Die Lenawiese von der Straße „Am Fürstenbrünnchen“ aus gesehen. Links schließen sich Häuser an, rechts liegt die sehr schmale Straße „Am Pützchen“. Foto: Siedlergemeinschaft Lückerath

Mit Blick auf die angekündigten Klagen aus der Anwohnerschaft gegen die Kita „Am Fürstenbrünnchen“ will der zuständige Beigeordnete Ragnar Migenda auf Nummer sicher gehen – und eindeutig klären, ob eine Bebauung der Lenawiese nach Paragraf 34 eine stabile juristische Basis hat.

In der Debatte über Bau der vierten „Sofortkita“ auf der Wiese in Lückerath sind auch im Stadtrat Zweifel angeklungen, ob die zugrunde liegende Einschätzung der Bauordnungsbehörde vor Gericht stand hält. Die Bürgergemeinschaft und die Siedlergemeinschaft Lückerath behaupten das Gegenteil – und hatten das den Ratsmitgliedern vor der Sitzung in einer juristisch unterfütterten Stellungnahme deutlich gemacht.

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Eine Baugenehmigung für ein Teilstück der Lenawiese auf Basis von § 34 des Baugesetzbuchs sei rechtlich nicht haltbar, argumentieren die Nachbarn – und wollen das auch vor Gericht durchsetzen. Behalten sie Recht, muss die Stadt einen aufwendigen Bebauungsplan aufstellen. Auf jeden Fall, warnte SPD-Fraktionsvize Andreas Ebert, begebe sich die Stadt mit diesem Projekt auf einen langen und riskanten Weg.

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Kita auf der Lenawiese wird vor Gericht entschieden

Der Stadtrat hat den Bau der Kita „Fürstenbrünnchen“ auf der Lenawiese in Lückerath mit den Stimmen der SPD bekräftigt. Sie machte jedoch deutlich, dass sich die Stadt damit auf Druck der CDU auf einen langen, schwierigen und riskanten Weg begibt – denn aus der Anwohnerschaft wird es Klagen gegen das ökologisch und baurechtlich umstrittene Projekt geben.

Bürgermeister Frank Stein hatte in der Ratssitzung bekräftigt, dass sich die Stadt auf die Einschätzung des eigenen Bauordnungsamtes verlasse. Demnach sei die Anwendung von § 34 möglich. Damit könnte eine Baugenehmigung auch ohne das für einen Bebauungsplan vorgeschriebene mehrstufige Verfahren erteilt werden.

Migenda will „gewisse Unschärfen“ ausräumen

Dennoch wolle die Stadt nicht das Risiko eingehen, dass ein Gericht – und wenn auch nur temporär – einen Baustopp verhängt, sagte der zuständige Beigeordnete Ragnar Migenda jetzt auf Nachfrage. Zwar habe er sich vor der Ratssitzung die Einschätzung noch einmal beim Bauordnungsamt bestätigen lassen, doch gebe es „gewisse Unschärfen“ bei der planungsrechtlichen Bewertung.

Daher werde die Stadt die Anwendung von § 34 noch einmal „intensiv juristisch“ prüfen lassen. „Es geht ja um eine Sofortkita, da wollen wir sehr schnell fertig werden“, erläutert Migenda. Vor der Vergabe von Bauaufträgen müsse die Stadt alles unternehmen, um zu vermeiden, dass die Baustelle irgendwann still stehe.

Kein Innenbereich – sondern Außenbereich?

Die Siedlergemeinschaft Lückerath hatte nach eigenen Angaben mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetz die Stadtverwaltung gezwungen, die interne Einordnung des Bauordnungsamtes herauszugeben. Dabei handele es sich um einen zweiseitigen Kurzvermerk aus dem Jahr 2020 – der nach Einschätzung der Juristen der Siedlergemeinschaft fehlerhaft sei.

So sei die Einordnung des Gebiets als „unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB“ falsch, tatsächlich handele es sich um einen Außenbereich. Auch der Rheinisch-Bergische Kreis weise die gesamte Lenawiese im Landschaftsplan als Außenbereich aus. Damit gebe es – im Gegensatz zur Aussage der Stadt – für diesen Bereich kein Baurecht.

Statt weiter Geld für eine aussichtslose Planung auszugeben sollte die Stadt in die Planung einer Kita auf dem Carparkgelände investieren, fordert auch die Bürgergemeinschaft. Nur so könnten in Lückerath weitere Kita-Plätze geschaffen werden – was die Bürgergemeinschaft ausdrücklich unterstütze.

Allerdings muss für den Carpark der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der schnelle Bau einer Kita ist dort nicht möglich.

Die Kita-Ausbaupläne im Detail

Sofortkita Innenstadt

An der Jakobstraße hinter dem Bahnhof in der Innenstadt ist die alten Flüchtlingsunterkünfte abgerissen worden Auf dem 3800 qm großen Grundstück wird eine vierzügige Kita mit rund 70 Plätzen gebaut, später ist dort auch ein Spielplatz vorgesehen. Fertigstellung ist für Juni 2025 geplant.

Sofortkita Schildgen „Nittumer Weg“

Am Nittumer Weg in Schildgen liegt ein städtisches Grundstück mit 940 qm, das zur Zeit als Parkplatz genutzt wird. Hier entsteht eine dreizügige Kita mit rund 50 Plätzen; die Parkplätze fallen weg, ein Teil der Fläche wird entsiegelt. Fertigstellung: 1. Quartal 2026

Sofortkita Sand

An der Schulstraße in Sand, neben dem Friedhof und hinter dem Schotterparkplatz, wird eine Wiese bebaut, die als Reservefläche für den Friedhof vorgesehen war. Das Grundstück mit 1700 qm reicht ebenfalls für eine vierzügige Kita mit weiteren 70 Plätzen. Geplante Fertigstellung: März 2025

Sofortkita Lena-Wiese / Am Fürstenbrünnchen

Für den Bau einer Kita am Rand der Bienen- und Blumenwiese am Lückerather Anger an der Straße „Am Fürstenbrünnchen“ hatte es schon 2020 einen Beschluss gegeben, der nach der Kommunalwahl zurückgestellt worden war. Im September 2023 setzte die CDU durch, diesen Standort ebenfalls im Sofort-Kita-Programm voran zu treiben. Derzeit geplante Fertigstellung: Herbst 2025

Weitere Sofortkita (noch offen)

Der Standort einer möglichen weiteren Sofortkita ist noch offen, ein Grundstück im Bereich Moitzfeld / Bensberg / Lückerath werde geprüft, hatte die Stadt im Juni 2023 erklärt.

AWO-Kita Mondsröttchen / Am Reiser (Bensberg/ Kaule)

Die vierzügigen Kita Mondsröttchen mit 90 Plätzen befindet sich bereits in Bau und soll laut Planung ab dem 1.8.2024 schrittweise in Betrieb gehen. 

Kita auf dem Carpark-Gelände (Lückerath)

Auf dem ehemaligen Areal der belgischen Armee an der Bensberger Straße in Lückerath soll nun doch eine große Kita gebaut werden, auf der Grünfläche zwischen Flüchtlingsunterkunft und dem Seniorenwohnheim. Dazu müssen zunächst der Flächennutzungs- und der Bebauungsplan geändert werden.

Kita mit Kompetenzzentrum Autismusspektrum-Störungen (Hebborn)

Diese Kita, ebenfalls von der AWO betrieben, soll auf dem brachliegenden Grundstück gegenüber der Grundschule Hebborn an der Odenthaler Straße entstehen, die Ausschreibung steht bevor.

Kita Weig-Gelände (Zanders-Areal)

Pläne für eine Grundschule und Kita auf dem Gelände der ehemaligen Weig-Kartonagenfabrik am Rande des Zanders Areals an der Cederwaldstraße parallel zu einer Grundschule 21 haben sich inzwischen zerschlagen, weil das Gebiet hochwassergefährdet ist.


Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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1 Kommentar

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  1. Dann warten wir mal gespannt ab, was dabei herauskommt, wenn ein grüner Beigeordneter ein Projekt, was seine Fraktion im Rat mangels Mehrheit nicht verhindern konnte, im Anschluss an die Beschlussfassung des Rats ein zweites Mal „intensiv juristisch“ prüfen lässt.