), um eine objektive und transparente Bewertung der Bewerber zu ermöglichen. Bei der Prüfung der Einstellungsverfahren wurde festgestellt, dass eine vorherige Festlegung der Kriterien für die Bewertung der Bewerber fehlt.

10.

Bei der Auftragsvergabe wurden Anomalien festgestellt. In drei von 12 geprüften Bewertungsverfahren wurde die Lieferfrist, obwohl Bedingung für die Zuschlagserteilung, bei der Auswahl des Angebots nicht berücksichtigt (4). Zwei Rahmenverträge wurden für eine Höchstlaufzeit von fünf Jahren unterzeichnet, obwohl diese Laufzeit nicht mehr als vier Jahre betragen darf.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 27.

(2)  Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.

(3)  Artikel 110 des Beamtenstatuts und Artikel 12 Absatz 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten.

(4)  Artikel 117 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan [für die dezentralen Einrichtungen unterliegen die Vergabeverfahren der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan und ihren Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1) und Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1)].


Tabelle 1

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Amts (Verordnung (EWG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994)

Lenkungsstruktur (Governance)

Dem Amt zur Verfügung gestellte Mittel 2005

(2004)

Produkte und Dienstleistungen 2005

(2004)

Freier Warenverkehr

Die Verbote oder Beschränkungen, die aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

(Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags)

Ziele

Anwendung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes als einzige und ausschließliche Form des gemeinschaftlichen gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten.

Aufgaben

Entscheidungen über Zurückweisung oder Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes;

Entscheidungen über Einwendungen;

Entscheidungen über Beschwerden;

Entscheidungen über Nichtigkeit oder Verjährung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes.

1. Präsident Leitet das Amt; er wird vom Rat aus einer Liste, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrates vorschlägt, ernannt.

2. Verwaltungsrat Überwacht die Tätigkeit des Amts und kann Vorschriften über die Arbeitsmethoden festlegen; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern.

3. Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von den Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts und aus der Beschwerdekammer im Falle einer Beschwerde bestehen.

4. Kontrolle der Kommission Kontrolle der Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten, über die im Gemeinschaftsrecht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen.

5. Externe Kontrolle Rechnungshof

6. Entlastungsbehörde Verwaltungsrat

Endgültiger Haushaltsplan:

13,4 (11,3) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember:

im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 40 (38)

davon besetzt: 40 (36)

+5 (4) andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 45 (40)

davon:

Bearbeitete Anträge: 2 734 (2 651)

Erteilte Schutzrechte: 2 178 (2 178)

Am 31.12.2005 geltende gemeinschaftliche Schutzrechte: 11 231 (10 191).

operative Tätigkeiten:

19 (16)

administrative Tätigkeiten:

20 (8)

sonstige:

6 (6)

Quelle: Angaben des Amts.

GEMEINSCHAFTLICHES SORTENAMT

Quelle: Angaben des Amts — In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel

(Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Eigene Einnahmen

13 113

8 848

Titel I

Personal (NGM)

4 307

4 284

4 237

47

23

38

32

6

4 345

4 322

4 269

47

29

Zuschüsse der Gemeinschaft

0

0

Sonstige Einnahmen

333

654

Titel II

Sachausgaben (NGM)

3 608

2 846

2 190

630

762

705

583

122

4 313

3 551

2 773

630

884

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

5 531

5 320

0

0

211

0

0

0

5 531

5 320

0

0

211

— ZE

4 414

0

4 002

0

412

0

0

0

4 414

0

4 002

0

412

Insgesamt

13 446

9 502

Insgesamt VE

13 446

12 450

0

677

996

743

0

128

14 189

13 193

0

677

1 124

Insgesamt ZE

12 329

0

10 429

677

1 197

743

615

128

13 072

0

11 044

677

1 325

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Einnahmen

7 885

Insgesamt (a)

7 885

Ausgaben

Personalausgaben

4 226

Sachausgaben

1 485

Operationelle Ausgaben

3 972

Insgesamt (b)

9 683

Ergebnis (c = a – b)

–1 798

Sonstige Erträge (d)

367

Sonstige Aufwendungen (e)

0

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c +d – e)

–1 431


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 (2)

(1000 Euro)

 

2005

Aktiva

Anlagewerte

3 513

Kurzfristige Forderungen

897

Kassenmittel

19 111

Insgesamt

23 521

Passiva

Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre

17 621

Ergebnis des Haushaltsjahres

–1 431

Kurzfristige Verbindlichkeiten

7 331

Insgesamt

23 521


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.


ANTWORTEN DES AMTS

7.

Der Haushaltsplan 2005 wurde noch gemäß dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs zwischen Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erstellt. Der Haushaltsplan 2006 entspricht dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs zwischen Zahlungsermächtigungen und Einnahmen. Die vorgesehene Verwendung der Ausgaben hängt zum Teil von konjunkturellen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Amtes liegen. In Anbetracht dieser Situation ist es ständige Politik des Amtes, über einen Handlungsspielraum zu verfügen, der es ihm ermöglicht, eine zu häufige Befassung der Haushaltsbehörde zu vermeiden.

8.

Die vom Rechnungshof dargestellte Situation ist durch zufällige Faktoren bedingt. Das Amt wird Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass künftige Jahresabschlüsse fristgerecht und vollständig vorgelegt werden.

9.

Gegenwärtig erwirbt das Amt automatisierte Instrumente für den Datenabgleich. Auch wenn der Abgleich der Daten teilweise noch von Hand vollzogen wird, hat sich das vom Rechnungshof erwähnte Fehlerrisiko bisher nicht dargestellt.

10.

Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen werden gegenwärtig zwischen der Kommission und den Agenturen mit dem Ziel einer kurzfristigen Annahme erörtert. Was die Einstellungsverfahren betrifft, wird das Amt darauf achten, dass die Anwendung der in den Stellenausschreibungen aufgeführten Kriterien dokumentiert wird.

11.

Das Amt wird die Bewertungsausschüsse darauf hinweisen, dass die angegebenen Kriterien strikt einzuhalten sind. Das CPVO nimmt die Bemerkungen zur Kenntnis und wird die strikte Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherstellen.


19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/106


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

(2006/C 312/18)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Amts

EINLEITUNG

1.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend das Amt) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Amts für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Haushaltsausschuss des Amts gemäß Artikel 137 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 vorgelegt.

4.

Der Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 119 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 von seinem Präsidenten erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Amts zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Zur Ausführung des Haushaltsplans ist zu vermerken, dass die Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen insgesamt 95 % und bei den Zahlungsermächtigungen insgesamt 80 % betrug. Bei den Sachausgaben (Titel II) ist die Mittelausschöpfung jedoch geringer: Rund 10 % der Mittel des Haushaltsjahres und des vorhergehenden Haushaltsjahres wurden annulliert und ein Drittel der Mittelbindungen des Haushaltsjahres wurde übertragen. Diese Situation sollte das Amt zu einer besseren Vorausschätzung und Planung seiner Sachausgaben veranlassen, um eine unnötige Bereitstellung von Mitteln zu vermeiden.

8.

Die Trennung der Funktionen der Einleitung und Überprüfung der Haushaltsvorgänge ist nicht vollauf sichergestellt. Die Prüfung hat nämlich ergeben, dass einige dutzend Mittelbindungen sowie mehrere hundert Zahlungen von ein und demselben Bediensteten eingeleitet und validiert wurden.

9.

Im Jahr 2005 hatte der Verwaltungsrat immer noch keine Mindestnormen für die interne Kontrolle angenommen. Die Anweisungsbefugten haben darüber hinaus die von ihnen angewandten Verfahren und Systeme für Verwaltung und interne Kontrolle noch nicht formalisiert. Unter diesen Bedingungen konnte der Rechnungsführer die Systeme, die ihm Informationen liefern sollen, nicht validieren.

10.

Die Untersuchung eines Verfahrens zur Einstellung von Zeitbediensteten brachte Schwachstellen zutage: Fehlen eines förmlichen Beschlusses zur Ernennung der Ausleseausschüsse sowie von Angaben zum Bewerbungsschluss, keine systematische Verwendung von Bewertungsrastern, keine Protokolle zu den Sitzungen des Ausleseausschusses, Einstellung von zwei Bewerbern, obwohl laut Stellenausschreibung nur eine Person eingestellt werden sollte.

11.

