Ursprungsregeln im überarbeiteten Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen

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Im Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gelten zwei alternative Ursprungsregeln:

  1. Die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen). Das PEM-Übereinkommen wurde 2011 im Hinblick auf die Festlegung gemeinsamer Ursprungsregeln und die Kumulierung zwischen 25 PEM-Vertragsparteien (siehe Liste der PEM-Vertragsparteien)und der EU vereinbart, um den Handel zu erleichtern und die Lieferketten innerhalb der Zone zu integrieren.
  2. Die überarbeiteten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens
    • Dabei handelt es sich um vereinfachte und modernisierte Ursprungsregeln im Vergleich zu denen des PEM-Übereinkommens.
    • Weitere Hintergrundinformationen zum Überarbeitungsprozess finden Sie hier.
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