Agrarsozialpolitik
Die Agrarsozialpolitik trägt als zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien dazu bei, die Voraussetzungen für die Entfaltung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft zu schaffen.
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet den Landwirten und ihren Familien finanziellen Schutz z. B. bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfällen. Als berufsständisch geprägtes Sondersystem ist sie darauf ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei ihrer sozialen Absicherung bestmöglich zu berücksichtigen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren.
Die Abfederung der finanziellen Folgen des Strukturwandels ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher stellt der Bund im Rahmen der Agrarsozialpolitik finanzielle Hilfen bereit (im Jahr 2023 insgesamt rund 3,9 Milliarden Euro). Mit fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten.
- Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) (PDF, 225KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Mindestlohn-Dokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung