ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 402I

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

64. Jahrgang
15. November 2021


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1983 des Rates vom 15. November 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

1

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1984 des Rates vom 15. November 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

5

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

15.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 402/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1983 DES RATES

vom 15. November 2021

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der jüngsten Veränderungen auf Ebene der syrischen Regierung sollten vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden. Die Angaben zu fünf Personen, die bereits in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgelistet sind, sollten ferner auf den neuesten Stand gebracht werden.

(3)

Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. November 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)   ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


ANHANG

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:

1.

Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A („Personen“) aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„312.

Amr SALEM

(عمرو سالم)

Geburtsdatum: Januar 1958

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Im August 2021 ernannt.

Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

313.

Boutros AL-HALLAQ

(بطرس الحلاق)

Geburtsort: Damaskus-Land, Syrien

Geschlecht: männlich

Informationsminister. Im August 2021 ernannt.

Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

314.

Mohammad SEIFEDDINE

(alias Seif Eddin, Seif El Din)

(محمد سيف الدين)

Geschlecht: männlich

Minister für Arbeit und Soziales. Im August 2021 ernannt.

Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

315.

Diala BARAKAT

(ديالا بركات)

Geburtsdatum: 1980

Geschlecht: weiblich

Staatsministerin. Im August 2021 ernannt.

Als Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021“

2.

Die folgenden Einträge in Abschnitt A („Personen“) erhalten folgende Fassung:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„167.

Dr. Jassem Mohammad ZAKARIA

(alias Mohamed, Muhammad, Mohammed, Jasem)

Geburtsdatum: 1968

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Arbeit und Soziales.

Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

229.

Abdullah ABDULLAH

(عبدالله عبدالله)

Geburtsdatum: 1956

Geschlecht: männlich

Staatsminister. Im August 2021 ernannt.

Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

259.

Imad Abdullah SARA

(عماد عبدالله صارة)

Geburtsdatum: 1968

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Informationsminister. Im Januar 2018 ernannt.

Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

26.2.2018

296.

Talal AL-BARAZI (alias Barazi)

(طلال البرازي)

Geburtsdatum: 1963

Geburtsort: Stadt Hama, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz.

Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

309.

Malloul (alias Maloul) HUSSEIN (alias AL-HUSSEIN)

(ملول حسين)

Geburtsdatum: 1950

Geburtsort: Gouvernement al-Hasaka, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister.

Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020“


BESCHLÜSSE

15.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 402/5


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/1984 DES RATES

vom 15. November 2021

zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der jüngsten Veränderungen auf Ebene der syrischen Regierung sollten vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden. Die Angaben zu fünf Personen, die bereits in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgelistet ist, sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.

(3)

Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. November 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)   ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.


ANHANG

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt A („Personen“) aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„312.

Amr SALEM

(عمرو سالم)

Geburtsdatum: Januar 1958

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Im August 2021 ernannt.

Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

313.

Boutros AL-HALLAQ

(بطرس الحلاق)

Geburtsort: Damaskus-Land, Syrien

Geschlecht: männlich

Informationsminister. Im August 2021 ernannt.

Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

314.

Mohammad SEIFEDDINE

(alias Seif Eddin, Seif El Din)

(محمد سيف الدين)

Geschlecht: männlich

Minister für Arbeit und Soziales. Im August 2021 ernannt.

Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

315.

Diala BARAKAT

(ديالا بركات)

Geburtsdatum: 1980

Geschlecht: weiblich

Staatsministerin. Im August 2021 ernannt.

Als Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021“

2.

Die folgenden Einträge in Abschnitt A („Personen“) erhalten folgende Fassung:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„167.

Dr. Jassem Mohammad ZAKARIA

(alias Mohamed, Muhammad, Mohammed, Jasem)

Geburtsdatum: 1968

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Arbeit und Soziales.

Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

229.

Abdullah ABDULLAH

(عبدالله عبدالله)

Geburtsdatum: 1956

Geschlecht: männlich

Staatsminister. Im August 2021 ernannt.

Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

259.

Imad Abdullah SARA

(عماد عبدالله صارة)

Geburtsdatum: 1968

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Informationsminister. Im Januar 2018 ernannt.

Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

26.2.2018

296.

Talal AL-BARAZI (alias Barazi)

(طلال البرازي)

Geburtsdatum: 1963

Geburtsort: Stadt Hama, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz.

Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

309.

Malloul (alias Maloul) HUSSEIN (alias AL-HUSSEIN)

(ملول حسين)

Geburtsdatum: 1950

Geburtsort: Gouvernement al-Hasaka, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister.

Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020“


  翻译: