Welche Alterskennzeichen gibt es?

uskab0

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG

Spielinhalte und Genres

Spiele ohne Altersbeschränkung können sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene richten, solange sie aus der Sicht des Jugendschutzes keinerlei Beeinträchtigungen für Kinder beinhalten. Dazu können familienfreundliche Spiele wie beispielsweise Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele gehören, ebenso aber Sportspiele, Simulationen, Denkspiele bis hin zu Adventures und Rollenspielen (RPGs). Spiele mit diesem Alterskennzeichen können durchaus komplex und in der Bedienung schwer zu erlernen sein. Das heißt, sie müssen von jüngeren Kindern noch nicht vollständig verstanden und beherrscht werden können, solange sie inhaltlich unbedenklich sind.

Kriterien für das Kennzeichen „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“

Spiele mit einer Alterskennzeichnung „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ enthalten keine bedenklichen Gewaltdarstellungen und konfrontieren Kinder nicht mit nachhaltig ängstigenden Situationen.

Bei typischen Kinderspielen vermittelt die Spielwelt häufig einen freundlichen und farbenfrohen Eindruck. Der ruhigere Spielaufbau setzt auch jüngere Kinder unter keinen hohen Handlungsdruck. Auch die Spielaufgaben sind dann kindgerecht.

Das Alterskennzeichen gibt jedoch keine Information darüber, ob das Spiel für Vorschulkinder geeignet oder pädagogisch wertvoll ist, ob sie das Spiel technisch und inhaltlich beherrschen können, ob Aufgaben und Grafik des Spiels immer kindgerecht umgesetzt worden sind oder Texteinblendungen und gesprochene Sprache im Vorschulalter bereits verstanden werden.

Tipp für Eltern: Informieren Sie sich vor jedem Kauf über den Spielinhalt (z. B. im Internet) oder lassen Sie sich vom Verkaufspersonal beraten.

 

uskab6

Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Spielinhalte und Genres

Bei diesen Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele, die bereits spannender und wettkampfbetonter ausfallen dürfen – etwa durch höhere Spielgeschwindigkeit und komplexere Spielaufgaben. Dazu zählen zum Beispiel rasante Rennspiele, Aufbau-Strategiespiele, sowie Abenteuer- und Rollenspiele.

Kriterien für das Kennzeichen „Freigegeben ab 6 Jahren“

Kinder von 6 bis 11 Jahren entwickeln die Fähigkeit, Medieninhalte differenzierter und distanzierter einschätzen zu können. Sie lernen immer mehr, zwischen Spielwelt und Wirklichkeit zu unterscheiden.

Darüber hinaus sind sie in der Lage, kurze Spannungsmomente sowie einen durch Pausen abgeschwächten Handlungsdruck zu verkraften.

Die Spielaufgaben sind temporeicher und erfordern oft eine bessere Hand-Auge-Koordination als Spiele ohne Altersbeschränkung. Viele Spielkonzepte für diese Altersgruppe setzen auf sportlichen Wettbewerb oder Geschicklichkeit, zeigen Fantasiewelten als Schauplatz oder bekannte Comic- und Animationsheld*innen als Spielfiguren. Durch die grafische Gestaltung sowie die Rahmenhandlung erhalten selbst junge Grundschulkinder leicht Abstand zum Spielgeschehen.

Sollte Gegnerschaft zwischen Spielfiguren eine Rolle spielen, so können diese Konflikte nicht mit der Alltagswirklichkeit verwechselt werden. Stattdessen werden sie märchenhaft oder abstrakt-symbolisch präsentiert. Auf diese Weise gerahmte Kampfszenen sollten Kinder weder verunsichern, noch sozial schädigende Vorbilder vermitteln.

Ausgeschlossen sind ebenso Spiele, die 6-jährige Kinder unzumutbarem Stress aussetzen, nachhaltig ängstigen oder emotional überbelasten  oder akustisch und/oder optisch über Gebühr erregen.

 

uskab12

Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Spielinhalte und Genres

Diese Spiele sind häufig schon deutlich kampfbetonter. Die Spielszenarien werden oft von einer historischen, comicartigen, futuristischen oder märchenhaft-mystischen Handlung gerahmt, sodass sie ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten für Spieler*innen bieten. Unter diese Altersfreigabe fallen Arcade-, Strategie- und Rollenspiele sowie bereits einige militärische Simulationen, aber auch klassische Adventures oder Genremixe.

Kriterien für das Kennzeichen „Freigegeben ab 12 Jahren“

12- bis 15-Jährigen wird die Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen Spielwelt und Wirklichkeit bereits stärker zugetraut als jüngeren Kindern. Sie können bereits auf vielfältige und komplexe Medienerfahrungen zurückgreifen und sich mit deren Hilfe auch von einem mitreißenden Spielgeschehen distanzieren. Die Darstellung und Rahmung von Kämpfen oder Auseinandersetzungen sorgt dafür, dass diese auch für 12-Jährige eindeutig als Teil einer erdachten Spielwelt erkennbar bleiben. Diese Altersgruppe verkraftet dabei länger anhaltende Spannung sowie einen größeren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben. Die häufig komplexeren Aufgaben erfordern dabei immer wieder Fähigkeiten des abstrakten und logischen Denkens. Entsprechend steigen auch Anforderungen an die Fähigkeiten der Hand-Auge-Koordination von Spieler*innen.

