ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
49. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Mitteilungen |
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Rechnungshof |
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2006/C 312/1 |
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2006/C 312/2 |
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2006/C 312/3 |
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2006/C 312/4 |
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2006/C 312/5 |
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2006/C 312/6 |
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2006/C 312/7 |
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2006/C 312/8 |
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2006/C 312/9 |
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2006/C 312/0 |
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2006/C 312/1 |
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2006/C 312/2 |
Bericht über den Jahresabschluss 2005 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust |
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2006/C 312/3 |
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2006/C 312/4 |
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2006/C 312/5 |
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2006/C 312/6 |
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2006/C 312/7 |
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2006/C 312/8 |
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Berichtigungen |
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2006/C 312/9 |
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DE |
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I Mitteilungen
Rechnungshof
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/1 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2006/C 312/01)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-8 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Rates vom 10. März 2004 (1) geschaffen. Seit dem zweiten Halbjahr 2005 ist die Agentur autonom. Hauptaufgabe der Agentur ist es, aufbauend auf einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Anstrengungen, die Fähigkeit der Gemeinschaft zur Bewältigung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern. Das Mandat der Agentur endet im Prinzip im Jahr 2009. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 vom ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 ist gekennzeichnet durch eine niedrige Mittelbindungsrate (70 %) und eine hohe Rate bei den Übertragungen auf das darauf folgende Haushaltsjahr (insgesamt mehr als 40 % und bis zu fast 80 % bei den operationellen Ausgaben). Diese Situation ist teilweise auf mit der Anlaufphase der Agentur verbundene Probleme zurückzuführen sowie darauf, dass die Agentur erst im zweiten Halbjahr 2005 richtig handlungsfähig wurde. Die Agentur sollte dieses Risiko in Zukunft im Auge behalten, insbesondere durch eine straffe Programmierung ihrer Tätigkeiten. |
8. |
Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Agentur dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Agentur nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Agentur sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 1. Juli 2006 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2006 ein.
Tabelle 1
Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Rates vom 10. März 2004) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel |
Produkte und Dienstleistungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten haben im gemeinsamen Einvernehmen eine Erklärung über die Errichtung einer Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit angenommen. Die Agentur soll als Bezugspunkt fungieren und dank ihrer Unabhängigkeit, der Qualität ihrer Beratungsleistungen und der verbreiteten Informationen, der Transparenz ihrer Verfahren und Arbeitsmethoden sowie der Sorgfalt, die sie bei der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben walten lässt, Vertrauen schaffen. (Beschluss des Rates vom 19. Februar 2004 auf der Grundlage von Artikel 251 des Vertrags) |
Ziele
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgaben Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms und des Jahresberichts der Agentur. 2. Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. 3. Externe Kontrolle Rechnungshof. 4. Internes Audit Interner Prüfer der Kommission. 5. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 6,3 Millionen Euro (Zuschuss der Gemeinschaft: 100 %) Personalbestand am 31. Dezember 2005: 38 im Stellenplan vorgesehene Planstellen davon besetzt: 35 +15 sonstige Dienstposten (abgeordnete nationale Sachverständige usw.) Personalbestand insgesamt: 50 davon: operationelle Tätigkeiten: 22 administrative Tätigkeiten: 28 |
Arbeitsgruppen: Im Jahr 2005 wurden 3 Arbeits- gruppen eingesetzt und haben ihre Arbeiten abgeschlossen: Risk Management, Awareness Raising and CERTS. Veröffentlichungen
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den anderen Institutionen (Anzahl gemeinsam organisierter Veranstaltungen):
Sonstige Produkte und Dienstleistungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR NETZ- UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur zur Verfügung gestellten Angaben zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
6 346 |
4 400 |
Titel I Personal |
2 375 |
1 764 |
1 490 |
257 |
628 |
|
|
|
Titel II Sachausgaben |
2 483 |
1 772 |
453 |
1 065 |
965 |
|
|
|
Titel III Operationelle Ausgaben |
1 488 |
1 004 |
196 |
790 |
502 |
Insgesamt |
6 346 |
4 400 |
Insgesamt |
6 346 |
4 540 |
2 139 |
2 112 |
2 095 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
|
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
4 251 |
Insgesamt (a) |
4 251 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
1 040 |
Sachausgaben |
1 594 |
Operationelle Ausgaben |
517 |
Insgesamt (b) |
3 151 |
Betriebsergebnis (c = a – b) |
1 100 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005
(1000 Euro) |
|
Aktiva |
|
Anlagewerte |
344 |
Forderungen |
13 |
Kassenmittel |
2 510 |
Insgesamt |
2 867 |
Passiva |
|
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
0 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
1 100 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
1 767 |
Insgesamt |
2 867 |
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Die Agentur nahm erst im September 2005 ihre Arbeit auf. Da noch wenig Personal und nur begrenzte Zeit zur Verfügung stand, erwies es sich als sehr schwierig, die Ausführungsrate des Haushalts zu verbessern. Die Leitung wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, und für 2006 ist eine höhere Ausführungsrate des Haushalts zu erwarten. |
8. |
Nach weniger als zwölf Monaten seit Aufnahme ihrer Tätigkeit fehlen der Agentur die erforderlichen Ressourcen, um ein tätigkeitsbezogenes Managementsystem wirksam einführen und anwenden zu können. Es ist richtig, dass ein tätigkeitsbezogenes Managementsystem die Messbarkeit der Agenturtätigkeit enorm verbessern würde. Die Leitung wird sich bemühen, dieses System einzurichten, sobald die Agentur in der Lage ist, die erforderlichen Ressourcen für die Entwicklung eines tätigkeitsbezogenen Managementsystems bereitzustellen. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/6 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2006/C 312/02)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-11 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 (1) errichtet. Hauptaufgaben der Agentur sind die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit, die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit, die Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen sowie die Ausstellung von Zeugnissen für luftfahrttechnische Erzeugnisse. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Hof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Sowohl bei den Verpflichtungsermächtigungen als auch bei den Zahlungsermächtigungen lag die Ausschöpfungsquote bei weniger als 80 %, was durch die niedrige Abwicklungsquote bei den Verpflichtungsermächtigungen (69 %) und den Zahlungsermächtigungen (32 %) für operationelle Ausgaben bedingt war. Darüber hinaus wurde ein hoher Anteil der Mittel des Haushaltsjahres annulliert (zwischen 7 % und mehr als 30 % je nach Ausgabentitel und Art der Mittel), was auch bei den aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mitteln der Fall war. Diese Situation sollte die Agentur dazu veranlassen, ihre Planung zu verbessern und deren Umsetzung besser zu überwachen, damit eine unnötige Bereitstellung der Mittel vermieden wird. |
8. |
Bei einer Haushaltslinie wurden die Mittel um einen Betrag in Höhe von 1,2 Millionen Euro verändert, ohne dass die Agentur Unterlagen zur Begründung dieser Mittelkürzung vorlegen konnte. |
9. |
Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Agentur dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Agentur nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Agentur sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen. |
10. |
Der Verwaltungsrat hat keine Mindestnormen für die interne Kontrolle angenommen. Es gibt noch immer keine Beschreibung der Systeme und Verfahren für die Verwaltung und die interne Kontrolle. Ferner wurde keine Analyse der mit den Finanzoperationen verbundenen Risiken durchgeführt. Die Trennung der Funktionen der Einleitung der Zahlungen und ihrer operationellen Überprüfung wurde im Jahr 2005 nicht vollzogen. Die von den Anweisungsbefugten zwecks Gewährleistung der Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen an den Rechnungsführer weitergeleiteten Finanzinformationen eingerichteten Verfahren wurden nicht validiert. Ende 2005 verfügte die Agentur noch immer über kein System, um sicherzustellen, dass die als Gegenleistung für die von ihr erbrachten Dienstleistungen bei den Kunden erhobenen Gebühren hoch genug sind, um die Kosten dieser Dienstleistungen zu decken. |
11. |
In einigen Fällen wurde der Wettbewerbsgrundsatz nicht beachtet: Ein Auftrag über 250 000 Euro mit einer Zeitarbeitsfirma wurde im Verhandlungsverfahren vergeben. Der im Jahr 2004 freihändig vergebene Auftrag über die Erbringung von Sicherheitsdiensten (Vertragssumme: 85 557 Euro) wurde erneuert, ohne dass die Agentur eine Begründung dafür gab. In einem anderen Fall hat die Agentur nur vier Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, obwohl die im Anschluss an die Aufforderung zur Interessensbekundung erstellte Liste fünf Bieter umfasste. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2006 ein.
Tabelle 1
Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung Nr. 1592/2002 des Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel |
Produkte und Dienstleistungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeinsame Verkehrspolitik „Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.“ (Artikel 80 des Vertrags) |
Aufgabe Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus in der zivilen Flugsicherheit in Europa und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit. |
Von der Agentur zu treffende Maßnahmen:
|
1. Verwaltungsrat Zusammengesetzt aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission; er setzt ein beratendes Gremium der interessierten Kreise ein. 2. Exekutivdirektor Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt. 3. Beschwerdekammer Befindet über Entscheidungen der Agentur in Bezug auf Zeugnisse, Entgelte und Gebühren sowie Kontrollen in den Unternehmen. 4. Externe Kontrolle Rechnungshof 5. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: Gesamthaushaltsplan: 36,5 Millionen Euro, davon: Einnahmen aus eingezogenen Entgelten und Gebühren: 8,6 Millionen Euro Zuschuss der Gemeinschaft: 18,6 Millionen Euro 200 im Stellenplan vorgesehene Planstellen davon besetzt: 132 +21 andere Dienstposten Personalbestand insgesamt: 153 davon:
|
Stellungnahmen:
Regelungsentscheidungen:
Internationale Zusammenarbeit:
Zulassungsbeschlüsse:
Inspektionen zur Kontrolle der Normen (Anzahl der Länder nach Art):
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR FLUGSICHERHEIT
Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die Angaben der Agentur in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
22 138 |
18 930 |
Titel I Personal |
16 192 |
13 968 |
13 754 |
214 |
2 224 |
314 |
212 |
102 |
16 506 |
14 282 |
13 966 |
214 |
2 326 |
Eigene Einnahmen |
8 000 |
8 569 |
Titel II Sachausgaben |
3 691 |
3 428 |
2 646 |
782 |
263 |
810 |
732 |
78 |
4 501 |
4 238 |
3 378 |
782 |
341 |
Sonstige Einnahmen |
1 443 |
1 472 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
— VE |
20 098 |
13 865 |
0 |
0 |
6 233 |
0 |
0 |
0 |
20 098 |
13 865 |
0 |
0 |
6 233 |
|||
— ZE |
11 698 |
0 |
4 656 |
5 611 |
1 431 |
264 |
237 |
27 |
11 962 |
0 |
4 893 |
5 611 |
1 458 |
|||
Insgesamt |
31 581 |
28 971 |
Insgesamt VE |
39 981 |
31 261 |
0 |
996 |
8 720 |
1 124 |
944 |
180 |
41 105 |
32 385 |
0 |
996 |
8 900 |
Insgesamt ZE |
31 581 |
0 |
21 056 |
6 607 |
3 918 |
1 388 |
1 181 |
207 |
32 969 |
0 |
22 237 |
6 607 |
4 125 |
|||
VE: Verpflichtungsermächtigungen, ZE: Zahlungsermächtigungen |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2005 und 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Betriebseinnahmen |
||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
17 416 |
7 777 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
13 053 |
601 |
Insgesamt (a) |
30 469 |
8 378 |
Ausgaben |
||
Personalausgaben |
13 636 |
5 557 |
Sachausgaben |
4 016 |
1 521 |
Operationelle Ausgaben |
11 660 |
2 081 |
Insgesamt (b) |
29 312 |
9 159 |
Ergebnis (c = a – b) |
1 157 |
– 781 |
Sonstige Erträge (d) |
41 |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
–14 |
–1 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e) |
1 184 |
– 782 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
1 531 |
991 |
Kurzfristige Forderungen |
8 816 |
329 |
Kassenmittel |
11 746 |
4 978 |
Insgesamt |
22 093 |
6 298 |
Passiva |
||
Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre |
1 845 |
2 627 |
Ergebnis des Haushaltsjahres |
1 184 |
– 782 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
19 064 |
4 453 |
Insgesamt |
22 093 |
6 298 |
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Die Ausschöpfung der Verpflichtungsermächtigungen war aufgrund der Schwierigkeiten bei der Personaleinstellung geringer als vorgesehen. Die niedrige Abwicklungsquote bei den Zahlungsermächtigungen für die operativen Tätigkeiten ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die nationalen Luftfahrtbehörden in diesem ersten Jahr seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 488/2005 der Agentur keine Beträge in Rechnung gestellt haben. |
8. |
Der Betrag von 1,2 Millionen EUR war zu Unrecht unter den gewöhnlichen Haushaltsmitteln ausgewiesen worden und musste auf die Mittel der zweckgebundenen Einnahmen übertragen werden. Die Agentur wird in Zukunft darauf achten, den Verwaltungsrat von jedweder Änderung des Haushaltsplans in Kenntnis zu setzen. |
9. |
Die Agentur hat im Jahr 2006 ein Projekt für ein integriertes Management von Zulassungsaktivitäten lanciert, darunter ein System für die detaillierte Verfolgung der Tätigkeiten der Agentur sowie die Anpassung des Finanzsystems zwecks Einrichtung einer analytischen Buchführung. Das Projekt wird hoffentlich ab 2008 voll funktionsfähig sein. Bis dahin wird sich die Agentur darum bemühen, eine engere Verbindung zwischen ihrem Haushaltsplan und ihren operativen Zielen herzustellen, und in diesem Sinne wird der Haushaltsplan 2007 nach Aktivitäten geordnet vorgelegt werden. |
10. |
Der Verwaltungsrat der Agentur hat am 2. Juni 2006 auf der Grundlage der von der Kommission angewandten Normen und der ISO 9000-Normen eigene Normen für die interne Kontrolle angenommen. Im März 2006 wurde ein Qualitätssicherungsprogramm zur Einführung und Umsetzung dieser Normen eingeleitet. Die Beschreibung der Systeme und Verfahren sowie die Analyse der Risiken werden in diesem Rahmen ausgearbeitet. Die vom Hof festgestellte Anomalie hinsichtlich der Trennung der Funktionen wurde behoben. Die Einrichtung von DV-Verbindungen zwischen dem operativen System und dem Finanzsystem im Jahr 2006 dürfte zu einer besseren Gewährleistung der Qualität der per Computer an den Rechnungsführer übermittelten Finanzinformationen führen. Die gegenwärtige Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 488/2005 über Gebühren und Entgelte wird es der Agentur ermöglichen, die Kosten ihrer Zulassungsaktivitäten zu decken. |
11. |
Während der ersten Monate, die auf ihren Umzug nach Köln im November 2004 folgten, konnte die Agentur die normalen Auftragsvergabeverfahren für Waren und Dienstleistungen aufgrund der vorgegebenen Fristen und des Mangels an Humanressourcen nicht anwenden. Nachdem sie eine spezielle Gruppe für die Auftragsvergabe eingerichtet hatte, wurden die Verfahren vorschriftsgemäß angewandt. |
19.12.2006 |
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C 312/12 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2006/C 312/03)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-11 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 (1), geschaffen. Die Agentur arbeitet über ein EDV-Netz und koordiniert die wissenschaftlichen Ressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erteilen. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Zur Ausführung des Haushaltsplans ist festzustellen, dass die Verpflichtungsermächtigungen (94 %) und die Zahlungsermächtigungen (82 %) insgesamt betrachtet hohe Verwendungsraten verzeichnen. In Bezug auf die Sachausgaben (Titel II) liegt die Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen allerdings unter 90 %, Mittelbindungen in Höhe von mehr als 40 % wurden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. |
8. |
Die Zugriffsrechte für das IT-System entsprechen nicht in allen Fällen den geltenden Berechtigungen. Im Jahr 2005 verfügte ein Bediensteter noch immer über die entsprechenden Zugriffsrechte für das IT-System, obwohl er seit 2004 hierzu nicht mehr berechtigt war. |
9. |
Seit Ende 2004 verwaltete die Agentur die Mittel (4), die ihr von anderen Agenturen und Einrichtungen zur Finanzierung eines gemeinsamen Unterstützungsdienstes, der ihre Managementinformationssysteme im Finanzbereich weiterentwickeln sollte, zur Verfügung gestellt wurden. Diese Mittel wurden bis 2005 nicht im Jahresabschluss der Agentur ausgewiesen, wie dies auch schon bei den anderen Agenturen der Fall war, welche diese Mittel in der Vergangenheit aufgrund eines Rotationsverfahrens verwalteten. |
10. |
Die in Bezug auf die Auftragsvergabe vorgenommenen Prüfungen ergaben Anomalien, insbesondere bei den Aufträgen im IT-Bereich. Die Ernennung der Mitglieder der Angebotsbewertungsausschüsse ist nicht systematisch Gegenstand eines förmlichen Beschlusses. Die Vorschriften betreffend die hierarchische Unabhängigkeit der einzelnen Ausschussmitglieder wurden nicht beachtet. Die Sitzungen der Angebotsbewertungsausschüsse wurden abgehalten, obwohl manche Mitglieder unentschuldigt fehlten. |
11. |
Der Hof stellte erneut fest, dass die mit den Banken geschlossenen Verträge seit mehr als sechs Jahren in Kraft sind, obgleich gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung der Agentur mindestens alle fünf Jahre ein neues Ausschreibungsverfahren eröffnet werden muss. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 18 und ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wird die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung — Europäische Arzneimittel-Agentur — ersetzt.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 27. Juli 2006 ein.
(4) Rund 400 000 Euro.
Tabelle 1
Europäische Arzneimittel-Agentur (London)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004) |
Produkte und Dienstleistungen 2005 (2004) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschafts-politiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. (…) (Artikel 152 des Vertrags) |
Ziele
|
Aufgaben
|
1. Der Ausschuss für Humanarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Humanarzneimitteln aus. 2. Der Ausschuss für Tierarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Tierarzneimitteln aus. 3. Der Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Leiden aus. 4. Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von pflanzlichen Arzneimitteln aus. 5. Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vertreter und einem stellvertretenden Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission sowie zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern; außerdem gehören ihm zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Der Verwaltungsrat nimmt das Arbeitsprogramm und den Jahresbericht an. 6. Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. 7. Externe Kontrolle: Europäischer Rechnungshof und interner Auditdienst der Europäischen Kommission. 8. Entlastung erteilt das Parlament auf Empfehlung des Rates. |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 111,8 Millionen Euro (99,4 Millionen Euro) Zuschuss der Gemeinschaft (ohne den Zuschuss für Arzneimittel für seltene Leiden): 22,7 % (24,7 %) Personalbestand am 31. Dezember 2005: 379 (314) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 337,5 (290) +34 (50) andere Dienstposten, (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 371,5 (340) davon
|
Humanarzneimittel
Tierarzneimittel
Arzneimittel für seltene Leiden
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
EUROPÄISCHE ARZNEIMITTEL-AGENTUR
Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft (1) |
31 180 |
33 734 |
Titel I Personal |
41 356 |
39 307 |
38 608 |
700 |
2 048 |
642 |
536 |
106 |
41 998 |
39 949 |
39 144 |
700 |
2 154 |
Eigene Einnahmen |
77 455 |
71 895 |
Titel II Sachausgaben |
27 105 |
24 047 |
15 974 |
10 041 |
1 090 |
10 935 |
10 590 |
345 |
38 040 |
34 982 |
26 564 |
10 041 |
1 435 |
Sonstige Einnahmen |
3 200 |
3 767 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
43 374 |
42 000 |
33 907 |
8 092 |
1 375 |
11 174 |
10 523 |
651 |
54 548 |
53 174 |
44 430 |
8 092 |
2 026 |
Insgesamt |
111 835 |
109 396 |
Insgesamt |
111 835 |
105 354 |
88 489 |
18 833 |
4 513 |
22 751 |
21 649 |
1 102 |
134 586 |
128 105 |
110 138 |
18 833 |
5 615 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2005 und 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Betriebseinnahmen |
||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
28 957 |
24 556 |
Einnahmen |
77 679 |
71 857 |
Insgesamt (a) |
106 636 |
96 413 |
Ausgaben |
||
Personalausgaben |
40 057 |
34 333 |
Sachausgaben |
22 459 |
15 154 |
Operationelle Ausgaben |
41 999 |
38 573 |
Insgesamt (b) |
104 515 |
88 060 |
Ergebnis (c = a – b) |
2 121 |
8 353 |
Sonstige Erträge (d) |
2 257 |
1 160 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
0 |
0 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
4 378 |
9 513 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
17 437 |
12 115 |
Kurzfristige Forderungen |
5 490 |
5 892 |
Kassenmittel |
29 934 |
35 010 |
Insgesamt |
52 861 |
53 017 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
23 280 |
13 767 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
4 378 |
9 513 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
25 203 |
29 737 |
Insgesamt |
52 861 |
53 017 |
(1) Einschließlich der Zuschüsse zulasten des Europäischen Wirtschaftsraums.
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Die hohe Übertragung von 2004 nach 2005 unter Titel 2 ist im Wesentlichen auf das Programm für Telematik-Ausgaben zurückzuführen, auf das 80 % der Übertragungen entfallen. Die hohen Übertragungen für das Telematik-Programm leiten sich daraus ab, dass dieses Programm eine Reihe großer und komplexer mehrjähriger Projekte beinhaltet, die die gesamte Europäische Union erfassen und sich vom Jahr 2004 in das Jahr 2005 erstrecken. |
8. |
Der Sicherheitszugriff wurde korrigiert, und an alle ermächtigten Anweisungsbefugten erging die Weisung, dass sie dafür Sorge zu tragen haben, die richtige Transaktion (in SI2) auf der Grundlage ihrer Befugnisübertragung zu unterzeichnen und diesbezüglich mit gebührender Sorgfalt vorzugehen. |
9. |
Die Ausgaben für den gemeinsamen Unterstützungsdienst für das Jahr 2006 werden in den ersten Berichtigungshaushaltsplan der EMEA aufgenommen, und die Kosten werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt. Die im Jahr 2005 durchgeführten Tätigkeiten für den gemeinsamen Unterstützungsdienst wurden in der Anmerkung 4 zum Jahresabschluss 2005 der EMEA erläutert. |
10. |
Die Zusammensetzung von Bewertungsausschüssen, denen oftmals mehr als 3 Personen angehören, basiert auf dem Prinzip, dass Angebote von Personen bewertet werden sollten, die sowohl unabhängig sind als auch über hinreichendes Fachwissen verfügen. In jedem Fall nehmen mindestens 3 Personen an den Sitzungen teil, und die Protokolle jeder Sitzung werden zur Erörterung und Genehmigung verteilt. Künftig wird auf Verlangen der Agentur eine Begründung für die Abwesenheit eines Ausschussmitglieds in das Protokoll aufgenommen. |
11. |
Im Jahr 2006 hat die Agentur ein Ausschreibungsverfahren für Bankdienstleistungen eröffnet. Die vom Rechnungshof festgestellte Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass das Finanzsystem der Agentur in den zurückliegenden Jahren überarbeitet wurde und sich die Durchsetzung eines Wechsels der Bank als zu störend erwiesen hätte. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/18 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2006/C 312/04)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-11 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Wiederaufbau (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1628/96 des Rates (1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2068/2004 des Rates (2), geschaffen. Die im Jahre 2000 eingerichtete Agentur hatte ursprünglich den Auftrag, die Hilfsprogramme der Europäischen Union im Kosovo zu verwalten. Im Anschluss an drei Erweiterungen ihres Auftrags erstreckt sich die Tätigkeit der Agentur nunmehr auch auf Serbien und montenegro sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Die Agentur mit Hauptsitz in Thessaloniki unterhält Einsatzzentralen in Belgrad, Podgorica, Pristina und Skopje. Die Agentur führt Programme durch, welche auf die Stärkung der Institutionen und ihre effiziente Verwaltung, die Unterstützung des Aufbaus einer marktorientierten Wirtschaft und der Basisinfrastrukturen sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft abstellen. Das Mandat der Agentur soll im Prinzip am 31. Dezember 2006 (3) auslaufen. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (4) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (5) wurde gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates (6) vom ihrem Verwaltungsdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeMit Ausnahme der Bemerkungen in Ziffer 9 sind die dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.
BEMERKUNGEN
7. |
Rolle und Aufgaben des Internen Prüfers sind nicht hinreichend festgelegt und entsprechen nicht immer den diesem Posten zugewiesenen Funktionen (7). Die im Jahr 2005 durchgeführten internen Prüfungen waren nicht Gegenstand formeller Berichte an die Direktion. |
8. |
Aufgrund der Bemerkungen des Hofes in seinen Jahresberichten 2003 und 2004 ergriff die Agentur Maßnahmen zur Verbesserung der Auftragsvergabe. Das Ergebnis war eine erhöhte Transparenz in mehreren Bereichen; so werden beispielsweise die im Verlauf des Bewertungsverfahrens getroffenen und für die Auftragsvergabe ausschlaggebenden Entscheidungen nunmehr besser dokumentiert. Außerdem trug dies dazu bei, die allgemeine Disziplin im Zusammenhang mit den Bewertungs- und Auftragsvergabeverfahren zu verbessern. |
9. |
Ungeachtet der vorstehenden Bemerkungen stellte der Hof in mehreren Fällen Anomalien fest, die darauf zurückzuführen sind, dass die festgelegten Auswahlkriterien unrealistisch und den besonderen Arbeitsbedingungen der Agentur nicht hinreichend angepasst sind. |
10. |
Der Hof begrüßt die auf dem Gebiet der Ausschreibungen erzielten Fortschritte. Die Agentur sollte allerdings ihre Bemühungen fortsetzen, um sicherzustellen, dass die Aufträge unter strikter Beachtung der diesbezüglich geltenden Vorschriften vergeben werden. |
11. |
In seinem Bericht über den Jahresabschluss 2004 stellte der Hof im Zuge seiner Prüfung in Bezug auf die von der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) verwalteten Projekte fest, dass die Agentur bei Vornahme der Zahlungen keine angemessene Finanzkontrolle durchführt. Infolgedessen traf die Agentur bei Abschluss der Vorgänge insbesondere wegen nicht ordnungsgemäß erfasster Projekte und unzulänglich begründeter Ausgaben auf erhebliche Schwierigkeiten. Obgleich sich die Agentur im Jahr 2005 ernsthaft darum bemühte, hier Abhilfe zu schaffen, blieben die Probleme in Verbindung mit dem Abschluss der Vorgänge bestehen. Die von privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Auftrag der Agentur vorgenommenen Prüfungen bestimmter Projekte bestätigten, dass bei den Empfängern Mittel wiedereingezogen werden mussten. Diese Frage hat die Agentur noch nicht geklärt. Derartige Probleme könnten gelöst werden, wenn die Agentur dafür Sorge tragen würde, dass die Bedingungen des Abkommens über die Verwaltung dieser Mittel eingehalten werden (8). |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 204 vom 14.8.1996, S. 1.
(2) ABl. L 358 vom 3.12.2004, S. 2.
(3) Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2068/2004.
(4) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(5) Der Jahresabschluss wurde am 11. Juli 2006 erstellt und ging beim Hof am 21. Juli 2006 ein.
(6) ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7.
(7) Er nimmt Beratungsfunktionen gegenüber der Direktion wahr.
(8) Rahmenabkommen im Finanz- und Verwaltungsbereich vom 29. April 2003.
Tabelle 1
Europäische Agentur für Wiederaufbau (Thessaloniki)
Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel im Jahr 2005 (2004) |
Waren und Leistungen im Jahr 2005 |
||||||||||||||||
Die Gemeinschaft führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern durch. Diese Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stehen im Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft. (Artikel 181 A) |
Ziele Durchführung einer Gemeinschaftshilfe im Zusammenhang mit
|
Anwendungs-bereich Die Agentur verwaltet die wichtigsten Hilfsprogramme in Serbien und Montenegro (Republik Serbien, Kosovo und Republik Montenegro) und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM). Begünstigte sind Staaten, Gebietseinheiten unter der Verwaltung der Vereinten Nationen, föderale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen, Sozialpartner, Förderorganisationen der Unternehmen, Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Vereine, Stiftungen und Nichtregierungs-organisationen. |
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Ein Vertreter je Mitgliedstaat; 2 Vertreter der Kommission; ein Beobachter der Europäischen Investitionsbank 2. Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt Einsatzzentralen in Belgrad, Pristina, Podgorica und Skopje mit weitgehender Verwaltungs-autonomie 3. Externe Finanzkontrolle Rechnungshof 4. Entlastungsbehörde Parlament erteilt Entlastung auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan: 307,5 Millionen Euro (374,6 Millionen Euro) Personalbestand am 31. Dezember 2005: 114 (114) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 88 (88) sonstige Dienstposten örtliche Bedienstete: 170 (195) vorgesehene Planstellen, davon 162 (173) Stellen besetzt. Vertragspersonal: 28 (0) Posten, von denen 26 (0) besetzt waren. Personalbestand insgesamt: 276 (261) davon operationelle Tätigkeiten: 169 (184) administrative Tätigkeiten: 107* (77) * einschließlich Personal in der Verwaltung, im Finanz- und IT-Bereich. |
Nach Einsatzzentralen (wichtigste Entwicklungen): KOSOVO: a) Start-up-Zuschüsse, Darlehen, Schulung und Beratung für Kleinstunternehmen; b) Rechtshilfe für gefährdete Personen einschließlich Minderheiten und Rückkehrer; c) Verwaltung der gewährten Darlehen in einem früheren Stadium auf der Grundlage des EAR-Kreditprogramms; d) Rehabilitierung der Distrikt-Heizsysteme von Mitrovica; e) Wiederaufbau von sechs Brücken zwischen Pristina und dem Grenzübergang FYROM; f) Unterstützung in den Sektoren Justiz und Inneres sowie der Reform der öffentlichen Verwaltung. SERBIEN: a) Entwurf von Rechtsschriften für die Reform der öffentlichen Verwaltung; b) Lieferung von Ausrüstungsmaterial für die Grenzschutzpolizei; c) Renovierung und Ausstattung für Gerichte; d) Renovierungsprogramm für Krankenhäuser; e) Arbeitsplatzbeschaffung mittels Darlehen aus dem Revolving Credit Fund; f) Unternehmensausbildungsmaßnahmen; g) regionale Fortbildungsstätten für Erwachsene; h) Wiederaufbau der Sloboda-Brücke (Donau, Novi Sad) und der Einrichtungen am Grenzübergang Horgos (Ungarn); i) Erneuerung der kommunalen Infrastrukturen; j) Reform des Statistikamts; k) Unterstützung bei der Verwaltung direkter ausländischer Investitionen; l) Unterstützung aktiver Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung und Reduzierung der Arbeitslosigkeit; m) Unterstützung der Aktivitäten zur europäischen Integration; n) Unterstützung gefährdeter Gruppen wie Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge. MONTENEGRO: a) Fertigstellung des Leitplans zur Abfallentsorgung; b) Einrichtung des Grenzübergangs zu Kroatien im Rahmen der Förderung der integrierten Grenzverwaltung; c) zentrale IT-Datenbank im Innenministerium; d) Agentur für Personalmanagement; regionale Zentren für berufliche Aus- und Weiterbildung; e) neue Verkehrsdirektion und Verkehrsregeln; f) Entflechtung/Umstrukturierung der öffentlichen Elektrizitätsunternehmen, Strategie der Effizienz im Energiebereich. FYROM: a) Unterstützung auf dem Gebiet der Stärkung und Schaffung neuer Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (Interne Revision, Datenschutzstelle); b) Reform der Polizei; c) Stärkung der Veterinär- und Pflanzenschutzämter; d) Unterstützung bei der Verlagerung von Zuständigkeiten auf die Gemeinden; e) Stärkung der kommunalen Infrastrukturen; f) Weiterbildung von Bediensteten im öffentlichen Sektor, hauptsächlich ethnischen Albanern, zu Staatsbeamten; g) Schaffung neuer Arbeitsstellen und Erhalt der vorhandenen Stellen aufgrund von Darlehen an die KMU aus dem Revolving Credit Fund. |
||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR WIEDERAUFBAU
Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
|||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus den Vorjahren übertragene Mittel |
||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
noch zu binden |
übertragene Mittel |
ausgezahlt |
annulliert |
fortbestehende Mittelbindungen |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
306 200 |
97 800 |
Titel I Personal |
18 481 |
17 155 |
16 660 |
495 |
1 360 |
— |
317 |
283 |
34 |
— |
Sonstige Zuschüsse und Gegenwertmittel |
0 |
1 637 |
Titel II Sachausgaben |
6 831 |
5 299 |
4 799 |
500 |
1 532 |
— |
1 073 |
1 011 |
62 |
— |
Verbleibende Mittelzuweisungen |
1 312 |
1 312 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
282 200 |
78 551 |
18 879 |
59 672 |
0 |
203 649 |
345 342 |
186 474 |
13 307 |
145 561 |
Sonstige Einnahmen (Wiederverwendung) |
p.m. |
617 |
Zwischensumme |
307 512 |
101 005 |
40 338 |
60 667 |
2 892 |
203 649 |
346 732 |
187 768 |
13 403 |
145 561 |
|
|
|
Aus 2004 übertragene Mittel |
309 139 |
143 049 |
34 040 |
166 090 |
4 749 |
170 838 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Insgesamt |
307 512 |
101 366 |
Insgesamt |
616 651 |
244 054 |
74 378 |
226 757 |
7 641 |
374 487 |
346 732 |
187 768 |
13 403 |
145 561 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
261 009 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
1 832 |
Insgesamt (a) |
262 841 |
Ausgaben |
|
Personalausgaben |
15 727 |
Verwaltungsausgaben |
7 212 |
Operationelle Ausgaben |
243 442 |
Insgesamt (b) |
266 381 |
Wirtschaftliches Ergebnis (c = a – b) |
–3 540 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
1 276 |
1 652 |
Langfristige Forderungen |
40 002 |
61 619 |
Kurzfristige Forderungen |
164 859 |
118 118 |
Kassenmittel |
57 917 |
223 860 |
Insgesamt |
264 054 |
405 249 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
166 840 |
166 840 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
–3 540 |
0 |
Vorschüsse der Kommission |
74 169 |
205 933 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
26 585 |
32 476 |
Insgesamt |
260 054 |
405 249 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Die Agentur war ein Pionier bei der Einrichtung eines internen Auditdienstes, der in den meisten Agenturen noch nicht vorhanden ist. Gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Finanzregelung entsprechen Rolle und Zuständigkeiten der Herangehensweise der Kommission an dieses Thema. Der neue Rechtsrahmen wird zu einer weiteren Formalisierung dieser Arbeit führen. Jedoch hat diese Funktion zur Verbesserung der internen Kontrolle in der Agentur beigetragen. |
8. |
Die Agentur begrüßt die anerkennenden Bemerkungen im Hinblick auf die Verbesserungen. |
9. |
Weitere Verbesserungen der Auswahlkriterien werden fortlaufend umgesetzt, damit die Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen durchweg realistisch und überprüfbar sind. Auf diese Weise wird auch die Erarbeitung entsprechender Angebote durch die Bieter ermöglicht. |
11. |
In dem Maße, wie dies aufgrund der anzuwendenden Bestimmungen des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen („Financial and Administrative Framework Agreement between the EC and the UN“) und der administrativen Situation vor Ort möglich war, hat die Agentur eine strengere Herangehensweise verfolgt, die oftmals dazu geführt hat, dass Zahlungen in Ermangelung einer entsprechenden Begründung oder eines Nachweises über die Ausgaben abgelehnt oder verspätet ausgeführt wurden. Prüfberichte sind zwingend vorgeschrieben, und die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) oder andere betroffene UN-Einrichtungen werden ernsthaft daran erinnert, dass abschließende Zahlungen zu vollendeten Projekten lediglich bis zu der Höhe vorgenommen werden, die durch eine gültige externe Prüfung festgestellt wird. Für bereits ausgereichte Mittel, die nicht gemäß den Bestimmungen der relevanten Zuschussvereinbarung eingesetzt wurden, wurde das Wiedereinziehungsverfahren eingeleitet. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/24 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2006/C 312/05)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-10 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Agentur für Sicherheit und Gesundheittsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung der betroffenen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Einrichtungen bei der Formulierung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und die Information über die Durchführung von Präventivmaßnahmen. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Mehr als 90 % der im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 ausgewiesenen Mittel wurden gebunden. Dennoch bleibt die Rate der auf das nächste Haushaltsjahr übertragenen Mittel bei den operationellen Ausgaben (Titel III) hoch (30 %), wohingegen die Rate der übertragenen Mittel, die annulliert wurden, bei fast 15 % liegt. Diese Situation sollte die Agentur dazu veranlassen, ihre Planung zu verbessern und diese strenger zu beachten. Die Haushaltsführung war durch eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen zwischen verschiedenen Haushaltslinien gekennzeichnet. Diese Mittelübertragungen wurden nicht ausreichend begründet. Überdies wurde keinerlei Kontrollmechanismus geschaffen, anhand dessen die Einhaltung der für die Mittelübertragungen geltenden Regelungen und Obergrenzen überwacht wird. |
8. |
Die Einrichtung des internen Kontrollsystems war im Jahr 2005 noch nicht abgeschlossen. Der Verwaltungsrat hat keine Normen für die interne Kontrolle angenommen. Die für die Ex-ante-Kontrolle der Mittelbindungen und Zahlungen verwendeten Fragebögen decken die operationellen Aspekte nicht ab. Es gibt keine Risikoanalyse und keine Checklisten, um den Erfordernissen der Anweisungsbefugten und der mit operationellen Prüfungen betrauten Bediensteten Rechnung zu tragen. |
9. |
Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Personaleinstellung bei der Agentur enthalten keine Angaben über die bei den verschiedenen Etappen der Personalauswahl anzuwendenden Kriterien und Formalitäten. Die Prüfung eines Verfahrens für die Personaleinstellung ergab, dass die getroffenen Entscheidungen nicht angemessen dokumentiert wurden (die Mitglieder des Ausleseausschusses haben lediglich ein zusammenfassendes Abschlussprotokoll erstellt und unterzeichnet). Die betreffenden Entscheidungen müssen durch eine lückenlose Dokumentation untermauert werden, damit die Transparenz und Objektivität der getroffenen Entscheidungen gewährleistet wird. |
10. |
Die Prüfung der Auftragsvergabeverfahren ergab, dass die vom Bewertungsausschuss vorgenommenen Bewertungen zur Qualität der Angebote häufig nicht begründet werden. Überdies werden die Bewertungsberichte nur vom zuständigen Anweisungsbefugten unterzeichnet, anstatt von sämtlichen Mitgliedern des Bewertungsausschusses. Um die Beachtung des Grundsatzes der Transparenz sicherzustellen, bedarf es einer lückenlosen Dokumentation der im Rahmen eines Auftragsvergabeverfahrens getroffenen Entscheidungen. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Die Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates vom 24. Juni 2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.
Tabelle 1
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheittsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates vom 24. Juni 2005) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004) |
Produkte und Dienstleistungen 2005 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sozialvorschriften Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten (…) verfolgen (…) die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen (…). Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 136 unterstützt und ergänzt die Gemeinschaft die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer; b) Arbeitsbedingungen (…) (Auszüge aus den Artikeln 136 und 137 des Vertrags) |
Ziele Damit gemäß dem Vertrag und den nachfolgenden Aktionsprogrammen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt gefördert wird, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, verfolgt die Agentur das Ziel, den Gemeinschaftsein-richtungen, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. |
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgabe Verabschiedet das jährliche Arbeitsprogramm, den Haushaltsplan und den allgemeinen Jahresbericht der Agentur 2. Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt 3. Ausschüsse Obligatorische Anhörung der Kommission und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum Arbeitsprogramm 4. Externe Kontrolle Rechnungshof 5. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan:
davon:
Personalbestand am 31. Dezember: Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 40 (38), davon besetzt 32 (29) und 20 (22) andere Dienstposten (Verträge für Hilfsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete und Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 52 (51), davon operationelle Tätigkeiten: 35 (34) administrative Tätigkeiten: 9 (9) Sonstige: 8 (8) |
Schaffen von Verbindungen und Vernetzung:
Verbreitung der Informationen:
Entwicklung der Kenntnisse:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ
Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die Angaben der Agentur in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaften |
13 200 |
12 208 |
Titel I Personal |
4 579 |
3 796 |
3 435 |
75 |
1 069 |
60 |
42 |
18 |
4 639 |
3 856 |
3 477 |
75 |
1 087 |
Phare |
358 |
340 |
Titel II Sachausgaben |
1 501 |
1 406 |
1 052 |
331 |
118 |
248 |
187 |
61 |
1 749 |
1 654 |
1 239 |
331 |
179 |
Sonstige Einnahmen |
180 |
217 |
Titel III Operationnelle Ausgaben |
7 300 |
7 090 |
4 589 |
2 213 |
498 |
2 549 |
2 224 |
325 |
9 849 |
9 639 |
6 813 |
2 213 |
823 |
|
|
|
Phare-Ausgaben |
358 |
172 |
133 |
225 |
— |
0 |
0 |
— |
358 |
172 |
133 |
225 |
— |
Insgesamt |
13 738 |
12 765 |
Insgesamt |
13 738 |
12 464 |
9 209 |
2 844 |
1 685 |
2 857 |
2 453 |
404 |
16 595 |
15 321 |
11 662 |
2 844 |
2 089 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zusschüsse der Gemeinschaft |
13 673 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
92 |
Insgesamt (a) |
13 765 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
3 312 |
Sachausgaben |
1 679 |
Operationelle Ausgaben |
8 584 |
Insgesamt (b) |
13 575 |
Betriebsergebnis (c = a – b) |
190 |
Sonstige Erträge (d) |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
7 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
183 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
339 |
325 |
Forderungen |
596 |
426 |
Kassenmittel |
3 392 |
3 117 |
Insgesamt |
4 327 |
3 868 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
1 637 |
1 637 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
183 |
0 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
2 507 |
2 231 |
Insgesamt |
4 327 |
3 868 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Die Agentur befindet sich im Prozess der Verbesserung ihres Finanzmanagements. Ihre Gesamtübertragungsrate wurde von 27 % im Jahr 2004 auf 20 % im Jahr 2005 gesenkt, und die Annullierungen von Mittelübertragungen sind von nahezu 900 000 EUR im Jahr 2004 auf 400 000 EUR im Jahr 2005 zurückgegangen. In Bezug auf die Mittelübertragungen ergreift die Agentur Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung ihrer Haushaltsmittel. |
8. |
Im März 2006 wurden vom Verwaltungsrat interne Kontrollnormen angenommen. Die operationelle Überprüfung der Transaktionen erfolgt je nach Art des Vorgangs durch das jeweilige Referat. Für diese Vorgehensweise wird es formale Kriterien geben. Die Agentur entwickelt einen systematischen Ansatz für die Risikoanalyse. |
9. |
Bei jedem Auswahlverfahren werden die Kriterien für die Vorauswahl der zu Gesprächen einzuladenden Bewerber von einem vom Direktor ernannten Auswahlausschuss vereinbart. Nichtsdestotrotz ergreift die Agentur Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation der Auswahlverfahren. |
10. |
Die Agentur unternimmt Schritte zur Verbesserung der Auftragsvergabeverfahren. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/30 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2006/C 312/06)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-12 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 (1) errichtet. Der Auftrag der Agentur umfasst die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technisch-wissenschaftliche Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten sowie die Überwachung der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften und die Beurteilung von deren Wirksamkeit. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 wurde durch die bei der Personaleinstellung festgestellten Verzögerungen beeinträchtigt, was sich daran ablesen lässt, dass weniger als zwei Drittel der bei Titel I (Personalausgaben) veranschlagten Mittel gebunden wurden. Diese Sachlage wirkte sich auf die Verwendung der Mittel für Sachausgaben (Titel II, zwei Drittel der Mittel gebunden) aus und insbesondere auf die Verwendung der Mittel für operationelle Ausgaben (Titel III) mit einer Zahlungsquote von lediglich 33 %. |
8. |
Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Agentur dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Agentur nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Agentur sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen. |
9. |
Das elektronische System für die Finanzbuchhaltung lässt die unmittelbare Änderung von Buchungen ohne Berichtigungsbuchungen zu. Diese Situation ist mit erheblichen Risiken für die Vollständigkeit der Rechnungen verbunden und sollte so rasch wie möglich bereinigt werden. Außerdem sollte die Erfassung der in der Vermögensübersicht auszuweisenden Verbindlichkeiten strenger kontrolliert werden, denn sie sind um mindestens 92 000 Euro (dies entspricht etwa 10 % der laufenden Verbindlichkeiten) zu hoch angesetzt. Der genannte Betrag ergibt sich aus Leistungen, die die Agentur zum 31. Dezember 2005 noch nicht erhalten hatte. |
10. |
Die Dokumentation der Vorgänge, die Voraussetzung für ein brauchbares internes Kontrollsystem ist, weist Schwachstellen auf. Die Unterlagen zu den Mittelbindungen und Zahlungen sind häufig unvollständig oder ungeordnet, wodurch sich die Rückverfolgung der Vorgänge schwierig gestaltet. Die Überwachung der von der Agentur vergebenen Aufträge ist erschwert. Die Informationen sind auf mehrere Listen verteilt. Die Gesamtzahl der während des Haushaltsjahres geschlossenen Verträge und der laufenden Verträge ist schwer zu ermitteln. Das Kontrollsystem muss verstärkt werden, zunächst durch die Annahme von Mindestnormen für die Verwaltungs- und Kontrollverfahren, einschließlich des Inhalts und der Aufbereitung der Daten. |
11. |
Die Vertragsbestimmungen betreffend Vorfinanzierungen sind in Bezug auf die beizubringenden Bankgarantien nicht kohärent. So wurde bei vier Aufträgen über mehr oder weniger gleich hohe Beträge in zwei Fällen eine Garantie verlangt, in den zwei anderen Fällen aber nicht. Außerdem wurde die vorgesehene Vorfinanzierung in zwei Fällen geleistet, obwohl die Garantien nicht gültig waren. |
12. |
Die Verwaltung der Vergabeverfahren weist verschiedene Mängel auf. Bei einem aus mehreren Losen bestehenden Auftrag entsprach die Zusammensetzung des Bewertungsausschusses nicht den verordnungsrechtlichen Vorgaben (4). Außerdem enthält das Zuschlagsdossier bei einem Los eine unvollständige Dokumentation (5). |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 16. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2006 ein.
