Die Zeit der temporären Fußgängerzone ist bereits abgelaufen, nun ordnet die Stadt erneut die Vollsperrung an. Foto: Redaktion

Die temporäre Fußgängerzone in der „neuen“ Schlossstraße ist nicht zulässig, urteilt das Verwaltungsgericht Köln. Die Stadt akzeptiert die Entscheidung, baut die Schilder ab – und verfügt eine Vollsperrung des Straßenabschnitts. Wie bereits zuvor dürfen Privatleute damit nicht in die Straße einfahren, dieses Mal soll das Verbot jedoch durch eine „Schranke“ durchgesetzt werden.

Der Versuch der Stadtverwaltung, dem chaotischen Verkehr in der Schlossstraße Einhalt zu gebieten, geht in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Köln hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die zuletzt im fertigen Teil der oberen Schlossstraße eingerichtete Fußgängerzone nicht zulässig ist (AZ 18 L 2487/24). Das bestätigte die Stadt am Montag auf Anfrage des Bürgerportals.

Die Klage hatte nach eigenen Angaben Frank Samirae erhoben. Das fraktionslose Einzelmitglied im Stadtrat war 2024 mit seinem EDV-Service in ein Ladenlokal in der Schlossstraße gezogen. Ein Teil der Händlerschaft hatte sich in einer Petition gegen die Fußgängerzone gewehrt, unterstützt von CDU und FDP.

Die Entscheidung werde von der Stadt nicht angefochten, teilte Sprecher Patrick Ortmanns mit. Der Beschluss habe auf die bisher verhängten Buß- und Verwarngelder jedoch keinen Einfluss – „ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht“, erklärt die Verwaltung.

Die Beschilderung der Fußgängerzone solle nun so schnell wie möglich abgebaut werden. Für die Geschäfte in der Schlossstraße und ihre Kundschaft bleibe die Situation aber unverändert.

Ebenfalls überholt. Foto: Redaktion

„Schranke“ soll Zufahrt verhindern

Nach dem Ende der Fußgängerzone kehre die Stadt zum vorherigen Zustand zurück: Die Einfahrt in den fertiggestellten Teil der Schlossstraße werde ab der Hausnummer 20 (Höhe Café Cult) „voraussichtlich“ verboten. Dieses Mal soll die Vollsperrung jedoch auch physisch durchgesetzt werden.

„Das Schild zum Einfahrtsverbot wird fest im Boden montiert und durch eine Absperrschranke ergänzt. Verstärkte Kontrollen sind vorgesehen“, kündigte die Stadtverwaltung an.

Damit die Anlieferung der Geschäfte – wie bisher – zu den gesetzten Lieferzeiten montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr und samstags zwischen 6 und 10 Uhr möglich ist, werde es sich bei der „Schranke“ jedoch wahrscheinlich nur um eine Absperrbake handeln, die in den genannten Zeiten zur Seite gerückt werden kann, erläuterte der Stadtsprecher.

Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für den Anlieferverkehr würden auf die neue Verkehrssituation umgeschrieben und neu versendet. „Für die Händler ändert sich de facto nichts“, bekräftigte die Stadt.

Wer dennoch in die Straße einfahre, dort womöglich parke, müsse mit Strafgeldern rechnen. Die Ordnungsbehörde werden „verstärkt gegen Falschfahrende vorgehen“.

Beschädigtes Straßenmobiliar. Foto: Redaktion

Keine andere Option als Vollsperrung

Eine Alternative zur Vollsperrung – etwa in Form einer Freigabe des fertig gestellten Bereichs – gebe es nicht, bekräftigt die Stadtverwaltung. Erstens gebe es für einfahrende Fahrzeuge keine Wendemöglichkeit, zweitens sei die Straße für den Verkehr in beide Richtungen zu schmal.

Die Stadtverwaltung habe vergebens nach weiteren Möglichkeiten gesucht, eine Wendemöglichkeit zu finden oder den Zweirichtungsverkehr auf der vorhandenen Straßenbreite zu ermöglichen. Aber: „Die gesetzlichen Vorhaben verhindern dies aber eindeutig.“

Bereits vor der Einrichtung der Fußgängerzone galt eine Vollsperrung, die jedoch nahezu vollständig ignoriert worden war. Da die Autofahrer:innen kreuz und quer parkten und mühselige Wendemanöver vollzogen, kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen, die neu eingebauten Poller, Mülleimer, Bäume und Bänke wurden beschädigt.

Wann die neue Beschilderung umgesetzt werden kann, ist noch nicht klar. Zunächst muss die ausführende Firma einen neuen Verkehrszeichenplan erarbeiten und einreichen. Danach wird die geänderte Verkehrsregelung angeordnet und „zeitnah“ umgesetzt.

Parkplätze im Bereich der Schlossstraße

CDU sieht sich bestätigt

Alexander Felsch, Bürgermeisterkandidat der CDU und FDP, hatte bereits am Sonntag auf seinem Instagram-Kanal auf die Entscheidung des Gerichts reagiert. Er wertete sie als „weiteren Beleg, dass die ideologische Verkehrspolitik des Beigeordneten Migenda keinem hilft“.

Am Montag legte Felsch ein weiteres Video nach, in dem er fordert, dass die Schilder verschwinden und die Parkplätze in der bereits fertig gestellten Schlossstraße „endlich legal genutzt werden dürfen“.

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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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63 Kommentare

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  1. Wenn das Thema nicht so ernst wäre und sehr krasse Beurteilungen findet, könnte man lachen, man fühlt sich ja nach Schilda versetzt. Ihr Beitrag aber, Herr Nalin, ist kein Witz mehr. So wie Sie meinen, die Bensberger würde alle nur das Auto verherrlichen, so unsinnig und wenig zielführend ist Ihr Beitrag. Sie meinen, witzig zu sein, sind aber nur sarkastisch. Wüsste gerne, wie Menschen wie Sie in diesem Fall, an entscheidungsbefugter Stelle sitzend, das Dilemma überwinden würden.

  2. Ehrlich gesagt, scheint der einzige wahre Vorteil der Autos in der Schloßstraße darin zu liegen, dass sie mit ihrem Gewicht die Unebenheiten zwischen den Pflastersteinen ein wenig glattbügeln. Es ist fast so, als ob die tonnenschweren Karossen eine mobile Nachbesserungstruppe für die eher „künstlerische“ Arbeit der Pflasterer darstellen. Man könnte meinen, die Handwerker hätten sich beim Verlegen der Steine gedacht: „Ach, das regelt der Verkehr schon irgendwann!“

    Abgesehen von diesem „Service“ sehe ich wirklich keinen überzeugenden Grund, warum Autos im Hauptbereich der Schloßstraße unterwegs sein sollten. Außer vielleicht, um den Boden schneller altern zu lassen. Innerhalb kürzester Zeit verwandeln sie die hellen, freundlichen Pflastersteine in ein düsteres Kunstwerk aus Ruß und Abrieb – quasi ein kostenloses Upgrade auf den „Vintage-Look“. Man könnte fast meinen, sie machen sich als unfreiwillige Straßenkünstler nützlich. ‍♂️

    1. Genau diese Gedanken waren mir ebenfalls durch den Kopf gegangen.
      Ich hatte schon an anderer Stelle geschrieben, dass mich dieser immense Kostenaufwand schon sehr verwundert.
      Für die Verwendung als PKW Einkaufsstraße, wo der Fußgänger eher nur ein störendes hinzunehmendes Übel darstellt, der durch sinnlose Rumsteherei wertvollen Parkraum blockiert, hätte doch wirklich eine simple Asphalt Decke gereicht.

      Diese hätte auch kaum Stolperfallen und die Verfärbungen würden mit der Teerdecke optisch verschmelzen.
      Der jetzige Aufwand ist rausgeschmissenes Geld, was den Fussgänger Bereich auch noch gefährlich macht.
      Vielleicht ist es ja auch so gewollt nach dem Motto
      Dem heiligen Blech zur Ehr
      Dem Fussgänger zur Wehr
      Da muss ein passender Untergrund her!

      Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  3. Lutzki, ob Männlein oder Weiblein, ihre Gefühle für Bensberg können sie sich irgendwo . . . , und gibt es nicht genug Schmutz vor der eigen, altgladbacher Tür? Wenn Leute, die wie sie alles besser wissen, politische Entscheidungen treffen würden oder gar solche als Geschenke betrachten, dann Gnade uns Gott!

      1. Der deutsche wirtschaftliche Niedergang ist ein Fakt. Niemand kann das abstreiten.
        Die Gründe sind vielfältig und bei ehrlicher Analyse nicht bestreiten.
        Gerade in unserer Stadt sind die Hinweise direkt und indirekt (eigentlich) ins Auge fallend:

        Maßgebliche Indizien finden sich bereits bei der Bildung: Der Zustand der Schulen eine Schande. Aber die Stadt investiert man-power Beratungsbutget sowie knappe Mittel in sinnentstellte „Verkehrswende“ Projekte. Ernüchternd!

        Und nun zur Schloßstraße und der Argumentation die Zufahrt zu verhindern.
        Seit der Diskussion und „Expertise“ zum Mobik, weiß die Bevölkerung nicht, dass das gewünschte Ergebnis den Autoverkehr zu dezimiert der Auftrag war und das gewünschte/bestellte Ergebnis, was die SPD in Ausschüssen zitiert, kam nachweislich durch Fälschung der erhobenen Daten zustande.

        Insofern glaubt vermutlich die Verwaltung im Sinne dieser Fake-Beschlusslage handeln zu müssen.

        Ein weiteres Indiz für ein „politisches“ Problem ist der Verstoß gegen die physikalisch-volkswirtschaftliche Grundweisheit: „Zeit ist Geld“. Diese Basis war ein entscheidender Grund für unseren Wohlstand der Vorfahren.
        Inzwischen müsste noch „Zeit ist CO2- Emission“ hinzufügen, wenn man das Pariser Klimabkommen ernst nimmt.
        Beide Grundsätze werden von bestimmten Parteien in den Ausschüssen nicht beherzigt und dann leider auch nicht von der Verwaltung.

        Die Verwaltung müsste schon aus Eigeninteresse – und noch mehr im Interesse der Bürger auf (Volks-) Wirtschaftlichkeit und CO2 Fußabdrücke achten.

        Sie macht gerade das Gegenteil mit der Sperrung der Schloßstraße. Denn es kommt beim wirtschaftlichen Handeln der Bürger darauf an, unproduktive Zeiten, wie das Einkaufen, so kurz als möglich zu halten. Und kürzere Einkaufs-Zeiten spart Anteile der ca. 10t CO2eq, die im Mittel der Deutsche verursacht.

        Diese simplen Zusammenhänge sollten Eingang in die politischen Diskussionen und in das Handeln der Verwaltung führen.
        Herr Migenda besitzt eine herausragende Ingenieurs-Ausbildung und kann diese Argumentation gut nachvollziehen.

        _______________
        Hinweis der Redaktion: Wolfgang Maus vertritt die CDU als sachkundiger Bürger im Stadtrat. Beachten Sie bitte auch den Kommentar, in dem wir ihn auffordern, den Vorwurf der Fälschung zu belegen.

      2. Sehr geehrter Herr Maus, Sie erheben hier den Vorwurf, das Mobik (Mobilitätskonzept) beruhe auf gefälschten Daten. Bitte belegen Sie diesen Vorwurf, zum Beispiel durch einen Link.

      3. @Wolfgang Maus – Ihre kruden Anschuldigungen dürften auch meiner Ansicht nach gerne mal mehr Futter bekommen. Ansonsten ist das nur als unangenehme Stimmungsmache eines „sachkundigen“ Bürger der CDU im Wahlkampf zu werten.

        Im Übrigen geht es in der Schlossstraße einzig und allein um zwingend notwendige Sicherheitsabwägung im Bereich einer Baustelle. Eine (zukünftige) Einbahnstraße mit entsprechend schmal gestalteter Fahrbahn kann als Sackgasse und dazu noch ohne Wendemöglichkeit nicht durch den KFZ Verkehr in zwei Richtungen genutzt werden. Das ist im Übrigen mehr Fakt als der von Ihnen beschriebene wirtschaftliche Niedergang.

        Ihren „Zeit ist CO2- Emission“ Theorien konnte ich im Übrigen schon in der letzten Ausschusssitzung nicht folgen. Mag auch an mir liegen.

      4. @ Herr Maus „Herr Migenda besitzt eine herausragende Ingenieurs-Ausbildung und kann diese Argumentation gut nachvollziehen“
        Ich befürchte, dass weder Herr Migenda noch irgendjemand Anderes Ihre Aussagen und Berechnungen „gut nachvollziehen“ kann.
        Ich hatte nach Lektüre UND Nachdenken lediglich ein „Gefühl“, für Dumm verkauft zu werden.

      5. Hallo Herr Maus, wenn Sie schon die alte Floskel „Zeit ist Geld“ zitieren, sollten Sie daraus auch die richtigen Schlüsse ziehen. Der größte innerstädtische „Zeitfresser“ ist der (private) PKW. In der Zeit, die dessen Nutzer:innen im Stau stehen oder einen Parkplatz suchen, sind Fahrradfahrende schon durch die halbe Stadt gefahren. Wenn es Ihnen also um Zeitökonomie geht (von Emissionen ganz zu schweigen), müssen Sie alles dransetzen, den Anteil des Autoverkehrs zu minimieren.

        Wo Geld in „Verkehrswende-Projekte“ investiert wird, müssten Sie mal erläutern. Die Zahlen zum Radverkehr (1-2 Euro/ Einwohner:in und Jahr) sprechen eine andere Sprache. Und welche Partei hat nochmal durch jahrzehntelanges Nichtstun dafür gesorgt, dass die Schulen im schlechten Zustand sind? Fängt mit ‚C‘ an…

        PS. Falls Ihr Beitrag als Satire gemeint war, vergessen Sie was ich geschrieben hab. :-)

    1. Nutzen Sie doch endlich mal die Antwortfunktion. Dann kann man das auch zuordnen. Sie sind doch nicht dumm, oder?

  4. Schranke soll Zufahrt verhindern

    Das ging vielleicht vor Jahren. Mit der ignoranten und rücksichtslosen Ellbogenmentalität vieler heutiger Zeitgenossen funktioniert das heute nicht mehr.
    Gut zu beobachten bei der Sperrung der A4 und Einbahnstraßeregelung der K41 zwischen Moitzfeld und Immekeppel.
    Die Schranke wurde einfach ignoriert, umfahren und die Einbahnstraße Regelung war nur eine Empfehlung.

    Weshalb sollen die Schlossstrassenpkwnutzer die keinen Meter laufen wollen und teilweise die Fußgänger durch ihr rücksichtsloses Verhalten in Gefahr bringen hier die Schranke beachten.
    Die wird auf Seite geräumt umfahren und fertig.

  5. Die Umgestaltung der Schlossstraße in eine reine FGZ war nie Planungsgrundlage, daher begrüße ich sehr die Entscheidung. Wir habe in vielen Sitzungen des zuständigen Ausschusses die Planungen öffentlich beraten, aus und mit unterschiedlichen politischen Schwerpunkten, weiter wurde in vielen Gesprächen über Parkmöglichkeiten in der Schlossstraße debattiert und gerungen, auch hier wurden mit Anwohnern, Händlern über die Jahre hinweg nach Lösungen gesucht und Kompromissen gefunden, alles nachlesbar im Ratsinformationssytem über die Jahre hinweg z.B im Planungsausschuss. Wir haben also eine Ausführung und Umgestaltung die PKW – Verkehr immer berücksichtigt hat und natürlich auch entsprechend eingepreist ist. Auch die letzten Wochen haben ja eindrücklich gezeigt wie notwendig Parkmöglichkeiten in der Straße sind und wie groß der Bedarf an Parkraum direkt in der Straße ist. Jetzt kann man nur noch den Betroffenen raten, gegen das verhängte Ordnungsgeld entsprechende Rechtsmittel einzulegen und so ggfs. um den Strafbetrag herumzukommen. Moralisch habe ich zu beiden Positionen keine Meinung. Viele Grüße
    Robert Martin Kraus
    Mitglied des Planungsausschuss

    1. Wozu besteht eine große Parkraumnotwendigkeit direkt in der Schlossstr. ? Warum soll es nicht möglich sein, zumindest diesen kleinen Straßenabschnitt in einem Stadtteil vom Autoverkehr zugunsten einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität von Einkaufswilligen, Behinderten mit Rollatoren und Müttern/Vätern mit Kinderwagen fernzuhalten? Andere Städte bieten dazu leuchtende Beispiele. Die Fraktion der Händlerschaft ist in Bensberg leider sehr stark und verschafft sich mit ihren überholten Forderungen in der Politik insbesondere in der CDU (siehe Aussagen von Herrn Felsch) unangemessenes Gehör. Sehr Schade für den Einkaufsstandort Bensberg.

      1. Hallo Herr Thimme, auch ihre Argumente kann ich nachvollziehen.
        Aus meiner Sicht ergibt sich die Notwendigkeit aus der topographischen Lage der Schlossstraße und der Parkmöglichkeit in der näheren Umgebung. Gerade unserer älteren Mitmenschen sind zum Teil nicht mehr so mobil und agil zu Fuß, geschweige denn schwere Einkäufe zu tragen. Auch besteht bei vielen Kunden und Nutzern (Kinobesucher) der Wunsch möglichst kurze Wege vom KFZ zum Laden/Kino zu schaffen bzw. zu erhalten. Es muss doch ein gutes miteinander möglich sein.

      2. Die Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung sind allerdings üppig vorhanden (s. Karte oben im Artikel). Wenn es um die Mitbürger geht, die schlecht zu Fuß oder gar auf einen Rollstuhl angewiesen sind, würde es ausreichen, in der Schloßstraße einige Behindertenparkplätze auszuweisen (und deren Nutzung engmaschig zu kontrollieren).

        Den allgemeinen Wunsch nach möglichst kurzen Wegen darf man hingegen schlicht unter Bequemlichkeit verbuchen. Hier wäre zu bedenken, ob sich die Bequemlichkeit Einzelner nicht der Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit unterordnen muss.

    2. Hallo Herr Kraus, woran erkennen Sie, wie notwendig Parkmöglichkeiten in der Straße sind und wie groß der der Bedarf an Parkraum direkt in der Straße ist.
      Messen Sie es daran fest, dass die Menschen zu bequem sind ein paar Meter zu laufen und daher die Verkehrsregelung mißachten.

      Mal eben ein Beispiel: vor wenigen Wochen habe ich zufällig eine Bekannte getroffen (fit zu Fuß, sportlich in der Freizeit). Sie parkte ihren Wagen in dem ausgewiesenen Fußgängerzonenbereich. Und kritisierte die Stadt, die dort Kontrollen machte.
      Genau diese Bekannte fährt regelmäßig in die Bergisch Gladbacher Innenstadt, parkt ihr Auto selbstverständlich nicht in der Fußgängerzone. Warum Sie zwischen Bensberg und Innenstadt unterschiedlich handelt ist mir ein Rätsel. (Wobei ich natürlich froh bin, dass sie nicht auch in der Innenstadt in die Fußgängerzone fährt.)

      1. Guten Morgen Anno Nüm,
        ich messe dies am gesamten Prozess und der Beteiligung zur Schlossstraße bzw. deren Erneuerung. Und ja tatsächlich auch im Nutzerverhalten, welches bereits vorher vorhanden war und nun ja auch eindrücklich sichtbar wurde.
        Und die nächste Frage wäre ob die beschriebene Bequemlichkeit ein Einzelfall ist oder nicht viel mehr ein allgemeines Handeln und somit von einer großen Mehrheit der Bevölkerung täglich umgesetzt wird und damit auch einen Bedarf an Parkmöglichkeiten direkt vor Ort darstellt. VG

      2. Hallo Robert Martin Kraus,
        sie messen die Notwendigkeit daran, dass Menschen früher dort ihre Fahrzeuge parkten und aktuell illegal parken? Nach ihre Methodik, könnte ich jede Fußgängerzone in eine Durchgangsstraße mit beidseitigen Parkplätzen umwandeln, und durch die Nutzung der Parkplätze beweisen, dass diese gewünscht und benötigt werden. Haben sie Kontakte nach Köln? Wir sollten das mal mit der Schildergasse testen.

      3. Hallo Herr Kraus,
        nach dieser Ihrer Logik müssten auch auf der Autobahn auf dem Standstreifen Parkplätze eingerichtet werden, da es LKW-Fahrer gibt, die im Bereich der Rasthöfe mangels vorhandener freier Stellfläche ihre LKWs auf dem Standstreifen abstellen.
        Man kann sich alles so rumdrehen, dass es einem gefällt.

      4. Es wäre übrigens richtig, Sie würden in Ihren Kommentaren immer dabeischreiben, dass Sie CDU-Ratsmitglied sind.

      5. „Es wäre übrigens richtig, Sie würden in Ihren Kommentaren immer dabeischreiben, dass Sie CDU-Ratsmitglied sind.“ wieso das eigentlich? Ich halte dies für grundsätzlich überflüssig, es schreiben ja auch nicht alle andere hin, was Sie sind oder nicht sind. Auch soll es ja auch hier Kommentierende geben, welche nicht mit Klarnamen schreiben @ Anno Nüm. Über einen Klarnamen kann man sich von einer Person ggfs über unsere digitale Medienwelt einen ersten Eindruck verschaffen, da würde man z.B. bei mir auch zügig die Information über meine Zugehörigkeit in der CDU als Information erhalten.
        Ich denke, dass ich auch als Mitglied des Rates eine bzw. meine eigene Meinung zu Themen als Person äußern kann und nicht immer „nur“ als Mitglied der CDU. Denn ich bin noch viel mehr als „nur“ CDU-Ratsmitglied ;-) Falls dies hier nunmehr immer in dieser Form dargestellt wird, erspare ich mir und Ihnen zukünftig den direkten Austausch. VG

      6. „Ich denke, dass ich auch als Mitglied des Rates eine bzw. meine eigene Meinung zu Themen als Person äußern kann und nicht immer „nur“ als Mitglied der CDU.“ – Zu Themen, die Sie im Rat mitentscheiden? Da werden Sie den Ratsherrn nicht ablegen können.

      7. Und es gehört nicht nur zum guten Ton sich als Ratsmitglied zu outen, sondern wird nach meinem Verständnis auch von der Redaktion regelmäßig eingefordert.

        Vor allem in Wahlkampfzeiten halte ich dies auch für sinnvoll.

    3. „über die Jahre hinweg nach Lösungen gesucht und Kompromissen gefunden“
      „alles nachlesbar im Ratsinformationssytem über die Jahre hinweg“
      Herr Kraus, die Sorgen und Bedürfnisse der Menschen ändern sich halt mit den Jahren!

    4. Hallo Herr Kraus, die letzten Wochen haben vor allem gezeigt, wie schön ein autofreier Wochenmarkt ist. Endlich mal großzügig Platz, endlich mal nicht „Katzentisch“ – auch nicht-Bensberger:innen sehr zu empfehlen! Und tatsächlich: Menschen sind in der Lage, 5 kg Kartoffeln 100 Meter weit zu tragen.

      Ansonsten stimme ich Ihnen zu: Es ist ausführlich diskutiert worden, und es wurde ein Kompromiss gefunden mit Einbahnstraßenregelung und einer gewissen Zahl Parkplätze, der nicht gleich wieder aufgeschnürt werden sollte. Allerdings geht es in der Debatte um etwas völlig Anderes, nämlich die temporäre(!) Sperrung während der Bauphase. Wenn Sie das ablehnen, dann erklären Sie uns bitte, wie eine Einbahnstraßen-Sackgasse funktionieren soll!

      1. Danke für die grundsätzliche Übereinstimmung. Nun zur temporären Situation. Für die PKWs und Zweiräder könnte ein Ableiten über den Erna-Klug-Weg auf die Steinstraße mit ausschließlicher Rechtsabbieger- Regelung erfolgen. Zumindest könnte man dies einmal in einer Testphase versuchen. VG

        _______________
        Hinweis der Redaktion: Robert Martin Kraus ist Mitglied der CDU-Fraktion

      2. Über den Erna-Klug-Weg!? Aufgrund der Breite, wird dieser für Fußgänger gesperrt. Kunden der Metzgerei ermöglicht man den Eingang über den Keller? Ich kommentiere das mal nicht weiter.