Die Prüfungen der Auftragsvergabe und der Vertragsverwaltung ergaben Unstimmigkeiten: mangelnde Bestimmung des Auftragsgegenstands in der Vergabebekanntmachung (Bau- oder Lieferaufträge) (3), keine angemessene Begründung des Rückgriffs auf das Verhandlungsverfahren für die Ausweitung eines Auftrags (4), unvollständige Dokumentation des Verfahrens oder unsachgemäße Anwendung der in den Bekanntmachungen vorgesehenen Auswahl- und Bewertungskriterien (5), Vergabe von vier spezifischen Aufträgen mit einer Laufzeit, die das Auslaufdatum der entsprechenden Rahmenverträge um elf Monate überschritt.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.

(2)  Der Jahresabschluss wurde am 28. Februar 2006 erstellt und ging beim Hof am 5. Juli 2006 ein.

(3)  Ein entsprechender Fall wurde entdeckt.

(4)  Volumen der Auftragsausweitung: zwei Millionen Euro.

(5)  Im Fall von vier Aufträgen.


Tabelle 1

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993)

Lenkungsstruktur (Governance)

Dem Amt zur Verfügung gestellte Mittel (2004)

Produkte und Dienstleistungen 2005

Freier Warenverkehr

Die Verbote oder Beschränkungen, die zum Schutze des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

(Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags)

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind verboten.

(Auszüge aus Artikel 49 des Vertrags)

Ziele

Anwendung der Gemeinschaftsgesetz-gebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt.

Aufgaben

Empfang und Einreichung der Eintragungsanträge;

Prüfung der Anmeldungserfordernisse und der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht;

Recherche bei der Behörde über den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer nationaler Marken;

Veröffentlichung der Anmeldungen;

Prüfung des (eventuellen) Widerspruchs von Dritten;

Eintragung oder Zurückweisung der Anmeldung;

Prüfung der Anmeldung auf Verfall und Nichtigkeit;

Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen.

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats,

ein Vertreter der Kommission

Aufgabe

Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amts,

Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 120) — Präsident, Vizepräsidenten, Präsidenten und Mitglieder der Beschwerdekammern

2. Präsident des Amts

Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt

3. Haushaltsausschuss

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter

Aufgabe

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme der Finanzregelung, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte

4. Entscheidungen im Zusammenhang mit den Verfahren

Dafür sind zuständig:

a)

die Prüfer

b)

die Widerspruchsabteilungen

c)

die Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung

d)

die Nichtigkeitsabteilungen

e)

die Beschwerdekammern.

5. Externe Kontrolle

Rechnungshof

6. Entlastungsbehörde

Haushaltsausschuss des Amts

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

218 Millionen Euro (177 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 0 % (0 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

675 (675) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 611 (648)

+78 (41) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 689 (689),

davon:

produktive Tätigkeiten: 548 (524)

Unterstützung: 141 (165)

Marken

Anzahl der Anmeldungen: 64 112

Anzahl der Eintragungen: 60 570

Anzahl der eingegangenen Widersprüche: 17 216,

davon 12 856 abgeschlossen

Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 1 505

Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung einer Eintragung (ohne Widerspruch und Beschwerde):

bis zur Veröffentlichung: 10 Monate

nach Veröffentlichung und bis zur Eintragung: 11 Monate

Modelle und Muster

Eingegangene Muster: 63 700

Eingetragene Muster: 67 887

Quelle: Angaben des Amts.

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Quelle: Angaben des Amtes — In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

über-tragen

annulliert

Eigene Einnahmen

133 533

157 600

Titel I

Personal

58 165

57 072

55 680

995

1 491

1 001

669

332

59 166

58 073

56 349

995

1 823

Sonstige Einnahmen

404

905

Titel II

Sachausgaben

32 477

29 352

19 658

9 685

3 134

8 890

7 894

996

41 367

38 242

27 552

9 685

4 130

Bankzinsen

3 100

4 387

Titel III

Operationnelle Ausgaben

38 669

36 884

22 613

14 226

1 829

16 323

16 198

125

54 992

53 207

38 811

14 226

1 954

Saldo des vorausgehenden Haushaltsjahres

81 353

90 171

Titel X

Rückstellungen

89 079

0

0

0

89 079

0

0

0

89 079

0

0

0

89 079

Insgesamt

218 390

253 063

Insgesamt

218 390

123 308

97 951

24 906

95 533

26 214

24 761

1 453

244 604

149 522

122 712

24 906

96 986


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Eigene Einnahmen

156 944

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

823

Insgesamt (a)

157 767

Betriebsausgaben

Personalausgaben

56 278

Sachausgaben

28 610

Operationelle Ausgaben

35 850

Insgesamt (b)

120 738

Ergebnis (c = a – b)

37 029

Sonstige Erträge (d)

4 451

Sonstige Aufwendungen (e)

38

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

41 442


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

27 456

28 125

Forderungen

2 196

3 233

Kassenmittel

208 020

156 638

Insgesamt

237 672

187 996

Passiva

Kumulierter(s) Überschuss/Defizit

132 575

132 575

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

41 442

0

Langfristige Verbindlichkeiten

613

784

Kurzfristige Verbindlichkeiten

63 042

54 637

Insgesamt

237 672

187 996


(1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


ANTWORTEN DES AMTS

7.

Das Amt wird seine Bemühungen zur Verbesserung der Verwaltung seiner Haushaltsmittel fortsetzen. Im gesamten Haushalt konnte das Amt die Anzahl der Annullierungen der übertragenen Mittelbindungen reduzieren (von 10 % im Jahr 2004 auf 6 % im Jahr 2005).

8.

Den Bemerkungen des Hofes folgend, hat das Amt im Jahr 2006 Verfahren eingeführt, um die Fälle, in denen ein Haushaltsvorgang von einer Person, die gleichzeitig direkter Vorgesetzter und Anweisungsbefugter ist, auf ein Minimum zu reduzieren.

9.

Die Normen für die interne Kontrolle wurden vom Haushaltsausschuss mit Beschluss vom 5. Mai 2006 angenommen. Das Amt wird sämtliche für die Umsetzung dieser Normen erforderlichen Maßnahmen treffen.

10.

Im Einklang mit den Bemerkungen des Hofes wird das Amt die entsprechenden Maßnahmen treffen, um seine Einstellungsverfahren durch Verbesserung ihrer Formalisierung und Dokumentation zu optimieren.

11.

Gemäß den Bemerkungen des Hofes wird das Amt die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die festgestellten Unzulänglichkeiten durch bessere Formalisierung und Dokumentation seiner Verfahren in diesem Bereich zu korrigieren.


Berichtigungen

19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/112


BERICHTIGUNGEN

Berichtigung der Mitteilung über die Europäische Agentur für Flugsicherheit — Veröffentlichung der endgültigen Rechnungsabschlüsse für das Haushaltsjahr 2005

( Amtsblatt der Europäischen Union C 266 vom 31. Oktober 2006 )

(2006/C 312/19)

Die am 31. Oktober 2006 auf Seite 11 und 12 des Amtsblatts der Europäischen Union C 266 veröffentlichten Finanztabellen 1 und 2 in Bezug auf die Europäische Agentur für Flugsicherheit werden durch folgende ersetzt:

Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die Angaben der Agentur in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.“

„Tabelle 1

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel

(Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

22 138

18 930

Titel I

Personal

16 192

13 968

13 754

214

2 224

314

212

102

16 506

14 282

13 966

214

2 326

Eigene Einnahmen

8 000

8 569

Titel II

Sachausgaben

3 691

3 428

2 646

782

263

810

732

78

4 501

4 238

3 378

782

341

Sonstige Einnahmen

1 443

1 472

Titel III

Operationelle Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VE

20 098

13 865

0

0

6 233

0

0

0

20 098

13 865

0

0

6 233

ZE

11 698

0

4 656

5 611

1 431

264

237

27

11 962

0

4 893

5 611

1 458

Insgesamt

31 581

28 971

Insgesamt VE

39 981

31 261

0

996

8 720

1 124

944

180

41 105

32 385

0

996

8 900

Insgesamt ZE

31 581

0

21 056

6 607

3 918

1 388

1 181

207

32 969

0

22 237

6 607

4 125

VE: Verpflichtungsermächtigungen, ZE: Zahlungsermächtigungen.


Tabelle 2

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2005 und 2004

(1000 Euro)

 

2005

2004

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

17 416

7 777

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

13 053

601

Insgesamt (a)

30 469

8 378

Ausgaben

Personalausgaben

13 636

5 557

Sachausgaben

4 016

1 521

Operationelle Ausgaben

11 660

2 081

Insgesamt (b)

29 312

9 159

Ergebnis (c = a – b)

1 157

– 781

Sonstige Erträge (d)

41

0

Sonstige Aufwendungen (e)

–14

–1

Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e)

1 184

– 782


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