Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/3088 |
10.12.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/3088 DES RATES
vom 9. Dezember 2024
zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo angenommen. |
(2) |
Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 (2) angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP durch die Einfügung autonomer restriktiver Maßnahmen in Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP geändert. |
(3) |
Aufgrund einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sowie in Anbetracht der einschlägigen Umstände und angesichts der ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2025 verlängert werden. |
(4) |
Auf der Grundlage aktualisierter Informationen sollten die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführten Personen geändert werden. |
(5) |
Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2025. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden.“ |
2. |
Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
NAGY I.
(1) Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30).
(2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016, S. 7).
ANHANG
In Anhang II Abschnitt A („Personen“) des Beschlusses 2010/788/GASP erhalten die Einträge 13, 17, 29 und 30 folgende Fassung:
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Name(n) |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„13. |
Joseph Nganzo Olikwa TIPI |
alias Colonel Tipi Ziro Ziro, Joseph Ngadjole, Joseph Nganzole Olikwa Geburtsdatum: 10.11.1977 Geburtsort: Bunia Fataki, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Geschlecht: männlich Rang: Oberst der FARDC Position: Stellvertretender Befehlshaber der 12. Schnelleinsatzbrigade in Minembwe, ehemaliger Befehlshaber des 312. Bataillons der 31. Hauptverteidigungsbrigade Militärische ID-Nummer: 1-77-96-32692-76 |
Joseph Nganzo Olikwa Tipi war bis Januar 2022 Befehlshaber des 312. Bataillons der 31. Hauptverteidigungsbrigade der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC). Unter seinem Kommando und seiner Verantwortung stehende Streitkräfte des 312. Bataillons haben Angriffe auf Zivilpersonen und schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, insbesondere Vergewaltigungen von Frauen zwischen Juni und Dezember 2021. Joseph Nganzo Olikwa Tipi ist als Oberst und stellvertretender Befehlshaber der 12. Schnelleinsatzbrigade in Minembwe (Süd-Kivu) nach wie vor ein hochrangiger Offizier der FARDC, der für Verwaltung und Logistik zuständig ist. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für jüngste Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC. Joseph Nganzo Olikwa Tipi ist daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. |
8.12.2022 |
17. |
Alain François Viviane GOETZ |
Geburtsdatum: 24.4.1965 Geburtsort: Deurne, Antwerpen, Belgien Staatsangehörigkeit: Belgien Geschlecht: männlich |
Alain Goetz ist ein Geschäftsmann, der wirtschaftlicher Eigentümer und Direktor der in Uganda registrierten African Gold Refinery Ltd. war. Er war mit der African Gold Refinery Ltd. als Berater und Förderer verbunden. Seit 2016 hat die African Gold Refinery Ltd. illegales Gold aus Minen in der DRK erhalten, gekauft, raffiniert und vertrieben, die von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen kontrolliert werden, darunter Mai-Mai Yakutumba und Raia Mutomboki, die an destabilisierenden Aktivitäten in der Provinz Süd-Kivu beteiligt sind. Alain Goetz hält auch Goldanteile in der Region, insbesondere über das Unternehmen Aldabra, das er früher kontrollierte und das gemeinsam mit dem ruandischen Staatsunternehmen Ngali Mining in die Goldraffinerie Aldango investierte. Alain Goetz hat insofern nach wie vor finanzielles Interesse an Aldango, als beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten noch seine Schadensersatzklage anhängig ist. Daher nutzt Alain Goetz den bewaffneten Konflikt, die Instabilität und die Unsicherheit in der DRK aus, indem er illegalen Abbau von und Handel mit natürlichen Ressourcen betreibt. |
8.12.2022 |
29. |
Pierre Celestin RURAKABIJE |
alias Guillaume NGABO, Bagdad, Simba Guillaume, Samba Guillaume, Ngabo Simba Funktion/Rang: Stellvertretender Befehlshaber der Einheit ‚Commando de recherche et d’action en profondeur‘ (CRAP) der Forces Démocratiques pour la Libération du Rwanda/Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), Oberstleutnant Staatsangehörigkeit: Ruanda Geschlecht: männlich |
Pierre Celestin Rurakabije bekleidet als stellvertretender Befehlshaber eine Führungsposition bei den Demokratischen Kräften zur Befreiung Ruandas – Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), einer im Osten der DRK operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe. Er ist insbesondere stellvertretender Befehlshaber der Einheit ‚Commando de recherche et d’action en profondeur‘ (CRAP) der FDLR-FOCA, die als Kommandoeinheit und Nachrichtendienst der bewaffneten Gruppe gilt. Die FDLR-FOCA ist eine bewaffnete Gruppe, die sich größtenteils aus Hutu zusammensetzt; einige ihrer Anführer waren am Völkermord von 1994 in Ruanda beteiligt. Die FDLR-FOCA, einschließlich der CRAP-Einheit, trägt zu dem bewaffneten Konflikt, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK bei, insbesondere durch Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Angriffe auf Zivilpersonen, Tötungen, Gewalt gegen Kinder, Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalttaten. Aufgrund seiner Führungsposition in den FDLR ist Pierre Celestin Rurakabije daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK. |
26.7.2024 |
30. |
Gustave KUBWAYO |
alias Sirkoof, Surkoof, Sirkoff, Surcouf, Surcoff, Surcof, Surkouf, Syrkoff, Modeste, Slycove Funktion/Rang: Befehlshaber der Einheit ‚Commando de recherche et d’action en profondeur‘ (CRAP) der Forces Démocratiques pour la Libération du Rwanda / Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), Oberst Geburtsort: Gemeinde Karago, Präfektur Gisenyi, Ruanda; oder Distrikt Nyabihu, Provinz West, Ruanda Staatsangehörigkeit: Ruanda Geschlecht: männlich |
Gustave Kubwayo bekleidet als Befehlshaber eine Führungsposition bei den Demokratischen Kräften zur Befreiung Ruandas — Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), einer im Osten der DRK operierenden bewaffneten Gruppe. Er leitet die Sondereinheit ‚Commando de recherche et d’action en profondeur‘ (CRAP) der FDLR-FOCA, die als Kommandoeinheit und Nachrichtendienst der bewaffneten Gruppe gilt. Die FDLR-FOCA ist eine bewaffnete Gruppe, die sich größtenteils aus Hutu zusammensetzt; einige ihrer Anführer waren am Völkermord von 1994 in Ruanda beteiligt. Die Kämpfer der FDLR-FOCA, einschließlich der CRAP-Einheit, haben Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalttaten begangen sowie Zivilpersonen getötet. Die FDLR-FOCA ist systematisch an Entführungen zur Erpressung von Lösegeld, willkürlichen Inhaftierungen, Hinrichtungen von Zivilpersonen und der Rekrutierung von Kindersoldaten beteiligt. Die bewaffnete Gruppe ist auch am illegalen Holzeinschlag, der Ausbeutung natürlicher Ressourcen wie Holzkohle und der Eintreibung illegaler Steuern an Kontrollstellen beteiligt. Aufgrund seiner Position als Befehlshaber der CRAP-Einheit ist Gustave Kubwayo an der Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts in der DRK. |
26.7.2024“ |
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ISSN 1977-0642 (electronic edition)