      3. Welch gelungener Vorschlag (Ironiemodus aus). Vielleicht stellen Sie sich ja mal eine halbe Stunde an die Einfahrt Erna-Klug-Str. zur Steinstraße und fangen dann nochmal an nachzudenken.

      4. Hallo Herr Kraus, bitte schauen Sie sich die Sache mal vor Ort an, bevor Sie weiter kommentieren. Sie kennen den Erna-Klug-Weg offensichtlich nur vom Stadtplan.

  6. Vor 45 Jahren habe ich beim Vermessungsbüro Töpfer & Zimmermann gekündigt. Wir sollten das „neue Einkaufszentrum“ in der Schloßstraße einmessen; das hat mir nicht gefallen….kurz danach haben wir im Freundeskreis „die Grünen“ in RheinBerg gegründet. Bensberg war mir dann auch irgendwie sch…egal. Mittlerweile habe ich aber so etwas wie Mitleid mit euch. Wieviele Jahre geht das jetzt schon mit eurer Schloßstraße, 4 – 5 ? Und immer diese autolastige Debatte !
    Leute, ihr habt da oben ohne Ende Parkplätze, einen tollen Fahrradladen, die Bahn direkt im Keller, Busanbindung 1a; wo ist das Problem ? Die Nabelschnur zum Konsum / Umsatz wird euch auch mit einer Fußgängerzone nicht vertrocknen, das belegen viele Beispiele aus anderen Städten. Es kann nur besser werden, wenn das auto-verursachte Verkehrschaos durch „Aufenthaltsqualität“, wie das heute heißt ersetzt wird. Also, zum 50. Geburtstag der Gebietsreform (sic) ein Geschenk an die Oberstadt: Kein MIV für Bensberg (Motorisierter Individual Verkehr) Glückwunsch !!

  7. Unabhängig von der Sachlage: Wie kann man schon vor möglichem Amtsantritt einem Kollegen öffentlich so an den Karren fahren? Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt wird damit erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Das zeigt nicht von Führungsqualität. Unmöglich, dieses Verhalten.

    1. Es geht hier weniger um ein Kollegenverhältnis als um Wahlkampf: Die CDU könnte Stimmen gewinnen, indem sie sich von „Grünen“ Zielen und „Grüner“ Politik distanziert. Im Übrigen sind für die Qualität einer Zusammenarbeit stets mindestens zwei Parteien verantwortlich, und nach meiner Erinnerung ist Herr Migenda bereits zuvor durch Alleingänge aufgefallen.

  8. Dem Aktenzeichen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist zu entnehmen, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt. Demzufolge hat das Verwaltungsgericht Köln die Einrichtung der Fußgängerzone durch die hiesige Verwaltung für offensichtlich! rechtswidrig gehalten.
    Ein Bürgermeisterkandidat, dem etwas an daran liegt, dass die Verwaltung rechtmäßig handelt, ist mir deutlich lieber als eine Verwaltung, die einfach einmal offensichtlich rechtswidrig irgendwelche Verkehrsschilder aufstellt, abwartet, ob jemand etwas dagegen unternimmt und dann, wenn es wie jetzt schiefgegangen ist, auch noch die Frechheit besitzt, von vorherein öffentlich zu erklären:
    „Der Beschluss hat auf die bisher verhängten Buß- und Verwarngelder keinen Einfluss. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.“

    1. Wie kommen Sie darauf, dass ein Urteil des vorläufigen Rechtsschutzes eine offensichtliche Rechtswidrigkeit feststellt? Das würde dem Begriff der Vorläufigkeit diametral entgegenstehen.

      1. Ich habe nicht behauptet, dass das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts durch Urteil festgestellt hat. Es ist schlicht so, dass das Gericht in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung einer parallel erhobenen Klage durch Beschluss anordnet und der Antragsgegnerin aufgibt, die Verkehrszeichen zu entfernen, wenn sich der zugrundeliegende Verwaltungsakt bei summarischer Prüfung als offensichtlich rechtswidrig erweist. Das mag Ihnen nicht gefallen, ist aber so gesetzlich geregelt.

      2. Wo steht denn die offensichtliche Rechtswidrigkeit im Gesetz? Die den vorläufigen Rechtsschutz regelnden §§ 80 ff VwGO sagen jedenfalls nichts dergleichen. Im übrigen kann die aufschiebende Wirkung der Klage auch bei offener Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes festgestellt werden.

    2. Es wäre nur dann eine Frechheit auf den fehlenden Anspruch auf Rückerstattung zu verweisen, wenn nach irgendeiner Rechtsnorm ein Anspruch auf Erstattung bestehen würde. Kennen Sie so eine Rechtsnorm?

      1. Solange Bescheide nicht rechtskräftig sind, besteht kein Grund zu zahlen. Hierauf weist die Verwaltung bezeichnender Weise nicht hin. Wenn zudem keck vorab angekündigt wird, dass die bereits bezahlten Bußgelder nicht erstattet werden, mag für eine Erstattung eventuell keine Rechtsgrundlage bestehen. Als frech empfinde ich es dennoch.

      2. Frech ist allerdings auch, einer Anordnung durch Verkehrszeichen einfach nicht zu folgen, weil man meint, es besser zu wissen, oder weil sie einem schlicht gegen den Strich geht.

  9. Tomate, leidiges Pseudonym (auf den Augen?), der letzte Satz ist Blasphemie. Müssen Leute wie sie anderen immer ihreMeinung oktroieren?
    U- Kleinert, 10 – 15 Autos haben Sie rückwärts aus der Schlossstraße fahren sehen? Meinen Sie das ernst oder hatten Sie einen Alptraum?
    Herrn Felsch jetzt schon zu diffamieren ist schlechter Stil, wenngleich ich sein Aktion für unglücklich halte.

    1. Herr Felsch von der CDU hat sich als nichtortskundiger Bürgermeisterkandidat präsentiert. Wenn er es wirklich ernst meint mit seiner Kandidatur sollte er sich zuerst einmal einarbeiten bevor er Sprüche kloppt, die an der Lebensrealität der Bürger aus Bergisch Gladbach und Bensberg vorbeigehen.

    2. Herr Havermann, leidiges Pseudonym, wollen Sie anderen das Äußern ihrer Meinung verbieten? Wieder anderen Halluzinationen andichten, weil Ihnen die Feststellung nicht in den Kram passt? Und berechtigte Kritik als Diffamierung vom Tisch fegen?

      Sie haben auch schon mal besser argumentiert.

    3. Rolf Havermann, „echt klingendes“ Pseudonym, offenbar kennen Sie sich genausowenig aus wie Herr Felsch. Persönlich habe ich es mit ca. 10 Autos beobachtet; Andere haben das bestätigt und von 15 Autos berichtet. Wären Sie regelmäßig in Bensberg unterwegs, dann wüssten Sie das.

      Auch zum Thema „Anderen seine Meinung oktroyieren“ sollten Sie sich mal an die eigene Nase packen. Die Händler mögen sich eine Blechlawine vor der Tür wünschen – der Großteil der Besucher:innen der Schloßstraße wünscht sich dagegen nichts sehnlicher als eine Fußgängerzone (Quelle: eigene Umfrage mit ca. 50 Befragten).

  10. Eine Fußgängerzone hilft keinem? Keinem Autofahrer!?

    Die Bürgerschaft wird einmal mehr ideologisch bewertet. Aber leider war das zu erwarten.

    Interessant und unfassbar, dass die bereits mehrfach genannten Sicherheitsaspekte für diesen Bereich weder den CDU Bürgermeisterkandidaten, seine Partei noch die wieder zahlreich sichtbaren Fahrzeughalter und vermutlich den größten Teil der Händlerschaft interessieren.

    Die (bereits umgebaute) Schlossstraße ist NICHT GEEIGNET noch VORGESEHEN für einen Zweirichtungsverkehr!

  11. Ich fahre meine über leider gebrechliche Mutter regelmäßig in die Schloßstr. zu Ärzten. Ich selber konnte letztes Jahr nur auf Krücken einbeinig hüpfen und muss(te) die noch und wenn vorhandenen Parkplätze nutzen, welche ich vor 5 Jahren noch nie gebraucht habe. Meine Mutter kann ich mit dem Rollator nicht hunderte Meter weit bergauf bergab durch die Gegend kriechen lassen.
    Ich kann so eine Politik einfach nicht verstehen.

    1. Wie machen das nur die Patienten, die zu Ärzten in anderen Fußgängerzonen müssen??? Es kommt mir so vor, als ob Bensberg die erste Fußgängerzone der Welt einrichtet.

      Zudem war die Schloßstraße schon mal eine Fußgängerzone, bevor sie gegen alle Trends wieder geöffnet wurde.

      1. Darf ich mal Fragen stellen: wieviele Ärzte (Arztpraxen) gibt es in Bensberg in der Fußgängerzone? Und gibt es zu diesen Praxen nicht auch Parkplätze haben, die angefahren werden können? Und von wem werden sie genutzt, Mitarbeiter, Ärzte, gesunde, junge Patienten?

      2. Sie stellen das so dar als wäre jede Fußgängerzone inkl. Parkplatzsituation gleich.
        Und der Abschnitt der Fußgängerzone soll ja jetzt nicht dem gleich sein wie er war sondern sich fast über die gesamte Straße beziehen. Man möchte meinen das ist ein Unterschied.

      3. @Arno Nüm
        Ich weiß natürlich nicht wie viele Ärzte es gibt. Aber die Parkplatzsituation war immer schon sehr schwierig. Warum weiß ich auch nicht.
        Es haben aber in der Tat nicht alle Ärzte Parkplätze. Vorher musste man dann stellenweise die kostenpflichtigen nutzen, wenn man jemanden dabei hat die keine langen Strecken laufen kann.

  12. Wie stellt Herr Felsch sich das vor? Hat er mal beobachtet, wie 10-15 Autos hintereinander im Gänsemarsch rückwärts aus der Schloßstraße rausfahren? Ein absurder Anblick, den hoffentlich irgendwer für youtube festhält.

