Erhaltungszustand und Trends von unter die Naturschutzrichtlinien der EU fallenden Arten und Lebensräumen für den Zeitraum 2013-2018
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Die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie der EU sind maßgebliche Elemente der EU-Politik zum Schutz der biologischen Vielfalt. Zusammen schützen sie alle 460 in der EU wild lebenden Vogelarten und weitere 1 400 andere seltene, gefährdete oder empfindliche Arten sowie 233 charakteristische Lebensraumtypen. Das übergeordnete Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Arten und Lebensräume in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet innerhalb der EU wieder in einen günstigen Erhaltungszustand versetzt werden bzw. diesen beibehalten. Dies erfordert mehr als nur das Aufhalten ihres weiteren Rückgangs oder Verschwindens; es müssen vielmehr auch Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass sie sich ausreichend erholen, um langfristig gesund zu bleiben. Dies kann nur erreicht werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Alle sechs Jahre werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Europäischen Kommission über den Erhaltungszustand der auf ihrem Hoheitsgebiet vorkommenden EU-weit geschützten Arten und Lebensräume zu berichten. Die Kommission fasst dann mithilfe der Europäischen Umweltagentur alle Daten zusammen, um sich ein EU-weites Bild der Lage zu verschaffen. Der im Oktober 2020 veröffentlichte Bericht „State of Nature in the European Union“ (Zustand der Natur in der Europäischen Union) enthält die Ergebnisse des dritten Berichtszyklus für den Zeitraum 2013-2018. In dieser Broschüre werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst.