Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche und wird getragen durch die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware (FSU) GmbH. Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH ist der Industrieverband der Spiele entwickelnden, produzierenden und in Deutschland vertreibenden Industrie (game – Verband der deutschen Games-Branche). Der Gesellschafter trägt zwar das wirtschaftliche Risiko der GmbH, jedoch nicht die Verantwortung für die Alterskennzeichnungen.
Die USK ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland und ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines USK-Verfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen.
Die USK sorgt dafür, dass die Spiele technisch und inhaltlich auf den verschiedensten aktuellen Spielplattformen geprüft werden können. Die Aufgaben reichen dabei von der Organisation der Prüfverfahren bis hin zur Weiterbildung aller am Prüfverfahren Beteiligten. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Die USK engagiert sich zudem über verschiedene Initiativen wie z. B. dem Elternratgeber im Bereich der Medienbildung.
Die USK wird von einem Beirat beraten. Dieser legt die USK-Grundsätze und die Leitkriterien fest und bestätigt Sichter*innen und Jugendschutzsachverständige. Die Beiratsmitglieder sind unter anderem Vertreter*innen der Kirchen, der Medienpädagogik, der Jugendministerien des Bundes und der Länder, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ ehem. BPjM), der Jugendorganisationen, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie der Games-Branche und der Jugendschutzsachverständigen.