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Die neue Bauproduktenverordnung Das Dokument "Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110" wurde im Amtsblatt L vom 18. Dezember 2024 der Europäischen Union bekannt gemacht. Link: https://lnkd.in/eYj3uW3e Sie tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft (das ist der 7. Januar 2025) in Kraft. Sie gilt ab dem 8. Januar 2026 für die meisten Artikel der neuen BauPVO (Anwendbarkeit). Einige Artikel müssen bereits am 7. Januar 2025 angewendet werden. Hingegen gilt Artikel 92 (Wirksame, verhältnismäßig und abschreckende Sanktionen, die in Fällen von Nichtkonformität mit der Verordnung zu verhängen sind) erst ab dem 8. Januar 2027! Unterschrieben von der Präsidentin des Europäischen Parlamentes R. METSOLA und dem Präsidenten des Europäischen Rates BÓKA J.