(4) Dem Bewertungsausschuss gehörten Bedienstete des gleichen Referats an, obwohl die geltenden Bestimmungen vorsehen, dass mindestens zwei organisatorische Einheiten in den Bewertungsausschüssen vertreten sein müssen.
(5) Bei Los Nr. 3 hatte das ausgewählte Unternehmen keine Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Befähigung zur Durchführung der ausgeschriebenen Tätigkeiten eingereicht.
Tabelle 1
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (vorläufiger Sitz: Brüssel, Verlegung nach Lissabon vorgesehen)
Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EWG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1644/2003 vom 22. Juli 2003 und (EG) Nr. 724/2004 vom 31. März 2004) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel (2004) |
Produkte und Dienstleistungen 2005 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeinsame Verkehrspolitik „Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.“ (Artikel 80 des Vertrags) |
Ziele
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission, vier nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschaftszweige Aufgaben
2. Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt 3. Externe Kontrolle Rechnungshof 4. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 35,3 Millionen Euro (13,3 Millionen Euro), davon 100 % (100 %) Zuschuss der Gemeinschaft Personalbestand am 31. Dezember 2005: 95 (55) im Stellenplan vorgesehene Planstellen; davon besetzt: 80 (34) +20 (9) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 100 (43), davon:
|
Anzahl der Spezifikationen und Anleitungen: 29 Inspektionen/Prüfungen: 40 Untersuchungen: 10 Seminare: 22 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DES SEEVERKEHRS
Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000Euro) |
||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel (Mittel des Haushaltsjahrs und des Vorjahrs) |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahrs und des Vorjahrs) |
||||||||||||||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||||||||||||||
Gemeinschaftszuschüsse |
35 360 |
16 060 |
Titel I Personal (NGM) |
9 788 |
6 224 |
6 063 |
161 |
3 564 |
143 |
62 |
81 |
9 931 |
6 366 |
6 124 |
161 |
3 645 |
||||||||||||
Sonstige Einnahmen |
0 |
8 |
Titel II Sachausgaben (NGM) |
2 898 |
1 939 |
1 598 |
333 |
967 |
684 |
640 |
44 |
3 582 |
2 623 |
2 237 |
333 |
1 011 |
||||||||||||
|
|
|
Titel III Operationelle Ausgaben (GM) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
— VE |
22 674 |
21 551 |
0 |
0 |
1 124 |
|
|
|
22 674 |
21 551 |
0 |
0 |
1 124 |
|||||||||||||||
— ZE |
22 674 |
0 |
7 515 |
0 |
15 159 |
|
|
|
22 674 |
0 |
7 515 |
0 |
15 159 |
|||||||||||||||
Insgesamt |
35 360 |
16 068 |
Insgesamt VE |
35 360 |
29 714 |
0 |
494 |
5 655 |
827 |
702 |
125 |
36 187 |
30 540 |
|
494 |
5 780 |
||||||||||||
Insgesamt ZE |
35 360 |
0 |
15 176 |
494 |
19 690 |
827 |
702 |
125 |
36 187 |
|
15 876 |
494 |
19 815 |
|||||||||||||||
|
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
15 656 |
Insgesamt (a) |
15 656 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
6 099 |
Sachausgaben |
2 194 |
Operationelle Ausgaben |
2 925 |
Insgesamt (b) |
11 218 |
Betriebsergebnis (c = a – b) |
4 438 |
Sonstige Erträge (d) |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
3 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
4 435 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
524 |
206 |
Kurzfristige Forderungen |
5 456 |
138 |
Kassenmittel |
8 866 |
9 754 |
Insgesamt |
14 846 |
10 098 |
Passiva |
||
Kumulierte Ergebnisse früherer Haushaltsjahre |
2 750 |
0 |
Ergebnis des Haushaltsjahrs |
4 435 |
2 750 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
7 661 |
7 348 |
Insgesamt |
14 846 |
10 098 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 werden nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 wurde in der Tat durch die Verzögerungen bei der Personaleinstellung beeinträchtigt. Es wurde ein Einstellungsplan erstellt, um 2006 ähnliche Verzögerungen zu vermeiden. In Titel II und III sollten die Zahlungsquoten 2006 höher liegen, insbesondere im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung, wo die Verträge bereits unterzeichnet und die Zahlungen eingeplant sind. |
8. |
In der Sitzung des Verwaltungsrates der Agentur im Juni 2006 wurde ein Dokument zur Haushaltsführung nach Tätigkeiten vorgelegt. In diesem Dokument sind die verschiedenen Tätigkeiten der Agentur beschrieben, und es wird die Verbindung zwischen den Tätigkeiten und den entsprechenden Haushaltsmitteln hergestellt. Dieser erste Ansatz eines tätigkeitsbezogenen Managements wird im zweiten Halbjahr 2006 vertieft. |
9. |
Seit April 2006 hat die Agentur das Rechnungsführungssystem ABAC der Kommission eingeführt, wodurch die Buchungseinträge nicht ohne Berichtigungsbuchungen geändert werden können. Gemäß der Bemerkung des Hofes werden die in der Vermögensübersicht auszuweisenden Verbindlichkeiten im Rahmen der Bearbeitung der automatischen Mittelübertragungen von 2006 nach 2007 besondere Beachtung finden. |
10. |
Gemäß der Bemerkung des Hofes hat die Finanzabteilung der Agentur die Kontrolllisten überprüft, insbesondere im Bereich der Mittelbindungen, der Zahlungen und der Auftragsvergabe. Eine Liste zur Kontrolle der Belege, die einem Dossier zur Auftragsvergabe beizufügen ist, wird den jeweiligen Bediensteten zur Verfügung gestellt. Die Datenbank zur Bearbeitung der von der Agentur vergebenen Aufträge wird in Kürze aktualisiert. Diese verschiedenen Maßnahmen sollten zur Stärkung der internen Kontrolle beitragen. |
11. |
Gemäß der Bemerkung des Hofes wird eine Harmonisierung der Behandlung der Vorfinanzierungen und der diesbezüglichen Garantien erfolgen. Es werden neue Vertragsmodelle verwendet, um zu vermeiden, dass die vorgelegten Garantien bei einer Änderung der Zahlungen nicht mehr gültig sind. |
12. |
Die Ausschreibung für die Dienststellen der Verschmutzungsbekämpfung war extrem komplex, und es waren fünf Ausschüsse mit insgesamt 24 Sachverständigen der Agentur beteiligt. Aufgrund der speziellen Thematik war es nicht möglich, externe Sachverständige einzubeziehen, die von unabhängigen Beobachtern im endgültigen Bewertungsausschuss ersetzt wurden. Es ist richtig, dass eines der erfolgreichen Unternehmen keine Liste mit ähnlichen, von ihm durchgeführten Projekten vorgelegt hat, jedoch war dies auch keine Bedingung. Der technische Ausschuss irrte in der Sache, als er zu dem Schluss gelangte, das Unternehmen erfülle nicht die erforderlichen Kriterien. Dieser Fehler wurde in der letzten Phase des Verfahrens durch den Bewertungs- und Auswahlausschuss berichtigt; diese Berichtigung wurde jedenfalls nicht in den Unterlagen vermerkt. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/36 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2006/C 312/07)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-11 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Umweltagentur (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist die Einführung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, den Mitgliedstaaten und der allgemeinen Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen insbesondere der Union und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Umweltschutzmaßnahmen zu treffen, und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Agentur verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 vom ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Agentur hat die in ihrem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 ausgewiesenen Mittel fast vollständig gebunden. Allerdings wurde bei den operationellen Ausgaben der Agentur (Titel III) ein hoher Anteil an Mittelbindungen (mehr als 30 %) auf das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen. Die Agentur sollte sich darum bemühen, derartige Übertragungen in ihrem Umfang zu begrenzen, da sie die Verwaltung der Mittel des folgenden Haushaltsjahrs erschwerten, was in der Folge Verzögerungen bei der Ausführung nach sich zieht bzw. bereits bestehende Verzögerungen noch verstärkt. |
8. |
Es fehlt eine Beschreibung der internen Kontrollsysteme. Die Anweisungsbefugten haben noch keine formalisierte Beschreibung der von ihnen für die Generierung oder Untermauerung von Rechnungsführungsinformationen verwendeten Systeme vorgelegt, weshalb der Rechnungsführer diese Systeme noch nicht validieren konnte. |
9. |
Der jährliche Tätigkeitsbericht des Anweisungsbefugten weist Unzulänglichkeiten auf. Er enthält nämlich keine ausreichenden Informationen über die mit den jährlichen Tätigkeiten im Hinblick auf die Ziele erreichten Ergebnisse, die damit verbundenen Risiken, den Einsatz der Ressourcen und das Funktionieren der internen Kontrollsysteme. |
10. |
Die Überprüfung der Einstellungsverfahren für Zeitbedienstete hat ergeben, dass bestimmte interne Vorschriften über die paritätische Zusammensetzung der Ausleseausschüsse und über die Unveränderbarkeit zuvor festgelegter Auslesekriterien nicht mit den einschlägigen Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften im Einklang stehen. |
11. |
Im Bereich der Auftragsvergabe hat der Hof Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit den Bewertungskriterien festgestellt. Es gibt keine präzisen Vorgaben über die Art und Weise, wie das Preiskriterium zu berücksichtigen ist. Diese Situation führt zu nicht gerechtfertigten Differenzen bei der Bewertung der Angebote (4). |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2006 ein.
(4) Dies war bei einem Auftrag über 87 000 Euro der Fall.
Tabelle 1
Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel (2004) |
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2005 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umweltpolitik Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip (…). Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik (…) berücksichtigt die Gemeinschaft die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten (…). (Artikel 174 des Vertrags) |
Ziele Einführung eines europäischen Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie:
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgaben Verabschiedung des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung. 2. Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. 3. Konsultationsforum Je ein Vertreter der Mitgliedstaaten; berät den Direktor. 4. Wissenschaftlicher Beirat Besteht aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern. 5. Externe Kontrolle Rechnungshof 6. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 32,1 Millionen Euro (31,1 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 84 % (87 %) Personalbestand am 31. Dezember 2005: 115 (115) im Stellenplan vorgesehene Planstellen davon besetzt: 107 (102), +34 (15) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 115 (115) davon:
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR
Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
26 900 |
26 900 |
Titel I Personal |
14 468 |
14 468 |
13 958 |
508 |
2 |
436 |
319 |
117 |
14 904 |
14 904 |
14 277 |
508 |
119 |
Sonstige Zuschüsse |
4 444 |
7 438 |
Titel II Sachausgaben |
3 857 |
3 856 |
2 960 |
895 |
2 |
396 |
346 |
50 |
4 253 |
4 252 |
3 306 |
895 |
52 |
Sonstige Einnahmen |
p.m. |
218 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
13 019 |
13 018 |
8 942 |
4 069 |
8 |
4 853 |
4 647 |
206 |
17 872 |
17 871 |
13 589 |
4 069 |
214 |
Zweckgebundene Einnahmen |
800 |
745 |
Zweckgebundene Einnahmen |
800 |
720 |
277 |
523 |
0 |
2 208 |
536 |
28 |
3 008 |
2 928 |
813 |
2 167 |
28 |
Insgesamt |
32 144 |
35 301 |
Insgesamt |
32 144 |
32 062 |
26 137 |
5 995 |
12 |
7 893 |
5 848 |
401 |
40 037 |
39 955 |
31 985 |
7 639 |
413 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
26 900 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
5 633 |
Insgesamt (a) |
32 533 |
Ausgaben |
|
Personalausgaben |
13 423 |
Sachausgaben |
5 321 |
Operationelle Ausgaben |
15 618 |
Insgesamt (b) |
34 362 |
Ergebnis (c = a – b) |
–1 829 |
Sonstige Erträge (d) |
29 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
–7 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e) |
–1 807 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
2 105 |
1 710 |
Forderungen |
2 661 |
5 839 |
Kassenmittel |
4 491 |
1 181 |
Insgesamt |
9 257 |
8 730 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
6 050 |
6 050 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
–1 808 |
0 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
5 015 |
2 680 |
Insgesamt |
9 257 |
8 730 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Hauhaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden angepasst, um einen Vergleich mit den Daten für das Haushaltsjahr 2005 zu ermöglichen.
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Der Anteil der Übertragungen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise verringert und sank im Jahr 2005 für Titel III auf 31 %. Da die Mehrzahl der Verträge im Rahmen von Titel III, beispielsweise mit den themenspezifischen Ansprechstellen, Tätigkeiten bis zum Ende des Kalenderjahres gestattet — bei abschließender Erfüllung und Zahlungen von bis zu 30 % im Folgejahr — gestaltet sich eine deutliche Verringerung der Übertragungen unter Titel III gegenüber dem derzeitigen Stand als schwierig. |
8. |
Die internen Kontrollsysteme befinden sich weiter in der Entwicklung. Es verhält sich in der Tat so, dass die Anweisungsbefugten noch keine formalisierte Beschreibung der von ihnen verwendeten Systeme vorgelegt haben; dies wird sobald wie möglich im Zuge der Entwicklung und Dokumentierung unseres Systems erfolgen. |
9. |
Die EUA hat sich für die Jahre 2003 und 2004 darum bemüht, den Erfordernissen des jährlichen Tätigkeitsberichts in dem gemäß der Gründungsverordnung der EUA vorgesehenen Jahresbericht Rechnung zu tragen. Dies war der EUA jedoch nicht möglich, weshalb sie seit dem Jahr 2005 getrennte Berichte vorlegt. Die beiden Berichte für 2005 wurden dem Rechnungshof und anderen Adressaten am 15. Juni 2006 übermittelt. |
10. |
Seit dem Jahr 2006 wird die Personalvertretung ersucht, eine gleiche Anzahl von Mitgliedern gemäß Anhang III Artikel 3 des Personalstatuts zu bestellen. Die in der Stellenausschreibung festgelegten Auswahlkriterien sind nunmehr die einzigen Kriterien, die für die Auswahl der Bewerber angewendet werden. |
11. |
Seit dem Jahr 2006 erläutert und dokumentiert die Agentur bei sämtlichen Verfahren der Auftragsvergabe ausführlicher als bisher, wie das Kriterium des Preises berücksichtigt wird (z. B. die Formel, nach der Preise bewertet werden, und die Bewertungskriterien). |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/42 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde
(2006/C 312/08)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-13 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Behörde
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend Behörde) wurde durch die Verordnung (EG) Nr.178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Behörde ist die wissenschaftliche Beratung für die Rechtsetzung der Gemeinschaft sowie die Sammlung und Analyse von Daten, um die Beschreibung und Überwachung von Risiken zu ermöglichen und diesbezügliche unabhängige Informationen bereitzustellen. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Behörde verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeMit Ausnahme der Bemerkungen in Ziffer 12 sind die dem Jahresabschluss der Behörde zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.
BEMERKUNGEN
7. |
Kennzeichnend für das Haushaltsjahr 2005 war eine auffallend niedrige Mittelausschöpfung: die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen wurden lediglich in Höhe von 80 % in Anspruch genommen. Dies deutet darauf hin, dass die Behörde erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um eine bessere Verwendung der ihr zur Erfüllung ihrer Ziele zugewiesenen Mittel sicherzustellen. |
8. |
Die Haushaltsbehörde hatte den Stellenplan im Anhang zum Entwurf des Haushaltsplans 2005 der Behörde entsprechend dem Beschluss ihres Verwaltungsrats abgeändert, indem sie die Aufteilung der in jeder Besoldungsgruppe verfügbaren Planstellen erheblich änderte. Diese Änderungen hätten eine Kürzung der für die Ausgaben für Gehälter und für die operationellen Ausgaben vorgesehenen Mittel zur Folge haben müssen. Eine Kürzung fand jedoch nicht statt, weshalb die Behörde die ursprünglich im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Besoldungsgruppen für 19 Planstellen wiedereinsetzen konnte, ohne die Haushaltsbehörde hiervon im Wege eines Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans in Kenntnis zu setzen. |
9. |
Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Behörde dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verwirklichung der Ziele dahin gehend zu beurteilen, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Behörde sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen. |
10. |
Die Behörde nahm weder eine Risikoanalyse vor noch legte sie die von ihr angewandten internen Kontrollsysteme und -verfahren formell fest. Ferner stellte der Hof in mehreren Fällen Lücken bei der Ausgabenkontrolle fest (fehlende Belege, nichtgerechtfertigte Anträge auf Zusatzleistungen) (4). |
11. |
Im Hinblick auf die Personaleinstellung wies die Behörde Bewerber auf der Grundlage anderer als in den Stellenausschreibungen vorgesehener Kriterien zurück und beachtete außerdem nicht die Statutsbestimmungen über die Einstufung der Mitglieder von Ausleseausschüssen im Verhältnis zu den zu besetzenden Planstellen. Die Auswahl der Bewerber erfordert eine strikte Anwendung der einschlägigen Kriterien und eine wirksame Überprüfung der Beweiskraft der Unterlagen, die von den Bewerbern zur Untermauerung ihrer Bewerbungen eingereicht werden. |
12. |
Die in Bezug auf die Auftragsvergabe und den Vertragsabschluss vorgenommenen Kontrollen brachten eine Reihe bedeutender Anomalien zutage. In einer Vielzahl der untersuchten Fälle ist der Hof außerstande gewesen zu überprüfen, ob die vorgeschriebene Mindestanzahl an Bietern zur Teilnahme an den Ausschreibungen aufgefordert wurde. Der Hof stellte fest, dass die Anwendung der Auswahlkriterien nicht systematisch dokumentiert war. In mehreren Fällen fanden die Vorschriften für die Ernennung der Angebotsbewertungsausschüsse keine Anwendung. Bei einem Rahmenvertrag wurden die Klauseln nicht beachtet. Die Häufigkeit dieser Anomalien erfordert vonseiten der Behörde eine Verschärfung ihres internen Kontrollsystems in diesem Bereich. |
13. |
Die endgültigen für die Unterbringung der Behörde vorgesehenen Gebäude stehen noch nicht zur Verfügung. Die Behörde war daher gezwungen, provisorische Räumlichkeiten anzumieten und einzurichten (Kosten im Jahr 2005: rund 3,5 Millionen Euro). Wenn die Behörde die neuen Räumlichkeiten in Besitz nimmt, fallen erneut Einrichtungskosten an. Die Behörde sollte im Einvernehmen mit der Kommission diese Situation mit den nationalen Stellen klären, insbesondere im Hinblick auf einen eventuellen finanziellen Ausgleich. Bis eine entsprechende Lösung gefunden wird, ist dieser Sachlage bei Aufstellung der Haushaltsvoranschläge Rechnung zu tragen. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2006 ein.
(4) So werden die Bestimmungen hinsichtlich der Dienstreisekosten nicht systematisch eingehalten, was zu nichtgerechtfertigten Zahlungen führt.
Tabelle 1
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Behörde zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004) |
Produkte und Dienstleistungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Freizügigkeit der Lebensmittel und Futtermittel (Artikel 37 des Vertrags) Beitrag zu einem hohen Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen (Artikel 95 des Vertrags) Gemeinsame Handelspolitik (Artikel 133 des Vertrags) Gesundheitswesen (Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b des Vertrags) |
Ziele
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung 14 vom Rat benannte Mitglieder (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) und ein Vertreter der Kommission Aufgabe Annahme des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung 2. Geschäftsführender Direktor Nach Anhörung des EP, Ernennung durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer Bewerberliste, die von der Kommission vorgeschlagen wird 3. Beirat Zusammensetzung Ein Vertreter pro Mitgliedstaat Aufgabe Beratung des Direktors 4. Wissenschaftlicher Ausschuss und wissenschaftliche Gremien Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde 5. Externe Kontrolle Rechnungshof 6. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan: 36,9 Millionen Euro (29,1 Millionen Euro) davon 100 % (100 %) Gemeinschaftszuschuss Personalbestand am 31. Dezember: 194 im Stellenplan vorgesehene Planstellen (138), davon besetzt: 124 (102) +36 (37) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 160 (139), davon:
|
Von den 301 bei der Behörde 2005 eingegangenen Anträgen auf Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens (was gegenüber 2004 einen Anstieg von 65 % bedeutet) wurden 163 Stellungnahmen angenommen und veröffentlicht. Sie behandeln viele Themen wie u. a. Aromastoffe, genetisch veränderte Organismen (GMO), Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) und Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (TSE). Überdies veröffentlichte die Behörde ihren ersten Jahresbericht über Tierseuchen, hinzu kommen weitere wichtige Veröffentlichungen zur Risikoermittlung im Lebensmittelbereich. Im Zusammenhang mit der Risikokommunikation und den Aktivitäten der für Kommunikation zuständigen Abteilung allgemein ergab sich im Jahr 2005 ein Anstieg der Zahl der Mitteilungen an die Öffentlichkeit um 40 %. Die Besuche auf der Website der Behörde haben sich 2005 verdoppelt. Die Koordinierung der Risikokommunikation konnte über das Forum und die Veranstaltung von Workshops intensiviert werden. Der Ausbau des Netzwerkes zwischen der Behörde und den beteiligten Parteien, den nationalen Behörden sowie den Ansprechpartnern in den Organen erfolgte insbesondere über die Einrichtung eines Forums der betroffenen Parteien. Der Beirat trat fünfmal zusammen, um innerhalb des Netzwerks mit den nationalen Behörden bei bestimmten Fragen zusammenzuarbeiten wie der Koordinierung im Falle eines Krisenszenarios oder der intensiveren Nutzung des Extranets, an das die nationalen Behörden, die Kommission und die Behörde selbst angeschlossen sind. Im Hinblick auf die 2005 vorgenommene Bewertung der Behörde machte der Verwaltungsrat, der seine Empfehlungen im Verlauf des Sommers 2006 vorlegen wird, den Abschlussbericht der Beratergesellschaft auf der Website der Behörde der Öffentlichkeit zugänglich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Behörde. |
EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT
Quelle: Angaben der Behörde — Diese Tabellen ergeben eine zusammenfassende Darstellung der von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel (1) |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
36 857 |
31 537 |
Titel I Personal |
16 354 |
14 571 |
14 024 |
546 |
1 784 |
389 |
312 |
77 |
16 743 |
14 960 |
14 336 |
546 |
1 861 |
Eigene Einnahmen |
|
|
Titel II Sachausgaben |
6 446 |
5 591 |
3 306 |
2 285 |
855 |
1 477 |
1 307 |
170 |
7 923 |
7 068 |
4 613 |
2 285 |
1 025 |
Sonstige Einnahmen |
|
|
Titel III Operationelle Ausgaben |
14 057 |
9 300 |
5 824 |
3 477 |
4 756 |
3 818 |
2 003 |
1 815 |
17 875 |
13 118 |
7 827 |
3 477 |
6 571 |
Insgesamt |
36 857 |
31 537 |
Insgesamt |
36 857 |
29 462 |
23 154 |
6 308 |
7 395 |
5 684 |
3 622 |
2 062 |
42 541 |
35 146 |
26 776 |
6 308 |
9 457 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2005 und 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Betriebseinnahmen |
||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
27 405 |
20 591 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
0 |
0 |
Insgesamt (a) |
27 405 |
20 591 |
Ausgaben |
||
Personalausgaben |
13 012 |
7 564 |
Sachausgaben |
6 436 |
5 788 |
Operationelle Ausgaben |
8 718 |
6 431 |
Insgesamt (b) |
28 166 |
19 783 |
Ergebnis (c = a – b) |
– 761 |
808 |
Sonstige Erträge (d) |
0 |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
–7 |
–33 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e) |
– 768 |
775 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
1 588 |
1 071 |
Kurzfristige Forderungen |
299 |
5 025 |
Kassenmittel |
10 879 |
3 201 |
Insgesamt |
12 766 |
9 297 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
4 452 |
3 677 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
– 768 |
775 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
9 082 |
4 845 |
Insgesamt |
12 766 |
9 297 |
(1) Die nichtautomatischen Mittelübertragungen sind in der Gesamtübersicht über die Ausführung des Haushaltsplans, welche die Behörde in ihrem Jahresbericht veröffentlicht, nicht ausgewiesen.
ANTWORTEN DER BEHÖRDE
7. |
Im Jahr 2006 hat die EFSA ihre Haushaltsprüfung verstärkt, indem regelmäßige Überprüfungen, eine Analyse der Ausführung des Haushaltsplans zur Jahresmitte durchgeführt sowie Prognosen erstellt wurden. Die Behörde wird ihre auf eine vollständige Ausführung des Haushaltsplans ausgerichtete Tätigkeitsplanung weiter verbessern. |
8. |
Mit der Änderung des Stellenplans der EFSA für das Jahr 2005 hat die Haushaltsbehörde eine gewisse Anzahl von Stellen reduziert, die bereits im Jahr 2004 besetzt waren. Die Behörde musste ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber diesen Bediensteten nachkommen und deren Stellen in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung beibehalten und diesen Plan ändern. |
9. |
Das tätigkeitsbezogene Management, das ein wesentliches Mittel zur wirksamen Durchführung der Tätigkeiten der Behörde darstellt, wird bei der EFSA schrittweise umgesetzt. In ihrem Arbeitsprogramm 2007 wird die Behörde ihre Prioritäten eindeutig innerhalb des Rahmens ihrer Grundverordnung und anderer anzuwendender EU-Rechtsvorschriften festlegen und die wichtigen Initiativen zu deren Verwirklichung erläutern. Ebenso werden weitere Verbesserungen von Leistungsindikatoren und anderen Managementinstrumenten vorgenommen, um die Ergebnisse der Tätigkeiten der Behörde zu messen. |
10. |
Die EFSA hat im Juli 2005 Normen für die interne Kontrolle verabschiedet und setzt ihre Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung dieser Normen fort. Darüber hinaus plant die Behörde für das Jahr 2007, eine Risikoanalyse durchzuführen. |
11. |
Als eine Priorität für das Jahr 2006 hat die Behörde Maßnahmen zur Verstärkung der Kontrollen im Zusammenhang mit Einstellungsverfahren ergriffen und wird deren Transparenz fördern sowie Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen sicherzustellen. |
12. |
Die Behörde wird sicherstellen, dass die internen Kontrollsysteme der Auftragsvergabeverfahren verstärkt werden, um die geltenden Regelungen umfassend zu erfüllen. Im Jahr 2006 werden spezifische Schulungen zu Vergabeverfahren durchgeführt und bessere Systeme eingeführt, um die bestehenden Kontrollen dieser Verfahren zu verstärken. |
13. |
Die Behörde hat die Haushaltsbehörden und die Kommission über die Kosten für die Räumlichkeiten der EFSA informiert und wird sie über den Fortschritt des Projekts für den endgültigen Sitz der Behörde auf dem Laufenden halten. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/48 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums
(2006/C 312/09)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-10 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten des Zentrums
EINLEITUNG
1. |
Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend Zentrum) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) geschaffen. Hauptaufgabe des Zentrums ist es, den dezentralen Gemeinschaftseinrichtungen und ggf. den Gemeinschaftsorganen und sonstigen Einrichtungen die für ihre Arbeit erforderlichen Übersetzungsarbeiten zu liefern. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung des Zentrums verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Für das Haushaltsjahr 2005 liegt die Gesamtverwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen bei über 90 %; das Gleiche gilt für die Zahlungsermächtigungen. In Bezug auf die Sachausgaben (Titel II), bei denen weniger als 75 % der Mittel gebunden und Mittelbindungen in Höhe von 24 % auf das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen wurden, ist jedoch eine zu geringe Mittelausschöpfung festzustellen. Überdies wurden bei ebendiesen Ausgaben über 50 % der aus dem Vorjahr übertragenen Mittelbindungen annulliert. Dieser Umstand lässt darauf schließen, dass die Veranschlagung der Haushaltsmittel bei den Sachausgaben zu verbessern ist. |
8. |
Die Mittel für die Leistungen von freiberuflichen Übersetzern –7 Millionen Euro bzw. mehr als ein Viertel des Budgets des Zentrums — werden in Form mehrerer globaler Mittelbindungen gebunden. Diese Mittelbindungen sind als solche Gegenstand einer Ex-ante-Überprüfung und führen in der Folge zu spezifischen Mittelbindungen zugunsten der verschiedenen Dienstleistungserbringer. Die spezifischen Mittelbindungen, die nicht unerhebliche Beträge erreichen, sind jedoch nicht Gegenstand einer Ex-ante-Überprüfung. Angesichts der damit verbundenen Risiken sollte auch in Bezug auf die spezifischen Mittelbindungen eine Ex-ante-Überprüfung stattfinden. |
9. |
Das Zentrum verwaltet und entwickelt eine Datenbank (IATE) gemeinsam mit den Organen, welche einen Teil der Kosten übernehmen. Die Vereinbarung über die Kostenteilung in Verbindung mit IATE regelt jedoch nicht die geistigen Eigentumsrechte. Dem sollte Abhilfe geschaffen werden, damit dieser Aktivposten im Vermögen der betroffenen Organe und Einrichtungen seinen Niederschlag findet. |
10. |
In seinem Bericht zum Jahresabschluss 2004 des Zentrums äußerte sich der Hof zu der seit längerem offenen Streitfrage zwischen Kommission und Zentrum, was die Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zu den Ruhegehältern angeht, die das Zentrum für seine Bediensteten zu leisten hat. Der Hof fordert das Zentrum erneut auf, diese Streitfrage so bald wie möglich zu klären. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 6. Juli 2006 erstellt und ging beim Hof am 11. Juli 2006 ein.
Tabelle 1
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeitsbereiche des Zentrums (Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Dem Zentrum zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004) |
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2005 (2004) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach bei den Übersetzungsdiensten der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist. (Beschluss des Rates aufgrund von Artikel 235 des Vertrags) |
Ziele Die für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste leisten:
Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die über ihren eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen. Das Zentrum ist in vollem Umfang an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungsausschusses beteiligt. |
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgabe Verabschiedung des jährlichen Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts des Zentrums 2. Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt 3. Externe Kontrolle Rechnungshof 4. Interne Prüfung Interner Prüfer der Kommission 5. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan: 27,9 Millionen Euro (29,8 Millionen Euro) Personalbestand am 31. Dezember: 181 (181) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 163 (150) +12 (15) sonstige Dienstposten Personalbestand insgesamt: 175 (165) davon:
|
Anzahl der übersetzten Seiten: 505 438 (377 999) Anzahl der Seiten pro Sprache:
Anzahl der Seiten pro Auftraggeber:
Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen: 226 822 (146 342) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben des Zentrums. |
ÜBERSETZUNGSZENTRUM FÜR DIE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Quelle: Angaben des Zentrums — In diesen Tabellen sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Haushaltsplan 2005 und Haushaltsjahr 2004) |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Eigene Einnahmen |
24 166 |
30 356 |
Titel I Personal |
14 117 |
13 410 |
13 305 |
106 |
707 |
122 |
100 |
22 |
14 239 |
13 532 |
13 404 |
106 |
729 |
Sonstige Einnahmen |
0 |
94 |
Titel II Sachausgaben |
4 235 |
3 112 |
2 358 |
755 |
1 123 |
642 |
583 |
59 |
4 877 |
3 754 |
2 941 |
755 |
1 181 |
Bankzinsen |
300 |
428 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
7 645 |
7 309 |
6 018 |
1 291 |
336 |
990 |
987 |
2 |
8 634 |
8 298 |
7 005 |
1 291 |
338 |
Saldo des vorangehenden Haushaltsjahres |
3 497 |
0 |
Titel X Rückstellungen und vorläufig eingesetzte Mittel |
1 966 |
0 |
0 |
0 |
1 966 |
0 |
0 |
0 |
1 966 |
0 |
0 |
0 |
1 966 |
Insgesamt |
27 963 |
30 879 |
Insgesamt |
27 963 |
23 831 |
21 681 |
2 152 |
4 132 |
1 754 |
1 670 |
83 |
29 716 |
25 584 |
23 350 |
2 152 |
4 214 |
Tabelle 3
Ergebnisrechnung für die Haushaltsjahre 2005 und 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Betriebseinnahmen |
||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
0 |
0 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
30 780 |
23 573 |
Insgesamt (a) |
30 780 |
23 573 |
Ausgaben |
||
Personalausgaben |
13 200 |
11 929 |
Verwaltungsausgaben |
3 547 |
2 734 |
Operationelle Ausgaben |
7 397 |
5 919 |
Rückstellungen |
1 849 |
1 410 |
Insgesamt (b) |
25 993 |
21 992 |
Ergebnis (c = a – b) |
4 787 |
1 581 |
Sonstige Erträge (d) |
429 |
2 618 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
–4 |
–7 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e) |
5 212 |
4 192 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
699 |
895 |
Bestände |
279 |
0 |
Forderungen |
6 184 |
6 368 |
Kassenmittel |
27 392 |
19 903 |
Insgesamt |
34 554 |
27 166 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
18 594 |
14 403 |
Ergebnis des Haushaltsjahres |
5 212 |
4 192 |
Langfristige Verbindlichkeiten |
9 330 |
7 481 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
1 418 |
1 090 |
Insgesamt |
34 554 |
27 166 |
ANTWORTEN DES ZENTRUMS
7. |
Die Unregelmäßigkeit der Übersetzungsanfragen hat zusammen mit einem erheblichen Anstieg im Bereich der Gemeinschaftsmarken im gesamten Verlauf des Jahres 2005 zu einem Klima der Instabilität geführt, wodurch sich das Zentrum veranlasst sah, bestimmte unter Titel 2 eingestellte Projekte zu verschieben. |
8. |
Das Zentrum wird die Bemerkung des Hofes bei der Umstellung von SI2 auf ABAC (die im Laufe des Jahres 2007 stattfinden soll) berücksichtigen, um neue Finanzkreisläufe einzurichten. |
9. |
Das Zentrum wird den Interinstitutionellen Ausschuss der Übersetzungs- und Dolmetschdienste ersuchen, die Frage des Eigentums an der Datenbank IATE zu regeln. |
10. |
Der Verwaltungsrat des Zentrums hat in seiner Sitzung vom 22. März 2006 eine Stellungnahme angenommen, in der er wiederholt, dass er sich bewusst [ist], dass eine abschließende Lösung in dieser Frage gefunden werden muss, und die Europäische Kommission auf[fordert], zu diesem Zweck gemeinsam mit dem Zentrum einem Schiedsverfahren zuzustimmen. Das Zentrum wird den Hof über den Fortgang in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/54 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums
(2006/C 312/10)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-12 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten des Zentrums
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 (1) geschaffen. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren. Seit dem zweiten Halbjahr 2005 (2) ist das Zentrum autonom. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung des Zentrums verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (4) wurde gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 ist gekennzeichnet durch eine niedrige Mittelbindungsrate (84 %) und eine hohe Rate bei den auf das nächste Haushaltsjahr übertragenen Mitteln, die insgesamt 35 % und bei den operationellen Ausgaben fast 90 % betrug. Diese Situation ist teilweise auf mit der Anlaufphase des Zentrums verbundene Probleme zurückzuführen. Das Zentrum sollte in Zukunft das Risiko einer unnötigen Bereitstellung von Mitteln, insbesondere durch eine straffe Planung seiner Tätigkeiten, im Auge behalten. |
8. |
Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung des Zentrums dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele des Zentrums nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm des Zentrums sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen. |
9. |
Die an die Kommission gerichteten Anträge auf Auszahlung von Zuschüssen müssen durch eine Vorausschätzung des Kassenmittelbedarfs begründet sein (5). Das Zentrum verfügt über kein System für die Erstellung dieser Vorausschätzungen. |
10. |
Die Finanzregelung des Zentrums sieht vor, dass der Anweisungsbefugte eine Mittelbindung vornehmen muss, bevor er eine rechtliche Verpflichtung gegenüber Dritten eingehen kann. Bei den Ausgaben des Zentrums im Jahr 2005 sind den rechtlichen Verpflichtungen keine Mittelbindungen vorausgegangen. Im gleichen Zeitraum wurden sämtliche Zahlungen des Zentrums vom Rechnungsführer ohne entsprechende vom Anweisungsbefugten ausgestellte Zahlungsanordnungen geleistet (6). |
11. |
Entgegen den verordnungsrechtlichen Bestimmungen erfolgte die Buchführung des Zentrums während des Jahres 2005 nicht nach der Methode der doppelten Buchführung, wodurch das Risiko von Fehlern entsteht. |
12. |
Die Dokumentation der Ausleseverfahren für die Personaleinstellung weist Lücken auf: Fehlen förmlicher Beschlüsse zur Ernennung und Zusammensetzung der Ausleseausschüsse sowie von Abschlussberichten der Ausleseausschüsse zu ihren Arbeiten. Das Zentrum sollte in einer Phase, in der es sein Kernpersonal einstellt, ganz besonders auf eine strikte Anwendung der Ausleseverfahren achten. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.
(2) Die Zahlung der Gehälter wird auf der Grundlage einer vom Direktor erteilten Befugnisübertragung weiterhin von der Kommission sichergestellt.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(4) Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.
(5) Artikel 50 der Finanzregelung des Zentrums.
(6) Artikel 66 der Finanzregelung des Zentrums.
Tabelle 1
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten des Zentrums (Verordnung (EG) Nr. 851/2004) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Dem Zentrum zur Verfügung gestellte Mittel 2005 |
Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2005 |
|||||||||||||||||||||||||||||
Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten; dabei werden die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie die Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert. (Artikel 152 des Vertrags) |
Ziele Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Infektionskrankheiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch übertragbare Krankheiten bedingte derzeitige und neu auftretende Risiken für die menschliche Gesundheit. Infolgedessen verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungsnetze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit. |
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten. Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung. 2. Direktor Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt. 3. Beirat Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission. Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums. 4. Externe Kontrolle Rechnungshof 5. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 4,85 Millionen Euro, davon Gemeinschaftszuschuss: 98 % Personalbestand: Im Stellenplan vorgesehene Stellen: 29 davon besetzt: 22 +20 sonstige Dienstposten Personalbestand insgesamt: 42 davon: operationelle Tätigkeiten: 17 administrative Tätigkeiten: 25 |
|
||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben des Zentrums. |
EUROPÄISCHES ZENTRUM FÜR DIE PRÄVENTION UND DIE KONTROLLE VON KRANKHEITEN
Quelle: Angaben des Zentrums — In diesen Tabellen sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft (1) |
4 852 |
3 402 |
Titel I Personal |
2 531 |
2 282 |
1 895 |
362 |
274 |
|
|
|
Titel II Sachausgaben |
1 238 |
1 174 |
638 |
535 |
65 |
|
|
|
Titel III Operationelle Ausgaben |
1 083 |
610 |
70 |
541 |
472 |
Insgesamt |
4 852 |
3 402 |
Insgesamt |
4 852 |
4 066 |
2 603 |
1 438 |
811 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
2 646 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
0 |
Insgesamt (a) |
2 646 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
171 |
Sachausgaben |
1 185 |
Operationelle Ausgaben |
326 |
Insgesamt (b) |
1 682 |
Betriebsergebnis (c = a – b) |
964 |
Sonstige Erträge (d) |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
11 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
953 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Aktiva |
|
Anlagewerte |
245 |
Forderungen |
320 |
Kassenmittel |
2 059 |
Insgesamt |
2 624 |
Passiva |
|
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
0 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
953 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
1 671 |
Insgesamt |
2 624 |
(1) Einschließlich der unter der Verantwortung der Kommission verwalteten Mittel.
ANTWORTEN DES ZENTRUMS
7. |
Die Hauptursachen für die relativ niedrige Ausführung des Haushaltsplans und den hohen Prozentsatz der Mittelübertragungen standen im Zusammenhang mit der Anlaufphase des Zentrums. Das EZPKK wächst rasch und konzentriert sich in seiner Planung auf die bestmögliche Verwendung der dem Zentrum zugewiesenen Mittel im Verlauf des Jahres 2006. |
8. |
Die Grundlage für eine tätigkeitsbezogene Planung wurde im zweiten Halbjahr 2005 gelegt. Im Jahr 2006 richtet das Zentrum schrittweise die notwendigen Berichtssysteme und -vorgänge ein, um zuverlässige und transparente, tätigkeitsbezogene Berichte sicherzustellen. |
9. |
Im Jahr 2005 verfügte das Zentrum aus Gründen, die auf seine Anlaufphase zurückzuführen waren, nicht über ein angemessenes System für die Überwachung des Kassenmittelbedarfs. Von Februar 2006 an wurden grundlegende Vorausschauen über den Kassenmittelbedarf eingeführt, und das Zentrum wird im Zug der Weiterentwicklung seiner Berichtssysteme die Cashflow-Prognosen weiter verfeinern. |
10. |
Die vom Hof dargestellte Situation war zunächst auf das Fehlen einschlägiger IKT-Instrumente, die dem Zentrum nicht zur Verfügung standen, zurückzuführen. Die Einführung eines Finanzsystems wurde im Jahr 2005 vorbereitet, und dieses System war Anfang 2006 in vollem Umfang betriebsbereit. Im Jahr 2005 konnten keine automatisierten Zahlungsanordnungen ausgestellt werden, da ein IKT-Haushaltssystem nicht zur Verfügung stand. Dessen ungeachtet wurden Zahlungen erst dann bearbeitet, wenn sichergestellt war, dass die einschlägigen Informationen, Genehmigungen und Unterschriften vorlagen. Ab dem Jahr 2006 werden Zahlungsanordnungen systematisch bearbeitet und für sämtliche Zahlungen genehmigt. |
11. |
In der Anlaufphase während des Jahres 2005 verfügte das EZPKK nicht über ein computergestütztes Rechnungsführungssystem. Im Verlauf des Jahres 2006 wurde im Zentrum die gesamte notwendige Software installiert, und es betreibt nun ein vollständiges computergestütztes Rechnungsführungssystem. |
12. |
Anknüpfend an die Bemerkung des Hofes werden die Verfahren zur Auslese des Personals nun ausführlicher dokumentiert und konsequent formalisiert. Stabilen Kapazitäten für die Einstellung von Personal wurde Priorität zugeordnet, um in der Aufbauphase des Zentrums einen transparenten und strikten Einstellungsprozess sicherzustellen. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/60 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums
(2006/312/11)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-14 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten des Zentrums
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Gemeinschaftsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung des Zentrums verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 12a der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeMit Ausnahme der Bemerkungen in Ziffer 13 sind die dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Der Hof verweist darüber hinaus auf die Bemerkung in Ziffer 11.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Ausschöpfungsquote der im Haushaltsplan des Zentrums ausgewiesenen Mittel belief sich im Haushaltsjahr 2005 bei den Verpflichtungsermächtigungen auf 90 % und bei den Zahlungsermächtigungen auf etwa 85 %. Nicht voll ausgeschöpft wurden im Anschluss an eine Umstrukturierung der Auftragsvergabeverfahren die Mittel für die operationellen Ausgaben (fast 15 % der Verpflichtungsermächtigungen, 20 % der Zahlungsermächtigungen und 15 % der übertragenen Mittel wurden annulliert). Das Zentrum muss die Programmierung seiner Arbeiten weiter verfeinern und eine strengere Überwachung dieser Programmierung gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellt der Hof fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung des Zentrums dies im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. |
8. |
Die Rechnungsführungssoftware des Zentrums (FIBUS) ermöglicht es nicht, Mittelbindungen, deren Gültigkeitsdauer überschritten wurde, zu blockieren, und das elektronische Zeichnungsverfahren für die Zahlungsanordnungen entspricht nicht den geltenden Vorschriften. Ferner wird die Rückverfolgbarkeit von Operationen innerhalb von FIBUS nicht ausreichend gewährleistet. Das Zentrum sollte die festgestellten Schwachstellen ausräumen und überlegen, ob es seine aktuelle Rechnungsführungssoftware nicht möglichst rasch durch die den Agenturen von der Kommission vorgeschlagene neue Software ersetzt. |
9. |
Einige Aufgaben des Rechnungsführers werden von den anweisungsbefugten Stellen ausgeführt. So wurden in der Rechnung auf Initiative der anweisungsbefugten Stellen mit dem Abschluss verbundene Anpassungen im Betrag von rund 700 000 Euro vorgenommen, ohne dass dies von den betreffenden Stellen dokumentiert wurde. Zu dieser Situation wäre es nicht gekommen, wenn der Grundsatz der Trennung der Aufgaben des Anweisungsbefugten und des Rechnungsführers beachtet worden wäre. |
10. |
Das Zentrum hat bislang weder eine Risikoanalyse vorgenommen noch Art und Häufigkeit der Ex-post-Kontrollen definiert und auch keine Beschreibungen der Verwaltungsverfahren und der internen Kontrollsysteme ausgearbeitet. Im Jahr 2005 hatte der Rechnungsführer die Finanzinformationssysteme noch immer nicht validiert. |
11. |
Das Zentrum hat im Jahr 2000 einen Berufungsausschuss für Beschwerden des Personals eingesetzt. In einem Fall hat der Ausschuss seine Kompetenzen überschritten und in den geltenden Vorschriften nicht vorgesehene Zulagen gewährt. Um in Zukunft derartige Fälle zu vermeiden, muss sich der Direktor das Recht vorbehalten, diese Entscheidungen zu ändern und ggf. zu annullieren. |
12. |
Im Jahr 2005 wurde eine wichtige Führungsposition im Wege eines internen Ausleseverfahrens besetzt, wohingegen ein externes Verfahren eine größere Bewerberauswahl ermöglicht hätte. Es hat in der Tat nur ein einziger Bewerber am Ausleseverfahren teilgenommen, der dann auch auf den Posten ernannt wurde. Darüber hinaus sind zwei Bewertungskriterien für die Bewerbungen (4) nicht mit der erforderlichen Schärfe angewandt worden, um die Qualität dieses Ausleseverfahrens zu gewährleisten. Der Hof wiederholt seine bereits im letzten Jahresbericht geäußerte Bemerkung, wonach das Zentrum strengere Einstellungsverfahren anwenden muss. |
13. |
Der Hof hat sechs im Haushaltsjahr 2005 vergebene Aufträge überprüft. Außer bei einem Auftrag wurden in allen Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt (5). In zwei der geprüften Fälle wurden die Wettbewerbsregeln nicht eingehalten (6). Der Hof nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis, die vom Zentrum im letzten Quartal 2005 zur Behebung der in der Organisation der Ausschreibungsverfahren festgestellten Mängel getroffen wurden. |
14. |
Das Zentrum hat 17 Internet- bzw. Intranetseiten erstellt, wobei verschiedene Technologien zum Einsatz kamen. Die Verwaltung dieser Seiten und der betreffenden EDV-Systeme ist auf zahlreiche Stellen verteilt. Einige Systeme werden von der IT-Abteilung verwaltet, andere von den operationellen Diensten und wieder andere von Beratern. Diese Aufsplitterung ist mit technischen Risiken und überhöhten Kosten verbunden. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.
(4) Befähigungsnachweise (Philosophie und internationale Beziehungen), die nicht in Zusammenhang mit der auszuübenden Tätigkeit stehen, und Berufserfahrung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der zu besetzenden Planstelle steht (weniger als 50 % der in der Stellenausschreibung geforderten Berufserfahrung); die Berufserfahrung des ernannten Bediensteten bezieht sich lediglich teilweise auf die auszuübenden Tätigkeiten.
(5) Das gewählte Verfahren wurde nicht begründet, und es wurde nicht mitgeteilt, auf welcher Grundlage die Bieter ausgewählt wurden, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wurden. Ferner wurden die Entscheidungen nicht ausreichend dokumentiert.
(6) Übersetzungsleistungen (376 000 Euro) und EDV-Dienste (146 000 Euro).
Tabelle 1
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Dem Zentrum zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004) |
Produkte und Dienstleistungen 2005 (2004) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt. Die Tätigkeit hat folgende Ziele:
(Auszüge aus Artikel 150 des Vertrags) |
Ziele des Zentrums Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Förderung der Berufsbildung liefert das Cedefop den politischen Entscheidungsträgern, Berufsbildungsforschern und -praktikern Informationen zur Förderung eines besseren Verständnisses des Bildungswandels, um angemessenere Entscheidungen im Hinblick auf künftige Maßnahmen zu ermöglichen. Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Gemeinschaftsebene zu fördern und weiterzuentwickeln. |
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Pro Mitgliedstaat:
drei Vertreter der Kommission und die Beobachter der assoziierten Länder (Norwegen und Island). 2. Direktor Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt; er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats aus und ihm obliegt die tägliche Geschäftsführung des Zentrums. 3. Interne Prüfung Interner Auditdienst der Kommission 4. Externe Kontrolle Rechnungshof 5. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan: 17,1 Millionen Euro (16,6 Millionen Euro) Gemeinschaftszuschuss: 96 % (99 %) Personalbestand am 31. Dezember: 91 (88) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 85 (81) sonstige Dienstposten (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige) Personalbestand insgesamt: 123 davon: operative Tätigkeiten: 85 administrative Tätigkeiten: 33 gemischte Tätigkeiten: 5 |
Konferenzen und Seminare: 90 (90) mit durchschnittlich 24 Teilnehmern. Studien: 26 (2004: 55 (nicht vergleichbar)). Studien zu demselben Projekt mit verschiedenen Beteiligten (mit unterschiedlichen Verträgen) wurden als eine einzige Studie verbucht. Projekte: 29 (davon 2 administrative Projekte) plus 20 virtuelle Gemeinschaften (davon 1 administrative) (2004: 38 (nicht vergleichbar)). Beteiligungen: Weiterverfolgung Maastricht, Programm Erziehung und Bildung 2010, Programm Leonardo da Vinci, gemeinsamer Aktionsrahmen der Sozialpartner, Beratender Ausschuss für berufliche Bildung, Generaldirektoren für berufliche Bildung, Koordinierungsgruppe Erziehung und Bildung 2010. Veröffentlichungen: 60 (62). 3 Ausgaben von Cedefop-Info (3).
Elektronische Veröffentlichungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Vom Zentrum übermittelte Angaben. |
EUROPÄISCHES ZENTRUM FÜR DIE FÖRDERUNG DER BERUFSBILDUNG
Quelle: Angaben des Zentrums — In diesen Tabellen sind die von dem Zentrum in seinem Jahreabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||||||||||||||
ausge-wiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||||||||||||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
16 418 |
16 418 |
Titel I Personal (NGM) |
9 468 |
9 075 |
8 862 |
213 |
393 |
466 |
395 |
72 |
9 934 |
9 541 |
9 257 |
213 |
465 |
||||||||||||
Titel II Sachausgaben (NGM) |
1 372 |
1 158 |
865 |
334 |
214 |
542 |
503 |
39 |
1 914 |
1 700 |
1 368 |
334 |
253 |
|||||||||||||||
Sonstige Einnahmen |
140 |
36 |
Titel III Operationelle Ausgaben (GM) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
— VE |
5 578 |
4 774 |
0 |
71 |
804 |
0 |
0 |
0 |
5 578 |
4 774 |
0 |
71 |
804 |
|||||||||||||||
— ZE |
5 718 |
|
4 585 |
0 |
1 133 |
0 |
0 |
0 |
5 718 |
0 |
4 585 |
0 |
1 133 |
|||||||||||||||
Zweckgebundene Einnahmen (Phare) |
535 |
535 |
Zweckgebundene Einnahmen (Phare und andere) |
535 |
283 |
68 |
467 |
0 |
312 |
175 |
93 |
847 |
596 |
243 |
467 |
93 |
||||||||||||
Insgesamt |
17 093 |
16 989 |
Insgesamt VE |
16 953 |
15 290 |
0 |
1 085 |
1 411 |
1 320 |
0 |
204 |
18 273 |
16 611 |
0 |
1 085 |
1 615 |
||||||||||||
Insgesamt ZE |
17 093 |
0 |
14 381 |
1 014 |
1 740 |
1 320 |
1 073 |
204 |
18 413 |
0 |
15 543 |
1 014 |
1 944 |
|||||||||||||||
|
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
15 020 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
290 |
Insgesamt (a) |
15 310 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
9 091 |
Sachausgaben |
1 962 |
Operationelle Ausgaben |
5 021 |
Insgesamt (b) |
16 074 |
Betriebsergebnis (c = a – b) |
– 764 |
Sonstige Erträge (d) |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
4 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
– 768 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
5 359 |
5 702 |
Kurzfristige Forderungen |
369 |
182 |
Kassenmittel |
3 344 |
1 948 |
Insgesamt |
9 072 |
7 832 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
5 856 |
5 856 |
Ergebnis des Haushaltsjahres |
– 768 |
0 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
3 984 |
1 976 |
Insgesamt |
9 072 |
7 832 |
(1) Die Angaben für das Haushaltjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie wegen der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Daten für das Haushaltsjahr 2004 wurden bearbeitet, um die Vergleichbarkeit mit dem Haushaltsjahr 2005 zu ermöglichen.
ANTWORTEN DES ZENTRUMS
7. |
Das Zentrum nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis. Im letzten Quartal 2005 hat das Zentrum umgehend Maßnahmen zur Sicherstellung der genauen Einhaltung der Bestimmungen zu den Vergabeverfahren ergriffen, und es hat die Anwendung von Verhandlungsverfahren strikt begrenzt. Diese Maßnahmen und die Schwächen in der Vergabedienststelle haben sich negativ auf die Ausschöpfungsquote der Haushaltsmittel ausgewirkt. Das Zentrum hat nun die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren sichergestellt, Fortschritte bei der Verbesserung seiner Programmierung gemacht und wird das tätigkeitsbezogene Management einführen. |
8. |
Das Zentrum erwägt, Fibus durch die von der Kommission vorgeschlagene Software zu ersetzen. Jedoch befindet sich ABAC noch in der Pilotphase. Das Zentrum verfolgt die Entwicklungen aus nächster Nähe durch seine Teilnahme an ICTAC und GSD sowie dem Rechnungsführer-Netzwerk der Agenturen. |
9. |
Es wurden bereits entsprechende Schritte unternommen, die Finanz-/Vergabedienststelle umzustrukturieren; auch dies wird zu einer deutlicheren Trennung der Aufgaben beitragen, die der Hof angemahnt hat. Das Zentrum ist sich bewusst, dass die korrekte Vorgehensweise wäre, die (bevollmächtigten) Anweisungsbefugten legten dem Rechnungsführer Vorschläge für die fraglichen Berichtigungen vor. Das Zentrum arbeitet gegenwärtig an einer Verbesserung der Situation. |
10. |
Teile des Finanzsystems wurden Anfang 2006 validiert. Die Dokumentation der Verfahren ist abzuschließen, bevor weitere Fortschritte bei der Validierung des Systems gemacht werden können. Das Zentrum wird eine regelmäßige Risikobewertung einführen. Diese wird von dem Internen Prüfer unterstützt, dessen Einstellungsverfahren derzeit läuft. |
11. |
Das Zentrum nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis. Der Berufungsausschuss für Beschwerden wurde vom Verwaltungsrat eingerichtet; er befasst sich unabhängig vom Direktor mit Beschwerden, um die Objektivität zu erhöhen. Dies hat sich als wertvolles Instrument erwiesen und das Vertrauen der Mitarbeiter gestärkt. Das Zentrum ist der Auffassung, dass dies rechtlich korrekt ist und dass Ernennungen ein angemessener Machtgebrauch der Anstellungsbehörden ist, der jeder Einrichtung im Rahmen des Personalstatuts zusteht. Der Hof bezieht sich auf einen Einzelfall, in dem der Beschwerdeausschuss eine vollständig begründete Entscheidung traf, wobei erläutert wurde, dass nach billigem Ermessen ein Betrag gezahlt wurde. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise der Gemeinschaftsgerichte sowie der Anstellungsbehörden der anderen Einrichtungen. Das Zentrum hat jedoch eine offizielle Stellungnahme und Beurteilung durch den juristischen Dienst der Europäischen Kommission erbeten. |
12. |
Das Einstellungsverfahren wurde im Juni 2005 statutskonform mit einer internen Phase begonnen. Um den Wettbewerb zu fördern, hat das Zentrum Ende 2005 beschlossen, interne/interinstitutionelle und externe Phasen vorzusehen, die Ausschreibungen auf breiterer Ebene bekannt zu machen und die EPSO-Normen für die Personalauswahl anzuwenden. Was die beiden genannten Kriterien anbelangt, so obliegt es laut Rechtsprechung dem Auswahlausschuss, zu beurteilen, ob Kriterien im geforderten Maße erfüllt sind. |
13. |
Das Zentrum hat alle Vergabeverfahren überprüft und verschärft sowie die erforderlichen Schritte unternommen, die Organisation entsprechend anzupassen. Durch Überprüfungen wird sichergestellt, dass die Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es wurden spezifische Maßnahmen, wie Aussetzung von Zahlungen und Sonderprüfungen, durchgeführt, um die Risiken bei jenen Verfahren und Verträgen, die vom Hof oder dem Internen Auditdienst kritisiert wurden, einzuschränken. |
14. |
Das Zentrum stimmt mit den Bemerkungen des Rechnungshofs überein. Zur Lösung dieses Problems hat das Zentrum bereits die betroffenen Dienststellen umstrukturiert. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/67 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust
(2006/C 312/12)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-11 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten von Eurojust
EINLEITUNG
1. |
Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die das Gebiet mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch von Drittländern betreffen. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 36 des Beschlusses 2002/187/JI vorgelegt. |
4. |
Der Jahresabschluss von Eurojust für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 36 des Beschlusses 2002/187/JI von seinem Verwaltungsdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss von Eurojust für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss von Eurojust zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Prüfung des Haushaltsvollzugs ergab, dass 90 % der für das Haushaltsjahr bewilligten Mittel gebunden wurden. Die Zahlungsquote für die Mittelbindungen des Haushaltsjahres beläuft sich auf 84 % insgesamt. Die Verwendungsrate der operationellen Mittel (Titel III) ist niedrig, da die Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres nur zu 80 % in Anspruch genommen wurden und ein Drittel der Mittelbindungen übertragen werden musste. Für dieselben Ausgaben mussten über 15 % der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel annulliert werden. Diese Feststellungen deuten darauf hin, dass Eurojust die Planung seiner operationellen Ausgaben verbessern muss, damit eine unnötige Bereitstellung von Mitteln vermieden wird. Das Kollegium beschloss, eine nichtautomatische Mittelübertragung in Höhe von 285 484 Euro zu genehmigen. Derartige Mittelübertragungen sind nur dann zulässig, wenn die meisten den Mittelbindungen vorangehenden Vorbereitungsphasen vor Ende des Haushaltsjahres abgeschlossen sind, was nicht der Fall war. |
8. |
Eurojust verfügt noch immer über keine eigene Finanzregelung und wandte unter diesen Umständen weiterhin die Rahmenfinanzregelung für die dezentralen Einrichtungen der Gemeinschaft an (3). Die Kommission hatte Ende 2005 noch keine Stellungnahme zu der von Eurojust im Mai 2005 vorgelegten Finanzregelung abgegeben. |
9. |
Die Bestandsaufnahme der Sachanlagen erfolgt anhand eines Tabellenkalkulationsprogramms, womit keine Vollständigkeit der Daten gewährleistet wird. Die Rückverfolgung der Bestände ist nicht möglich, da es keine Informationen über deren Standort gibt. Seit Bestehen von Eurojust wurde noch keine vollständige körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt. |
10. |
Der Verwaltungsrat hat bislang noch keine Mindestnormen für die interne Kontrolle angenommen. Die Formalisierung der operationellen und buchhalterischen Verfahren fehlt weitgehend. Im Jahr 2005 war das Verzeichnis mit der Beschreibung der Kontrollen, die bei den Mittelbindungen für die wichtigsten operationellen Verfahren (Auftragsvergabe und Einstellung) durchzuführen sind, nicht hinreichend entwickelt. |
11. |
Bei der Auftragsvergabe und der Vertragsverwaltung wurden einige Anomalien festgestellt, insbesondere das Fehlen von Vorgaben für die Gewichtung der Zuschlagskriterien und die ungenügende Abgrenzung von Auswahl- und Auftragsvergabekriterien. Ferner wurden Rahmenverträge in Anspruch genommen, bei denen die in der Verordnung vorgesehenen Fristen überschritten wurden. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) Beschluss vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1).
(2) Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2006 ein.
(3) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).
Tabelle 1
Eurojust (Den Haag)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten von Eurojust (Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 2002/187/JI) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Eurojust zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004) |
Tätigkeiten und Dienstleistungen 2005 (2004) |
||||||||||||||||
Durch Beschluss des Rates errichtetes Organ des dritten Pfeilers. Die Union verfolgt das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Der Rat fördert die Zusammenarbeit durch Eurojust, indem er es Eurojust ermöglicht, zu einer sachgerechten Koordinierung zwischen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beizutragen. (Auszüge aus den Artikeln 29 und 31) Die wichtigsten Zuständigkeitsbereiche von Eurojust decken sich mit jenen von Europol, nämlich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere: Terrorismus, Drogenhandel, Schleuserorganisationen, Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen, Menschenhandel, Geldschmuggel, Handel mit radioaktiven Substanzen, Computerkriminalität, Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU und Geldwäsche. |
Ziele Artikel 3 Beschluss Eurojust
|
Aufgaben Artikel 5, 6 und 7 Beschluss Eurojust Zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Behörden, handelt Eurojust je nach Fall:
Entscheiden die zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats, einem Ersuchen des Kollegiums von Eurojust nicht stattzugeben, so setzen sie Eurojust von der Begründung in Kenntnis. |
1. Kollegium: Verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust. 2. Setzt sich zusammen aus jeweils einem nationalen Mitglied, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt. 3. Wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten. 4. Gemeinsame Kontrollinstanz: Prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten. 5. Verwaltungsdirektor: Wird vom Kollegium einstimmig ernannt. 6. Externe Kontrolle: Rechnungshof 7. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 13 Millionen Euro (9,3 Millionen Euro) davon Zuschuss der Gemeinschaft: 100 % (100 %) Personalbestand am 31. Dezember 2005: 87 (76) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 70 (52) +15 (13) sonstige Dienstposten (abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, 13 Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 85 (65) davon: operative Tätigkeiten: 31 (27) administrative Tätigkeiten: 41 (26) sonstige Tätigkeiten: 13 (12) |
Anzahl der Sitzungen: |
73 (52) |
||||||||||||||
Bilaterale Fälle: |
462 (272) |
|||||||||||||||||||
Multilaterale Fälle: |
124 (109) |
|||||||||||||||||||
Gesamtzahl der Fälle: |
588 (381) |
|||||||||||||||||||
Betrug: |
14 % (20 %) |
|||||||||||||||||||
Drogenhandel: |
16 % (20 %) |
|||||||||||||||||||
Terrorismus: |
3 % (7 %) |
|||||||||||||||||||
Mordtaten: |
5 % (7 %) |
|||||||||||||||||||
Schmuggel: |
n.v. |
|||||||||||||||||||
Menschenhandel: |
4 % (4 %) |
|||||||||||||||||||
Geldwäsche: |
6 % (7 %) |
|||||||||||||||||||
Sonstige Fälle: |
52 % (35 %) |
|||||||||||||||||||
Quelle: Angaben von Eurojust. |
EUROJUST
Quelle: Angaben von Eurojust — In dieser Tabelle sind die von Eurojust im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel des Haushaltsjahrs und des Vorjahrs |
||||||||||
endgültig |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
13 000 |
13 000 |
Titel I Personal |
5 419 |
5 196 |
5 084 |
112 |
223 |
88 |
83 |
5 |
5 507 |
5 284 |
5 167 |
112 |
228 |
Sonstige Einnahmen |
|
8 |
Titel II Sachausgaben |
3 380 |
3 207 |
2 591 |
723 |
66 |
434 |
426 |
8 |
3 814 |
3 641 |
3 017 |
723 |
74 |
|
|
|
Titel III Operationelle Tätigkeiten |
4 201 |
3 377 |
2 276 |
1 280 |
645 |
345 |
291 |
54 |
4 546 |
3 722 |
2 567 |
1 280 |
699 |
Insgesamt |
13 000 |
13 008 |
Insgesamt |
13 000 |
11 780 |
9 951 |
2 115 |
934 |
867 |
800 |
67 |
13 867 |
12 647 |
10 751 |
2 115 |
1 001 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Einnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
11 991 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
59 |
Insgesamt (a) |
12 050 |
Ausgaben |
|
Personalausgaben |
5 149 |
Sachausgaben |
3 308 |
Operationelle Tätigkeiten |
2 054 |
Insgesamt (b) |
10 511 |
Ergebnis (c = a – b) |
1 539 |
Sonstige Erträge (d) |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
3 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
1 536 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
1 773 |
1 455 |
Forderungen |
159 |
152 |
Kassenmittel |
3 130 |
2 082 |
Insgesamt |
5 062 |
3 689 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
1 842 |
1 669 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
1 536 |
173 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
1 684 |
1 847 |
Insgesamt |
5 062 |
3 689 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.
ANTWORTEN VON EUROJUST
7. |
Eurojust betont, dass sein Arbeitsprogramm stark von der Zahl der von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Fälle abhängig ist. Die budgetierte Mittelzuteilung hat daher einen höchst indikativen und approximativen Charakter. Die Mittelzuteilung vom Dezember 2004 in Höhe von 2 Millionen Euro für operative Belange von Eurojust hatte des Weiteren negative Auswirkungen auf unser Ausführungsniveau gemäß Titel 3. Eurojust wird in Zukunft bei Entscheidungen über nichtautomatische Übertragungsverfahren die geltende Verordnung strikt anwenden. |
8. |
Die Beratungen mit der Kommission über den Entwurf einer Haushaltsordnung für Eurojust sind abgeschlossen und der vereinbarte Wortlaut ist am 20. April 2006 vom Kollegium verabschiedet worden. |
9. |
Zur Einhaltung der Rechnungsführungsvorschriften räumte Eurojust der Einführung eines Bestandsverzeichnisses für Anlagenwerte Priorität ein. Eine umfassende Bestandsdatenbank wird zurzeit implementiert. |
10. |
Die anweisungsbefugte Person hat dem Eurojust-Kollegium Standards der internen Prüfung zur Verabschiedung im letzten Quartal 2006 unterbreitet, die auf den von der Kommission gutgeheißenen Standards basieren. 2006 begann Eurojust, gestützt auf die gemachten Erfahrungen, mit der Verbesserung der für die wichtigsten Finanzvorgänge verwendeten Checklisten. |
11. |
Eurojust hat zur besseren Unterscheidung zwischen Auswahl- und Vergabekriterien das Ausschreibungsverfahren verbessert. Keiner der vom Gericht erwähnten Verträge wird nach Ablauf der zulässigen Vierjahresperiode erneuert. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/73 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung
(2006/C 312/13)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-11 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Stiftung
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „Stiftung“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Programme (Phare, Tacis, CARDS und MEDA) zur Hand. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Stiftung verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Stiftung zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Trotz der bezogen auf die Mittel des Haushaltsjahres hohen Mittelbindungsrate (praktisch 100 % bei den Tätigkeiten der Stiftung) wird die Stiftung auf die hohe Quote (über 40 %) der auf das darauf folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittelbindungen bei den operationellen Ausgaben (Titel III) hingewiesen. Eine vergleichbare Situation ist bei der Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen von MEDA und Tempus gegeben. Die Stiftung sollte auf eine gezieltere Planung ihrer Tätigkeiten achten. |
8. |
Wie in den Vorjahren hat die Stiftung unter Verstoß gegen ihre Finanzregelung im Amtsblatt nur eine Zusammenfassung ihres Haushaltsplans veröffentlicht. Der Eingliederungsplan ist nicht ausgewogen, denn zwei Posten enthalten Beträge, die nahezu 10 % der Haushaltsmittel der Stiftung ausmachen. Außerdem werden die meisten Haushaltslinien zu den operationellen Ausgaben (Titel III) auf der Ebene der einzelnen Posten nach Zweckbestimmung unterteilt. Diese Unterteilung geht so sehr ins Detail, dass zahlreiche Mittelübertragungen erforderlich werden. Die mangelnde Koordinierung zwischen dem Finanzreferat und den operationellen Referaten hat außerdem zusätzliche Übertragungen zur Folge. |
9. |
Bei der Erstellung der Abschlussrechnung traten Verzögerungen und Schwierigkeiten hinsichtlich der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften auf. |
10. |
Die Stiftung hat die Einführung ihres internen Kontrollsystems noch immer nicht abgeschlossen. Es gibt keine vollständige Beschreibung der internen Kontrollsysteme, nicht einmal eine förmliche Darstellung der angewandten Verfahren. Eine Analyse der operationellen Risiken fehlt, und Ex-post-Überprüfungen wurden noch nicht eingeführt. Außerdem hat der Rechnungsführer die Buchführungs- und Bestandsverwaltungssysteme noch nicht validiert. Ganz allgemein sind Überwachung und Kontrolle der Vorgänge sowie der Finanz- und Haushaltsberichte unzulänglich. In Anbetracht des Ausmaßes der mit dieser Situation verbundenen Risiken sollte die Stiftung hier vorrangig Abhilfe schaffen. |
11. |
Bei zwei Personalauswahlverfahren wurden Mängel auf dem Gebiet der Dokumentation festgestellt: Ablehnung von Bewerbungen ohne Begründung in der Akte (4) und fehlende Angaben zu den Kriterien für die Auswahl der Bewerber in der Vorauswahlphase. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 30. August 2006 erstellt und ging beim Hof am 14. September 2006 ein.
(4) Die Akte enthielt keine Unterlagen mit der Begründung für den Ausschluss der Bewerber von den Interviews.
Tabelle 1
Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Stiftung zur Verfügung gestellte Mittel (2004) |
Produkte und Dienstleistungen 2005 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
„Die Gemeinschaft führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern durch. Diese Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stehen im Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.“ (Artikel 181 A) |
Ziele
|
Aufgaben Die Stiftung ist gemäß den auf Gemeinschaftsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig; sie befasst sich mit der beruflichen Grund- und Fortbildung sowie der Neuqualifizierung für Jugendliche und Erwachsene durch Wahrnehmung folgender Aufgaben:
|
1. Vorstand
2. Direktor
3. Beratungsgremium
4. Externe Kontrolle Rechnungshof 5. Interne Prüfung Interner Auditdienst der Kommission 6. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 26,3 (18,5) Millionen Euro, davon entfallen 18,5 (17,6) Millionen Euro auf einen Zuschuss der Kommission und 7,45 (0,9) Millionen auf Finanzierungen von weiteren Einrichtungen in Form zweckgebundener Einnahmen. Personalbestand am 31. Dezember 2005:
|
Tätigkeiten Die Unterstützung der Stiftung erstreckt sich auf ein breites Spektrum an Bereichen, wie die berufliche Grundausbildung, lebenslanges Lernen, (Erwachsenen-)Weiterbildung, Personalentwicklung in Betrieben, Beschäftigungspolitik, Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitslose, Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung sowie Schulungsmaßnahmen zur Förderung der lokalen Entwicklung. Unterstützung der Kommission Im Jahr 2005 gingen 127 neue Unterstützungsersuchen der Kommission ein, die Mehrzahl davon aus den Delegationen (35 %), gefolgt vom Amt für Zusammenarbeit EuropeAid (21 %), der GD Bildung und Kultur (16 %), der GD Erweiterung (9 %) und der GD Außenbeziehungen (7 %). Berücksichtigt sind hierbei 18 Analysen der Lage in ENPI-Ländern. Die Zufriedenheitsquote der Kommissionsdienststellen mit den Auskünften der Stiftung lag bei 97 %. Die meisten Ersuchen bezogen sich auf Unterstützung bei der Planung, Weiterverfolgung der Politiken und Beiträge zur Vorbereitung europäischer Nachbarschaftsinstrumente, Projektfindung und -begleitung. Information und Analyse Studien der nationalen Sektoren, Statistiken zur Bildung, Beratung der Länder. Projekte zur Unterstützung der Innovation und Entwicklung Als Fachzentrum trägt die Stiftung zur Verwirklichung von Entwicklungsprojekten bei, um innovative Konzepte zu testen, die den Partnerländern eine Reform ihrer Berufsbildungssysteme ermöglichen. Technische Hilfe für die GD Bildung und Kultur bei der Umsetzung des Programms Tempus Vereinbarungen über technische Hilfe mit CARDS, MEDA und Tacis für das Programm Tempus: Die bereitgestellte Hilfe deckt den gesamten Projektzyklus ab. Sie umfasst die Auswahl, Verwaltung und Überwachung der Verträge, Information und Kommunikation einschließlich einer allgemeinen administrativen Unterstützung. IT-Werkzeuge wie Online-Bewerbungen und Berichtsformulare haben die administrative Abwicklung der verschiedenen Projektzyklen spürbar erleichtert. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Stiftung. |
EUROPÄISCHE STIFTUNG FÜR BERUFSBILDUNG
Quelle: Angaben der Stiftung — In diesen Tabellen sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
|||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
||||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres |
|||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
18 500 |
18 500 |
Titel I Personal |
11 942 |
11 787 |
11 310 |
478 |
154 |
123 |
110 |
0 |
13 |
12 065 |
11 910 |
11 420 |
478 |
167 |
Eigene Einnahmen |
759 |
0 |
Titel II Sachausgaben |
1 568 |
1 559 |
1 232 |
326 |
10 |
247 |
227 |
0 |
20 |
1 815 |
1 806 |
1 459 |
326 |
30 |
Sonstige Einnahmen |
0 |
34 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
4 990 |
4 744 |
2 818 |
1 925 |
247 |
1 168 |
813 |
0 |
355 |
6 158 |
5 912 |
3 631 |
1 925 |
602 |
Italienische Behörden — zweckgebundene Einnahmen |
1 131 |
479 |
Titel IV Italienisches Ministerium |
479 |
357 |
123 |
356 |
0 |
651 |
342 |
309 |
0 |
1 130 |
1 008 |
465 |
665 |
0 |
MEDA-ETE — zweckgebundene Einnahmen |
5 000 |
2 500 |
Titel V Übereinkommen MEDA-ETE |
5 000 |
2 604 |
135 |
4 865 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
5 000 |
2 604 |
135 |
4 865 |
0 |
TEMPUS — zweckgebundene Einnahmen |
1 323 |
1 739 |
Titel VI Übereinkommen TEMPUS |
2 363 |
1 327 |
677 |
1 686 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2 363 |
1 327 |
677 |
1 686 |
0 |
Insgesamt |
26 713 |
23 252 |
Insgesamt |
26 342 |
22 378 |
16 295 |
9 636 |
411 |
2 189 |
1 492 |
309 |
388 |
28 531 |
24 567 |
17 787 |
9 945 |
799 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
18 484 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
7 842 |
Insgesamt (a) |
26 326 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
11 785 |
Sachausgaben |
2 091 |
Operationelle Ausgaben |
12 237 |
Insgesamt (b) |
26 113 |
Betriebsergebnis (c = a – b) |
213 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
3 426 |
3 630 |
Bestände |
37 |
76 |
Forderungen |
1 440 |
1 697 |
Kassenmittel |
23 665 |
23 170 |
Insgesamt |
28 568 |
28 573 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
3 458 |
3 458 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
213 |
|
Langfristige Verbindlichkeiten |
205 |
205 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
24 692 |
24 910 |
Insgesamt |
28 568 |
28 573 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.
ANTWORTEN DER STIFTUNG
7. |
Der Großteil der übertragenen Beträge (d. h. 83 %) betrifft Mittelbindungen für Aktivitäten, die im Jahr 2005 abgeschlossen wurden und für die die Zahlungsanträge nicht fristgerecht eingingen. Bei den Aktivitäten im Rahmen von Tempus und MEDA ist der Anteil der Übertragungen insofern ungünstig beeinflusst, als die entsprechenden Vereinbarungen nicht jährlich geschlossen werden und nicht mit dem Haushaltsjahr zusammenfallen. |
8. |
Gemäß den vorstehenden Bemerkungen des Hofes wurde der vollständige Haushaltsplan 2006, einschließlich des Stellenplans, im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 67 vom 8. März 2006) veröffentlicht. Die ETF beabsichtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Anforderungen die Struktur ihres Haushaltsplanes im Zuge des Haushaltsverfahrens 2007 zu überarbeiten, um einige vom Hof festgestellte Schwachstellen auszuräumen. |
9. |
Für die Zukunft wird die ETF die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die vom Hof beschriebene Situation zu beheben. |
10. |
Die ETF ist sich dessen bewusst, dass der Rechnungsführer die Buchführungs- und Bestandsverwaltungssysteme validieren muss. In der Zwischenzeit arbeitet der Rechnungsführer der ETF an der Validierung der Systeme auf der Grundlage der bei der Kommission verwendeten Methoden. |
11. |
Im Jahr 2004 hat die ETF ein einheitliches Format für die Berichte des Auswahlausschusses eingeführt, wodurch Informationen, wie etwa individuelle Vermerke von einzelnen Ausschussmitgliedern, redundant werden. Die ETF wird prüfen, ob es möglich ist, mehr Informationen über die Auswahlphase bereitzustellen. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/80 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung
(2006/C 312/14)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-10 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Stiftung
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „Stiftung“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (1) gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union beizutragen. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Stiftung verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 von ihrem Verwaltungsdirektor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Stiftung zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Verwendungsrate der Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres war sehr hoch, die Annullierungsrate der übertragenen Mittel im Übrigen sehr niedrig. Dennoch wurde bei den Sachausgaben (Titel II) mit 37 % und bei den operationellen Ausgaben (Titel III) mit 44 % wieder ein jeweils hoher Anteil der Mittelbindungen auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. |
8. |
Im Jahr 1998 verzeichnete die Stiftung einen Mittelverlust in Höhe von 2,4 Millionen Euro. Da die Stiftung die damals übertragenen Mittel nicht benötigte, ließ die Kommission diese Mittelübertragungen bei der Zahlung der Zuschüsse unberücksichtigt. Im Lauf der Zeit wurde der Verlust durch verschiedene Einnahmen der Stiftung teilweise kompensiert und belief sich Ende 2005 auf eine Million Euro. Inzwischen hat die Kommission wegen der nicht erfolgten Annullierung letztlich nicht verwendeter Mittel die Notwendigkeit, diesen Verlust auszugleichen, in Zweifel gezogen. Stiftung und Kommission sollten ihre Bemühungen zur Klärung dieser Situation fortführen. |
9. |
Die Verwirklichung der Ziele der Stiftung sollte dahin gehend beurteilt werden, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Stiftung sollte dieser Beitrag in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen. |
10. |
Es besteht kein umfassendes Dokument, in dem die mit den Tätigkeiten der Stiftung verbundenen Risiken unter dem Gesichtspunkt der finanziellen und operationellen Aspekte analysiert werden. Darüber hinaus wurden die von den Anweisungsbefugten zur Gewährleistung der Genauigkeit und Vollständigkeit der von ihnen an den Rechnungsführer übermittelten Finanzinformationen eingerichteten Verfahren nur in Bezug auf die EDV-Aspekte validiert. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.
Tabelle 1
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Stiftung zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2004) |
Produkte und Dienstleistungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
„Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte … folgende Ziele: … die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen … Die Gemeinschaft unterstützt und ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: … b) Arbeitsbedingungen, c) soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer, d) Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags, e) Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, f) Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, einschließlich der Mitbestimmung…, g) Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder…, h) berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen…, i) Chancengleichheit von Männern und Frauen …“ (Artikel 136 und 137 des Vertrags) |
Ziele Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat
2. Direktor Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Leitet die Stiftung und führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats aus. 3. Sachverständigenausschuss 15 vom Rat auf Vorschlag der Kommission ernannte Mitglieder. Gibt Gutachten insbesondere über das Arbeitsprogramm ab. 4. Externe Kontrolle Rechnungshof 5. Entlastung Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 19,3 Millionen Euro (18,1 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 98,8 % (99,6 %) Personalbestand am 31. Dezember 2005: 94 (91) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 82 (74) Sonstige Bedienstete: Abgeordnete nationale Sachverständige und Aushilfskräfte: 12 (16) Personalbestand insgesamt: 94 (90), davon: operationelle Tätigkeiten: 54 (53) administrative Tätigkeiten: 33 (32) gemischte Tätigkeiten: 7 (5) |
Lebensbedingungen
Arbeitsbedingungen
Arbeitsbeziehungen
Europäische Stelle zur Beobachtung des Wandels
Bereichsübergreifende Themen
Information und Kommunikation
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Stiftung. |
EUROPÄISCHE STIFTUNG ZUR VERBESSERUNG DER LEBENS- UND ARBEITSBEDINGUNGEN
Quelle: Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
fortbestehende Mittelbindungen |
ausgezahlt |
annulliert |
Mittel |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Gemeinschafts-zuschüsse (1) |
19 060 |
19 060 |
Titel I Personal |
8 974 |
8 971 |
8 815 |
157 |
3 |
134 |
127 |
7 |
9 108 |
9 105 |
8 942 |
157 |
10 |
Sonstige Einnahmen |
220 |
163 |
Titel II Sachausgaben |
1 382 |
1 382 |
875 |
507 |
0 |
503 |
481 |
22 |
1 885 |
1 885 |
1 356 |
507 |
22 |
|
|
|
Titel III Operationelle Ausgaben |
8 924 |
8 922 |
4 967 |
3 954 |
2 |
2 526 |
2 484 |
42 |
11 450 |
11 448 |
7 451 |
3 954 |
44 |
Insgesamt |
19 280 |
19 223 |
Insgesamt |
19 280 |
19 275 |
14 657 |
4 618 |
5 |
3 163 |
3 092 |
71 |
22 443 |
22 438 |
17 749 |
4 618 |
76 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (2)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
18 600 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
366 |
Insgesamt (a) |
18 966 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
8 035 |
Sachausgaben |
2 692 |
Operationelle Ausgaben |
8 581 |
Insgesamt (b) |
19 308 |
Betriebsergebnis (c = a – b) |
– 342 |
Sonstige Erträge (d) |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
9 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
– 351 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (3)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
2 800 |
3 121 |
Kurzfristige Forderungen |
1 044 |
1 007 |
Kassenmittel |
3 244 |
1 649 |
Insgesamt |
7 088 |
5 777 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
4 444 |
4 515 |
Ergebnis des Haushaltsjahres |
– 351 |
–71 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
2 995 |
1 333 |
Insgesamt |
7 088 |
5 777 |
(1) Einschließlich der Zuschüsse zulasten des Europäischen Wirtschaftsraums.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(3) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.
ANTWORTEN DER STIFTUNG
7. |
Die Stiftung hat in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, um die Zahl der Mittelübertragungen zu reduzieren. Angesichts des Wesens der Arbeit der Stiftung besteht jedoch eine Herausforderung darin, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auf sie anzuwenden, demzufolge Lieferanten nicht bezahlt werden dürfen, bevor nicht vereinbarte Meilensteine der Arbeit erreicht wurden. |
8. |
Im Jahr 2006 einigten sich die Stiftung und die Kommission über das Wesen und die Lösung des Problems. Es wird von allen Beteiligten eingeräumt, dass die Stiftung zu keinem Zeitpunkt mehr Geld als von der Haushaltsbehörde genehmigt ausgegeben hat. Die Stiftung wird das kumulierte Ungleichgewicht innerhalb von vier Jahren schrittweise reduzieren. |
9. |
Gegenwärtig entwickelt die Stiftung zwei Tools, um messbare Ziele festzulegen und anschließend ihre Leistung überwachen zu können: ein Projektmanagement-System, das mit einem Softwaresystem zur finanziellen Vorausschau verbunden ist, und ein Leistungsüberwachungssystem, welches auf einer „Balanced Scorecard“ basiert; beide Tools sollen im Jahr 2007 eingeführt werden. |
10. |
Die Stiftung führt sowohl auf Projekt- als auch auf Referatsebene eine Risikoanalyse durch, die in den Projektplänen und den jährlichen Managementplänen dokumentiert ist. Gegenwärtig entwickelt sie einen umfassenden Risikomanagementansatz auf Organisationsebene. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/86 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle
(2006/C 312/15)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-13 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Beobachtungsstelle
EINLEITUNG
1. |
Die Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „Beobachtungsstelle“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist die Sammlung von zuverlässigen und vergleichbaren Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik auf europäischer Ebene. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt und übermittelt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Beobachtungsstelle verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Verwendungsrate der Verpflichtungsermächtigungen liegt bei über 90 %, während die Verwendungsrate der Zahlungsermächtigungen lediglich 85 % beträgt. Bei den Sachausgaben ist eine hohe Übertragungsrate (nahezu 40 %) zu verzeichnen. Diese Sachlage ist darauf zurückzuführen, dass Anschaffungen vor allem am Jahresende getätigt werden, was Risiken für die Qualität der Beschaffungsverfahren in sich birgt. Die Beobachtungsstelle sollte ihre Beschaffungspolitik besser überwachen, damit die das Finanzmanagement erschwerende Übertragung von Mitteln auf das darauf folgende Haushaltsjahr vermieden wird. |
8. |
Die Beobachtungsstelle hat für ihr Finanzmanagement einen tätigkeitsbezogenen Haushaltsplan ausgearbeitet. Im Hinblick auf eine bessere Überwachung ihrer Leistung und Bewertung ihrer Wirksamkeit sollte diese Initiative durch die Einführung einer analytischen Buchführung, die es ermöglicht, die Kosten für die einzelnen Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zu ermitteln, vertieft werden. |
9. |
In seinem vorhergehenden Bericht hatte der Hof bemerkt, dass der Rechnungsführer über die alleinige Zeichnungsbefugnis für die Bankkonten verfügte. Die Beobachtungsstelle hatte die Einführung eines Verfahrens der Gegenzeichnung zugesagt. Im Februar 2006 war ein entsprechendes Verfahren noch immer nicht eingeführt worden. |
10. |
Die Systeme für die Bestandsaufnahme der Sachanlagen sind nicht in die Finanzbuchführung integriert. Da kein zuverlässiges Auszeichnungssystem vorhanden ist, ist die Rückverfolgbarkeit der im Verzeichnis eingetragenen Bestände nicht gewährleistet. |
11. |
Die Verfahren zur Personaleinstellung weisen Mängel auf. Bei einem Ausleseverfahren wurde bei der Zusammensetzung des Ausleseausschusses der im Statut (4) vorgesehene Grundsatz der Parität nicht eingehalten. In einem anderen Fall hatte der erfolgreiche Bewerber im Ausleseverfahren nicht am besten abgeschnitten. |
12. |
Ende 2004 wurde ein Bediensteter auf eine langfristige Dienstreise (zwei Jahre) nach Brüssel geschickt. Sinn und Zweck dieser Dienstreise, deren Gesamtkosten (Dienstbezüge und Zulagen) sich Ende 2005 auf rund 70 000 Euro beliefen, konnten nicht ermittelt werden. Ferner war das Arbeitsvolumen dieses Bediensteten nur gering. Nach der vorzeitigen Beendigung der Dienstreise wurde der Bedienstete der Kommission zur Verfügung gestellt, bezog aber weiterhin seine Dienstbezüge von der Beobachtungsstelle. |
13. |
Bei der Prüfung der Auftragsvergabe und der Vertragsabschlüsse wurden verschiedene Anomalien festgestellt. In zwei Fällen wurde die Mindestfrist für die Einreichung der Angebote ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht eingehalten. Bei der Vergabe eines Zusatzauftrags lag der Wert des Bauauftrags über den vorgeschriebenen Höchstgrenzen. Bei zwei geprüften Dossiers war die Ernennung der Mitglieder des Ausschusses für die Eröffnung der Angebote und des Bewertungsausschusses nicht Gegenstand eines förmlichen Beschlusses. Schließlich war in einem Fall der Auftragswert offensichtlich zu niedrig angesetzt, womit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verstoßen wurde. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert Weber
Präsident
(1) ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung wurde geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3294/94 vom 22. Dezember 1994 (ABl. L 341 vom 30.12.1994, S. 7) und die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 vom 18. Juni 2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 30).
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 13. Juli 2006 ein.
(4) Artikel 12 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten.
Tabelle 1
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle (Verordnung (EG) Nr. 302/93 des Rates) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Beobachtungsstelle im Haushaltsjahr 2004 zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004) |
Produkte und Dienstleistungen 2005 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen. (Artikel 152 Absatz 1 des Vertrags) |
Ziele Lieferung von zuverlässigen Informationen auf europäischer Ebene über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten. Die Beobachtungsstelle analysiert Informationen in folgenden vorrangigen Bereichen:
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei qualifizierten Wissenschaftlern zusammen, die das Europäische Parlament benennt. Er beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den allgemeinen Jahresbericht an und stellt den Haushaltsplan fest. 2. Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. 3. Wissenschaftlicher Ausschuss Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammen. Der Verwaltungsrat kann bis zu sechs weitere Mitglieder aufgrund ihrer besonderen Qualifikation benennen. 4. Externe Kontrolle Rechnungshof 5. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan: 12,8 Millionen Euro (12,2 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 96 % (96 %). Personalbestand am 31. Dezember 2005: 77 (77) im Stellenplan vorgesehene Dienstposten, davon besetzt: 58 (61) +25 (22) andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, Vertragsbedienstete und Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 83 (83) davon: operative Tätigkeiten: 50,5 (54,5), administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 25 (20), sonstige Tätigkeiten: 7,5 (8,5) |
Netz: Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das so genannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten. Veröffentlichungen:
Sonstige Websites: Erstellung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts:
Werbebroschüren (3 Produkte) Medienprodukte (110 verschiedene Produkte) Beteiligung an internationalen Konferenzen/Sitzungen (75) Organisation von technischen und wissenschaftlichen Sitzungen (24) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle. |
EUROPÄISCHE BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR DROGEN UND DROGENSUCHT
Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die Angaben der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||||||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
gezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
gezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
gezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||||||||||||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
12 000 |
12 000 |
Titel I Personal (NGM) |
6 194 |
5 932 |
5 762 |
154 |
279 |
122 |
101 |
21 |
6 316 |
6 054 |
5 863 |
154 |
300 |
||||||||||||
Eigene Einnahmen |
516 |
516 |
Titel II Sachausgaben (NGM) |
1 791 |
1 720 |
1 070 |
650 |
71 |
356 |
332 |
24 |
2 147 |
2 076 |
1 402 |
650 |
95 |
||||||||||||
Sonstige Einnahmen |
|
8 |
Titel III Operationelle Ausgaben (GM) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
— VE |
4 531 |
4 298 |
|
|
233 |
|
|
|
4 531 |
4 298 |
|
|
233 |
|||||||||||||||
— ZE |
4 531 |
|
4 085 |
|
446 |
1 260 |
66 |
1 194 |
5 791 |
|
4 151 |
|
1 640 |
|||||||||||||||
Zweckgebundene Einnahmen (Phare) |
300 |
190 |
Zweckgebundene Einnahmen (Phare) |
300 |
49 |
16 |
284 |
|
|
|
|
300 |
49 |
16 |
284 |
|
||||||||||||
Insgesamt |
12 816 |
12 714 |
Insgesamt VE |
12 816 |
11 999 |
|
1 088 |
583 |
478 |
|
45 |
13 294 |
12 477 |
|
1 088 |
628 |
||||||||||||
Insgesamt ZE |
12 816 |
|
10 933 |
1 088 |
796 |
1 738 |
499 |
1 239 |
14 554 |
|
11 432 |
1 088 |
2 035 |
|||||||||||||||
|
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
10 592 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
312 |
Insgesamt (a) |
10 904 |
Ausgaben |
|
Personalausgaben |
5 843 |
Sachausgaben |
2 269 |
Operationelle Ausgaben |
4 181 |
Insgesamt (b) |
12 293 |
Ergebnis (c = a – b) |
–1 389 |
Sonstige Erträge (d) |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
35 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
–1 424 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
2 989 |
3 058 |
Bestände |
|
|
Kurz- und langfristige Forderungen |
224 |
619 |
Kassenmittel |
3 005 |
3 644 |
Insgesamt |
6 218 |
7 321 |
Passiva |
||
Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre |
4 296 |
4 296 |
Ergebnis des Haushaltsjahres |
–1 424 |
0 |
Langfristige Verbindlichkeiten |
|
|
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
3 346 |
3 025 |
Insgesamt |
6 218 |
7 321 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.
ANTWORTEN DER DROGENBEOBACHTUNGSSTELLE
7. |
Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis und hat Maßnahmen ergriffen, um die Planung ihrer Ausschreibungen zu verbessern und sie besser über das Jahr zu verteilen. Die Drogenbeobachtungsstelle setzt ihre Bemühungen fort, aufgrund dereren sie 2005 die Verwendungsrate der Haushaltsmittel im Vergleich zu 2004 (von 77 % auf 85 %) erhöhen konnte, insbesondere in Bezug auf die Sachausgaben (Titel II). |
8. |
Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis und wird ihr seit 2001 eingeführtes tätigkeitsbezogenes Managementsystem weiterentwickeln. Durch dieses System können die Kosten für Projekte und Programme festgestellt werden, auch wenn es sich nicht um eine analytische Rechnungsführung im eigentlichen Sinne handelt. |
9. |
Am 22. März 2006 hat die Drogenbeobachtungsstelle ein Verfahren der Gegenzeichnung für die Verwaltung ihrer Bankkonten eingeführt. |
10. |
Die Drogenbeobachtungsstelle hat seit 2006 eine automatische Verknüpfung zwischen der Rechnungsführung über die Haushaltsvorgänge und der allgemeinen Rechnungsführung eingerichtet. Die Abstimmung zwischen der Rechnungsführung und der Bestandsaufnahme ist jeweils für den Monat Januar nach Abschluss des vorangegangenen Haushaltsjahres vorgesehen. Im Übrigen hat die Drogenbeobachtungsstelle im Juli 2006 eine physische Überprüfung der in die Bestandsaufnahme aufzunehmenden Güter abgeschlossen; die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden in ein eigens dafür eingerichtetes IT-System eingegeben. |
11. |
In Erwartung einer endgültigen Einigung mit der Kommission bezüglich der Durchführungsvorschriften des Statuts verfährt die Drogenbeobachtungsstelle in allen ihren Auswahlverfahren weiterhin gemäß den Grundsätzen, die für die gemeinschaftlichen Einstellungsverfahren gelten. Unter Berücksichtigung ihres begrenzten Mitarbeiterstabs achtet die Drogenbeobachtungsstelle stets darauf, dass ein Mitglied der Personalvertretung als gleichberechtigtes Vollmitglied in den Auswahlausschüssen vertreten ist. Die Drogenbeobachtungsstelle wird in Zukunft darauf achten, die Wahl des erfolgreichen Bewerbers ausdrücklich zu begründen, wenn ihre Entscheidung nicht der vom Auswahlausschuss erstellten Liste folgt. |
12. |
Die Drogenbeobachtungsstelle hat die Dienstreise mit Wirkung zum 31. Mai 2005 beendet. Ende 2005 hat die Drogenbeobachtungsstelle entschieden, den betreffenden Bediensteten gemäß Artikel 38 des Statuts für eine Dauer von neun Monaten ohne Verlängerungsmöglichkeit zur Kommission abzuordnen. Wie mit der Kommission vereinbart, übernahm die Drogenbeobachtungsstelle die Zahlung der Dienstbezüge dieses Bediensteten. |
13. |
Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes zur Kenntnis und hat Maßnahmen insbesondere zu nachfolgenden Zwecken ergriffen:
Die Drogenbeobachtungsstelle ist der Auffassung, dass der vom Hof genannte Zusatzauftrag sich wiederholende Leistungen betraf, die regelmäßig Gegenstand eines zusätzlichen Auftrags ohne die für Zusatzaufträge geltenden Höchstgrenzen sein können. Durch die vorstehend genannten Maßnahmen sollte die Anzahl dieser Art Aufträge gesenkt werden bzw. sollten solche Aufträge nicht mehr vorkommen. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/93 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle
(2006/C 312/16)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-12 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Beobachtungsstelle
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (nachstehend „Beobachtungsstelle“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist es, der Union und den Mitgliedstaaten zuverlässige Informationen über die Phänomene des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus zur Verfügung zu stellen und mit dem Europarat in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt und übermittelt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung der Rechnung der Beobachtungsstelle verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Obwohl über 90 % der Mittel des Haushaltsjahres 2005 gebunden wurden, ist festzustellen, dass bei den Sachausgaben über 50 % der Mittel auf das darauf folgende Haushaltsjahr übertragen wurden und die Annullierungsrate bei den übertragenen Mitteln allgemein hoch ist (je nach Titel zwischen 15 % und 25 %). Diese Sachlage zeigt, dass die Beobachtungsstelle ihre Ausgaben noch besser planen und die Ausführung der Ausgaben noch besser überwachen muss. Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien müssen nach den geltenden Vorschriften begründet und belegt sein. |
8. |
Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Beobachtungsstelle dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Beobachtungsstelle nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Beobachtungsstelle sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen. |
9. |
Die Beobachtungsstelle hat kein System für die Planung und Verwaltung der Zugänge zu ihrem Anlagevermögen. Außerdem nimmt sie keine zyklische Prüfung ihres Bestandverzeichnisses vor, obwohl eine derartige Prüfung dessen Zuverlässigkeit erhöhen würde. |
10. |
Das interne Kontrollsystem der Beobachtungsstelle weist verschiedene Schwachstellen auf. Es gibt keine Beschreibung der vom Anweisungsbefugten eingeführten Finanzabläufe. Die Systeme zur Information des Rechnungsführers durch den Anweisungsbefugten bzw. die bevollmächtigten Anweisungsbefugten wurden vom Rechnungsführer insbesondere nicht validiert. Der Grundsatz der Aufgabentrennung wird nicht strikt angewandt, vor allem was die Aufgaben der Einleitung und Überprüfung betrifft. Darüber hinaus sollten die Listen der Ex-ante-Überprüfungen für die Mittelbindungen Kriterien für ein effizientes Finanzmanagement enthalten. |
11. |
Ferner wird die Regel, wonach die Mitglieder der Ausleseausschüsse immer in derselben oder einer höheren Besoldungsgruppe als der zu besetzende Dienstposten eingestuft sein müssen, nicht immer eingehalten. |
12. |
Die Ausschreibungen der Beobachtungsstelle enthalten weder präzise Angaben zu der von den Angeboten zu erreichenden Mindestqualität noch zur Gewichtung der Preisfaktoren. Eine derartige Sachlage gewährleistet keine hinreichende Transparenz und birgt Risiken in Bezug auf die Qualität der Waren und Dienstleistungen. Außer in Sonderfällen sollte die Methode des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses angewandt werden, denn mit dieser Methode können Waren und Dienstleistungen höchster Qualität zu einem gegebenen Preis bezogen werden. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 6.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 3. Mai 2006 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2006 ein.
Tabelle 1
Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle (Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Der Beobachtungsstelle zur Verfügung gestellte Mittel (2004) |
Produkte und Dienstleistungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sammlung von Informationen Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages festgelegt. (Artikel 284) |
Ziele
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung Je eine, von jedem Mitgliedstaat, vom Europäischen Parlament und vom Europarat benannte, unabhängige Persönlichkeit und ein Vertreter der Kommission. Aufgaben Festlegung des Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts; Feststellung des endgültigen Haushalts- und des Stellenplans; Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss. 2. Exekutivausschuss Zusammensetzung
3. Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. 4. Externe Kontrolle Rechnungshof 5. Interne Prüfung Interner Auditdienst der Kommission 6. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 8,279 Millionen Euro (7,9 Millionen Euro) Zuschuss der Gemeinschaft: 100 % (98,7 %) Personalbestand am 31. Dezember 2005: 37 (34) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 35 (30) +4 (4) andere Dienstposten, (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 41 (34) davon: operationelle Tätigkeiten: 24 (21) administrative Tätigkeiten: 13 (8) sonstige Tätigkeiten: 4 (5) |
Raxen: Anzahl der Beiträge der 25 nationalen Kontaktstellen: 400 Anzahl der Sitzungen: 5 Forschungsberichte: Anzahl der Berichte: 13 Anzahl der Sitzungen: 7 Jahresberichte: 2 EUMC Newsletter: 5 Equal Voices: 2 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen (Anzahl der gemeinsam organisierten Veranstaltungen):
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle. |
EUROPÄISCHE STELLE ZUR BEOBACHTUNG VON RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT
Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle — In diesen Tabellen sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||
endgültig |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
fortbestehende Mittelbindungen |
ausgezahlt |
annulliert |
Mittel |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft (1) |
8 189 |
8 189 |
Titel I Personal |
3 152 |
3 078 |
3 008 |
70 |
74 |
85 |
71 |
14 |
3 237 |
3 163 |
3 079 |
70 |
88 |
Zweckgebundene Einnahmen (Phare) |
90 |
90 |
Titel II Sachausgaben |
1 222 |
1 132 |
551 |
581 |
91 |
37 |
30 |
7 |
1 259 |
1 169 |
581 |
581 |
98 |
Sonstige Einnahmen |
0 |
151 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
3 815 |
3 398 |
2 731 |
667 |
416 |
745 |
556 |
189 |
4 560 |
4 143 |
3 287 |
667 |
605 |
|
|
|
Zweckgebundene Einnahmen (Phare und sonstige) |
90 |
0 |
0 |
90 |
0 |
0 |
0 |
0 |
90 |
0 |
0 |
90 |
0 |
Insgesamt |
8 279 |
8 430 |
Insgesamt |
8 279 |
7 608 |
6 290 |
1 408 |
581 |
867 |
657 |
210 |
9 146 |
8 475 |
6 947 |
1 408 |
791 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2005 (2)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Zuschüsse der Gemeinschaft |
7 466 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
14 |
Insgesamt (a) |
7 480 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
2 729 |
Sachausgaben |
1 029 |
Operationelle Ausgaben |
3 304 |
Insgesamt (b) |
7 062 |
Wirtschaftliches Ergebnis (c = a – b) |
418 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (3)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
152 |
123 |
Kurzfristige Forderungen |
361 |
366 |
Kassenmittel |
2 832 |
1 279 |
Insgesamt |
3 345 |
1 768 |
Passiva |
||
Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre |
725 |
725 |
Ergebnis des Haushaltsjahres |
418 |
0 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
2 202 |
1 043 |
Insgesamt |
3 345 |
1 768 |
(1) Einschließlich der Zuschüsse zulasten des Europäischen Wirtschaftsraums.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 werden nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(3) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 zu ermöglichen.
ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE
7. |
Die hohe Rate der übertragenen Verwaltungsmittel ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die Vergabeabteilung erst Ende 2005 eingerichtet wurde. Um die Rechtmäßigkeit der Verfahren zu wahren, erfolgten die Ausschreibungen erst danach. Es wurde ein Verfahren eingeführt, um den Umfang der annullierten Mittelübertragungen zu verringern. Künftig werden Mittelübertragungen vollständig dokumentiert. |
8. |
Das Jahresprogramm 2006 wurde in einem Format erstellt, das Artikel 40 der Rahmenfinanzregelung respektiert und die Kernaktivitäten, Zielsetzungen, Aufgaben, Ergebnisse, Leistungsindikatoren und Auswirkungen der Arbeit der Beobachtungsstelle enthält. Folglich wird der Jahresbericht für das Jahr 2006 entsprechend der Struktur des Arbeitsprogramms erstellt und damit die erforderlichen Leistungsindikatoren und eine Leistungsübersicht auf der Grundlage quantifizierbarer Daten liefern. |
9. |
Es wurde ein Bestandsmanagementsystem angeschafft, das derzeit konfiguriert und installiert wird. Die Durchführung einer Bestandsaufnahme ist für das letzte Quartal des Jahres geplant, sobald die Anwendung installiert ist und die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind. |
10. |
Im Februar 2006 wurden die finanziellen Arbeitsabläufe geändert, um interne Kontrollen der Transaktionen zu verbessern und den Anforderungen der Rahmenfinanzregelung zu entsprechen. Die genannten Änderungen wurden in einer Reihe von Anweisungen, die von der Direktorin erlassen wurden, nach Konsultation mit dem Rechnungsführer und dem Internen Prüfer der EUMC dokumentiert. Die neuen Arbeitsabläufe wurden in einer SI2-Testumgebung getestet, und die Validierung der Tests ist dokumentiert. |
11. |
Da der Stellenplan der EUMC insgesamt nur 37 Stellen vorsieht, ist es äußerst schwierig und bisweilen unmöglich, Auswahlausschüsse mit Bediensteten zusammenzustellen, die mindestens in derselben Besoldungsgruppe eingestuft sind wie die zu besetzende Stelle. |
12. |
Die Beobachtungsstelle wird sich darum bemühen, die in den Ausschreibungen enthaltenen Informationen klarer zu gestalten, und die Methode des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses anwenden, wenn sie dies für angemessen hält. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/99 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts
(2006/C 312/17)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-10 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten des Amts
EINLEITUNG
1. |
Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend Amt) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 (1) geschaffen. Hauptaufgabe des Amts ist die Registrierung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gemeinschaftlichen gewerblichen Schutzrechtes für Pflanzensorten sowie die Beauftragung der zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten mit der Durchführung der notwendigen technischen Prüfungen. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Amts für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Verwaltungsrat des Gemeinschaftlichen Sortenamts gemäß Artikel 111 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 vorgelegt. |
4. |
Der Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 112 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 von seinem Präsidenten erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Amts zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Im Haushaltsplan des Amts für das Haushaltsjahr 2005 wurde der Grundsatz des Haushaltsausgleichs zwischen Einnahmen und Zahlungsermächtigungen nicht eingehalten. Was den Haushaltsvollzug betrifft, so liegt die Gesamtverwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr bei 85 %. Dieselben Mittel waren im Rahmen der operationellen Ausgaben (9 %) und insbesondere der Sachausgaben (20 %) Gegenstand von Annullierungen. Diese Angaben zeigen, dass das Amt die Planung und Weiterverfolgung seiner Tätigkeiten verbessern sollte, damit eine unnötige Bereitstellung von Mitteln vermieden wird. |
8. |
Im Haushaltsjahr 2005 war die Erstellung des Jahresabschlusses mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden und die vollständige Rechnung konnte erst am Ende der in der Verordnung vorgesehenen Fristen vorgelegt werden. Das Amt verfügt über keine zuverlässigen Instrumente zum Abgleich der Daten seiner Haushaltsführungssysteme (Haushaltsbuchführung und Finanzbuchführung, Verzeichnis der Pflanzensorten). Diese Situation erhöht das Fehlerrisiko in den Rechnungen. |
9. |
Allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Einstellung und Einstufung des Personals sollten angenommen werden (3), um eine objektive und transparente Bewertung der Bewerber zu ermöglichen. Bei der Prüfung der Einstellungsverfahren wurde festgestellt, dass eine vorherige Festlegung der Kriterien für die Bewertung der Bewerber fehlt. |
10. |
Bei der Auftragsvergabe wurden Anomalien festgestellt. In drei von 12 geprüften Bewertungsverfahren wurde die Lieferfrist, obwohl Bedingung für die Zuschlagserteilung, bei der Auswahl des Angebots nicht berücksichtigt (4). Zwei Rahmenverträge wurden für eine Höchstlaufzeit von fünf Jahren unterzeichnet, obwohl diese Laufzeit nicht mehr als vier Jahre betragen darf. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 27.
(2) Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2006 ein.
(3) Artikel 110 des Beamtenstatuts und Artikel 12 Absatz 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten.
(4) Artikel 117 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan [für die dezentralen Einrichtungen unterliegen die Vergabeverfahren der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan und ihren Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1) und Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1)].
Tabelle 1
Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Amts (Verordnung (EWG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Dem Amt zur Verfügung gestellte Mittel 2005 (2004) |
Produkte und Dienstleistungen 2005 (2004) |
||||||||||
Freier Warenverkehr Die Verbote oder Beschränkungen, die aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. (Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags) |
Ziele Anwendung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes als einzige und ausschließliche Form des gemeinschaftlichen gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten. |
Aufgaben
|
1. Präsident Leitet das Amt; er wird vom Rat aus einer Liste, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrates vorschlägt, ernannt. 2. Verwaltungsrat Überwacht die Tätigkeit des Amts und kann Vorschriften über die Arbeitsmethoden festlegen; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern. 3. Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von den Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts und aus der Beschwerdekammer im Falle einer Beschwerde bestehen. 4. Kontrolle der Kommission Kontrolle der Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten, über die im Gemeinschaftsrecht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen. 5. Externe Kontrolle Rechnungshof 6. Entlastungsbehörde Verwaltungsrat |
Endgültiger Haushaltsplan: 13,4 (11,3) Millionen Euro Personalbestand am 31. Dezember: im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 40 (38) davon besetzt: 40 (36) +5 (4) andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 45 (40) davon: |
Bearbeitete Anträge: 2 734 (2 651) Erteilte Schutzrechte: 2 178 (2 178) Am 31.12.2005 geltende gemeinschaftliche Schutzrechte: 11 231 (10 191). |
|||||||||
operative Tätigkeiten: |
19 (16) |
|||||||||||||
administrative Tätigkeiten: |
20 (8) |
|||||||||||||
sonstige: |
6 (6) |
|||||||||||||
Quelle: Angaben des Amts. |
GEMEINSCHAFTLICHES SORTENAMT
Quelle: Angaben des Amts — In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||||||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||||||||||||||
Eigene Einnahmen |
13 113 |
8 848 |
Titel I Personal (NGM) |
4 307 |
4 284 |
4 237 |
47 |
23 |
38 |
32 |
6 |
4 345 |
4 322 |
4 269 |
47 |
29 |
||||||||||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
0 |
0 |
||||||||||||||||||||||||||
Sonstige Einnahmen |
333 |
654 |
Titel II Sachausgaben (NGM) |
3 608 |
2 846 |
2 190 |
630 |
762 |
705 |
583 |
122 |
4 313 |
3 551 |
2 773 |
630 |
884 |
||||||||||||
|
|
|
Titel III Operationelle Ausgaben (GM) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||
— VE |
5 531 |
5 320 |
0 |
0 |
211 |
0 |
0 |
0 |
5 531 |
5 320 |
0 |
0 |
211 |
|||||||||||||||
— ZE |
4 414 |
0 |
4 002 |
0 |
412 |
0 |
0 |
0 |
4 414 |
0 |
4 002 |
0 |
412 |
|||||||||||||||
Insgesamt |
13 446 |
9 502 |
Insgesamt VE |
13 446 |
12 450 |
0 |
677 |
996 |
743 |
0 |
128 |
14 189 |
13 193 |
0 |
677 |
1 124 |
||||||||||||
Insgesamt ZE |
12 329 |
0 |
10 429 |
677 |
1 197 |
743 |
615 |
128 |
13 072 |
0 |
11 044 |
677 |
1 325 |
|||||||||||||||
|
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Einnahmen |
7 885 |
Insgesamt (a) |
7 885 |
Ausgaben |
|
Personalausgaben |
4 226 |
Sachausgaben |
1 485 |
Operationelle Ausgaben |
3 972 |
Insgesamt (b) |
9 683 |
Ergebnis (c = a – b) |
–1 798 |
Sonstige Erträge (d) |
367 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
0 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c +d – e) |
–1 431 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 (2)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Aktiva |
|
Anlagewerte |
3 513 |
Kurzfristige Forderungen |
897 |
Kassenmittel |
19 111 |
Insgesamt |
23 521 |
Passiva |
|
Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre |
17 621 |
Ergebnis des Haushaltsjahres |
–1 431 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
7 331 |
Insgesamt |
23 521 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
ANTWORTEN DES AMTS
7. |
Der Haushaltsplan 2005 wurde noch gemäß dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs zwischen Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erstellt. Der Haushaltsplan 2006 entspricht dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs zwischen Zahlungsermächtigungen und Einnahmen. Die vorgesehene Verwendung der Ausgaben hängt zum Teil von konjunkturellen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Amtes liegen. In Anbetracht dieser Situation ist es ständige Politik des Amtes, über einen Handlungsspielraum zu verfügen, der es ihm ermöglicht, eine zu häufige Befassung der Haushaltsbehörde zu vermeiden. |
8. |
Die vom Rechnungshof dargestellte Situation ist durch zufällige Faktoren bedingt. Das Amt wird Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass künftige Jahresabschlüsse fristgerecht und vollständig vorgelegt werden. |
9. |
Gegenwärtig erwirbt das Amt automatisierte Instrumente für den Datenabgleich. Auch wenn der Abgleich der Daten teilweise noch von Hand vollzogen wird, hat sich das vom Rechnungshof erwähnte Fehlerrisiko bisher nicht dargestellt. |
10. |
Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen werden gegenwärtig zwischen der Kommission und den Agenturen mit dem Ziel einer kurzfristigen Annahme erörtert. Was die Einstellungsverfahren betrifft, wird das Amt darauf achten, dass die Anwendung der in den Stellenausschreibungen aufgeführten Kriterien dokumentiert wird. |
11. |
Das Amt wird die Bewertungsausschüsse darauf hinweisen, dass die angegebenen Kriterien strikt einzuhalten sind. Das CPVO nimmt die Bemerkungen zur Kenntnis und wird die strikte Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherstellen. |
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/106 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2005 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts
(2006/C 312/18)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-11 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten des Amts
EINLEITUNG
1. |
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend das Amt) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Amts für das Haushaltsjahr 2005. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Haushaltsausschuss des Amts gemäß Artikel 137 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 vorgelegt. |
4. |
Der Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 119 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 von seinem Präsidenten erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Amts zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.
BEMERKUNGEN
7. |
Zur Ausführung des Haushaltsplans ist zu vermerken, dass die Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen insgesamt 95 % und bei den Zahlungsermächtigungen insgesamt 80 % betrug. Bei den Sachausgaben (Titel II) ist die Mittelausschöpfung jedoch geringer: Rund 10 % der Mittel des Haushaltsjahres und des vorhergehenden Haushaltsjahres wurden annulliert und ein Drittel der Mittelbindungen des Haushaltsjahres wurde übertragen. Diese Situation sollte das Amt zu einer besseren Vorausschätzung und Planung seiner Sachausgaben veranlassen, um eine unnötige Bereitstellung von Mitteln zu vermeiden. |
8. |
Die Trennung der Funktionen der Einleitung und Überprüfung der Haushaltsvorgänge ist nicht vollauf sichergestellt. Die Prüfung hat nämlich ergeben, dass einige dutzend Mittelbindungen sowie mehrere hundert Zahlungen von ein und demselben Bediensteten eingeleitet und validiert wurden. |
9. |
Im Jahr 2005 hatte der Verwaltungsrat immer noch keine Mindestnormen für die interne Kontrolle angenommen. Die Anweisungsbefugten haben darüber hinaus die von ihnen angewandten Verfahren und Systeme für Verwaltung und interne Kontrolle noch nicht formalisiert. Unter diesen Bedingungen konnte der Rechnungsführer die Systeme, die ihm Informationen liefern sollen, nicht validieren. |
10. |
Die Untersuchung eines Verfahrens zur Einstellung von Zeitbediensteten brachte Schwachstellen zutage: Fehlen eines förmlichen Beschlusses zur Ernennung der Ausleseausschüsse sowie von Angaben zum Bewerbungsschluss, keine systematische Verwendung von Bewertungsrastern, keine Protokolle zu den Sitzungen des Ausleseausschusses, Einstellung von zwei Bewerbern, obwohl laut Stellenausschreibung nur eine Person eingestellt werden sollte. |
11. |
Die Prüfungen der Auftragsvergabe und der Vertragsverwaltung ergaben Unstimmigkeiten: mangelnde Bestimmung des Auftragsgegenstands in der Vergabebekanntmachung (Bau- oder Lieferaufträge) (3), keine angemessene Begründung des Rückgriffs auf das Verhandlungsverfahren für die Ausweitung eines Auftrags (4), unvollständige Dokumentation des Verfahrens oder unsachgemäße Anwendung der in den Bekanntmachungen vorgesehenen Auswahl- und Bewertungskriterien (5), Vergabe von vier spezifischen Aufträgen mit einer Laufzeit, die das Auslaufdatum der entsprechenden Rahmenverträge um elf Monate überschritt. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.
(2) Der Jahresabschluss wurde am 28. Februar 2006 erstellt und ging beim Hof am 5. Juli 2006 ein.
(3) Ein entsprechender Fall wurde entdeckt.
(4) Volumen der Auftragsausweitung: zwei Millionen Euro.
(5) Im Fall von vier Aufträgen.
Tabelle 1
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993) |
Lenkungsstruktur (Governance) |
Dem Amt zur Verfügung gestellte Mittel (2004) |
Produkte und Dienstleistungen 2005 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freier Warenverkehr Die Verbote oder Beschränkungen, die zum Schutze des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. (Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags) Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind verboten. (Auszüge aus Artikel 49 des Vertrags) |
Ziele Anwendung der Gemeinschaftsgesetz-gebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt. |
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgabe
2. Präsident des Amts Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt 3. Haushaltsausschuss Zusammensetzung Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter Aufgabe Feststellung des Haushaltsplans und Annahme der Finanzregelung, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte 4. Entscheidungen im Zusammenhang mit den Verfahren Dafür sind zuständig:
5. Externe Kontrolle Rechnungshof 6. Entlastungsbehörde Haushaltsausschuss des Amts |
Endgültiger Haushaltsplan 2005: 218 Millionen Euro (177 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 0 % (0 %) Personalbestand am 31. Dezember 2005: 675 (675) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 611 (648) +78 (41) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 689 (689), davon:
|
Marken Anzahl der Anmeldungen: 64 112 Anzahl der Eintragungen: 60 570 Anzahl der eingegangenen Widersprüche: 17 216, davon 12 856 abgeschlossen Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 1 505 Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung einer Eintragung (ohne Widerspruch und Beschwerde):
Modelle und Muster Eingegangene Muster: 63 700 Eingetragene Muster: 67 887 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben des Amts. |
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Quelle: Angaben des Amtes — In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
über-tragen |
annulliert |
||||
Eigene Einnahmen |
133 533 |
157 600 |
Titel I Personal |
58 165 |
57 072 |
55 680 |
995 |
1 491 |
1 001 |
669 |
332 |
59 166 |
58 073 |
56 349 |
995 |
1 823 |
Sonstige Einnahmen |
404 |
905 |
Titel II Sachausgaben |
32 477 |
29 352 |
19 658 |
9 685 |
3 134 |
8 890 |
7 894 |
996 |
41 367 |
38 242 |
27 552 |
9 685 |
4 130 |
Bankzinsen |
3 100 |
4 387 |
Titel III Operationnelle Ausgaben |
38 669 |
36 884 |
22 613 |
14 226 |
1 829 |
16 323 |
16 198 |
125 |
54 992 |
53 207 |
38 811 |
14 226 |
1 954 |
Saldo des vorausgehenden Haushaltsjahres |
81 353 |
90 171 |
Titel X Rückstellungen |
89 079 |
0 |
0 |
0 |
89 079 |
0 |
0 |
0 |
89 079 |
0 |
0 |
0 |
89 079 |
Insgesamt |
218 390 |
253 063 |
Insgesamt |
218 390 |
123 308 |
97 951 |
24 906 |
95 533 |
26 214 |
24 761 |
1 453 |
244 604 |
149 522 |
122 712 |
24 906 |
96 986 |
Tabelle 3
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)
(1000 Euro) |
|
|
2005 |
Betriebseinnahmen |
|
Eigene Einnahmen |
156 944 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
823 |
Insgesamt (a) |
157 767 |
Betriebsausgaben |
|
Personalausgaben |
56 278 |
Sachausgaben |
28 610 |
Operationelle Ausgaben |
35 850 |
Insgesamt (b) |
120 738 |
Ergebnis (c = a – b) |
37 029 |
Sonstige Erträge (d) |
4 451 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
38 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e) |
41 442 |
Tabelle 4
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Aktiva |
||
Anlagewerte |
27 456 |
28 125 |
Forderungen |
2 196 |
3 233 |
Kassenmittel |
208 020 |
156 638 |
Insgesamt |
237 672 |
187 996 |
Passiva |
||
Kumulierter(s) Überschuss/Defizit |
132 575 |
132 575 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres |
41 442 |
0 |
Langfristige Verbindlichkeiten |
613 |
784 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
63 042 |
54 637 |
Insgesamt |
237 672 |
187 996 |
(1) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.
(2) Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.
ANTWORTEN DES AMTS
7. |
Das Amt wird seine Bemühungen zur Verbesserung der Verwaltung seiner Haushaltsmittel fortsetzen. Im gesamten Haushalt konnte das Amt die Anzahl der Annullierungen der übertragenen Mittelbindungen reduzieren (von 10 % im Jahr 2004 auf 6 % im Jahr 2005). |
8. |
Den Bemerkungen des Hofes folgend, hat das Amt im Jahr 2006 Verfahren eingeführt, um die Fälle, in denen ein Haushaltsvorgang von einer Person, die gleichzeitig direkter Vorgesetzter und Anweisungsbefugter ist, auf ein Minimum zu reduzieren. |
9. |
Die Normen für die interne Kontrolle wurden vom Haushaltsausschuss mit Beschluss vom 5. Mai 2006 angenommen. Das Amt wird sämtliche für die Umsetzung dieser Normen erforderlichen Maßnahmen treffen. |
10. |
Im Einklang mit den Bemerkungen des Hofes wird das Amt die entsprechenden Maßnahmen treffen, um seine Einstellungsverfahren durch Verbesserung ihrer Formalisierung und Dokumentation zu optimieren. |
11. |
Gemäß den Bemerkungen des Hofes wird das Amt die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die festgestellten Unzulänglichkeiten durch bessere Formalisierung und Dokumentation seiner Verfahren in diesem Bereich zu korrigieren. |
Berichtigungen
19.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/112 |
BERICHTIGUNGEN
Berichtigung der Mitteilung über die Europäische Agentur für Flugsicherheit — Veröffentlichung der endgültigen Rechnungsabschlüsse für das Haushaltsjahr 2005
( Amtsblatt der Europäischen Union C 266 vom 31. Oktober 2006 )
(2006/C 312/19)
Die am 31. Oktober 2006 auf Seite 11 und 12 des Amtsblatts der Europäischen Union C 266 veröffentlichten Finanztabellen 1 und 2 in Bezug auf die Europäische Agentur für Flugsicherheit werden durch folgende ersetzt:
Quelle: Angaben der Agentur — In diesen Tabellen sind die Angaben der Agentur in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.“
„Tabelle 1
Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres) |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
22 138 |
18 930 |
Titel I Personal |
16 192 |
13 968 |
13 754 |
214 |
2 224 |
314 |
212 |
102 |
16 506 |
14 282 |
13 966 |
214 |
2 326 |
Eigene Einnahmen |
8 000 |
8 569 |
Titel II Sachausgaben |
3 691 |
3 428 |
2 646 |
782 |
263 |
810 |
732 |
78 |
4 501 |
4 238 |
3 378 |
782 |
341 |
Sonstige Einnahmen |
1 443 |
1 472 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
VE |
20 098 |
13 865 |
0 |
0 |
6 233 |
0 |
0 |
0 |
20 098 |
13 865 |
0 |
0 |
6 233 |
|||
ZE |
11 698 |
0 |
4 656 |
5 611 |
1 431 |
264 |
237 |
27 |
11 962 |
0 |
4 893 |
5 611 |
1 458 |
|||
Insgesamt |
31 581 |
28 971 |
Insgesamt VE |
39 981 |
31 261 |
0 |
996 |
8 720 |
1 124 |
944 |
180 |
41 105 |
32 385 |
0 |
996 |
8 900 |
Insgesamt ZE |
31 581 |
0 |
21 056 |
6 607 |
3 918 |
1 388 |
1 181 |
207 |
32 969 |
0 |
22 237 |
6 607 |
4 125 |
|||
VE: Verpflichtungsermächtigungen, ZE: Zahlungsermächtigungen. |
Tabelle 2
Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2005 und 2004
(1000 Euro) |
||
|
2005 |
2004 |
Betriebseinnahmen |
||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
17 416 |
7 777 |
Sonstige Zuschüsse/Einnahmen |
13 053 |
601 |
Insgesamt (a) |
30 469 |
8 378 |
Ausgaben |
||
Personalausgaben |
13 636 |
5 557 |
Sachausgaben |
4 016 |
1 521 |
Operationelle Ausgaben |
11 660 |
2 081 |
Insgesamt (b) |
29 312 |
9 159 |
Ergebnis (c = a – b) |
1 157 |
– 781 |
Sonstige Erträge (d) |
41 |
0 |
Sonstige Aufwendungen (e) |
–14 |
–1 |
Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d + e) |
1 184 |
– 782 |