Beschränken des Zugriffs auf Objekte in der App „Musik“ auf dem Mac
Du hast du die Möglichkeit, den Zugriff auf anstößige Inhalte im iTunes Store einzuschränken oder den Zugriff auf den iTunes Store selbst zu verhindern. Du kannst die Zugriffsrechte nur ändern, wenn du für deinen Computer Administratorrechte besitzt.
Zugriff auf anstößige oder Jugend gefährdende Inhalte beschränken
Wähle in der App „Musik“ auf dem Mac „Musik“ > „Einstellungen“ und klicke auf „Einschränkungen“.
Wenn du keine Änderungen vornehmen kannst, klicke auf das Schlosssymbol und gib dein Administratorpasswort ein.
Hinweis: Wenn du den Bereich entsperrst, die Optionen aber grau dargestellt werden, sind die Beschränkungen für Inhalte und Datenschutz von „Bildschirmzeit“ aktiviert. Weitere Informationen findest du unter Beschränkungen für Inhalte und Datenschutz von „Bildschirmzeit“ einrichten.
Den Zugriff auf bestimmte Musik-Funktionen, einschließlich iTunes Store, kannst du blockieren, indem du ein oder mehrere Markierungsfelder im Abschnitt „Deaktivieren“ auswählst.
Wenn du die Zugriffsrechte für einen Store in einem anderen Land oder einer anderen Region festlegen möchtest, wähle das Land aus dem Einblendmenü „Altersfreigaben für“ aus.
Markiere eine oder mehrere Optionen im Abschnitt „Inhaltsbeschränkungen“.
Welche Einschränkungen verfügbar sind, hängt von dem verwendeten Store ab. Im iTunes Store in den USA kannst du festlegen, dass Benutzer deines Computers folgende Objekte nicht vorab anhören oder kaufen können:
Objekte, die mit einem PA-Logo (Parental Advisory Label von der Recording Industry Association of America Website) gekennzeichnet sind
Filme, die keine spezielle Bewertung (von der Motion Picture Association of America) besitzen
Fernsehsendungen, die keine spezielle Bewertung (vom TV Parental Guidelines Monitoring Board) besitzen
Klicke auf das Schlosssymbol.
Stelle sicher, dass dein Passwort sicher ist. Jeder, der das Administratorpasswort für deinen Computer kennt, kann die Einstellungen für Zugriffsrechte ändern.
Weitere Informationen zum PA-Logo (Parental Advisory) für Kindersicherheit
Hinweis zum iTunes Store: Folgender Inhalt wurde von der Parental Advisory-Website der RIAA (Recording Industry Association of America) übernommen. Mit dem PA-Logo (Parental Advisory) werden Endverbraucher darauf hingewiesen, dass die mit diesem Logo gekennzeichneten Aufnahmen möglicherweise Texte mit vulgärer Sprache oder Beschreibungen von Gewalt, Sex oder Drogenmissbrauch enthalten. Die Verwendung sollte daher unbedingt durch Eltern oder Erzieher beaufsichtigt werden.
Durch die Nutzung des PA-Logos wird nicht festgelegt, ob eine Aufnahme für bestimmte Hörer geeignet ist oder nicht. Vielmehr dient das nicht entfernbare Logo als Hinweis für Eltern (und Käufer, Einzelhändler und Großhändler), dass beim Kauf der Aufnahme für Kinder oder beim Abspielen der Aufnahme zu Hause besondere Umsicht seitens der Eltern erforderlich ist.
Bei der Vergabe dieses Logos werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Abhängig von den kulturellen Moralvorstellungen, Standards und Ansichten von Erziehungsberechtigten handelt es sich bei der Aufnahme möglicherweise um einen Titel, den Kinder nicht hören sollen.
Der Inhalt ist von besonderer Bedeutung: einige Wörter, Sätze oder Beschreibungen können anstößig sein, wenn sie besonders hervorgehoben oder betont werden, nicht jedoch, wenn sie Teil des Hintergrunds oder ein nicht so wichtiger Teil des Texts sind.
Der allgemeine Ruf des Künstlers sowie die Erwartungen des Publikums sind ebenfalls wichtig. Neben obszöner Ausdrucksweise müssen bei der Vergabe des PA-Logos auch Beschreibungen von Gewalttaten, Sex oder Drogenmissbrauch berücksichtigt werden.
Textinhalte unterliegen häufig unterschiedlichen Interpretationen. Wörter können unterschiedliche Bedeutungen haben. Wörter können nicht isoliert von der begleitenden Musik gesehen werden. Liedtexte, die von lauter und rauer Musik begleitet werden, können anders empfunden werden, als derselbe Text, der von leiser und beruhigender Musik begleitet wird.
Die Vergabe des Logos basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern erfordert Einfühlungsvermögen und gesunden Menschenverstand. Kontext, Rhythmus und Betonung sind offensichtlich wichtige Faktoren. Die isolierte und unverständliche Bezugnahme auf bestimmte Materialien ist möglicherweise für die Vergabe des Logos nicht ausreichend.
Diese Richtlinien betreffen einzelne, kommerziell veröffentlichte Musiktitel sowie ganze Alben und Musikvideos. Die Art der Veröffentlichung (auf CD, Kassette oder andere Weise) spielt dabei keine Rolle.