Definitionen zu Inhaber/innen und Geschäftsführer/innen

Wirtschaftliche Eigentümer/innen sind Einzelpersonen, die einen Anteil von mindestens 25 % an einem Unternehmen halten oder es maßgeblich kontrollieren, z. B. als Executive Officer oder als Führungskraft. Vorstände sind in der Regel Teil des Verwaltungsrats eines Unternehmens. Die genauen Regeln für wirtschaftliche Eigentümer/innen können je nach Land variieren.


Wirtschaftliche Eigentümer/innen

Die genauen Regeln variieren von Land zu Land, aber zu den wirtschaftlichen Eigentümer/innen können eine oder beide der folgenden Arten von Personen gehören:

Geschäftsführer/innen

Geschäftsführer/innen sind in der Regel Einzelpersonen, die Mitglieder des Vorstands oder Verwaltungsrats Ihres Unternehmens sind.

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