20.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 351/47 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 6. Dezember 2012
über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechselszwischen der Europäischen Union und Brasiliengemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleischund des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch
(2012/792/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 25. Mai 2009 hat der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen nach Artikel XXVIII des GATT 1994 ermächtigt, um Zugeständnisse für Geflügelfleischzolltarifpositionen des Kapitels 16 der in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (1) vorgesehenen Kombinierten Nomenklatur („KN“) neu auszuhandeln. |
(2) |
Diese Verhandlungen haben zu Abkommen in Form von Briefwechseln geführt, die mit mit Thailand am 22. November 2011 und mit Brasilien am 7. Dezember 2011 paraphiert wurden (im Folgenden „die Abkommen“). |
(3) |
Gemäß dem Beschluss 2012/231/EU des Rates vom 23. April 2012 (2) wurden die Abkommen am 26. Juni 2012 mit Brasilien und am 18. Juni 2012 mit Thailand im Namen der Union unterzeichnet. |
(4) |
Die Abkommen sollten genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch und das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch werden im Namen der Union genehmigt.
Der Wortlaut der Abkommen ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in den Abkommen vorgesehenen Notifikationen im Namen der Union vor.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
S. CHARALAMBOUS
(1) ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1
(2) ABl. L 117 vom 1.5.2012, S. 1.
ABKOMMEN
in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch
Genf, den 26. Juni 2012
Exzellenz,
im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der EU-Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen:
1. |
Die Europäische Union nimmt die folgenden Änderungen in ihre Liste auf:
|
2. |
Die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente gemäß Absatz 1 erfolgen auf der Grundlage von Ursprungsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden in Brasilien unter Vermeidung von Diskriminierungen erteilt werden. |
3. |
Jede Vertragspartei kann zu jedem der obengenannten Themen jederzeit Konsultationen beantragen. |
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, so bilden das vorliegende Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien.
Die Europäische Union und Brasilien notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt 14 (vierzehn) Tage nach dem Eingang der letzten Notifizierung in Kraft.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Съставено в Женева на
Hecho en Ginebra, el
V Ženevě dne
Udfærdiget i Geneve, den
Geschehen zu Genf am
Genf,
Έγινε στη Γενεύη, στις
Done at Geneva,
Fait à Genève, le
Fatto a Ginevra, addì
Ženēvā,
Priimta Ženevoje,
Kelt Genfben,
Magħmul f’Ġinevra,
Gedaan te Genève,
Sporządzono w Genewie dnia
Feito em Genebra,
Întocmit la Geneva, la
V Ženeve
V Ženevi,
Tehty Genevessä,
Utfärdat i Genève den
За Европейския съюз
Por la Unión Europea
Za Evropskou unii
For Den Europæiske Union
Für die Europäische Union
Euroopa Liidu nimel
Гια την Ευρωπαϊκή Ένωση
For the European Union
Pour l’Union européenne
Per l’Unione europea
Eiropas Savienības vārdā –
Europos Sąjungos vardu
Az Európai Unió részéről
Għall-Unjoni Ewropea
Voor de Europese Unie
W imieniu Unii Europejskiej
Pela União Europeia
Pentru Uniunea Europeană
Za Európsku úniu
Za Evropsko unijo
Euroopan unionin puolesta
För Europeiska unionen
Genf, den 26. Juni 2012
Exzellenz,
ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 26. Juni 2012 zu bestätigen, das wie folgt lautet:
„im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der EU-Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen:
1. |
Die Europäische Union nimmt die folgenden Änderungen in ihre Liste auf:
|
2. |
Die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente gemäß Absatz 1 erfolgen auf der Grundlage von Ursprungsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden in Brasilien unter Vermeidung von Diskriminierungen erteilt werden. |
3. |
Jede Vertragspartei kann zu jedem der obengenannten Themen jederzeit Konsultationen beantragen. |
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, so bilden das vorliegende Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien.
Die Europäische Union und Brasilien notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt 14 (vierzehn) Tage nach dem Eingang der letzten Notifizierung in Kraft.“
Ich beehre mich, die Zustimmung meiner Regierung zum vorstehenden Schreiben zum Ausdruck zu bringen.
Feito em Genebra,
Съставено в Женева на
Hecho en Ginebra, el
V Ženevě dne
Udfærdiget i Geneve, den
Geschehen zu Genf am
Genf,
Έγινε στη Γενεύη, στις
Done at Geneva,
Fait à Genève, le
Fatto a Ginevra, addì
Ženēvā,
Priimta Ženevoje,
Kelt Genfben,
Magħmul f’Ġinevra,
Gedaan te Genève,
Sporządzono w Genewiē dnia
Întocmit la Geneva, la
V Ženeve
V Ženevi,
Tehty Genevessä,
Utfärdat i Genève den
Pelo Brasil
За Бразилия
Por Brasil
Za Brazílii
For Brasilien
Für Brasilien
Brasiilia nimel
Για τη Βραζιλία
For Brazil
Pour le Brésil
Per il Brasile
Brazīlijas vārdā –
Brazilijos vardu
Brazília részéről
Għall-Brażil
Voor Brazilië
W imieniu Brazylii
Pentru Brazilia
Za Brazíliu
Za Brazilijo
Brasilian puolesta
För Brasilien
ÜBERSETZUNG
ABKOMMEN
in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch
Brüssel, den 18. Juni 2012
Exzellenz,
im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der EU-Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen:
1. |
Die Europäische Union nimmt die folgenden Änderungen in ihre Liste auf:
|
2. |
Die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente gemäß Absatz 1 erfolgen auf der Grundlage von Ursprungsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden in Thailand unter Vermeidung von Diskriminierungen erteilt werden. |
3. |
Jede Vertragspartei kann zu jedem der obengenannten Themen jederzeit Konsultationen beantragen. |
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, so bilden das vorliegende Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand.
Die Europäische Union und Thailand notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt 14 (vierzehn) Tage nach dem Eingang der letzten Notifizierung in Kraft.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für die Europäische Union
Brüssel, den 18. Juni 2012
Exzellenz,
ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 18. Juni 2012 zu bestätigen, das wie folgt lautet:
„im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der EU-Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen:
1. |
Die Europäische Union nimmt die folgenden Änderungen in ihre Liste auf:
|
2. |
Die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente gemäß Absatz 1 erfolgen auf der Grundlage von Ursprungsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden in Thailand unter Vermeidung von Diskriminierungen erteilt werden. |
3. |
Jede Vertragspartei kann zu jedem der obengenannten Themen jederzeit Konsultationen beantragen. |
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, so bilden das vorliegende Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand.
Die Europäische Union und Thailand notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt 14 (vierzehn) Tage nach dem Eingang der letzten Notifizierung in Kraft.“
Ich beehre mich, die Zustimmung meiner Regierung zum vorstehenden Schreiben zum Ausdruck zu bringen.
Für das Königreich Thailand