    Eine feste Schranke bzw. Baken sind richtig und überfällig. Für auswärtige Besucher:innen ist es ziemlich verwirrend, wenn das Schild „Fußgängerzone“ besagt – und trotzdem Alle reinfahren.

    1. Verwirrend ist es, wenn eine Straße mit seitlichen Stellplätzen gebaut wird und man dann ein Schild „Fußgängerzone“ dort anbringt.

      1. Genau das!
        Wenn sich eine so große Anzahl an Menschen nachhaltig nicht an das Gesetz hält, dann stimmt irgendwas grundsätzlich nicht.
        All diesen Menschen zu unterstellen, sie würden absichtlich das Recht ignorieren, ist völlig daneben.

      2. Sie sehen da Stellplätze? Das erklärt einiges. Ich sehe eine schmale Sackgasse mit links und rechts großzügigem Platz für Menschen die zu Fuß unterwegs sind. Keine Stellplätze. Nicht überall wo Platz zum Parken ist, ist ein Parkplatz! Auf dem Bürgersteig gilt das Parkverbot, ohne entsprechende Beschilderung, die es erlaubt. Verwirrend finde ich eher, dass man mit dem PKW da rein fährt, obwohl da keine Parkplätze sind. Und um dem Einhalt zu gebieten, hat man sich mit dem Schild der Fußgängerzone beholfen.

      3. Rolf C, Sie und einige andere Kommentatoren in diesem Portal verfolgen anscheinend das Motto „Der von mir gutgeheißene Zweck heiligt die Mittel“. Dies ist nichts anderes als Willkür, der das Verwaltungsgericht in diesem Fall Einhalt geboten hat.
        Widersprüchlich ist Ihr Kommentar zudem, da Sie einerseits auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bestehen, andererseits jedoch eine rechtswidrige Maßnahme goutieren.

      4. Sie können so oft „rechtswidrig“ schreiben wie sie möchten. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass keine Rechtswidrigkeit endgültig festgestellt wurde, was der Begriff „Vorläufiger Rechtsschutz“ ausdrückt.
        Ein kleiner Verwaltungsfehler, da Fußgängerzonen per se nicht Rechtswidrig sind.

        Nun tauscht man halt VZ 242.1 gegen VZ 250 aus, was für ein Erfolg, für die Parksüchtigen.

      5. Haben Sie schonmal eine (Auto-)Straße gesehen, die gleichzeitig Einbahnstraße und Sackgasse ist? Wie soll das gehen?
        Für Auswärtige ist es verwirrend, da stimme ich zu – deswegen befürworte ich schon lange eine feste Sperre. Einheimische hingegen wissen, dass die Straße umgebaut wird und das Wenden und wieder Herausfahren derzeit(!) unmöglich bzw. extrem schwierig ist.

  13. Ein Gericht sagt ja nicht, dass die Gesetzte sinnvoll sind. Das Konzept der Gewaltenteilung lernt man doch in der Schule. Insofern scheint mir die Schlussfolgerung von Herrn Felsch aus diesem Urteil nicht korrekt zu sein.
    Und wie immer bei diesen Umgangsformen ist auch hier darauf hinzuweisen, dass der Vorwurf der ideologischen Verkehrspoltik an die CDU zurückzusgeben ist.

  14. Ich bin froh, dass Herr Felsch viele Monate vor der Kommunalwahl bereits zu erkennen gibt wohin es mit ihm (sofern er dann Bürgermeister wird) gehen wird und welchen Stil er an den Tag legt.

  15. Gute Entscheidung. Die Schlosstr. als Baustelle mit Durchfahrt verboten UND ZUSÄTZLICH eine Schranke zu errichten ist nur konsequent. Der Bürgermeisterkandidat der CDU scheint sachfremd zu agieren. Es ist derzeit lebensgefährlich, als Fußgänger die Fußgängerzone bzw. zukünftige Baustelle betreten. Hupende Verkehrsrowdies beherrschen die Szene und bahnen sich rücksichtslos mit ihrem Auto durch die Schlosstr. auf der es derzeit keine Wendemöglichkeit gibt. Da ist es kein Wunder, wenn die Umsätze der Händler einbrechen. Von einer Einkaufsmeile mit hoher Aufenthaltsqualität für potentielle Kunden für den bereits fertiggestellten Abschnitt der Schlossstr. derzeit noch keine Spur. Dem Bürgermeisterkandidaten der CDU scheint das nicht zu interessieren. Freie Fahr für freie Bürger … am besten mit dem Auto als Drive In ins Geschäft hinein. Bei der CDU scheint der Bürgerwille noch nicht angekommen zu sein.

    1. Da steht er, der Herr der CDU, der nicht mal in Bergisch Gladbach wohnt und schon versucht uns Bürger zu belehren, die sich einfach mal wünschen, dass die blöden Blechkisten nicht überall (!) herumstehen, stören, stinken und gefährden. Auto unser, geheiligt werde dein Name. Amen.