Viele Spiele mit diesem Kennzeichen zeigen fantastische Kreaturen als Widersacher, setzen auf Technikfaszination in vergangenen bis zukünftigen Gesellschaften oder auf die Motivation, Held*in einer epischen Welt voller Sagen und Mythen zu sein. Düstere Bedrohungs- und Konfliktsituationen können durchaus auftreten, erstrecken sich aber nicht über das ganze Spiel. Sind kämpferische Gewaltdarstellungen enthalten, so wirken diese auf die Altersgruppe der 12- bis 15-jährigen unrealistisch, so dass sie nicht auf Alltagssituationen übertragen werden und keine Modelle für Konfliktlösungen bieten.

Sofern sie durch die Handlung gerahmt und nicht zu detailliert gezeigt werden, können auch realistischere Gewalttaten thematisiert werden (zum Beispiel bei der Aufklärung eines Kriminalfalls). Ebenso können in alltagsnahen Settings Themen wie Gewalt oder Sex eine Rolle spielen – etwa wenn dabei in angemessener Weise Probleme des Erwachsenwerdens thematisiert werden. Die daraus entstehende Auseinandersetzung oder auch Identifizierung mit Problemen und Charakteren darf 12-jährige dabei zwar herausfordern; sollte aber weder verstörend oder sozial-ethisch/sexual-ethisch desorientierend wirken.

 

uskab16

Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Spielinhalte und Genres

Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren zeigen auch Gewalthandlungen, so dass ganz klar auch Erwachsene zur Käuferschicht gehören. Häufig handeln die Spiele von bewaffneten Kämpfen mit einer Rahmenhandlung (Story) und militärischen Missionen. Zu den häufigsten Genres zählen Action-Adventures, Shooter, Open-World-Spiele, Rollenspiele, Beat ‘em Ups und militärische Strategiespiele.

Bei Spielen mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren können Gewalthandlungen bereits stärker im Vordergrund stehen, weshalb sie eindeutig nicht mehr für Kinder geeignet sind. Kämpfe und gewalttätige Auseinandersetzungen bleiben dabei allerdings stets durch die Handlung oder Story gerahmt. Bei Multiplayer-Spielen kann diese Rahmung zum Beispiel auch durch Teamwork oder sportlichen Wettkampf stattfinden.

Kriterien für das Kennzeichen „Freigegeben ab 16 Jahren“

16- bis 17-Jährige verfügen bereits über vielfältige und systematische mediale Erfahrungen sowie über Kenntnisse der Medienproduktion. Zudem verkraften sie länger anhaltende Spannung und höheren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben, ohne in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt zu werden. Zwar enthalten Spiele mit diesem Kennzeichen auch kampfbetonte und gewalthaltige Inhalte, doch vermitteln weder die Spielhandlung noch die Spielmöglichkeiten sozial schädigende Botschaften oder Vorbilder. Auseinandersetzungen und Kämpfe bleiben für diese Altersgruppe als Spiel erkennbar. Der Spielerfolg erfordert maßgeblich strategisches und taktisches Denken sowie meistens die Fähigkeit zum Teamplay. Spiele mit diesem Kennzeichen versetzen 16- bis 17-Jährige zwar zeitweise deutlich in Anspannung, doch gewaltlose Spielanteile und unrealistisch wirkende Spielelemente ermöglichen Abstand zum Spielgeschehen, so dass die Entwicklung der Jugendlichen nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.

 

uskab18

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG

Spielinhalte und Genres

Da diese Spiele nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen, sind sie ausschließlich für Erwachsene. Zu den Genres gehören First-Person-Shooter, Action-Adventures, Rollenspiele und Open-World-Games. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gruppen.

Kriterien für das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“

Diese Spiele werden für Minderjährige generell nicht freigegeben, da sie jugendbeeinträchtigend sind. Dadurch werden Minderjährige etwa vor drastischen Gewaltdarstellungen oder antisozialen Weltanschauungen geschützt. Auch wird Spielen die Freigabe verweigert, deren Spielmechanik die Herabwürdigung von Charakteren als normal oder sogar positiv vermittelt. Generell soll verhindert werden, dass sich junge Spieler*innen sich mit Charakteren identifizieren, deren Handeln nicht den ethisch-moralischen Anforderungen unserer Gesellschaft entspricht.

Die oft dichte Atmosphäre und hohe Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens kann Heranwachsenden die Distanzierung vom Spielgeschehen zusätzlich erschweren. Die Inhalte und Darstellungen dieser Spiele verlangen einen Grad an sozialer Reife und Distanz, der bei 16- bis 17-Jährigen nicht generell vorausgesetzt werden kann. Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ bedeutet zwar, dass ein Spiel jugendbeeinträchtigend sein könnte, schließt jedoch jugendgefährdende Inhalte im Sinne von § 18 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes aus.

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist weiterhin geregelt, dass Spiele auf Datenträgern nicht mit USK-Alterskennzeichen gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) erfüllen. Deshalb muss bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob beispielsweise „Gewalt- und Tötungshandlungen gegen menschliche und menschenähnliche Spielfiguren das mediale Geschehen insgesamt prägen“ und „Gewalthandlungen, insbesondere Mord- und Metzelszenen, selbstzweckhaft und detailliert“ dargestellt werden. Spielinhalte müssen auch auf das Kriterium der „Unsittlichkeit“ hin geprüft werden. Alle Indizierungskriterien finden sich unter www.bzkj.de.